

Für den Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld genehmigte der Grundsatzbeschluss des NÖ Landtags Projektkosten von 15,75 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011. Davon entfielen 2,25 Millionen Euro auf Reserven.
Das Bauprojekt umfasste fünf Bauteile und dauerte von 16. Jänner 2017 bis 21. April 2021, wobei ein Bauteil von April 2020 bis März 2021 als überregionale COVID-19-Station vorgehalten wurde. Die Eröffnung erfolgte am 18. Mai 2022.
Mit dem Zu- und Umbau wurde die Anzahl der Pflege- und Betreuungsplätze von 107 auf 114 erhöht und das Wohngruppen-Modell umgesetzt. Dabei wurden 20 Plätze für psychosoziale Betreuung in das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Türnitz verlegt und 87 Plätze in Hainfeld weiterbetrieben.
Die Finanzierung erfolgte über eine Immobilienerrichtungs- und Verwertungsgesellschaft als Leasinggeber und Bauherr. In den Jahren 2017 bis 2023 fielen Leasingentgelte und weitere Ausgaben wie Abgaben und Kautionen von insgesamt 6,41 Millionen Euro an.
Der Rechnungsabschluss 2023 wies Gesamtkosten von 27,26 Millionen Euro und Restzahlungen bis zum Jahr 2043 von 22,49 Millionen Euro sowie ein Leasingentgelt für das Jahr 2023 von insgesamt rund 1,18 Millionen Euro aus.
Der Investitionskostenzuschuss, der mit dem Grundtarif eingehoben wurde, betrug im Jahr 2023 insgesamt 415.092,00 Euro und deckte die Leasingrate für Zu- und Umbau von 1.045.816,35 Euro zu rund 39,7 Prozent.
Mit Stand 30. September 2023 waren 14,43 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011 abgerechnet. Zu 19 Aufträgen lagen keine Schlussrechnungen vor, darunter eine Bauleistung über 3,06 Millionen Euro und eine Dienstleistung über 1,76 Millionen Euro. Zudem fanden sich offene Aufträge im elektronischen Akt. Eine Gesamtauftragssumme fehlte ebenso wie eine Gesamtinvestitionssumme.
Daher war keine Aussage über die Einhaltung der genehmigten Projektkosten auf Preisbasis Jänner 2011 möglich.
Ziel des Grundsatzbeschlusses des NÖ Landtags vom 2. Juli 2015 „Landespflegeheim Hainfeld, Zu- und Umbau“ war, den Pflege- und Betreuungsbedarf mit einer baulich und pflegerisch zeitgemäßen Einrichtung zu decken und ein effizientes betriebswirtschaftliches Management zu ermöglichen. Der Grundsatzbeschluss ermächtigte die NÖ Landesregierung, die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Den Rahmen bildete das Ausbau- und Investitionsprogramm 2012 – 2018 für die Landespflegeheime vom 23. Februar 2012, das mit 18. Juni 2015 und 19. Oktober 2017 (Beschlüsse des NÖ Landtags) an den veränderten Pflege- und Betreuungsbedarf und die Bezeichnung NÖ Pflege- und Betreuungszentren angepasst und mit dem Ausbau- und Investitionsplan 2020 – 2030, Teil 1, für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren sowie Einrichtungen privater Träger für stationäre Pflege vom 1. Juli 2021 (Beschluss des NÖ Landtags) beendet wurde.
Die Ausbau- und Investitionsplanung für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren erfolgte durch vier Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung mit wissenschaftlicher Beratung nach der geübten Verwaltungspraxis ohne festgelegten Prozess.
Der Ausbau- und Investitionsplan bezog die 27 Klinikstandorte nicht ein, obwohl die NÖ Landesgesundheitsagentur mit 1. Jänner 2021 die Rechtsträgerschaft und die Betriebsführung für alle NÖ Gesundheitseinrichtungen (Landes- und Universitätskliniken, Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren) innehatte.
Die Änderungen beim Zu- und Umbau-Projekt gegenüber dem Grundsatzbeschluss betrafen vor allem die Reduktion der Pflege- und Betreuungsplätze von 126 auf 114 infolge der Inanspruchnahme der
24-Stunden-Betreuung, die Erweiterung der Bauarbeiten durch einen Neubau des Bauteils D statt eines Umbaus sowie durch Sanierungen im Bauteil E, den Umstieg von Abteilungen mit bis zu 42 Plätzen auf Wohngruppen mit 14 Plätzen sowie die Erhöhung der Anzahl der Einzelzimmer von 44 auf 60.
Die Änderungen verursachten Mehrkosten von zumindest 1,25 Millionen Euro auf Preisbasis Jänner 2011 und waren durch die Reserven in den genehmigten Projektkosten gedeckt.
Außerdem wurden statt 39 nur 27 Pflege- und Betreuungsplätze errichtet, ohne die Projektkosten um die anteiligen Kosten für zwölf entfallene Plätze im Gegenwert von 1,48 Millionen Euro zu reduzieren.
Das wies auf überhöhte Errichtungskosten beziehungsweise Reserven hin und erforderte eine Nachkalkulation sowie eine Evaluierung der Kostenermittlung.
Verschiedene Vorschriften verlangten, dass bauliche Maßnahmen von der Planung über die Errichtung bis zum Rückbau durchgängig dokumentiert werden. Mit der Dokumentation in den Bereichen Energieeffizienz, Bauökologie und Nachhaltigkeit sollte ein nachvollziehbares Energie- und Nachhaltigkeitskonzept für einen energieeffizienten Betrieb vorliegen. Dazu fehlten Daten bei Vollbetrieb, wozu qualifiziertes Personal in der Haustechnik erforderlich war.
Die Herausforderung bestand darin, eine Gesamtdokumentation auf Dauer des Bauwerksbestands und der Aufbewahrungspflichten in einem elektronischen Akt zentral herzustellen sowie die dazu notwendigen Unterlagen der Auftragnehmer (Abfallnachweise, Zertifikate) vollständig und zeitgerecht zu erfassen. Das betraf auch die Vergabeverfahren.
Der Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld umfasste 113 Vergabeakte. Die größten Auftragssummen und Einzelaufträge entfielen auf die Bereiche Bauwerk, Honorare und Einrichtung ohne Erstausstattung mit insgesamt 15,60 Millionen Euro auf Preisbasis der einzelnen Verträge. Diese Summe verteilte sich auf 23 offene Verfahren mit europaweiter Bekanntmachung, zwei nicht offene Verfahren, ein offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, ein Verhandlungsverfahren, 59 Direktvergaben, einen Wettbewerb sowie einen Abruf aus einer Rahmenvereinbarung.
