Zusammenfassung

Im Zeitraum 2019 bis 2023 übte das Fachgebiet „Gemeinnütziger Wohnbau (WGG)“ der Abteilung Familien und Generationen F3 die Aufsicht über 30 gemeinnützige Bauvereinigungen mit Sitz in Niederösterreich aus.
Diese mussten dem Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband angehören und unterlagen der Aufsicht der Landesregierung des Sitzbundeslands sowie jährlichen Prüfungen des Revisionsverbands auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Prüfungen erstreckten sich auf den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Geschäftsgebarung, die wohnungswirtschaftliche Tätigkeit sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Ergebnisse waren in Prüfungsberichten sowie in Bestätigungs- und Gebarungsvermerken zusammenzufassen.

Weitreichende Aufgaben und Befugnisse der Aufsicht

Die zentrale Aufgabe der Aufsicht bestand in der Überwachung der Geschäftsführung der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die Befugnisse umfassten die Einholung von Auskünften, die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, die Überprüfung der Geschäftsgebarung, die Überprüfung der Jahresabschlüsse und die Anforderung von Berichten zu einzelnen Geschäftsfällen.
Aufsichtsmittel waren neben Genehmigungsvorbehalten die Anordnung von Mängelbehebungen und Sonderprüfungen, die Bestellung eines Regierungskommissärs (2019), die Übernahme von Geschäftsanteilen der Bauvereinigung sowie, als schärfste Maßnahmen, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und die Auferlegung einer Geldleistung.

Langwierige Rechtsdurchsetzung

Diese Maßnahmen wurden bei der „die EIGENTUM“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. ergriffen, der die Gemeinnützigkeit entzogen, eine Geldleistung von endgültig 53,24 Millionen Euro auferlegt und zwei Mal ein Regierungskommissär bestellt worden war. Nach Zahlungen von 6,60 Millionen Euro beantragte die Abteilung im Dezember 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft. Aufgrund von Anträgen, einer Sitzverlegung und Rechtsmitteln dauerte es rund acht Jahre von der Aufforderung zur Mängelbehebung durch die Wiener Landesregierung im Oktober 2013 bis zur Rechtskraft der endgültigen, von der NÖ Landesregierung auferlegten Geldleistung im Juni 2022.

Zügige Erledigungen, wenig Personal

In den Jahren 2019 bis 2022 verfasste das Fachgebiet „Gemeinnütziger Wohnbau (WGG)“ 233 Erledigungen als Aufsichtsbehörde. Davon entfielen 21 auf Beschwerden und Anfragen sowie 212 oder 91,0 Prozent auf Anträge der gemeinnützigen Bauvereinigungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. 188 Erledigungen erfolgten mit Bescheid, davon 90,0 Prozent innerhalb von vier Monaten. Das betraf genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte und den Erwerb von Anteilen.
Die Abteilung Familien und Generationen F3 setzte in den Jahren 2019 bis 2021 zwei (0,75 Vollzeitkräfte), im Jahr 2022 drei (1,25 Vollzeitkräfte) und im Juni 2023 vier qualifizierte Bedienstete (1,64 Vollzeitkräfte) ihrer insgesamt 14 Bediensteten (12,5 Vollzeitkräfte) ein. Finanzielle Mittel für die Aufsicht waren nicht gesondert veranschlagt, bei Bedarf (Sachverständiger) jedoch verfügbar. In diesem Zeitraum verließen drei rechtskundige Personen das Fachgebiet, laut Abteilungsleitung weil die Bewertung der Stelle (NOG 13) nicht mehr attraktiv genug war.

Aufsichtsstrategie und angemessene Ausstattung erarbeiten

Das Fachgebiet überwachte die gemeinnützigen Bauvereinigungen anhand von Kennzahlen (Eigenmittelquote, Verwaltungskostendeckungsgrad, fiktive Schuldentilgungsdauer) und Prüfungsberichten des Revisionsverbands. Davon lagen 37,0 Prozent innerhalb von sechs Monaten und 44,0 Prozent innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs vor. In den Jahren 2019 bis 2022 enthielten die Prüfungsberichte keine „Mängel“, sondern „Beanstandungen“, so musste auch keine „Mängelbehebung“ verlangt oder angeordnet werden. Verbindliche Begriffsbestimmungen fehlten. Das Fachgebiet wirkte daher auf eine einheitliche Auslegung hin.

Unabhängigkeit vom Revisionsverband stärken

Der Revisionsverband vertrat auch die Interessen seiner Mitglieder. Die Verfahrensdauer für die jährlichen Prüfungen des Revisionsverbands von bis zu zwei Jahren wies auf eine unzureichende Personalausstattung hin.
Daher war die Unabhängigkeit der Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen und der Überwachung der Geschäftsführungen vom Revisionsverband zu stärken. Dazu war eine Aufsichtsstrategie als Grundlage für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Ausstattung der Aufsichtsbehörde (Fachgebiet „Gemeinnütziger Wohnbau (WGG)“) zu erarbeiten, die zumindest eine durchgängige Vertretung der Fachgebietsleitung gewährleistet.

Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen fortsetzen

Auf Bundesebene waren die Bemühungen Niederösterreichs um eine einheitliche Auslegung und Anwendung sowie um eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Wohnungsgemeinnützigkeit fortzusetzen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 16. Jänner 2024 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 9/2018 „NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling“ (Vorbericht) ergab, dass von 28 Empfehlungen aus diesem Bericht 20 ganz beziehungsweise großteils, sechs teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von 82,1 Prozent.

Höhere Ausgaben, weniger Einnahmen und eine geringere Auslastung ergaben einen Abgang von 1,90 Millionen Euro

Die Gesamtauslastung nach Verpflegstagen fiel von 97,6 Prozent im Jahr 2017 auf 89,0 Prozent im Jahr 2022, wobei durchschnittlich zehn der 208 Betten gesperrt waren.
Wegen der geringen Nachfrage wurde das Tagespflegezentrum, das als COVID-19-Isolierstation gedient hatte, Ende Juli 2022 aufgelassen. Auf Anfrage wurde eine integrative Tagespflege angeboten. Die Ausstattung (Ruhesessel) wurde in anderen Bereichen eingesetzt. Damit entfielen die Vorhaltekosten für 17 Tagespflegeplätze von rund 140.000,00 Euro für Personal (Ergebnisse 1 und 2).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur und das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling waren gefordert, nach einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis im Jahr 2017 und einem Abgang von 1,90 Millionen Euro im Jahr 2022, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen, um wieder einen kostendeckenden Betrieb zu erreichen.

