Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 7/2018 „Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Fahrprüfungen“ (Vorbericht) ergab, dass von 13 Empfehlungen aus diesem Bericht zwölf ganz und eine nicht umgesetzt wurden. Die Abteilung Verkehrsrecht RU6 entsprach den Empfehlungen damit insgesamt zu rund 92 Prozent.
An der Umsetzung der Empfehlungen wirkten auch die Abteilungen Finanzen F1 (Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015) und Personalangelegenheiten LAD2-A (Vergütungen für Fahrprüfungen) mit.

Verbesserungen und Verbesserungsbedarf

Mit der Umsetzung der Empfehlungen konnten Verbesserungen bei der Sicherheitspolitik für elektronische Anwendungen (Rechnungssystem New Public Management - NPMSYS, Fahrprüferabrechnung, Führerscheinregister) und bei der Verrechnung von Gebührenanteilen sowie Verwaltungsvereinfachungen erreicht werden.
Die gebotenen Änderungen bei der Vergütung von Gutachten über Lehrbefähigungen und der Vorschreibung der damit verbundenen Barauslagen so-wie bei der Eintragung der Prüfungsergebnisse in das Führerscheinregister unterblieben. Daher hob weiterhin die Abteilung Verkehrsrecht RU6 die Gebühren und die Barauslagen der Sachverständigen ein und nicht die verfahrensführende Behörde. Diese trug andererseits die Prüfungsergebnisse in das Führerscheinregister ein, obwohl diese Eintragung der Fahrprüferin
oder dem Fahrprüfer oblag (Ergebnis 12).

Überschüsse aus Gebühren von über 700.000 Euro im Jahr 2022

Für die Fahrprüfungen fielen Gebühren an. Diese wurden im Zeitraum 2016 bis 2022 nicht erhöht oder an die Inflation angepasst. Dennoch ergaben im Jahr 2022 Einzahlungen von 2,97 Millionen Euro und Auszahlungen von 2,27 Millionen Euro einen Überschuss von rund 0,70 Millionen Euro. Die Rücklagen wurden aufgelöst und Überschüsse den Allgemeinen Deckungsmitteln zugeführt (Ergebnis 10).
Der Personaleinsatz für Fahrprüfungen lag um ein Vollzeitäquivalent unter dem des Jahres 2016, weil zumindest zwei Dienstposten ohne Fahrprüferqualifikation nachbesetzt worden waren. Die Anzahl der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer im Landesdienst ging um 14 auf 37 zurück. Die Gesamtanzahl der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer erhöhte sich um fünf auf 88 und die Anzahl der Fahrschulen um 16 ebenfalls auf 88.

Informationssicherheit ausgebaut und Mängel behoben

Das Programm zur Fahrprüferabrechnung wurde mit Schnittstellen zum Führerscheinregister, zur Fahrprüfereinteilung, zur Personalabrechnung IPA und zum Rechnungswesen ausgestattet (Ergebnis 1). Die Möglichkeit, im System NPMSYS hinterlegte Vorgaben für die Einhebung von Gebühren zu überschreiben, wurde durch ein technisches Überschreibungsverbot unterbunden (Ergebnis 2). Damit konnten Fehlerquellen ausgeschaltet werden.
Die Verrechnung der Aufsichtspersonen der theoretischen Fahrprüfung er-folgte nunmehr einheitlich beim Teilabschnitt 1/05212 (Ergebnis 3).
Die Vorschreibungen und Überweisungen der Gebührenanteile erfolgten nunmehr wie vorgesehen monatlich beziehungsweise halbjährlich und vollständig. Auch eine Nachzahlung an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie war geleistet worden (Ergebnisse 4, 5, 6 und 7).
Die Mängel bei der Vergütung von Fahrprüferinnen und Fahrprüfern wurden bereinigt. Die nachträgliche Änderung einer Dienstzeitprüfung auf eine Freizeitprüfung war nur noch in Ausnahmefällen zugelassen (Ergebnis 8).
Die externe Beratung für Anhörungen (Hearings) und Seminare wurde, nachdem ein Vergleichsangebot eingeholt worden war, wegen des Alleinstellungsmerkmals neuerlich beauftragt. Die Verrechnung erfolgte beim Teilabschnitt 05212 „Fahrprüfungen“ (Ergebnis 9).
Die Verrechnung von Reisegebühren für Freizeitprüfungen wurde eingestellt. Für Dienstzeitprüfungen konnten Reisezulagen verrechnet werden. In den Jahren 2021 und 2022 fielen Minderausgaben von jährlich rund 30.000,00 Euro an (Ergebnis 11).
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 29. August 2023 zu der noch offen gebliebenen Empfehlung betreffend die Vergütung von Sachverständigen und den Ersatz der Barauslagen mit, dass seit dem Jahr 2021 kein derartiges Verfahren durchzuführen gewesen wäre und die Umsetzung geprüft werde.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2018 „Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken“ (Vorbericht) ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz oder großteils, zwei teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Landesgesundheitsagentur als Rechtsnachfolgerin der NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landes- und Universitätskliniken entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu 83,3 Prozent.
Die Nachkontrolle umfasste die Jahre 2021 und 2022.

Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei der Blutgebarung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur plante die zugesagte und teilweise bereits umgesetzte Ausrollung der einheitlichen Blutdepotsoftware mit dem Laborinformationssystem Ende 2026 abzuschließen (Ergebnis 1).
Außerdem vereinheitlichte die NÖ Landeskliniken-Holding die Verbuchung von Blut und Blutprodukten (Ergebnis 2). Die Anweisung zur Vereinheitlichung des Blutmanagements vom 1. September 2019 regelte die Abwicklung und Beschaffung von Blut und Blutprodukten (Ergebnisse 3 und 4) und beschränkte den teuren Bezug von Blutprodukten aus der Blutzentrale Linz auf medizinische Ausnahmefälle.

Höhere Kosten bei weniger Vollblutspenden und Verbrauch

In den Jahren 2017 bis 2021 betrug der durchschnittliche Verbrauch an Erythrozytenkonzentraten rund 27 Einheiten pro 1.000 Einwohner und lag damit um rund neun Prozent unter dem Verbrauch des Jahres 2016 mit 30 Einheiten pro 1.000 Einwohner. Im Jahr 2022 betrug der Verbrauch 48.856 Einheiten, was pro 1.000 Einwohnern einem durchschnittlichen Verbrauch von 28,8 Einheiten entsprach.
Die Eigenversorgung mit Blutprodukten durch die Blutbank des NÖ Universitätsklinikums in Sankt Pölten ging von 37,0 Prozent im Jahr 2016 auf rund 29,0 Prozent im Jahr 2021 zurück.
Im Jahr 2021 lagen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve mit rund 182,00 Euro über dem Listenpreis des Österreichischen Roten Kreuzes von rund 160,00 Euro und um rund 33,0 Prozent über den Kosten des Jahres 2016. Im Jahr 2022 betrugen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve 179,30 Euro.
Diese Entwicklung war hauptsächlich auf die geringere Anzahl an Vollblutspenden und höheren Kosten für Personal und Fremdleistungen zurückzuführen. Die NÖ Landesgesundheitsagentur war daher weiterhin gefordert, eine wirtschaftliche Eigenversorgung sicherzustellen (Ergebnis 5).
Offen blieb die Empfehlung, getrennte Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf einzurichten, um die Kosten (Blutspendeeinrichtung, Aufbereitung des Spenderbluts) zuordnen zu können, weil sich der Betrieb nunmehr vorrangig auf eine Blutspendeeinrichtung konzentrierte (Ergebnis 6).