Neben einer nachvollziehbaren Dokumentation bestand die Herausforderung hier darin, insbesondere bei Direktvergaben und nicht offenen Vergabeverfahren, angemessene Preise durch einen fairen und lauteren Wettbewerb sicherzustellen und kartellrechtswidriges Verhalten von Auftragnehmern zu unterbinden.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur sagten in ihren Stellungnahmen vom 14. Jänner 2025 und vom 11. Dezember 2024 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2018 „Siedlungswasserwirtschaft in NÖ“ (Vorbericht) ergab, dass von sechs Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz beziehungsweise großteils umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von 100,0 Prozent.
Zudem konnten finanzielle und organisatorische Verbesserungen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft durch das Land NÖ in einer Größenordnung von 9,40 Millionen Euro (Reduktion der Verbindlichkeiten, Rückerstattung von Zinsen) erreicht werden. Die Förderung beruhte auf dem NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz und bestand insbesondere aus nichtrückzahlbaren Beiträgen des Fonds.
Im Jahr 2023 wies der Fonds eine Bilanzsumme von 147,09 Millionen Euro aus und förderte ein Investitionsvolumen von 124,14 Millionen Euro. Von den ausgezahlten Förderungen entfielen 21,26 Millionen Euro auf nichtrückzahlbare Beiträge und 83.011,00 Euro auf rückzahlbare Darlehen. Außerdem erkannte der Fonds 367 kollaudierten Vorhaben mit einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 83,79 Millionen Euro nicht-rückzahlbare Beiträge von 15,81 Millionen Euro zu. Die zuerkannten Förderungen des Bundes betrugen 18,48 Millionen Euro. Die Ansuchen betrafen zunehmend Vorhaben der Wasserversorgung.
Mit der Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes vom 28. Jänner 2020 verbesserte der NÖ Landtag die Berichterstattung des Fonds und änderte die Formvorschriften. Ab dem Geschäftsjahr 2019 legte der NÖ Wasserwirtschaftsfonds Gebarungsberichte mit Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfung vor (Ergebnis 1).
Die geänderten Formvorschriften betrafen die Geschäftsordnung, die Förderungsrichtlinien und Ausfertigungen von zuerkannten Förderungen (Ergebnis 2).
Mit einem Vergleich vom 29. Juni 2023 konnte eine Rückzahlung von 385.308,48 Euro an zu hoch verrechneten Zinsen für ein endfälliges Darlehen mit der strittigen Zinsgleitklausel an den NÖ Wasserwirtschaftsfonds erreicht werden. Zudem ersetzte der Fonds das betreffende Darlehen durch zwei um 7,72 Millionen Euro niedrigere Kredite (Ergebnis 3).
Im Jahr 2018 löste der NÖ Wasserwirtschaftsfonds die Zinsrückstellung über 5.647.207,26 Euro für das nicht verzinste Investitionsdarlehen des Landes NÖ auf (Ergebnis 4). Diese Mittel standen damit für Förderungen zur Verfügung.
Im Jahr 2023 erfolgte die Zuführung der Mittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds je zur Hälfte aus den Teilabschnitten 1/62902 „NÖ Wasserwirtschaftsfonds“ und 1/94000 „Bedarfszuweisungen an Gemeinden“ und entsprach damit dem NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz (Ergebnis 5).
Im Jahr 2022 fand die empfohlene Rotation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Rechnungsabschlüsse des NÖ Wasserwirtschaftsfonds statt und ließ eine interne Rotation des Abschlussprüfungsorgans der nunmehr beauftragen Gesellschaft erwarten (Ergebnis 6).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 zu, eine Optimierung bei den Ausfertigungen der Zusicherungen von Förderungen aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds anzustreben.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) betrieb das NÖ Landesklinikum Horn-Allentsteig am Standort Horn als allgemeine Krankenanstalt und am Standort Allentsteig als Sonderkrankenanstalt für neurologische Rehabilitation.
Im Jahr 2022 verfügte das NÖ Landesklinikum insgesamt über 370 bewilligte Betten. Davon entfielen 305 auf den Standort Horn und 65 auf den Standort Allentsteig. Die rund 1.000 Vollzeitkräfte versorgten insgesamt 14.046 stationäre Patienten und 175.482 ambulante Patientenkontakte.
Die durchschnittliche Auslastung nach Pflegetagen betrug im Jahr 2022 am Standort Horn 69,5 Prozent und am Standort Allentsteig 93,2 Prozent. Die Auslastung nach Belagstagen betrug im Schnitt nur 57,3 beziehungsweise 89,7 Prozent, wobei das NÖ Landesklinikum am Standort Horn nur 297 Betten betrieb und wegen Personalmangel 33 Betten vorübergehend sperren musste.
Einem Aufwand von 127,00 Millionen Euro stand ein Ertrag von 123,15 Millionen Euro gegenüber. Der Aufwand enthielt das Nutzungsentgelt für die landeseigenen Liegenschaften in Höhe von 2,95 Millionen Euro, welches das Land NÖ jedoch im Rahmen seiner Abgangsdeckung refundierte. Ohne Aufwand für das Nutzungsentgelt ergab sich für das NÖ Landesklinikum Horn-Allentsteig ein negatives Betriebsergebnis von 0,90 Millionen Euro. Der Deckungsgrad von 97,0 Prozent lag über dem Durchschnittswert vergleichbarer Landeskliniken von 95,9 Prozent.
An beiden Standorten herrschte eine hohe Patientenzufriedenheit mit 95,0 und 95,8 von 100 möglichen Punkten. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit wies nur ausgezeichnete und gute Werte zwischen 1,95 und 2,5 aus.
Die bauliche und die technische Infrastruktur sowie die Gebäude- und die Raumstruktur am Standort Horn entsprachen nicht mehr den Anforderungen. Das betraf neben den beengten Verhältnissen (Augenambulanz, onkologische Tagesklinik) den Brandschutz, das Rohrleitungssystem und die Elektroinstallationen sowie Bauschäden. Die Mängel mussten während des laufenden Betriebs verbessert beziehungsweise behoben werden, wobei im baulichen Brandschutz eine Frist bis 31. Dezember 2025 verlängert wurde.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur strebte mit der Sanierung auch eine betriebliche Optimierung an. Studien ermittelten jährliche Instandhaltungskosten von 8,70 Millionen Euro, ein gesamtes Sanierungsvolumen von 94,80 Millionen Euro und Schätzkosten für eine Generalsanierung im Bestand mit einem Zubau in Höhe von 144,00 Millionen Euro (Preisbasis 2020). Der Standort der neurologischen Rehabilitation in Allentsteig wies Sanierungsbedarf in den Sanitärbereichen der Patientenzimmer auf.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur berief sich in Pressemitteilungen auf eine „Investitionsoffensive Gesundheit 2030“, einen „Ausbauplan Landeskliniken NÖ 2020 – 2030“ und einen „Masterplan Gesundheit 2030“ im Umfang von 1,30 Milliarden Euro, legte diesen jedoch nicht vor. In den Mitteilungen schien die Sanierung des Standorts Horn nicht auf.