Überwindung der Unterbesetzung wegen Fachkräftemangel in der Pflege

Ende 2022 lag mit 135,3 Vollzeitkräften eine Unterbesetzung von 7,7 Vollzeitkräften gegenüber dem Dienstpostenplan mit 143,0 Stellen vor. Davon entfielen 6,6 Vollzeitkräfte auf Fachkräftemangel im Pflegebereich. Durch Übernahme von Personal aus dem aufgelassenen NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Perchtoldsdorf konnte die Unterbesetzung im Pflegebereich überwunden werden und reduzierte sich bis 30. Juni 2023 auf 2,4 Vollzeitkräfte.
Für Pooldienste fielen mit 48.560,46 Euro Mehrausgaben von 1.738,83 Euro oder 3,7 Prozent an. 72 Personen leisteten 10.101 Ehrenamtsstunden.
Eine Verrechnung von Therapieleistungen mit den Krankenkassen erfolgte nach wie vor nicht (Ergebnis 3). Der Dienstpostenplan wurde teilweise an das Personalbedarfsberechnungsmodell angepasst (Ergebnis 4).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur arbeitete an einem Modell zur Personalbedarfsberechnung und einem Konzept für die Haustechnik (Ergebnis 6).

Anhebung von Kostenbeiträgen und Kostenersätzen

Nach einer Anhebung der Kostenbeiträge für Personalessen der Bezirkshauptmannschaft Mödling verzichtete deren Personal darauf (Ergebnis 5).
Die Kostenersätze der Österreichischen Gesundheitskasse für ärztliche Hilfe und Heilmittel konnten durch Verhandlungen erhöht werden, jedoch bestand weiterhin eine Unterdeckung. Die Steigerung der Kostenersätze um 1,27 Millionen Euro konnte die Steigerung der Aufwände um 1,35 Millionen Euro im Jahr 2022 nicht abfedern (Ergebnis 7).
Die im Paktum zum Finanzausgleich 2017 vereinbarten kostendämpfenden Maßnahmen für den Bezug von Medikamenten sowie ein Konzept zur Medikamentenversorgung in Pflegeeinrichtungen wurden eingefordert, jedoch vom Bund nicht umgesetzt (Ergebnisse 8 und 9). Der Bund war aufgerufen, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, um für stationäre Pflegeeinrichtungen einen begünstigen Bezug von Arzneimitteln sowie deren Bevorratung durch Wohn- und stationäre Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.

Verbesserungen der Suchtmittelgebarung sowie des Qualitäts- und Risikomanagements

Bezug, Verwendung, Entsorgung und Dokumentation von Suchtmitteln wurden neu geregelt (Ergebnisse 10, 11, 12 und 13) sowie von den Aufsichtsbehörden auf Rechtmäßigkeit kontrolliert (Ergebnisse 14, 15 und 16).
Handbücher zum Arzneimittelmanagement sowie zum Umgang mit Suchtmitteln befanden sich in Ausarbeitung (Ergebnis 17). Die NÖ Landesgesundheitsagentur legte im Zuge der Schlussbesprechung den Entwurf des Handbuchs „Arzneimittelmanagement“ und das bereits in Kraft gesetzte Handbuch „Umgang mit Suchtmitteln“ vor. Außerdem arbeitete die NÖ Landesgesundheitsagentur an der Einführung eines umfassenden Qualitäts- und Risikomanagements in den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren (Ergebnis 18).

Leerstehende Dienstwohnungen nutzen oder abgeben

Im Jahr 2017 hatten die Aufwände und Erträge aus Dienstwohnungen einen Überschuss von 20.134,98 Euro erbracht. Im Jahr 2022 ergab sich ein Abgang von 11.258,82 Euro, obwohl nun anteilige Verwaltungskosten vom NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling verrechnet wurden (Ergebnis 20). Einer Anhebung der Mieten stand laut einem Rechtsgutachten das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entgegen (Ergebnis 21). Ende März 2023 standen drei der 37 Dienstwohnungen leer.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur beabsichtigte, nicht benötigte Dienstwohnungen abzugeben (Ergebnis 19).

Zentrale Beschaffungen ermöglichen Mengenvorteile

Der Einkauf von Hygieneartikeln erfolgte nun über ein zentrales Beschaffungswesen (Ergebnis 23). Vergabeverfahren für Brot-, Back-, Fleisch- und Wurstwaren waren in Vorbereitung (Ergebnis 22).

Verbesserungen bei Brandschutz, Krisen- und Notfallvorsorge

Das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling hielt die erforderlichen Fluchthauben vor und aktualisierte die Brandschutzpläne sowie das Krisenhandbuch (Ergebnisse 24 und 25). Zudem erfolgten jährliche Unterweisungen des Personals in Maßnahmen des Brandschutzes, eine Übung mit der örtlichen Feuerwehr (Ergebnis 27) sowie ein Testlauf mit dem Notstromaggregat (Ergebnis 28).
Ein elektronisches Brandschutzbuch für die Standorte der NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren sowie der NÖ Landes- und Universitätskliniken lag noch nicht vor (Ergebnis 26).

Die NÖ Landesgesundheitsagentur informierte in ihren Stellungnahmen vom 16. November 2023 und vom 23. November 2023 über bereits gesetzte beziehungsweise geplante Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung gab mit Schreiben vom 3. November 2023 bekannt, keine eigene Stellungnahme abzugeben.

Zusammenfassung

Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, kurz HYPO NOE AG, hatte das Land NÖ in seinen wirtschaftspolitischen Auf-gaben sowie in seiner wirtschaftlichen Entwicklung mit Dienstleistungen des Bank-, Geld- und Kreditwesens zu unterstützen. Dazu war die Landesbank nach kaufmännischen Grundsätzen unter Bedachtnahme auf die Interessen des Landes als Haftungsträger und auf volkswirtschaftliche Gesichtspunkte zu führen.
Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG insgesamt rund 16,10 Millionen Euro für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen auf. Das waren durchschnittlich drei Millionen Euro jährlich und entsprach im Jahr 2021 einem Anteil von 2,9 Prozent am Betriebsaufwand von insgesamt 104,12 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von 15.733,21 Millionen Euro.

Marketing- und Kommunikationsstrategie

Die HYPO NOE AG positionierte sich als nachhaltige Regionalbank und richtete ihre Kommunikation und ihr Marketing strategisch auf Finanzierungen für die öffentliche Hand, Immobilien-, Privat- und Unternehmenskunden beziehungswiese von Infrastruktur, Wohnbau und Immobilienprojekten aus.
Marketing und Kommunikation hatten der Dachmarke HYPO NOE sowie dem wirtschaftlichen Erfolg zu dienen. Dafür galten Handbücher (Marketing-Policybook, PR-Policybook, Social Media Guidelines, Online-Marketing-Strategie, Outsourcing-Strategie), eine Anweisung für das Eingehen von Mitgliedschaften sowie Richtlinien zur Korruptionsprävention (Antikorruptions-Richtlinie, Interessenkonflikt-Policy, Verhaltenskodex). Die internen Vorschriften waren nicht vollständig aufeinander abgestimmt. Zudem war ihre Anwendung nicht immer durchgehend dokumentiert. Die HYPO NOE AG stellte eine Überarbeitung sowie weitere Verbesserungen der Dokumentation in Aussicht und setzte bereits erste Verbesserungen um.