Verbesserungen im Qualitätsmanagement

Der Qualitätsstandard Patient Blood Management war nun in allen NÖ Landes- und Universitätskliniken verpflichtend anzuwenden (Ergebnis 7).
Die Verabreichung von Blut und Blutprodukten wurde patientenbezogen erfasst, jedoch ohne automatische Verknüpfung mit der Leistungsdokumentation (Ergebnis 8).
Die Verwurfrate ging in den Jahren 2016 auf 2021 insgesamt leicht zurück, um 0,6 Prozentpunkte bei den Erythrozyten- beziehungsweise 2,1 Prozentpunkte bei den Thrombozytenkonzentraten. Im Jahr 2022 wurden 2.576 Erythrozytenkonzentrate und 85 Thrombozytenkonzentrate verworfen, was einer Reduktion der Verwurfrate von 0,2 und 1,6 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2021 entsprach. Die unterschiedlichen Verwurfraten der einzelnen NÖ Landes- und Universitätskliniken galt es weiterhin zu verfolgen (Ergebnis 9).
Alle Blutdepotleitungen verfügten über Ausbildungen beziehungsweise eine mehr als dreijährige Leitung des Blutdepots (Ergebnis 10). Die im Rahmen der Nachkontrolle zur Verfügung gestellten Unterlagen ergaben, dass zwei der 18 Blutdepotleitungen noch keine bestellten Stellvertretungen hatten. Anlässlich der Schlussbesprechung wurde dazu schriftlich mitgeteilt, dass in den betreffenden Kliniken in der Zwischenzeit Stellvertretungen bestellt wurden. (Ergebnis 11).
Außerdem verfügten die Blutdepots über die erforderlichen Handbücher und Informationen zur Qualitätssicherung, die allerdings jährlich zu aktualisieren waren. Die Anwendung war damit noch nicht vollständig sichergestellt (Ergebnis 12).
Die Sanitäre Aufsicht forderte bei den Einschauen die Anwendung des Handbuchs zur Blutgebarung in Krankenanstalten ein und erteilte dazu Auflagen.

Die NÖ Landesgesundheitsagentur informierte in ihrer Stellungnahme vom 9. August 2023 über die geplante Einbindung aller Regionen in das NÖ Laborinformationssystem bis Ende des Jahres 2026. Darüber hinaus sagte sie weitere Maßnahmen zur Senkung der Verwurfraten zu. Offen blieb lediglich die Einrichtung eigener Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, weil in der Blutbank nur mehr Blutabnahmen wie in einer Blutspendeeinrichtung durchgeführt wurden.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 7. August 2023 auf die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur und gab keine eigene Stellungnahme ab.

Zusammenfassung

Die acht Straßenbauabteilungen und Betriebswerkstätten des Landes NÖ betreuten mit 58 Straßenmeistereien und sieben Brückenmeistereien die Landesstraßen mit einer Netzlänge von 13.681 Kilometern. Dieses Straßennetz umfasste auch 12.346 Brücken und andere Bauwerke. In den Jahren 2019 bis 2021 verfügten die Straßenbauabteilungen für die Betreuung der 27.919 Fahrstreifenkilometer über durchschnittliche Jahresbudgets von 125,95 Millionen Euro ohne Personalausgaben. Der durchschnittliche Personalaufwand betrug jährlich rund 132,14 Millionen Euro für insgesamt 2.894 Bedienstete der Straßenbauabteilungen samt Betriebswerkstätten, Straßen- und Brückenmeistereien.
Die Anzahl der Fahrstreifenkilometer bildete mit einer Gewichtung von rund 50 Prozent einen maßgeblichen Wert für den Personalbedarf.

Vorschriften für Organisation und Personal aktualisieren

Die Straßenbauabteilungen befanden sich in Hollabrunn, Tulln, Wolkersdorf, Wiener Neustadt, Sankt Pölten, Amstetten, Krems und Waidhofen an der Thaya und waren als Abteilungen und nachgeordnete Dienststellen der Gruppe Straße des Amts der NÖ Landesregierung organisiert. Den Straßenbauabteilungen oblagen neben Bau, Betrieb, Erhaltung und Verwaltung der Landesstraßen auch, gemeinsam mit dem Fachbereich Personal der Abteilung Allgemeiner Straßendienst ST1, die Personalverwaltung von 2.894 Bediensteten. Davon entfielen 272 auf die Straßenbauabteilungen und die Betriebswerkstätten sowie 2.622 auf die Straßen- und Brückenmeistereien. Die diesbezügliche Vorschrift „Straßenbauabteilungen, Agenden und Aufgaben“ aus dem Jahr 2010 bedurfte einer Erneuerung und Ergänzung.