Der Versorgungsauftrag für das NÖ Landesklinikum Horn-Allentsteig leitete sich aus den Betriebsbewilligungen der beiden Standorte vom 10. Juni 2008 beziehungsweise 9. Dezember 2014 ab. Diese legten die Abteilungen und die Anzahl der Spitalsbetten fest.
In den Jahren 2022 und 2023 galten der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2017 und der Regionale Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2025 – Teil 1, der jedoch keine standortgenaue Planung enthielt. Der Versorgungsauftrag und der Strukturplan für das NÖ Landesklinikum Horn-Allentsteig waren am Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2023 mit Planungshorizont 2030 beziehungsweise dem angekündigten Masterplan Gesundheit 2030/2035 auszurichten. Das betraf auch den geplanten Einsatz eines Operationsroboters im Jahr 2024.
Die Arbeitsmedizin und die Fächer Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Urologie deckten Konsiliarärzte und das NÖ Landesklinikum Gmünd-Waidhofen/Thaya-Zwettl ab, das Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Urologie führte. Eine Konsiliarfacharztstelle für Haut- und Geschlechtskrankheiten war nicht besetzt.
In den Jahren 2022 und 2023 waren an der Abteilung für Unfallchirurgie die Leitung und zwei Facharztstellen nicht besetzt. Personalengpässe an den Abteilungen wurden durch Überstunden, Bettensperren und Leistungsverschiebungen ausgeglichen.
Der Versorgungsauftrag eines Landesklinikums bestimmte auch das erforderliche Personal und damit den Dienstpostenplan. Dieser wurde im Jahr 2022 um insgesamt 34,95 Vollzeitkräfte überschritten. Davon entfielen 17,78 auf „Pflegepersonal“, 7,94 auf „Ärztliches Personal“, 1,85 auf „Sonstiges Medizinisches Personal“ und 7,38 Vollzeitkräfte auf „Nichtmedizinisches Personal“.
Für Allgemeinmedizin und Ärzte in leitender Funktion fehlten in Summe 0,50, bei Hebammen und Pflegeassistenz 1,63 beziehungsweise 4,72 Vollzeitkräfte.
Die Überschreitungen waren überwiegend auf die Abgeltung der halbstündigen Mittagspause, auf mehr Ärzte in Ausbildung (6,56 Vollzeitkräfte) und mehr Fachärzte (1,88 Vollzeitkräfte) zurückzuführen.
Die Aufstockung beim Verwaltungs- und Kanzleipersonal um 4,60 Vollzeitkräfte und beim Betriebspersonal um 1,78 Vollzeitkräfte zeigte, dass hier noch keine Synergieeffekte durch die Dienstleistungen der Zentrale und der Servicegesellschaften der NÖ Landesgesundheitsagentur gehoben werden konnten.
Die Krankenstände aller Berufsgruppen lagen unter dem Durchschnittswert von 17,9 Tagen, den die Statistik Austria im Gesundheits- und Sozialwesen angab. Das Pflege- und sonstige medizinische Personal wies mit 15,0 Tagen doppelt so lange Krankenstände auf wie das ärztliche Personal.
Die Anstaltsapotheke des NÖ Landesklinikums Horn-Allentsteig versorgte die Klinikstandorte des Waldviertels. Die Versorgung von NÖ Pflege- und Betreuungszentren war ab dem Jahr 2024 möglich. Die Speisenversorgung betrieb das Landesklinikum an beiden Standorten mit eigenem Personal.
Gebäudereinigung und Wäscheversorgung erfolgten durch Fremdfirmen, wobei am Standort Allentsteig auch eigene Reinigungskräfte arbeiteten.
Der Plan für ein drittes Logistikzentrum und das Logistikkonzept, welche die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 – 2023 beziehungsweise die Vereinbarung über die Beauftragung der NÖ LGA - Shared Services GmbH vorsahen, lagen nicht vor.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 11. September 2024 und vom 22. Oktober 2024 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Der Landesrechnungshof bekräftigte in den Gegenäußerungen seine Empfehlungen betreffend die standortgenaue Struktur- und Investitionsplanung.
Die EVN AG betrieb die Endkundengeschäfte in den Geschäftsfeldern Strom und Gas mit der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und im Geschäftsfeld Fernwärme mit der EVN Wärme GmbH. Diesen beiden Gesellschaften oblag auch die Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, der Verträge sowie der Tarife.
Die Strombeschaffungsgeschäfte führte die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH durch, die an und außerhalb der Energiebörsen kurzfristige Spotgeschäfte sowie langfristige Termingeschäfte tätigte. Dafür waren abhängig von den Marktpreisen und deren Schwankungen (Volatilität) finanzielle Sicherheiten (Margins) zu hinterlegen. Das erforderte eine entsprechend hohe Liquidität. Gasbeschaffungen nahmen die Gesellschaften selbst vor.
In den Geschäftsjahren 2020/21 bis 2022/23 verzeichnete weder die EVN AG noch die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG Verluste aus Verträgen zur Absicherung von Stromgeschäften (Futures, Forwards). Auch zu einem Liquiditätsengpass kam es nicht.
Im Geschäftsjahr 2021/22 waren 88,1 Prozent des Strombezugs (3.268,2 Gigawattstunden) über Futures abgesichert. In den Monaten August und September 2022 wurde die Beschaffung von 601,2 Gigawattstunden Strom für die Jahre 2022 bis 2025 zu durchschnittlichen Preisen von 19,0 Cent bis 62,0 Cent je Kilowattstunde gegen Risiken abgesichert. Die abgesicherten Strommengen orientierten sich fristenkongruent am Stromabsatz.
Die außergewöhnlichen Steigerungen der Großhandelspreise für Strom und Gas – wegen Abschaltungen von Atomkraftwerken, niedrigen Wasserständen in Flüssen und dem Angriffskrieg gegen die Ukraine – erhöhten vor allem von August 2021 bis August 2022 die Beschaffungskosten der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG. In weiterer Folge erhöhten sich dadurch die Tarife für die Endverbraucher, die an den Österreichischen Strompreisindex, den Österreichischen Gaspreisindex und den Europäischen Gaspreisindex gebunden waren. Die Großhandelspreise wirkten sich je nach Vertragsmodell und Produktfamilie (Garant, Float, Flex, Klassik) zeit- sowie wertmäßig unterschiedlich auf die Tarife aus.