1.044 Buchungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG sieben Millionen Euro für Inserate und Werbung auf. Davon entfielen rund 88,0 Prozent auf Print-, Online- und Rundfunkmedien und rund zwölf Prozent auf Außenwerbung (Plakate, Lichtwerbung, Werbeartikel, Drucksorten) sowie Produktionen.
Inserate und Werbung richteten sich zu 75,0 Prozent an Privatkunden auch aus dem öffentlichen Dienst, zu je neun Prozent an die öffentliche Hand und die Allgemeinheit (Pflichtveröffentlichungen) sowie zu rund sieben Prozent an Unternehmenskunden.
Die Schaltungen erfolgten vor allem in regionalen, fach- und zielgruppen-spezifischen Medien im Raum Niederösterreich und Wien, so auch in Medien von Interessenvertretungen, Vereinen und Verbänden. Nichtkommerzielle Aspekte durften dabei keine Rolle spielen.
Im Übrigen standen die 51 Stichproben mit der Marketing- und der Kommunikationsstrategie im Einklang.

22 Buchungen für Förderungen und 349 für Spenden

Die Marketingstrategie verstand Förderungen wie Spenden als freiwillige Leistungen für gemeinnützige, kulturelle, religiöse, soziale, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke ohne geschäftliche Gegenleistung. Davon waren politische Parteien sowie parteinahe Organisationen ausgeschlossen, sofern der parteipolitische Charakter im Vordergrund stand.
Im Zuge der Schlussbesprechung wurde mitgeteilt, dass Zuwendungen ohne Gegenleistung (bisher teilweise Förderungen) zukünftig als Spenden abgewickelt werden.
Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 förderte die HYPO NOE AG insgesamt 14 Organisationen aus den Bereichen Wohltätigkeit, Sport, Bildung und Kultur mit insgesamt 64.400,00 Euro. Die fünf überprüften Stichproben betrafen eine Patenschaft für Flusspferde, Artenschutz, zwei Auslandsstipendien für Lehrlinge, ein Praktikum für Journalismus sowie ein Benefizkonzert.
In diesem Zeitraum spendete die HYPO NOE AG insgesamt 595.108,57 Euro an 145 Organisationen. Davon entfielen rund 400.000,00 Euro oder 67,2 Prozent auf 72 Organisationen aus Kultur, Religion und Wohltätigkeit. Die restlichen Aufwendungen von insgesamt 195.000,00 Euro verteilten sich auf 73 Sport-, Bildungs-, Blaulicht- und militärnahe Organisationen.
Von den 15 überprüften Spenden gingen 85.200,00 Euro an vier Vereine und das Bundesdenkmalamt für Renovierungen von Kirchen sowie an einen Kulturverein, 20.000,00 Euro an eine Schutzgebietsverwaltung, 13.600,00 Euro an fünf Hilfswerke für Kinder, Studenten und besondere Lebenslagen sowie 1.000,00 Euro an eine Blaulichtorganisation.
Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung stand sowohl bei Förderungen als auch bei Spenden im Vordergrund. Da sich auch Amtsträger in oder für Vereine engagierten, war die Anwendung der Vorgaben und Richtlinien, wie mittlerweile umgesetzt, weiterhin besser zu dokumentieren. Im Übrigen bestand Einklang mit der Marketing- beziehungsweise der Kommunikationsstrategie.

322 Buchungen für 69 Partnerschaften für Sponsoring

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG 4,56 Millionen Euro für Sponsoring auf. Davon entfielen 3,24 Millionen Euro auf 39 Partnerschaften für Sportsponsoring, vor allem für Fußball, Handball und Volleyball. 1,25 Millionen Euro fielen auf 23 Partnerschaften für Bildungs- und Kultursponsoring. Die restlichen 65.600,00 Euro betrafen Umbuchungen und sonstiges Sponsoring.
Die Anwendung der Vorgaben und Richtlinien war bei den 34 Stichproben nicht immer durchgängig dokumentiert. Im Übrigen standen die Stichproben im Einklang mit der Marketing- und der Kommunikationsstrategie, wobei personelle Verbindungen zu gesponserten Einrichtungen bestanden, die in der HYPO NOE AG durchgängig offengelegt waren. Nichtkommerzielle Aspekte durften dabei keine Rolle spielen.

1.214 Buchungen für Dienstleistungen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG rund 3,10 Millionen Euro für Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen auf. Die 27 Stichproben umfassten rund 600.000,00 Euro und standen mit der Marketing- und Kommunikationsstrategie im Einklang.
15 Stichproben betrafen Dienstleistungen für Veranstaltungen beziehungs-weise die Kommunalmesse (Ausstattung, Organisation, Moderation, Bewirtung, Musik, Messestand). Zwölf Stichproben entfielen auf Beratung, Betreuung, Konzeption und Umsetzung durch Agenturen und eine natürliche Person für Außenwerbung, Auftritte im Internet und in sozialen Medien, Werbematerial, Mediendienste (Auswertungen) und ein Bonusprogramm.
Zu Stichproben lagen teilweise keine Vergleichsangebote beziehungsweise nicht immer eine vollständige Dokumentation vor. Das betraf die Fortsetzung bewährter Zusammenarbeit mit langjährigen Geschäftspartnern. Nichtkommerzielle Aspekte durften dabei keine Rolle spielen.