Dienstpostenplan und Ressourcenzuteilung besser aufeinander abstimmen

Die Aufteilung der Dienstposten auf die Straßen- und Brückenmeistereien erfolgte mit der Differenzierten Ressourcenzuteilung, welche nach Art, Merkmalen und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten die dafür erforderlichen Dienstposten errechnete. Im Unterschied zum Dienstpostenplan berücksichtigte die Berechnung auch Änderungen bei den Parametern, beispielsweise der Anzahl der Fahrstreifenkilometer, dem Verkehrsaufkommen oder den Maßnahmen für Instandhaltungen. Das fand jedoch keinen Niederschlag im jährlichen Dienstpostenplan.
Ein entsprechendes System für die leistungsbezogene Ressourcenzuteilung der Straßenbauabteilungen fehlte. Deren Dienstpostenplan 2022 und 2023 wies um zwei Dienstposten oder 0,73 Prozent weniger auf als der des Jahres 2019.
Unterdessen blieb die Anzahl der Fahrstreifenkilometer mit plus 22 Kilometern annähernd gleich, wobei die Straßenbauabteilungen jedoch Verschiebungen in einer Bandbreite von plus zwei bis plus 38 Kilometern und von minus zwei bis minus 17 Kilometern aufwiesen.

System der Leistungserfassung aus dem Jahr 2000 verbessern

Die Leistungserfassung der Straßenbauabteilungen bestand seit dem Jahr 2000 und beinhaltete 28 Gruppen mit 103 Leistungen. Das führte zu unterschiedlichen Zuordnungen der erbrachten Arbeitsstunden und erforderte eine Überarbeitung des Systems, um belastbare Daten für Planung, Steuerung und Vergleiche des Personalbedarfs zu erhalten.
Mit den Anforderungen stieg auch der Personalbedarf für die Betreuung der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Straßenbauabteilungen, die zentral durch den Fachbereich Informationstechnologie der Abteilung Allgemeiner Straßendienst ST1 der Gruppe Straße und dezentral durch nebenberufliche IT-Koordinatoren in den Straßenbauabteilungen erfolgte.
Das „Gruppenkonzept Informationstechnologie“ der Gruppe Straße sah für jede Straßenbauabteilung eine Vollzeit IT-Koordinatorin beziehungsweise einen Vollzeit IT-Koordinator vor, die beziehungsweise der im Anlassfall auch projektbezogen im Fachbereich mitarbeiten sollte. Die dienstrechtlichen und fachlichen Belange dieser neuen Struktur (Doppelzuteilung) sowie die Stellvertretung bei den NÖ Straßenbauabteilungen untereinander waren durch die Leitung der Gruppe Straße noch zu regeln.
Die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie und Datenbanken (wie Straßendatenbank NEU, Bauwerksdatenbank und Personalsystem PiLo) war insgesamt zweckmäßig.

Die NÖ Landesregierung informierte in ihrer Stellungnahme vom 4. Juli 2023 über bereits umgesetzte beziehungsweise geplante Maßnahmen zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofs.

Zusammenfassung

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf.

Vollständigkeit des Entwurfs zum Rechnungsabschluss 2022

Aufgrund der Abstimmung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2022 ausgegangen werden. Weiters lagen die Vollständigkeitserklärungen über die Richtigkeit der Vermögenswerte der Schlussbilanz 2022 vor.

Positiver Finanzierungshaushalt verbessert Maastricht-Ergebnis und öffentlichen Schuldenstand

Der Finanzierunghaushalt wies erstmals seit Einführung der VRV 2015 ein positives Ergebnis von 93,9 Millionen Euro aus. Dieser positive Nettofinanzierungssaldo lag um 623,5 Millionen Euro über dem Voranschlag, der ein Minus von 529,6 Millionen Euro zugelassen hätte. Damit fiel auch das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) mit 438,0 Millionen Euro um 858,2 Millionen Euro besser aus als veranschlagt und als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß ESVG für Niederösterreich sank laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 31. März 2023 im Finanzjahr 2022 um 51,0 Millionen Euro auf 9.050,0 Millionen Euro.

Negativer Ergebnishaushalt durch hohe Inflation und höhere Zinsen

Der Ergebnishaushalt wies mit minus 1.636,3 Millionen Euro ein negatives Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus. Dieses war um 738,7 Millionen Euro höher als veranschlagt, weil Inflation und Zinsen höhere Rückstellungen für zukünftige Auszahlungen erforderten, so für Pensionen (1.017,0 Millionen Euro), Wohnbauförderung (535,7 Millionen Euro) und die NÖ Landesgesundheitsagentur (137,1 Millionen Euro). Die höheren Erträge deckten die gestiegenen Aufwendungen nicht. Das negative Nettovermögen erhöhte sich um 649,8 Millionen Euro auf 9.740,2 Millionen Euro.