Im Geschäftsfeld Fernwärme kamen die Preissteigerungen durch die Wertsicherung laut den Preisblättern zu den Wärmelieferverträgen der EVN Wärme GmbH zustande. Dafür galt ein Mix aus verschiedenen Indizes (Verbraucherpreisindex, Energieholzindex, Großhandelspreisindex für sonstige Mineralölerzeugnisse und andere), in denen sich die Kosten (Erzeugung, Vertrieb) und die Großhandelspreise für die Primärenergieträger (Biomasse, Erdgas, Erdöl) niederschlugen. Die Anwendung der verschiedenen Indizes milderte die Auswirkungen der Preissteigerungen einzelner Energieträger auf die Fernwärmetarife. Dieses System änderte sich nach dem 24. Februar 2022 (Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine) nicht.
Im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. April 2024 gewährte die EVN Wärme GmbH jedoch Rabatte, vor allem um im Vergleich zu alternativen Heizungsformen konkurrenzfähig zu bleiben und Reputationsverluste wegen vergleichsweise hoher Tarife sowie den Vorwurf der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zu vermeiden. Die wirtschaftliche Lage der Verbraucher war dafür nicht ausschlaggebend. Eine Untersuchung nach dem Preisgesetz 1992 oder andere Hinweise, dass die Fernwärmetarife die allgemeine Preiserhöhung des Wirtschaftszweigs in einem ungewöhnlichen Maß überstiegen, lagen nicht vor.
Die Preisanpassungen bei Strom, Gas und Fernwärme umfassten sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen. Diese erfolgten aus betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen sowie nach den jeweiligen Vertragsgrundlagen.
Die Preissteigerungen auf den Strom- und Gasmärkten erhöhten vor allem die Kosten für kurzfristige Beschaffungen von Strom- und Gasmengen, insbesondere für die Übernahme von rund 45.000 Kunden, die von ihren Energieversorgern (Diskontern) gekündigt worden waren. Aus betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen mussten höhere Kosten grundsätzlich durch entsprechend höhere Tarife abgedeckt werden.
Das war bei Altverträgen (Klassik-Produkte) im Unterschied zu indexgebundenen Verträgen (Flex- und Float-Produkte) nicht durchsetzbar, was sich in der Rechtsprechung (Zustimmungsfiktion, Preisänderungsrecht) ab dem Jahr 2018 abgezeichnet hatte.
Im März 2023 wurden schließlich rund 389.000 Energielieferverträge für Strom und Gas gekündigt und ein Wechsel zu einem neuen Tarif angeboten. Dieses Tarifangebot nahmen rund 317.000 oder 81,5 Prozent der Kunden an. Die Vorgangsweise diente der Rechtssicherheit, woran durchaus ein öffentliches Interesse bestand, beeinträchtigte jedoch die Reputation der Dachmarke EVN insbesondere in Bezug auf ihre Kundenorientierung.
Im Geschäftsjahr 2022/23 verzeichnete die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft mbH ein Betriebsergebnis (EBIT) von 238,1 Millionen Euro, welches gemeinsam mit den Erträgen aus Beteiligungen (Verbund AG, Burgenland Energie AG) von 189,0 Millionen Euro in den Konzernabschluss einfloss. Diese positiven Entwicklungen waren vor allem auf Preiserhöhungen auf den Großhandelsmärkten sowie auf den Kapazitätsausbau von Windkraft (rund 20,0 Millionen Euro) zurückzuführen.
Verglichen mit den Vorjahren betrug ein „normalisiertes Ergebnis“ der evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft mbH angabegemäß rund 100,0 Millionen Euro, womit sich Zusatzgewinne im Geschäftsjahr 2022/23 von 138,0 Millionen Euro ergaben. Nach dieser Berechnung kamen aus der Dividende der Verbund AG und dem Ergebnisbeitrag der Burgenland Energie AG 128,0 Millionen Euro hinzu. Diesen Zusatzgewinnen von insgesamt 266,0 Millionen Euro standen jedoch Verluste und Gewinneinbrüche der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und der EVN Wärme GmbH gegenüber, weil diese Gesellschaften die gesamten Strom- und Gasmengen für ihre Endkunden nicht selbst erzeugten, sondern zu den gestiegenen Großhandelspreisen beschaffen mussten. Das führte zu einem negativen Betriebsergebnis bei der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG von 240,3 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2022/23. Das Betriebsergebnis der EVN Wärme GmbH betrug 15,7 Millionen Euro. In Summe ergab sich daraus im Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Betriebsergebnis aus dem Endkundengeschäft von 224,6 Millionen Euro.
Die Netz Niederösterreich GmbH verwendete die Gebühren (Netznutzungsentgelte), die die E-Control festgelegt hatte, sowohl für den Ausbau als auch für die Instandhaltung der Netze im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. In den Geschäftsjahren 2013/14 bis 2022/23 betrug für das Strom- beziehungsweise Gasnetz der Anteil der Abschreibungen am Netznutzungsentgelt durchschnittlich 26,7 Prozent beziehungsweise 25,2 Prozent.
Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG konnte ihr Versprechen „100 % Strom aus Österreich, 100 % CO2-frei“ auf zertifizierte Herkunftsnachweise der TÜV AUSTRIA GMBH stützen.
Die Hinweise auf Verbesserungen betrafen das Beschaffungswesen und das Risikomanagementsystem der EVN Wärme GmbH, die teilweise bereits umgesetzt wurden, sowie die Vornahme von systematischen Nachkalkulationen zu den Strom-, Gas- und Fernwärmetarifen.
Außerdem war die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG gefordert, ihre Allgemeinen Lieferbedingungen und Vertragsformulare sowie ihre Kommunikation so zu gestalten, dass damit markt- und rechtskonforme Preisanpassungen erfolgen können, die den Ansprüchen und Werten der Dachmarke EVN insbesondere in Bezug auf die Kundenorientierung gerecht werden.
Sie stand dabei weiterhin – unbeschadet rechtlicher und wirtschaftlicher Erfordernisse und verbesserter digitaler Informationen – vor der Herausforderung, ihr Verständnis von richtiger, vollständiger und zeitnaher Information mit dem ihrer (potenziellen) Kunden in Einklang zu bringen. Das betraf die schriftliche und die mündliche Kommunikation, die zielgruppengenau und leichter verständlich über das bestehende und das zukünftige Preis-Leistungs-Verhältnis sowie über dessen finanzielle Auswirkungen (Indexierung, Preisanpassungen) auf den jeweiligen Kunden informieren sollte.