274 Buchungen für Kooperationen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG rund eine Million Euro für 76 Kooperationen auf.
Die Aufwendungen verteilten sich mit rund 451.000,00 Euro auf 35 öffentlich- und privatrechtliche Partner, mit 334.000,00 Euro auf 31 Sicherheits-, Blaulicht- und militärnahe Organisationen sowie mit 180.000,00 Euro auf zehn Organisationen aus Bildung, Kultur, Sport und Wohltätigkeit.
Die 13 Stichproben umfassten rund 130.000,00 Euro. Davon entfielen rund 47.000,00 Euro oder 36,1 Prozent auf drei Blaulichtorganisationen, je rund zwölf Prozent auf das TV-Format einer Tageszeitung beziehungsweise eine Veranstaltungsagentur, zehn Prozent auf einen Verein für die Organisation eines Gemeindetags, acht Prozent auf eine Arbeitsgemeinschaft und die weiteren Anteile auf einen NÖ Landesfonds, zwei Vereine, eine Interessenvertretung und eine Stadtparteiorganisation für Familieneislaufen (350,00 Euro).
Die Kooperationsstrategie schloss eine Zusammenarbeit mit politischen Parteien oder nahestehenden Organisationen nicht aus. Die Strategie stellte auch dabei den Fördergedanken in den Vordergrund. Demnach waren die Anforderungen an Kooperationen an jene für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring und Dienstleistungen anzugleichen und deren Anwendung zu dokumentieren. Im Übrigen standen die Kooperationen im Einklang mit der Marketing- und Kommunikationsstrategie beziehungsweise den Zielgruppen (öffentliche Hand und öffentlich Bedienstete). Nichtkommerzielle Aspekte durften dabei keine Rolle spielen.

44 Mitgliedschaften in Vereinen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die HYPO NOE AG rund 683.000,00 Euro für Mitgliedsbeiträge in 44 Vereinen sowie in bankenspezifischen Organisationen mit anderer Rechtsform auf, wie die Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft.
Von den zehn Stichproben dienten vier Mitgliedschaften mit Beiträgen zwischen 5.000,00 und 17.000,00 Euro der Interessenvertretung, der regionalen Wirtschaft und diesbezüglichen Veranstaltungen. Sechs Mitgliedschaften mit Beiträgen zwischen 250,00 und 2.200,00 Euro betrafen je einen Verein für Sicherheit, Kunst und Kultur, Vertriebsinnovation, Management, ein Wirtschaftszentrum sowie eine Schlichtungsstelle. Die Mitgliedschaften waren im Rahmen der jährlichen Bestandsaufnahme (Reviews) zu warten und hinsichtlich ihrer Dokumentation noch zu verbessern. Im Übrigen standen die Mitgliedschaften mit der Marketing- und Kommunikationsstrategie im Einklang. Nichtkommerzielle Aspekte durften dabei keine Rolle spielen.

Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG bedankte sich in ihrer Stellungnahme vom 25. Oktober 2023 für die akribische Ausarbeitung und informierte über die bereits umgesetzten beziehungsweise geplanten Maßnahmen. Eine Berichterstattung in der vorliegenden Form (IX. Finanzkontrolle des Landes; NÖ Landesverfassung 1979) sah sie im Einklang mit den gesetzlich geschützten Interessen der Landesbank beziehungsweise der Kundinnen und Kunden sowie der Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.

Die NÖ Landesregierung nahm in ihrer Stellungnahme vom 8. November 2023 die Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Kenntnis und verwies im Übrigen auf die Stellungnahme der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG.

Zusammenfassung

Die Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH wurden im Jahr 2018 unter der Dachmarke „Natur im Garten“ verbunden. Dazu übernahm die Natur im Garten GmbH einen Anteil von 83,0 Prozent an der DIE GARTEN TULLN GmbH. Die Stadtgemeinde Tulln behielt ihren Anteil von 17,0 Prozent.
Die Gesellschaften finanzierten sich aus Umsatzerlösen, Zuschüssen des Landes NÖ und sonstigen Erträgen. Sie beschäftigten insgesamt 91 Personen oder 69,03 Vollzeitäquivalente (Stand 31. Dezember 2021).
Das Marketing für die gemeinnützige Natur im Garten GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH oblag der eigennützigen Natur im Garten Service GmbH mit 19 Beschäftigten (elf Vollzeitäquivalente). Die Grundlage bildeten jährliche Marketing- und Eventmanagementverträge.

Keine Ausgaben für Förderungen und Spenden

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 vergaben die Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH weder Förderungen noch gewährten die Gesellschaften Spenden.

Ausgaben von rund 712.600,00 Euro für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gaben die Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH insgesamt rund 712.600,00 Euro für Inserate und Werbung aus. Darin waren in Summe 127.111,32 Euro für Werbemittel enthalten.
Von den Gesamtausgaben für Inserate und Werbung entfielen 49 Zahlungen von insgesamt 98.899,24 Euro auf die Natur im Garten GmbH und 180 Zahlungen von insgesamt 545.452,72 Euro auf die Natur im Garten Service GmbH.
Auf DIE GARTEN TULLN GmbH, die ihr Marketing ab dem Jahr 2019 durch die Natur im Garten Service GmbH abwickelte, entfielen 67 Zahlungen von insgesamt 68.262,28 Euro.
Die Ausgaben der Natur im Garten GmbH, der Natur im Garten Service GmbH und der DIE GARTEN TULLN GmbH verteilten sich auf 93, sich teilweise überschneidende, Mediengruppen und Medienpartner.
Angebote, Aufträge und Zahlungen der überprüften Stichproben stimmten überein oder wiesen begründete Abweichungen aus. Leistungsnachweise lagen dazu vor. Die Ausgaben standen mit den strategischen Grundlagen der Gesellschaften im Einklang.

Ausgaben von rund 288.600,00 Euro für Sponsoring

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die Natur im Garten GmbH 287.056,00 Euro für Sponsoring aus. Diese Ausgaben beruhten auf acht Sponsoringvereinbarungen aus den Jahren 2018 bis 2021. Das Sponsoring betraf Veranstaltungen, wie die Gartenparty der Stars und andere Shows, die Grünfassade des Hauses der Digitalisierung, Klöster- und Stiftsgärten sowie die Fachorganisation der Gärtner.
DIE GARTEN TULLN GmbH unterstützte mit einem Sponsoring von 1.500,00 Euro eine Veranstaltung für Naturkosmetik im Jahr 2019.
Die Natur im Garten Service GmbH betrieb kein Sponsoring.
Angebote, Aufträge und Zahlungen der überprüften Stichproben stimmten überein oder wiesen begründete Abweichungen aus. Leistungsnachweise lagen dazu vor. Das Sponsoring stand mit den strategischen Grundlagen und dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaften im Einklang.

Ausgaben von rund 226.500,00 Euro für Kooperationen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gaben die Natur im Garten GmbH 88.200,00 Euro für Musik- und Fernsehproduktionen und die Natur im Garten Service GmbH 31.128,99 Euro für die Beteiligung an der Kommunalmesse 2021 aus. Die Ausgaben der DIE GARTEN TULLN GmbH von 107.197,20 Euro betrafen zwei Medienkooperationen und zwei Kooperationen mit einem Reiseveranstalter und einem Hotelbetrieb.
Angebote, Aufträge und Zahlungen der überprüften Stichproben stimmten überein oder wiesen begründete Abweichungen aus. Leistungsnachweise lagen dazu vor. Die Kooperationen standen mit den strategischen Grundlagen und dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaften im Einklang.