Erhaltung der Bonität erfordert weiterhin Konsolidierung

Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ mit Aa1 beziehungsweise A-1+ (kurzfristig) mit stabilem Ausblick wegen der noch vorhandenen Finanzreserven und Vermögenswerte gut. Sie erwarteten weitere Verbesserungen der Haushaltsführung und weitere Maßnahmen, insbesondere gegen die wachsenden Auszahlungen und Aufwendungen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen und die Schuldenquote nachhaltig zu senken.

Mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt steuern

In die Budgetierung, die Haushaltsführung und die Konsolidierung sollten neben dem Finanzierunghaushalt auch der Ergebnishaushalt und der Vermögenshaushalt mit den zukünftigen Aufwendungen und den bereits eingegangenen Verpflichtungen einbezogen werden. Denn das Nettovermögen wird sich nachhaltig nur stabilisieren, wenn die Auszahlungen und die Aufwendungen mit den Einzahlungen und Erträgen in Einklang gebracht werden.

Finanzielle Ausstattung der verbundenen Einrichtungen ändern

An der Konsolidierung wären alle mit dem Land NÖ finanziell verbundenen Einrichtungen, wie Anstalten, Fonds oder Unternehmungen, zu beteiligen. Einige Einrichtungen gewährten dem Land kurzfristige Darlehen aus liquiden Mitteln von insgesamt 156,5 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2022). Demnach stattete das Land NÖ diese Einrichtungen in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln (Förderungen, Geschäftsbesorgung, Gesellschafterzuschuss) aus, das nicht mehr wirtschaftlich war. Auch wegen der steigenden Zinsen sollte die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen an deren Finanzbedarf angepasst werden, sodass die Ansprüche als Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Verbindlichkeiten (Vermögenshaushalt) ausgestaltet werden.

Zinsen für kurz- und langfristige Finanzierungen steigen

Für Zwischenfinanzierungen bestanden bei sechs Finanzunternehmen Finanzierungsrahmen. Die durchschnittliche Verzinsung betrug 1,20 Prozent und lag unter der durchschnittlichen Verzinsung der Finanzschulden von 1,35 Prozent. Aufgrund der steigenden Zinsen wurden langfristige
Finanzierungen durch kurzfristige ersetzt.

Haftungsrahmen zu 93,4 Prozent ausgenutzt

Zum 31. Dezember 2022 bestanden Haftungen von 7.159,6 Millionen Euro. Davon waren 4.987,2 Millionen Euro auf die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Haftungsobergrenze von 5.338,0 Millionen Euro anzurechnen. Damit war der Haftungsrahmen zu 93,4 Prozent ausgenutzt. Das waren um rund zwölf Prozentpunkte mehr als im Rechnungsabschluss 2021 mit einer um rund zehn Prozent höheren Haftungsobergrenze.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur übernahm mit 1. Jänner 2021 die Errichtung und den Betrieb der 19 NÖ Landes- und Universitätskliniken von der NÖ Landeskliniken-Holding sowie der 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren, die bis dahin von Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung verwaltet wurden. Mit den Aufgaben wurde der Agentur auch Personal überlassen beziehungsweise zugeordnet.

Medizinische und pflegerische Versorgung in einer Anstalt des öffentlichen Rechts effizienter und effektiver sicherstellen

Die Grundlagen für diese Neustrukturierung wurden mit externer Unterstützung sowie mit dem Projekt zur Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur zwischen Februar 2018 (Vorgespräche) und Oktober 2019 (Regierungsvorlage) erarbeitet. Die Arbeiten mündeten im NÖ Gesundheitsreformgesetz 2020, das der NÖ Landtag am 21. November 2019 beschloss.
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Landtag entschieden sich damit, die verschiedenen Organisationen im Gesundheits- und Pflegebereich in eine neue Struktur überzuführen sowie Parallelitäten und Redundanzen zu bereinigen, um eine zeitgemäße, bedarfsgerechte und effiziente medizinische und pflegerische Versorgung nachhaltig sicherzustellen sowie die Effektivität und die Effizienz der Leistungserbringung zu verbessern.