Energiedienstleistungen waren entsprechend den rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen bereitzustellen. Aufsichtsrat und Vorstand waren dabei primär dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Das sollte letztlich auch im Interesse der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie im öffentlichen Interesse gelegen sein. Im Rahmen des Aufsichtsrats der EVN AG lag es auch bei den Kapitalvertretern des Landes NÖ, darauf beziehungsweise allenfalls auf dahingehende Verbesserungen hinzuwirken.
Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG strebte ein klar geregeltes gesetzliches Preisanpassungsrecht mit einer Zustimmungsfiktion und einem Kündigungsrecht auf Kundenseite an, mit festgelegten Kriterien, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die soziale Verantwortung gegenüber ihren Haushaltskunden kam in Maßnahmen, wie dem Verzicht auf Abschaltungen bei Strom, Gas und Fernwärme (angabegemäß 1. Dezember 2022 bis 30. April 2023, 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024) sowie in der Einrichtung eines Energiehilfe-Fonds von drei Millionen Euro, zum Ausdruck.
Die EVN AG und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 18. September 2024 und vom 22. Oktober 2024 zu, die sie betreffenden Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
24. Oktober 2024
Der NÖ Landtag folgte in seiner Sitzung am 24. Oktober dem Antrag des Rechnungshof-Ausschusses und nahm die Berichte des Landesrechnungshofs über die Nachkontrollen betreffend die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken (Bericht 3/2024) sowie das Landesklinikum Melk (Bericht 4/2024) zur Kenntnis. Darin wies der Landesrechnungshof auch auf die Problematik der Gastpatienten, der teilweise geringen Auslastung und des Personalbedarfs hin.
Die Nachkontrollen ergaben einen Umsetzungsgrad von 50,0 Prozent beziehungsweise 72,2 Prozent. Bloße Ankündigungen zählen dabei nicht als oder zur Umsetzung, wie ein Redebeitrag unrichtig unterstellte.
Mit der Umsetzung konnten organisatorische und finanzielle Verbesserungen erreicht werden, die den Patientinnen und Patienten zu Gute kommen. So verbesserten sich teilweise die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Unterdreizehnjährigen, die Auslastung und die Wiederaufnahmeraten. Die Endkosten je Belagstag wiesen weiterhin Unterschiede aus. Das lag vor allem an unterschiedlichen Personalkosten. Mit durchschnittlichen Endkosten an allen Standorten wären 1,13 Millionen Euro einzusparen. Nach wie vor fehlte jedoch eine standortgenaue Planung (Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025 – Teil 2 oder Landeskrankenanstaltenplan). Am Standort Melk wirkte sich das negativ auf die Fluktuation beim medizinischen Personal aus. An einem Regionalen Strukturplan 2025 – 2030 beziehungsweise einem NÖ Masterplan Gesundheit 2035 wurde gearbeitet. Somit bestanden weitere Möglichkeiten für Verbesserungen.
Der vorgelegte Bericht betreffend die Dienst- und Schutzkleidung (Bericht 5/2024) wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Im Jahr 2023 gab das Land NÖ rund 1,20 Millionen Euro für die Ausstattung von insgesamt rund 3.700 Bediensteten mit Dienst- und Schutzkleidung aus. Davon entfielen jeweils rund 908.000,00 Euro auf die Gruppe Straße mit rund 3.000 Bediensteten, rund 239.000,00 Euro auf die Abteilungen und Dienststellen in anderen Gruppen sowie rund 54.000,00 Euro auf pauschale Abgeltungen für die Abnützung ihrer Kleidung und Leiharbeitskleidung. Das betraf zum Beispiel handwerkliches oder technisches Personal.
Die Ausstattung von Bediensteten mit der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung beruhte auf der NÖ Dienstkleidungsordnung 1996 und der NÖ Bediensteten-Schutzverordnung 2003 und erfolgte einerseits zentral durch das Materialamt der Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 und die Abteilung Straßenbetrieb ST2 für die Gruppe Straße.
In den Jahren 2021 bis 2023 versorgte das Materialamt der Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 19 Abteilungen, zehn Bezirkshauptmannschaften, fünf Gebietsbauämter sowie das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit Dienst- und Schutzkleidung.
Andererseits beschafften sieben Abteilungen und zwei Gebietsbauämter in kleinerem Umfang auch selbständig Dienst- und Schutzkleidung.
Außerdem besorgten die NÖ Agrarbezirksbehörde und zwei Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung gänzlich selbständig.
Mit der Vorschrift „Dienstkleidung“ vom 12. Februar 2002 beauftragte die Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 bestimmte Dienstellenleitungen damit, die Bediensteten mit der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung auszustatten beziehungsweise ein Punktesystem zu erlassen. Zudem legte die Vorschrift die Bedienstetengruppen fest, die Anspruch auf pauschale Abgeltungen für ihre Kleidung hatten.
Mit der Aufhebung dieser Vorschrift am 16. Dezember 2014 entfiel die Grundlage für die Beauftragung der Dienststellenleitungen sowie weitere zu erlassende Regelungen betreffend die Ausstattung von Bediensteten mit Dienst- und Schutzkleidung, die nach der NÖ Dienstkleidungsordnung 1996 vorzunehmen beziehungsweise zu erlassen waren.
Daher verfügten nur die Abteilungen Straßenbetrieb ST2, Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten WST8, Schulen K4 sowie Landeskliniken und Landesbetreuungszentren GS7 über Vorschriften, welche die Ausstattung der Bediensteten mit Dienst- und Schutzkleidung regelten.
Die Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 war daher gefordert, die Beauftragung der Dienststellenleitungen und die Regelungen für Dienst- und Schutzkleidung zu erlassen. Dabei war es zweckmäßig und wirtschaftlich, die bewährte Verwaltungspraxis heranzuziehen, um einheitliche Grundsätze zu normieren und Doppelgleisigkeiten zu bereinigen.
Weitere Feststellungen und Hinweise auf Verbesserungen betrafen die Aktenführung und die Lagerbestände des Materialamts sowie einen Förder-vertrag für den Zeitraum 2019 bis 2023 betreffend die Dienst- und Schutz-kleidung für den Forstdienst, das Nebeneinander von Elektronischen Akten und anderen elektronischen Anwendungen sowie die Sicherstellung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses für bevorzugte Ausstattungen beziehungsweise langjährige Lieferanten sowie gestiegene Bestellmengen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 1. Oktober 2024 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2019 „Landesklinikum Melk“ (Vorbericht) ergab, dass von neun Empfehlungen aus diesem Bericht fünf ganz beziehungsweise großteils, drei teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Landesgesundheitsagentur als Rechtsnachfolgerin der NÖ Landeskliniken-Holding und das NÖ Landesklinikum Melk entsprachen den Empfehlungen damit insgesamt zu 72,2 Prozent.