Ausgaben von rund 4,37 Millionen Euro für Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gaben die Natur im Garten GmbH 3.206.121,17 Euro, die Natur im Garten Service GmbH 607.386,64 Euro und DIE GARTEN TULLN GmbH 551.694,95 Euro für Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen aus.
Von den Ausgaben der Natur im Garten GmbH entfielen rund drei Millionen Euro auf die Produktion der Fernsehserie „Natur im Garten“. Der Restbetrag verteilte sich auf 46 weitere Unternehmen für Beratungen, Marketing, Veranstaltungen, Werbung, Grafik, Design, Foto, Film, Video, Druck, Gartenbau, Vorträge und Übersetzungen.
Die Natur im Garten Service GmbH wies 77 verschiedene Zahlungsempfänger für derartige Dienstleistungen aus.
DIE GARTEN TULLN GmbH zahlte rund 543.220,00 Euro oder 98,5 Prozent ihrer Ausgaben für Dienstleistungen an die Natur im Garten Service GmbH. Der Restbetrag von rund 8.475,00 Euro entfiel auf die Nutzung einer Medien- und Fachdatenbank sowie auf eine Stadtgemeinde für Plakatierungsgebühren.
Angebote, Aufträge und Zahlungen der überprüften Stichproben stimmten überein oder wiesen begründete Abweichungen aus. Leistungsnachweise lagen dazu vor. Die Dienstleistungen standen mit den strategischen Grundlagen und dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaften im Einklang.

Ausgaben von rund 54.800,00 Euro für Mitgliedschaften

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die Natur im Garten GmbH rund 5.050,50 Euro für Mitgliedschaften in vier Vereinen aus. Davon entfielen 3.600.00 Euro auf die European Garden Association.
DIE GARTEN TULLN GmbH wendete für Mitgliedschaften in vier Vereinen 49.757,00 Euro auf. Davon entfielen 31.488,00 Euro auf den Verein Die Gärten Niederösterreichs und dessen Nachfolger Natur im Garten Schaugärten – Verein zur Förderung der Gartenkultur, dessen Agenden Anfang 2022 von der Natur im Garten Service GmbH übernommen wurden. Der Verein wurde aufgelöst.
Die Natur im Garten Service GmbH unterhielt keine Mitgliedschaften in Vereinen.
Die Mitgliedschaften in Vereinen standen mit den strategischen Grundlagen der Gesellschaften im Einklang. Die Vereinsstatuten lagen vor.

Hinweise und Empfehlungen

Die Hinweise und Empfehlungen betrafen das Beteiligungsmanagement, die Aktualisierung von organisatorischen Grundlagen, die Ergänzung von Richtlinien zur Korruptionsprävention, die Dokumentation von Vergabeentscheidungen sowie die Evaluierung von langjährigen Vertragsverhältnissen.
Die Natur im Garten GmbH, Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH informierten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 4. Oktober 2023 über die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs.
Die NÖ Landesregierung gab mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 bekannt, keine eigene Stellungnahme abzugeben.

Zusammenfassung

Die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, kurz NÖ Wirtschaftsagentur, förderte Betriebsansiedlungen sowie die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Stärkung der Regionen in Niederösterreich.
Die NÖ Wirtschaftsagentur übermittelte für den Zeitraum von März 2017 bis Mai 2022 für Inserate und Werbung, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen 19.940 Buchungen in Höhe von 13,13 Millionen Euro ohne Doppelnennungen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Dienstleistungen sowie Sponsoring.
Im Jahr 2021 entfielen rund 2,17 Millionen Euro auf Werbeaufwand. Das entsprach acht Prozent der gesamten Aufwendungen von rund 27,29 Millionen Euro. In den Jahren 2017 bis 2022 betrug dieser Anteil zwischen 7,2 Prozent und 10,2 Prozent.
Auf einen Förderungsfonds zur Stärkung von Handel und Gewerbe in der Innenstadt einer Stadtgemeinde entfielen 0,11 Millionen Euro. Im Übrigen enthielt der Werbeaufwand keine Zahlungen für Förderungen.

Kommunikationsstrategie und Mediaplanung

Kommunikation und Marketing waren auf die Geschäftsfelder ausgerichtet, die Voraussetzung für Maßnahmen bildete die inhaltliche Verknüpfung mit einem Geschäftsfeld. Grundlage bildeten das „Kommunikationskonzept 2016 – 2020 ecoplus gesamt“ sowie „Maßnahmen- und Aktivitätenpläne“ für die Jahre 2017 bis 2020 und 2022. Das „Kommunikationskonzept 2023 – 2025“ vom 27. Juli 2023 enthielt nun Angaben zur Evaluierung und Messgrößen, das am 17. August 2023 aktualisierte „Kommunikationskonzept 2023 – 2027“ zudem Angaben zu Spenden, Sponsoring und Mitgliedschaften in Vereinen.
Die NÖ Wirtschaftsagentur erstellte ihre jährliche Mediaplanung vor allem mit der Niederösterreich-Werbung GmbH. Die Digitalisierung im Jahr 2020 erleichterte eine durchgängige Dokumentation und Kostenverfolgung.

Grundlagen für Kooperationen

Die NÖ Wirtschaftsagentur arbeitete mit der Niederösterreich-Werbung GmbH zusammen, um deren Agenturrabatt, Erfahrung und Wissen zu nutzen. Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 umfasste die Kooperation rund 870 Buchungen über 3,06 Millionen Euro. Davon entfielen 2,73 Millionen Euro auf Inserate und Werbung sowie 0,33 Millionen Euro auf Dienstleistungen. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung lag dazu nicht vor.
Bei 29 Stichproben zu Inseraten und Werbung sowie zu Dienstleistungen, welche die Niederösterreich-Werbung GmbH abgewickelt hatte, fehlten teilweise Unterlagen und eine durchgängige Dokumentation.

Inserate und Werbung von März 2017 bis Mai 2022

Für Inserate und Werbung wendete die NÖ Wirtschaftsagentur rund 11,03 Millionen Euro auf. Davon entfielen 3,36 Millionen Euro auf Printmedien, 0,44 Millionen Euro auf Rundfunkmedien und 0,12 Millionen Euro auf Onlinemedien. Weitere 7,12 Millionen Euro entfielen auf sonstige Werbung. Das umfasste Organisation, Ausstattung und Bewirtung von Veranstaltungen, Produktion von Fotos und Videos, Druckkosten, Internetbetreuung, Marketing sowie Werbeartikel.
Die Inserate und Werbung verteilten sich auf die strategischen Schwerpunkte Regionalisierung mit 2,50 Millionen Euro, Cluster, Technopole und andere drittfinanzierte Projekte mit 1,08 Millionen Euro sowie Wirtschaftsstandort und Wirtschaftsparks mit 0,34 Millionen Euro.
Die 63 Stichproben zu Inseraten und Werbung standen bis auf drei im Einklang mit dem Kommunikationskonzept, den Maßnahmen- und Aktivitätenplänen beziehungsweise dem Betriebsgegenstand. Bei 35 Stichproben von rund 0,30 Millionen Euro bestand eine Kooperation mit der Niederösterreich-Werbung GmbH.