Steuerung über Leistungen, Finanzierungen und über Berichte

Die Aufsicht und die Entlastung des Vorstands oblagen der NÖ Landesregierung und dem Aufsichtsrat. Die Steuerung verlagerte sich auf die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, welche die Finanzziele und das Berichtswesen festlegte. Diese Vereinbarungen waren noch vom Aufbau neuer Strukturen während der Covid-19-Pandemie geprägt und ließen einen Anstieg des negativen Betriebsergebnisses von minus 132,17 Millionen Euro (2021) je nach Berechnungsgrundlage um 3,5 oder um 7,5 Prozent zu. Unterdessen galt es, den Ausgabenanstieg im Gesundheits- und Pflegebereich auf das im Finanzausgleich und im NÖ Budgetprogramm vorgesehene Ausmaß von 3,2 Prozent beziehungsweise 4,6 Prozent zu drücken.
Der Aufbau des Berichtswesens mit Zielwerten, Kennzahlen und Indikatoren auf der Grundlage der genehmigten Wirtschaftspläne sowie das Finanz- und Leistungsmonitoring oblagen den Gruppenleitungen Finanzen sowie Gesundheit und Soziales.

Unternehmensverbund der NÖ LGA

Die NÖ Landesgesundheitsagentur wurde mit 1. Jänner 2020 als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und nahm ihren Vollbetrieb am 1. Jänner 2021 auf. Sie bildete mit ihren fünf Organisationsgesellschaften und zwei Servicegesellschaften den „Unternehmensverbund der NÖ LGA“. Dem Verbund oblagen die Errichtung und der Betrieb der NÖ Gesundheitseinrichtungen nach den gesetzlichen Vorgaben und der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 – 2023.
Die fünf Organisationsgesellschaften NÖ – LGA Gesundheit Waldviertel GmbH, NÖ LGA – Gesundheit Weinviertel GmbH, NÖ – LGA Gesundheit Mostviertel GmbH, NÖ LGA – Gesundheit Thermenregion GmbH sowie NÖ LGA – Gesundheit Region Mitte GmbH traten an die Stelle der Regionalmanagements. Sie übernahmen Betriebsführung und Steuerung der Gesundheitseinrichtungen in ihrer jeweiligen Versorgungsregion, gegebenenfalls einschließlich universitärer Einrichtungen, Logistikzentrum, Anstaltsapotheke, Blutbank, Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Tagesbetreuungseinrichtung, Kindergarten, Werkstätte, Müllverbrennungsanlage, Sportanlage, Parkdeck oder Parkhaus.
Die beiden Servicegesellschaften NÖ LGA – Shared Services GmbH und NÖ LGA – Personalservice GmbH erbrachten zentrale Dienstleistungen in den Bereichen Beschaffungswesen, Digitalisierung, Medizintechnik, Facility Management, Logistik und Personal. Die Organisations- und Servicegesellschaften nahmen ihren Betrieb mit 1. Juli 2020 auf.
Die Zentralisierung der Dienstleistungen ermöglichte es, die angestrebten Synergien, geringere Kosten und bessere Qualitäten zu erreichen und damit zur Kostendämpfung im Gesundheits- und Pflegebereich beizutragen. Für den Aufbau der neuen Strukturen während der Covid-19-Pandemie entstanden erwartungsgemäß Mehrkosten.

Personalbedarf vor allem in der Verwaltung optimieren

Mit 1. Jänner 2021 verfügte die NÖ Landesgesundheitsagentur über 380 Bedienstete (346,11 Vollzeitkräfte). Davon stammten 212 (187,54 Vollzeitkräfte) von der NÖ Landeskliniken-Holding und 104 (95,95 Vollzeitkräfte) aus Abteilungen im Amt der NÖ Landesregierung. Diese hatten die Personalverwaltung und andere Aufgaben für die NÖ Landeskliniken-Holding besorgt. 71 Bedienstete (68,92 Vollzeitkräfte) stammten aus Neuaufnahmen einschließlich zwölf Nachbesetzungen. Das entsprach einer Personalaufstockung um 64 Personen (62,62 Vollzeitkräfte) oder 20,3 Prozent gegenüber dem Personalstand der NÖ Landeskliniken-Holding zum 1. Juli 2019 samt Personal aus Abteilungen.
Auf den Personalaufwand entfielen 1.705,53 Millionen Euro oder rund 60,0 Prozent des Gesamtaufwands von 2.849,94 Millionen Euro. Davon entfielen 70,20 Millionen Euro oder rund 2,5 Prozent auf den Unternehmensverbund.
Daher bot sich neben dem Sachaufwand der Personalaufwand vor allem im Bereich der Verwaltung an, um die angestrebten Synergien und Einsparungen zu erreichen und dazu messbare Vorgaben in den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen festzulegen. Dazu waren die Organisation sowie der Personalbedarf im Regelbetrieb zu evaluieren und danach anzupassen.