Im Jahr 2022 versorgten rund 343 Vollzeitkräfte 6.595 stationäre und 22.944 ambulante Fälle. Damit wies das Landesklinikum rund 26 Vollzeitkräfte und elf aufgestellte Betten mehr auf als im Vergleichsjahr 2018 mit rund 317 Vollzeitkräften und 143 aufgestellten Betten.
Die Auslastung nach Pflegetagen ohne neurologische Rehabilitation betrug jedoch nur 67,0 Prozent (84,1 Prozent im Jahr 2018). Die 24 Betten für neurologische Rehabilitation wurden im Jahr 2022 eingerichtet und waren zu 75,7 Prozent ausgelastet. Damit konnten nicht ausgelastete Strukturen am Standort Melk für die Abteilung Neurologie des NÖ Landesklinikums Amstetten genutzt werden. Außerdem diente eine leerstehende Station mit 30 Betten während der Pandemie der Versorgung von Personen mit einer SARS-CoV-2 Erkrankung und danach als Tages- und Wochenklinik (Ergebnis 1).
Die standortgenaue Planung (Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025 – Teil 2 oder Landeskrankenanstaltenplan) fehlte jedoch weiterhin. Das „Arbeitsübereinkommen Volkspartei Niederösterreich und FPÖ Niederösterreich 2023 – 2028“ sah die Erarbeitung eines Regionalen Strukturplans 2025 – 2030 vor.
Für die Qualitätssicherungskommission und das Risikomanagement-Team lagen nunmehr eine gemeinsame Geschäftsordnung und gemeinsame Jahresberichte vor, wobei keine vollständige Eingliederung des Risikomanagement-Teams in die Qualitätssicherungskommission erfolgte (Ergebnis 2).
Die Befundung für das Schlaflabor erfolgte nunmehr im Rahmen der vorgegebenen Dienstzeiten, wobei sechs der acht ausgewiesenen Betten betrieben wurden (Ergebnis 3).
Mit Bescheid vom 14. Juni 2022 wurde die Anzahl und die Verteilung der Betten neu bewilligt (Ergebnis 4).
Die Umwandlung der Abteilung Chirurgie mit 42 Betten in einen Fachschwerpunkt mit 14 Betten konnte die problematische Personalsituation entschärfen. Außerdem bestand seit 14. Juni 2022 eine Kooperation mit der Abteilung Chirurgie des NÖ Landesklinikums Amstetten, um eine bessere Auslastung der kostenintensiven Operationssäle zu erreichen. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit den chirurgischen Abteilungen des NÖ Universitätsklinikums Sankt Pölten bestand nicht (Ergebnis 5).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur startete im Oktober 2023 das Projekt „Entwicklung eines Managementtools zur Personalsteuerung“. Mit den Projektergebnissen sollte im vierten Quartal 2024 auch die fehlende Personalbedarfsplanung für das NÖ Landesklinikum Melk vorliegen (Ergebnis 6).
Die empfohlene Analyse der Fluktuationsraten bei Ärzten hatte ergeben, dass diese wegen der fehlenden Standortplanung und fehlender Perspektiven für den Arbeitsplatz in Ordinationen und in Wiener Krankenanstalten abwanderten. Demnach könnte die Fluktuation weiter gesenkt werden (Ergebnis 7).
Aufgrund der empfohlenen Evaluierung konnten die Transporte von Arzneimitteln, Ge- und Verbrauchsgütern sowie aufbereiteten Medizinprodukten vom Logistikzentrum in Sankt Pölten verbessert werden. Monatlich entfielen neun Fahrten. Eine weitere Reduktion war durch die Anbindung der Sterilgutversorgung des NÖ Landesklinikums Amstetten an das Logistikzentrum Sankt Pölten zu erwarten (Ergebnis 8).
Eine wirtschaftlichere Nutzung des „Rot-Kreuz-Gebäudes“ am Areal des Landesklinikums lag hingegen nicht vor. Die zum Vorbericht zugesagte Ausarbeitung von Varianten für dessen wirtschaftliche Nutzung erfolgte nicht (Ergebnis 9).
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur informierten in ihren Stellungnahmen vom 27. August 2024 und vom 5. August 2024 über bereits gesetzte beziehungsweise geplante Maßnahmen.
Die Nachkontrolle zum Bericht 1/2020 „Psychiatrische und psycho-therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken“ (Vorbericht) ergab, dass von 21 Empfehlungen aus diesem Bericht sieben ganz oder großteils, sieben teilweise und sieben nicht umgesetzt wurden. Das entsprach insgesamt einem Umsetzungsanteil von 50,0 Prozent.
Dabei setzte die NÖ Landesgesundheitsagentur die an sie gerichteten Empfehlungen zu 59,4 Prozent, der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds die an ihn gerichteten Empfehlungen zu 41,7 Prozent und die NÖ Landesregierung die an sie gerichtete Empfehlung nicht um.
Offen blieben die standortgenaue Planung der Versorgungsstrukturen und der Leistungsangebote auch für die Kinder- und Jugendpsychosomatik sowie die Berücksichtigung der Mitversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen aus dem Burgenland. Der Fonds verwies dazu auf die Ausarbeitung eines „Masterplan Gesundheit 2030/2035“ (Ergebnisse 4, 5 und 6).
Die Umsetzung der Empfehlungen verbesserte die Organisation der Fachbeiräte durch eine Geschäftsordnung (Ergebnis 1), die Zusammenarbeit der NÖ Landesgesundheitsagentur und des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds durch regelmäßigen Austausch (Ergebnis 2) sowie die Ausrichtung von Studien und Planungen auf die fünf Versorgungsregionen (Ergebnis 3).
Errichtungs- und Betriebsbewilligungen sowie bewilligte Anstaltsordnungen lagen nun vor. Für die Erweiterung der ambulanten Betreuungsplätze an der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Wiener Neustadt erfolgte die Bewilligung jedoch erst nach der Inbetriebnahme (Ergebnisse 7 und 8).
Im Jahr 2022 bestanden in den Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Hinterbrühl, Mauer und Tulln mit insgesamt 80 und damit um acht systemisierte Betten weniger, aber mit 78 um sechs tatsächlich aufgestellte Betten mehr als im Vergleichsjahr 2017. Damit verzeichneten die Abteilungen um 345 Entlassungen und 1.823 Belagstage mehr als im Vergleichsjahr.