Spenden von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für fünf Spenden betrugen 6.300,00 Euro. Begünstigte waren in Not geratene Einzelpersonen und Familien, eine Tierschutzveranstaltung und eine Blaulichtorganisation. Die Spenden erfolgten anlassbezogen.

Sponsoringpartnerschaften von März 2017 bis Mai 2022

Die NÖ Wirtschaftsagentur wendete 0,67 Millionen Euro für 68 Sponsoringpartnerschaften auf. Darunter befanden sich keine politische oder wahlwerbende Partei, keine parteinahe Organisation im Sinn des Parteiengesetzes 2012 und des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, kein parlamentarischer Klub im Sinn des Klubfinanzierungsgesetzes 1985, kein Rechtsträger im Sinn des Publizistikförderungsgesetzes 1984, keine Behörde und kein Rechtsträger einer Behörde.
Das Sponsoring verteilte sich auf die Schwerpunkte Regionalisierung mit rund 0,40 Millionen Euro, auf Cluster, Technopole und andere drittfinanzierte Projekte mit 0,27 Millionen Euro sowie auf Wirtschaftsstandort, Wirtschaftsparks mit rund 3.000,00 Euro. Eine Dokumentation der Gegenleistungen lag bei drei von vier Stichproben zu Sponsoring vor.

Dienstleistungen von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Dienstleistungen betrugen rund 7,97 Millionen Euro. Dieser Betrag enthielt eine Zahlung über 42.730,78 Euro an eine Gesellschaft für Werbung für eine Außenwerbung zu Betriebsansiedlungen, die restlichen 7,92 Millionen Euro waren eine Teilsumme der Positionen Inserate und Werbung sowie Sponsoring.
Von 62 Stichproben zu Dienstleistungen standen 52 im Einklang mit dem Kommunikationskonzept, den Maßnahmen- und Aktivitätenplänen beziehungsweise dem Betriebsgegenstand. Zu acht Stichproben lagen keine Nachweise vor beziehungsweise enthielten die Kommunikationsstrategien keine Angaben. Zwei Stichproben waren Umbuchungen zwischen Sachkonten. Drei Stichproben über 133.921,26 Euro stellten coronabedingte Sonderfälle dar.
Sechs Stichproben über 0,17 Millionen Euro beruhten auf einer Kooperation mit der Niederösterreich-Werbung GmbH. Das betraf Kostenbeiträge und das Marketing zu Veranstaltungen sowie eine Kampagne zur Geschäftswiederaufnahme nach der Corona-Pandemie

Kooperationen von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen der NÖ Wirtschaftsagentur für zwei Kooperationen von rund 1,17 Millionen Euro standen mit dem Betriebsgegenstand im Einklang. Diese umfassten Werbe- und Dienstleistungen zur Internationalisierung der niederösterreichischen Wirtschaft sowie zur Stärkung des Wirtschaftsraums Burgenland, Niederösterreich und Wien.

Mitgliedschaften in 26 Vereinen

Die Aufwendungen für Mitgliedschaften in 26 Vereinen betrugen 0,10 Millionen Euro. Davon entfielen 76.579,08 Euro auf sechs Vereine für Zwecke der Bildung, Wissenschaft und Forschung, 14.089,40 Euro auf neun fachspezifische Vereine sowie 10.341,00 Euro auf elf Vereine im Bereich Netzwerk und Kommunikation.

Die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof wird sich von der Umsetzung allenfalls bei der Nachkontrolle überzeugen.
Die NÖ Landesregierung gab mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 bekannt, keine eigene Stellungnahme abzugeben.

Zusammenfassung

Die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) betrieb regionale und touristische Bahnen sowie Bergbahnen in Niederösterreich und unterhielt dazu Immobilien, Gastronomie sowie Beteiligungen an den Bergbahnen Mitterbach GmbH, der Niederösterreichischen Schneebergbahn GmbH und der Schneeberg Sesselbahn GmbH.
Der Betrieb erfolgte unter der Dachmarke „Niederösterreich Bahnen“ und umfasste die Mariazellerbahn, die Waldviertelbahn, die Wachaubahn, die Citybahn Waidhofen an der Ybbs, den Reblaus Express sowie die Bergbahnen Gemeindealpe Mitterbach, die Schneebergbahn und die Sesselbahn am Schneeberg (Puchis Welt).
Im Jahr 2021 betrug die Bilanzsumme der NÖVOG 185,82 Millionen Euro bei durchschnittlich 282 Beschäftigten. Für Inserate und Werbung, Spenden, Kooperationen, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen sowie für Mitgliedschaften in Vereinen gab die Gesellschaft 0,79 Millionen Euro aus.

Keine Ausgaben für Förderungen und Sponsoring – Ausgaben für Inserate und Werbung, Spenden, Kooperationen, Dienstleistungen und Mitgliedschaften in Vereinen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖVOG für Inserate und Werbung, Spenden, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie für Mitgliedsbeiträge in Vereinen insgesamt 3,52 Millionen Euro aus. In diesem Zeitraum vergab die NÖVOG keine Förderungen und betrieb kein Sponsoring.
Im mehrjährigen Durchschnitt betrugen die jährlichen Ausgaben rund 0,68 Millionen Euro. Die Ausgaben standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Leitbild.

2.371 Zahlungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖVOG insgesamt 2,95 Millionen Euro für Inserate und Werbung in 269 verschiedenen Print-, Online- und Rundfunkmedien aus. Davon entfielen 1.023 Zahlungen auf Printmedien, 180 auf Onlinemedien und 92 auf Rundfunkmedien. Die übrigen 1.076 Zahlungen betrafen Ausgaben für Werbung und Werbemittel wie Fotografie- und Filmaufnahmen, Druckwerke und Grafiken.
Die Ausgaben für Inserate und Werbung standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand sowie mit dem Leitbild der NÖVOG.

Sechs Spenden an vier juristische Personen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gewährte die NÖVOG sechs Spenden (Zahlungen) an drei gemeinnützige juristische Personen sowie an eine Freiwillige Feuerwehr in Höhe von insgesamt 29.539,00 Euro.