Weitere Verbesserungen betrafen die Abrechnung und die getrennte Auswertung von ambulanten und tagesklinischen Leistungen (Ergebnis 14).
Die Erweiterung der Tagesklinik in Wiener Neustadt um eine zweite Gruppe ermöglichte zudem die Versorgung von Unterdreizehnjährigen. In der Abteilung in Hinterbrühl wurden der Zustand der sanitären Anlagen verbessert und weitere Sanierungen geplant (Ergebnis 17).
Die Wartelisten für eine stationäre Aufnahme in eine Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Hinterbrühl, Mauer und Tulln verlängerten sich, wobei die Abteilung in Hinterbrühl die Wartezeit verkürzen konnte. Die Daten zu Wartelisten wurden jedoch nicht in das Evaluations- und Monitoringsystem aufgenommen (Ergebnis 9).
Mit einer durchschnittlichen Auslastung von 65,5 Prozent waren diese Abteilungen zwar besser als im Vergleichsjahr 2017, aber noch nicht optimal ausgelastet (Ergebnis 10).
Belagsdauer und Wiederaufnahmeraten konnten teilweise gesenkt werden, eine umfassende Auseinandersetzung damit unterblieb jedoch. Der Fachbeirat für Kinder- und Jugendpsychiatrie führte Unterschiede auf die ungleichen Rahmenbedingungen, Entstehungsgeschichten und Kulturen der Abteilungen zurück (Ergebnis 11).
Unterbringungen auf und ohne Verlangen der betroffenen Patienten konnten – außer in der Abteilung in Tulln – gesenkt werden (Ergebnis 21).
Die Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Hinterbrühl und Tulln wiesen höhere Personalkosten und damit höhere Endkosten je Belagstag auf als die Abteilung in Mauer. Durchschnittliche Endkosten hätten 1,13 Millionen Euro einsparen können. Demnach bewirkte das Controlling und das Berichtswesen der NÖ Landesgesundheitsagentur noch keine Optimierung der unterschiedlichen Personalkosten dieser Abteilungen (Ergebnis 12).
Die Abteilung in Hinterbrühl beanspruchte weiterhin höhere medizinische Fremdleistungen je Belagstag als die Abteilungen in Mauer und in Tulln, wobei die Erhöhung gegenüber dem Vergleichsjahr 2017 insgesamt 0,38 Euro je Belagstag betrug und die Abteilung in Mauer ein Minus von 0,89 Euro je Belagstag aufwies (Ergebnis 13).
Im Jahr 2022 bestanden insgesamt 47 und damit fünf Tagesklinikplätze mehr als im Vergleichsjahr 2019. Davon entfielen sechs Plätze auf die Tagesklinik in Mauer, die jedoch von Anfang Dezember 2022 bis Ende Jänner 2023 wegen Personalmangels gesperrt war und danach nur mit vier Plätzen betrieben wurde.
Die Tageskliniken in Mauer, Waidhofen an der Thaya, Tulln, Wiener Neustadt und Mistelbach boten keine Versorgung für Untersechsjährige an. Zudem unterblieb die Anbindung der Tagesklinik in Waidhofen an der Thaya an die Abteilung in Mauer (Ergebnisse 15 und 16).
Zur Situation der Ambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie lagen eine Analyse und ein Arbeitskonzept vor. Das Konzept enthielt jedoch keine Struktur- und Leistungsmerkmale und war mit dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds nicht abgestimmt (Ergebnis 18).
Die Fachbeiräte erklärten die wachsende Anzahl an stationären Behandlungen von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen an Abteilungen für Kinder und Jugendheilkunde mit den komplexen somatischen Krankheitsbildern. Diese erforderten eine fächerübergreifende Abklärung und eine Anbindung an Klinikstrukturen mit Intensiv- und Labormedizin (Ergebnis 19).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur arbeitete an einem „Managementtool zur Personalsteuerung“. Damit sollte auch die Mindestpersonalausstattung für ambulante, stationäre und tagesklinische Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie berechnet werden können (Ergebnis 20).
Die Entwicklung der Personalkennzahlen (Überstunden, Krankenstände, Fluktuation, Fortbildung) zeigte, dass die NÖ Landesgesundheitsagentur gefordert war, die erforderliche Personalausstattung in allen Berufsgruppen zweckmäßig und wirtschaftlich sicherzustellen.
Die Geschäftsstelle des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds gab in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2024 zu drei Empfehlungen eine gleich-lautende Stellungnahme ab und sagte nunmehr eine standortgenaue Ausweisung der Versorgungsstrukturen im Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2030 zu.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur informierte in ihrer Stellungnahme vom 19. August 2024 über bereits gesetzte beziehungsweise geplante Maßnahmen. Der Landesrechnungshof bekräftigte in seiner Gegenäußerung das Erfordernis von Errichtungs- und Betriebsbewilligungen vor der Inbetriebnahme von Abteilungen, Ambulanzen oder Tageskliniken. In Bezug auf die Wartezeiten für stationäre Behandlungen stellte er klar, dass lediglich eine systematische und einheitliche Methode zur Erfassung gefordert war.
Die NÖ Landesregierung bekannte sich in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2024 zu einer erforderlichen Bedarfsprüfung in Bewilligungsverfahren.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf.
Aufgrund der Abstimmung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2023 ausgegangen werden. Weiters lagen die Vollständigkeitserklärungen über die Richtigkeit der Vermögenswerte der Schlussbilanz 2023 vor.
Die Finanzierungsrechnung ergab einen negativen Nettofinanzierungssaldo von 120,8 Millionen Euro. Dieser lag um 217,8 Millionen Euro über dem Voranschlag, der ein Minus von 338,6 Millionen Euro zugelassen hätte.
Auch das Maastricht-Ergebnis fiel mit minus 287,5 Millionen Euro um 8,6 Millionen Euro besser aus als veranschlagt und um 2,0 Millionen Euro besser als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben.
Der Ergebnishaushalt wies ein negatives Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen von 893,0 Millionen Euro auf. Dieses Minus war um 586,9 Millionen Euro höher als veranschlagt, weil Inflation und Zinsen höhere langfristige Rückstellungen von 571,3 Millionen Euro für zukünftige Auszahlungen erforderten, hauptsächlich für Pensionen (276,8 Millionen Euro) und die NÖ Landesgesundheitsagentur (201,3 Millionen Euro).
Der NÖ Schuldenstand nach ESVG stieg um 89,0 Millionen Euro oder ein Prozent auf 9.137 Millionen Euro (Statistik Austria vom 18. März 2024).
Die höheren Erträge deckten die höheren Aufwendungen nicht. Das negative Nettovermögen erhöhte sich um 170,8 Millionen Euro auf 9.911,0 Millionen Euro.
Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ mit Aa1 beziehungsweise AA (langfristig) und A-1+ (kurzfristig) mit stabilem Ausblick wegen der noch vorhandenen Finanzreserven und Vermögenswerte gut. Sie erwarteten weitere Maßnahmen zur Konsolidierung und Senkung der Schuldenquote, insbesondere bei Auszahlungen und Aufwendungen.
An der Konsolidierung wären alle mit dem Land NÖ finanziell verbundenen Einrichtungen, wie Anstalten, Fonds oder Unternehmungen, zu beteiligen. Einige Einrichtungen gewährten dem Land NÖ kurzfristige Darlehen von insgesamt 124,0 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2023). Für diese Darlehen fielen 5,1 Millionen Euro an Zinsen an. Die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen aus Landesmitteln (Förderungen, Zuschüsse, Vertragsentgelte) war nicht wirtschaftlich. Daher sollte deren Finanzbedarf angepasst werden, sodass Ansprüche als Aufwendungen und Verbindlichkeiten ausgestaltet werden.
Veranschlagung, Haushaltsführung und Konsolidierung sollten neben dem Finanzierunghaushalt auch den Ergebnishaushalt und den Vermögenshaushalt mit den zukünftigen Aufwendungen und den bereits eingegangenen Verpflichtungen einbeziehen.
Im Sinn einer möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage sollten Beteiligungen einheitlich dargestellt und Beteiligungen von verwalteten Einrichtungen wie mittelbare Beteiligungen behandelt werden.
Im Jahr 2023 stieg der Zinssatz für Zwischenfinanzierungen von 2,33 auf bis zu 4,80 Prozent. Dadurch fielen Zinsen von 3,4 Millionen Euro an. Das waren um 2,9 Millionen Euro mehr als im Finanzjahr 2022. Im ersten Halbjahr 2023 musste vermehrt kurzfristig finanziert werden. Mit der Stabilisierung der Zinsenlandschaft Mitte 2023 wurden wieder langfristige Finanzierungen möglich. Deren durchschnittliche Verzinsung stieg trotz Fixzinsvereinbarungen und Zinstauschverträgen von 1,35 Prozent im Jahr 2022 auf 1,81 Prozent im Jahr 2023.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden Haftungen von insgesamt 7.218,5 Millionen Euro, wobei die für die Haftungsobergrenze relevanten Haftungen um 207,6 Millionen Euro anstiegen. Damit war der Haftungsrahmen zu 90,5 Prozent ausgenutzt.
Im Jahr 2022 jährte sich der Grundsatzbeschluss des NÖ Landtags zur Weiterentwicklung der Finanzkontrolle vom 27. November 1997 und im Jahr 2023 der ausführende Landtagsbeschluss zur Errichtung des Landesrechnungshofs vom 7. Mai 1998 zum 25. Mal.
Die beiden Jubiläumsjahre bescherten ihm sieben Aufträge für Sonderprüfungen sowie ein Ersuchen der NÖ Landesregierung um Erstellung eines Gutachtens für die Gemeindeaufsicht. Außerdem beantragte ein Untersuchungsausschuss des Nationalrats ergänzende Erhebungen bei den Rechtsträgern, die der Kontrolle des Landesrechnungshofs unterliegen, sowie die Vorlage von Akten und Unterlagen aus den Sonderprüfungen. Der Landesrechnungshof hat den Anträgen und den Beweisanforderungen nach bestem Wissen entsprochen. Aus rechtlichen Gründen konnte er damit jedoch beim besten Willen nicht alle Erwartungen der Antragstellenden erfüllen. Das wirkte sich auch auf die Ergebnisse der Kundenbefragungen 2023 aus.
Die Landtagsabgeordneten und die Prüfkunden bewerteten die Arbeit des Landesrechnungshofs alles in allem mit den Bestnoten „sehr gut“ und „gut“. Die Berichte stuften die Abgeordneten mit 45 Prozent der Antworten als „eher hilfreich“ und mit 48 Prozent als „sehr hilfreich“ für die Arbeit des Landtags ein, wobei ein Viertel der Antworten Kritik an den Sonderprüfungsberichten äußerte. Die Prüfkunden vergaben für die Berichte die Bestnoten 1 und 2, wobei ein Viertel die grafische Umsetzung nur mit befriedigend benotete.
Das Jubiläum konnte der Landesrechnungshof am 14. November 2023 mit dem Festakt „25 Jahre Landesrechnungshof“ und einem Empfang des Präsidenten des Landtags Karl Wilfing im Landhaus in Sankt Pölten begehen. Die Festansprachen und Grußbotschaften des Landtagspräsidenten, der Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, des Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin des Landtags Gottfried Waldhäusl und Eva Prischl, der Klub- und Fraktionsobleute Jochen Danninger, Reinhard Teufel, Hannes Weninger, Helga Krismer-Huber und Indra Collini sowie nicht zuletzt der Präsidentin des Rechnungshofs Margit Kraker würdigten die Kontrollarbeit des Landesrechnungshofs. Die Ergebnisse der Kundenbefragungen des Instituts für Strategieanalysen präsentierten Peter Filzmaier und Katrin Praprotnik. Lehre, Wissenschaft und Rechtsprechung kamen im Festvortrag von Vizerektor Andreas Janko zu Wort, der Aufgaben, Funktion und rechtliche Grundlagen des Landesrechnungshofs beleuchtete.
Mit dem Festakt und den folgenden Landtagssitzungen fanden die beiden fordernden Jubiläumsjahre – unbeschadet der unterschiedlichen Positionen – einen wertschätzenden Ausklang. Den haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrlich verdient. Sie arbeiten gewissenhaft im Hintergrund, decken Mängel auf, schlagen Verbesserungen vor, prüfen deren Umsetzung und schreiben darüber – für die überprüften Einrichtungen unbequeme – Berichte.
Mit dem Ziel, auf eine bestmögliche Verwendung und nachhaltige Wirkung der Landesmittel hinzuwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Entscheidungsträger in der Landespolitik, der Landesverwaltung und in den überprüften Rechtsträgern überzeugt werden. Das braucht Ausdauer und gelingt nicht immer. Doch daran – mit externer Unterstützung – zu arbeiten lohnt sich.
Besten Dank für die inspirierenden Auseinandersetzungen, die konstruktive Zusammenarbeit und das in uns gesetzte Vertrauen!
Ihre Landesrechnungshofdirektorin
Edith Goldeband