60 Kooperationsvereinbarungen für Marketing

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 unterhielt die NÖVOG 60 Kooperationsvereinbarungen für Marketing mit einer Gesamthöhe von 253.761,32 Euro, insbesondere im Bereich Tourismus, Freizeit und Regionalentwicklung.

286 Zahlungen für Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 leistete die NÖVOG 286 Zahlungen von insgesamt 239.703,85 Euro für Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen. Die Ausgaben standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Leitbild der NÖVOG.

Zwölf Vereinsmitgliedschaften

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 unterhielt die NÖVOG zwölf Mitgliedschaften in Vereinen und leistete dafür Zahlungen von insgesamt 48.151,00 Euro. Die Vereine verfolgten mit einer Ausnahme Zwecke, die mit dem Unternehmensgegenstand der NÖVOG im Einklang standen. Das betraf Mobilität, Schienenverkehr, Verkehrssicherheit, die Vernetzung sowie die Organisations- und Personalentwicklung.
Die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) teilte in ihrer Stellungnahme vom 28. April 2023 mit, dass die Empfehlung des Landesrechnungshofs bereits umgesetzt wurde.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 6. Juni 2023 auf die Zuständigkeit der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.mb.H. und gab drüber hinaus keine eigene Stellungnahme ab.

Zusammenfassung

Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH bestand seit 12. Juli 2011 (Errichtungserklärung) als Anlaufstelle und Drehscheibe für Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden in den Bereichen Energie, Klima, Umwelt, Natur, Mobilität und Kulinarik. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes NÖ und finanzierte sich im Wesentlichen aus Gesellschafterzuschüssen, Förderungen, Erlösen aus Projekten und sonstigen Erlösen.
Im Jahr 2021 beschäftigte die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH im Durchschnitt 102 Personen.

388 Zahlungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 leistete die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH 388 Zahlungen von insgesamt 1.319.328,75 Euro für Inserate und Werbung in 46 verschiedenen Print-, Online- und Rundfunkmedien. Die überprüften Ausgaben standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand, den Projekten und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH. Die Zahlungen stimmten mit den jeweiligen Angeboten und den Aufträgen überein.

Keine Ausgaben für Förderungen und Spenden

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 verzeichnete die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH keine Ausgaben für Förderungen und Spenden.

Zwei Sponsoringvereinbarungen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 schloss die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH zwei Sponsoringvereinbarungen. Eine im Jahr 2017 für eine Messe einer Kulturvereinigung für nachhaltige, regionale, biologische und fair gehandelte Produkte in Korneuburg sowie eine weitere im Jahr 2019 für eine Sportveranstaltung zur Förderung von nachhaltigen klimaschonenden Gebäuden in Österreich. Die Ausgaben betrugen insgesamt 4.400,00 Euro.
Die Sponsoringvereinbarungen standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und der Kommunikationsstrategie der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

1.250 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH insgesamt 2.425.990,49 Euro für 1.250 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen aus. Davon entfielen 1.117.450,98 Euro oder 46,1 Prozent auf Beratungen, Grafikleistungen, Gutachten und Analysen, 761.552,36 Euro oder 31,4 Prozent auf Veranstaltungen, Repräsentationen, Ausstellungen und Messen und die restlichen 546.987,15 Euro oder 22,5 Prozent auf sonstige Dienstleistungen wie Drucke und Kopien, Ausarbeitung von Foto- und Filmmaterial, Werbemittel und Transporte durch Dritte.
Die überprüften Dienstleistungen standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

Eine Kooperationsvereinbarung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 bestand eine Kooperationsvereinbarung über 4.788,00 Euro für eine Messe zum Thema „Energie“, bei der die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH Personal zur Energieberatung bereitstellte und Standflächen anmietete.
Die Kooperationsvereinbarung stand im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

16 Vereinsmitgliedschaften

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 unterhielt die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH Mitgliedschaften in 16 Vereinen. Dafür fielen insgesamt 84.345,50 Euro an.
Die Mitgliedschaften dienten der Vernetzung im Bereich erneuerbare Energien, energieeffiziente Gemeinden, Mobilität sowie der Organisations- und Personalentwicklung. Sie standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und der Kommunikationsstrategie der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die NÖ.Regional.GmbH bestand seit 10. Dezember 2014 (Firmenbucheintragung) als Anlaufstelle für Gemeinden und Vereine zu Fragen der Regional- und Kommunalentwicklung, als Bindeglied zum Amt der NÖ Landesregierung sowie als Prozessbegleiter, Berater und Moderator.
Im Jahr 2021 erhielt die Gesellschaft 3,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bei einem Gesamtaufwand von 5,3 Millionen Euro, davon 4,2 Millionen Euro für Personal. Die Gesellschaft finanziert sich somit zu 67,9 Prozent aus Landesmitteln. Die Aufwendungen für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften bei Vereinen betrugen in diesem Jahr 425.677,81 Euro.

109 Zahlungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 schaltete die NÖ.Regional.GmbH 109 Inserate und Werbung um insgesamt 64.704,47 Euro in 17 Printmedien, in drei Onlinemedien und einem Rundfunkmedium.
Auftragswert und Zahlung der fünf überprüften Stichproben stimmten überein. Nachweise über die Ausstrahlung und die Schaltungen lagen vor. Diese standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Ein Kommunikationskonzept bestand nicht.

Keine Förderungen, Spenden, Kooperationen und Mitgliedschaften bei Vereinen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 vergab die NÖ.Regional.GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden, schloss keine Kooperationen ab und unterhielt keine Mitgliedschaften in Vereinen.

104 Zahlungen für Sponsoring

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die NÖ.Regional.GmbH insgesamt 43.493,33 Euro für Sponsoring für 102 Mobilitätsprojekte von Gemeinden (Schnuppertickets, Mitfahrbankerl) auf. Sponsoring-Vereinbarungen lagen dazu nicht vor. Die unterstützten Projekte standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Auftragswert und Zahlung der zehn überprüften Stichproben stimmten überein. Nachweise für Gegenleistungen lagen vor.

Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 beanspruchte die NÖ.Regional.GmbH Dienstleistungen um insgesamt 3.202.587,40 Euro. Davon entfielen 1,1 Millionen Euro oder 34,4 Prozent auf die Veranstaltungsreihe „Digitour Breitband“.
Die Dienstleistungen fielen für landeseigene sowie für kofinanzierte Projekte wie zum Beispiel aus dem Programm INTERREG V A Österreich-Tschechische Republik an, welche die Gesellschaft insbesondere im Auftrag der Abteilungen Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 sowie Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten RU7 abwickelte. Die Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung waren zulässig. Die Bezeichnung als beschränkte Ausschreibung entsprach jedoch nicht dem Bundesvergabegesetz 2018.
Die Projekte standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand. Auftragswert und Zahlung der elf überprüften Stichproben stimmten überein.
Die Dokumentation der kofinanzierten Projekte enthielt Projektaufträge und Vorgaben mit messbaren Kennzahlen, Soll-Ist-Vergleiche, Begründungen für Abweichungen und Abschlussberichte. Projektaufträge mit messbaren Vorgaben und Abschlussberichte über die Zielerreichung wären auch für landeseigene Projekte zweckmäßig.

Die NÖ.Regional.GmbH sagte in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 6. Juni 2023 auf die für die Umsetzung der Empfehlungen zuständige NÖ.Regional.GmbH und gab darüber hinaus keine eigene Stellungnahme ab.

In der Sitzung des Rechnungshof-Ausschusses, am 19. Oktober 2023 stehen folgende Berichte des Landesrechnungshofs auf der Tagesordnung:

  • Bericht 3/2023 vom 25. April 2023 betreffend Wahrnehmungen zu Mitteilungen aus der Bevölkerung über Freiwillige Feuerwehren
  • Bericht 4/2023 vom 26. April 2023 betreffend Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur
  • Bericht 5/2023 vom 1. August 2023 betreffend Organisation der NÖ Straßenbauabteilungen
  • Bericht 6/2023 vom 7. September 2023 betreffend Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken, Nachkontrolle
  • Bericht 7/2023 vom 15. September 2023 betreffend Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Fahrprüfungen, Nachkontrolle

Unterdessen wird an der Umsetzung des Prüfauftrags vom 22. Juni 2023 betreffend die Tarifgestaltung (Strom, Gas, Fernwärme) der EVN AG sowie des Ersuchens um Erstellung eines Gutachtens über die Grundstücksan- und -verkäufe der Marktgemeinde Grafenwörth in den Jahren 2008 bis 2023 gearbeitet.

Stand der am 28. April 2022 beauftragen Sonderprüfungen von Unternehmungen und Rechtsträgern betreffend Rechtsgeschäfte mit Zahlungsflüssen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022.


Die Berichte über die Sonderprüfungen der NÖ Familienland GmbH (Bericht 9/2022), der Radland GmbH (Bericht 10/2022) und der NÖ Landesgesundheitsagentur (Bericht 11/2022) wurden am 15. Dezember 2022 im Rechnungshof-Ausschuss und in der Sitzung des NÖ Landtags behandelt und mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht 2/2023 über die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, Prüfauftrag wurde am 23. März 2023 vorgelegt und am 27. April 2023 dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen. Die Berichte über die Sonderprüfungen der

  • NÖ.Regional.GmbH, Prüfauftrag (Bericht 8/2023)
  • NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2023)
  • Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH, Prüfauftrag (Bericht 10 /2023)
  • ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, Prüfauftrag (Bericht 11/223)
  • Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., Prüfauftrag (Bericht 12/2023)
  • HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, Prüfauftrag (Bericht 13/2023)

werden im Oktober 2023 gedruckt und sodann dem Landtag vorgelegt.


Der ergänzende Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023, Ltg.-2455/A-2/92-2023, verlangt, Print-, Online- und Rundfunkmedien sowie juristische und natürliche Personen, die Förderungen und Spenden erhielten beziehungsweise Vereinbarungen über Sponsoring, Kooperationen sowie Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen abschlossen, im Bericht namentlich zu nennen. Zudem sollten die Inhalte, die Höhe der Auftragswerte beziehungsweise der Kosten für die einzelnen Inserate und Werbungen, die Höhe und die Zwecke der jeweiligen Förderungen und Spenden, die Höhe der jeweiligen Auftragswerte der Sponsoringvereinbarungen, die Inhalte und die jeweiligen Kosten der Kooperationsvereinbarungen sowie die jeweiligen Leistungen, Maßnahmen und Auftragswerte der Vereinbarungen über Dienstleistungen angegeben werden. Einen derartigen Bericht sieht die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) jedoch nicht vor.

Auch das Grundrecht auf Datenschutz, das juristische Personen und Geschäftsgeheimnisse umfasst, schließt eine namentliche Berichterstattung nach Ansicht des Landesrechnungshofs aus. Er stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (ua Sammlungsnummer 17065 – 17209), Lehre (Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle, Wien 2000, und Die Geheimhaltungspflichten des Rechnungshofs, Wien 1990) sowie die jahrzehntelange Praxis (Berichte des Rechnungshofs).

So hat der Verfassungsgerichtshof mit Verweis auf die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Mai 2003, Rs C-465/00 unter anderem erkannt, dass die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG der Anwendung jener Bestimmungen entgegenstehe, die eine namentliche Offenlegung der Bezüge und der Beschaffung von Daten zu diesem Zweck ermöglichen.
Dem Rechnungshof (...) stünde es laut Hengstschläger in seiner Untersuchung „Die Geheimhaltungspflichten des Rechnungshofes“ nicht zu, in seine Berichte Daten aufzunehmen, (...), die für die Wirtschaftlichkeitskontrolle entbehrlich sind; (...) da ansonsten über den Umweg der Rechnungshofkontrolle eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnet wäre, persönliche und sonstige Daten ohne ersichtlichen Grund und sachliche Notwendigkeit an das Parlament heranzutragen und der Öffentlichkeit preiszugeben. Durch eine solche Weitergabe beziehungsweise Veröffentlichung nicht gebarungs- und damit nicht prüfungsrelevanter Informationen verließe der Rechnungshof den ihm vorgegebenen Kompetenzbereich.

In seinem Bericht, Reihe Bund 2016/21 betreffend die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/III/321/imfname_572169.pdf hat der Rechnungshof die firmen- und personenbezogenen Fragen wie folgt beantwortet:

23. Welche Firmen und Personen haben Kontrollaufträge erhalten?
Seit 2007 erhielten 23 natürliche und juristische Personen Kontrollaufträge von der AMA Marketing. Diese unterliegen nicht der Kontrolle durch den RH.

24. Gibt es Firmen, Organisationen oder Personen, die seit Beginn der AMA oder der AMA Marketing über einen längeren Zeitrahmen durchgehend mit Kontrollaufträgen bedacht wurden? Welche sind das?
Siehe Ausführungen zur Frage 23.

d) Fragen 30 bis 42 betreffend den „Fall Mikonovic“ und die Firma FormMed HealthCare GmbH
Eine Einzelfallprüfung ist nicht Gegenstand der RH-Prüfung. Der RH führte in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Compliance-Richtlinien in der AMA-Marketing durch. (TZ43 bis 50)

Die Berichte des Landesrechnungshofs brauchen den Vergleich nicht zu scheuen.