Beteiligungen in das Berichtswesen einbeziehen

Mit 1. Juli 2020 erwarb die NÖ Landesgesundheitsagentur 99,9 Prozent an der Epsilon Office KG & Co OG als persönlich haftende Gesellschafterin neben dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds. Zweck dieser Gesellschaft war die Verwaltung und die Vermietung der Liegenschaft, auf der sich das Bürogebäude befand. Sie hatte kein eigenes Personal. Die Geschäftsführung übten die Vorstände der NÖ Landesgesundheitsagentur aus.
Mit 23. Dezember 2020 (Abtretungsvertrag) erwarb die NÖ Landesgesundheitsagentur die „Tut gut!“ Gesundheitsvorsorge GmbH, die aus dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds ausgegliedert und durch Förderungen des Fonds finanziert wurde.
Diese beiden Gesellschaften zählten nicht zum „Unternehmensverbund der NÖ LGA“ und waren vom Berichtswesen des Vorstands nicht umfasst, obwohl beispielsweise das Jahresergebnis 2020 der Epsilon Office KG & Co OG zur Gänze durch Mietzahlungen der NÖ Landesgesundheitsagentur zustande kam und anteilig den Finanzanlagen der Agentur zugeschrieben wurde.

Auf den Kostendämpfungspfad zurückführen

Die NÖ Landesgesundheitsagentur musste während der Pandemie neue Strukturen aufbauen und bestehende Organisationen neu strukturieren. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 – 2023 sah einen Anstieg des bereinigten Betriebsergebnisses um jährlich rund zehn Millionen Euro von minus 132,17 Millionen Euro im Jahr 2021 auf minus 152,11 Millionen Euro im Jahr 2023 vor.
Die Berechnung bezog das Nutzungsentgelt für die Liegenschaften ein, welche die NÖ Landesgesundheitsagentur jedoch erfolgsneutral mit dem Land NÖ verrechnete. Das ermöglichte einen effektiven Anstieg des bereinigten Betriebsergebnisses ohne Nutzungsentgelt um 7,5 Prozent im Jahr 2022 und 7,0 Prozent im Jahr 2023. Unterdessen sahen die NÖ Budgetprogramme für 2021 bis 2026 ein Gleichhalten beziehungsweise im Gesundheits- und Pflegebereich Anstiege von 3,2 beziehungsweise 4,6 Prozent vor.
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2024 bis 2026 sollte die NÖ Landesgesundheitsagentur auf den Kostendämpfungspfad zurückführen.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur sagten in ihren Stellungnahmen vom 21. März 2023 und vom 31. März 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen beziehungsweise eine Umsetzung zu prüfen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof bekräftigte seine Empfehlungen.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof geht Mitteilungen aus der Bevölkerung im Rahmen seiner Zuständigkeiten grundsätzlich nach. Mitteilungen zur Gebarung von Freiwilligen Feuerwehren führten zu folgenden Wahrnehmungen:

Ankauf eines Wechselladefahrzeugs durch das Bezirksfeuerwehrkommando Gänserndorf

Der Bezirksfeuerwehrkommandant Gänserndorf nahm privat einen Kredit über 375.000,00 Euro auf und stellte den Betrag dem Bezirksfeuerwehrkommando zur Ersatzbeschaffung für ein nicht mehr einsatzfähiges Wechselladefahrzeug zur Verfügung.
Für den Ankauf lagen die erforderliche Genehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandos und eine Zusage für eine Landesförderung von 100.000,00 Euro vor. Die Aufnahme und die Übertragung der Kreditforderung erfolgten ohne die erforderliche Zustimmung des Landesfeuerwehrrats. Dieser stellte das Bezirksfeuerwehrkommando daher unter eine laufende Dienstaufsicht.
Die Stationierung erfolgte bei der Freiwilligen Feuerwehr Engelhartstetten, welche auch die laufenden Kosten zu tragen hatte.
Eine kommissionelle Untersuchung des NÖ Landesfeuerwehrverbands hatte ergeben, dass die Mittel widmungsgemäß verwendet wurden und das Wechselladefahrzeug die Einsatzfähigkeit, Geländegängigkeit und Wattiefe auch für Hochwasserschutzeinsätze aufwies. Anders als in der anonymen Mitteilung vermutet, waren weder die „via donau – Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH“ noch der Wasserverband „Hochwasserschutz Donau Marchfeld“ an der Finanzierung beteiligt gewesen.
Anschaffung wie Förderung des Fahrzeugs erfolgten mit Beschluss des Vergabeausschusses, jedoch ohne dokumentierte Preisvergleiche, ohne Beschluss der NÖ Landesregierung sowie außerhalb der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung beziehungsweise abweichend vom Stationierungsplan der Marktgemeinde Engelhartstetten.
Die Finanzierung über einen Privatkredit des Bezirksfeuerwehrkommandanten und Geschäftsführers des Wasserverbands war wegen der Verflechtung privater, ehrenamtlicher und beruflicher Interessen nicht zweckmäßig und zeigte einen Bedarf an Kollisionsregeln und Schwächen im Beschaffungswesen des NÖ Landesfeuerwehrverbands.

Schiffsführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf

Vier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf erwarben auf eigene Kosten das sogenannte „Schiffsführerpatent 10 M“. Die Kurse organisierte die Freiwillige Feuerwehr Hainburg. Die Prüfung musste vor der NÖ Schifffahrtsbehörde abgelegt werden. Ausbildende und Teilnehmende erhielten dafür keine Aufwandsentschädigung.
Dieser Bootsführerschein berechtigte zur selbständigen Führung von Motorbooten mit einer Länge von bis zu zehn Metern und bildete eine Grundlage für den Feuerwehrschiffsführer, einer Zusatzausbildung für den Wasserdienst. Dieser Dienst leistete Hilfseinsätze auf der Donau und anderen Binnengewässern sowie Katastrophenhilfe (Hochwasser). Daran wirkten auch Freiwillige Feuerwehren ohne direkten Zugang zu Gewässern mit, um gemeinsam die Einsatzfähigkeit der Wehren sicherzustellen.
Daher waren die Organisation der Ausbildung sowie der Erwerb der Schiffsführerpatente für das freiwillige Feuerwehrwesen wirtschaftlich und zweckmäßig.

Projekt „Neubau Feuerwehrhaus und Mehrzwecksaal Sittendorf“

Im Jahr 2018 plante die Gemeinde Wienerwald einen Neubau für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Sittendorf an einem anderen Standort, um den räumlichen, fachlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Planungen erfolgten nach der Baurichtlinie für Feuerwehrhäuser des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands und sahen zudem Flächen für den Bauhof sowie für Veranstaltungen der Gemeinde vor.
In den Jahren 2020 bis 2022 erfolgten Umplanungen, vor allem um die Baukosten von rund drei Millionen Euro zu senken. Dabei wurden auch die Flächen für Veranstaltungen reduziert. Wegen der Preissteigerungen blieben die Baukosten jedoch annähernd gleich. Für das reduzierte Bauprojekt lag noch kein Gemeinderatsbeschluss vor (Stand Mitte November 2022). Die Planungen waren nachvollziehbar, die Dokumentation und Kommunikation der Projektentwicklung jedoch noch verbesserbar.
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Landesfeuerwehrverband sagten in ihren Stellungnahmen vom 22. März 2023 und vom 3. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendeten die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften 48.654.140,24 Euro für Inserate, Werbung, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen auf.
Im Mittelpunkt stand die Kommunikationsstrategie der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, die auf den Kernstrategien 2030 sowie der EVN Klimastrategie beruhte und sich vor allem auf die Geschäftsfelder Energie und Umwelt mit einer starken Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Regionalität bezog.
Als Kommunikationsmittel dienten neben Printmedien, Onlinemedien und sozialen Medien vor allem Rundfunkmedien und Außenwerbung.

Inserate und Werbung von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Inserate und Werbung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften betrugen 36.406.611,40 Euro. Davon entfielen 4.942.255,42 Euro auf Printmedien, 4.183.628,04 Euro auf Onlinemedien und 1.974.595,60 Euro auf Rundfunkmedien. Die restlichen Aufwendungen in Höhe von 25.306.132,34 Euro betrafen im Wesentlichen Außenwerbung, wie Plakate, Werbetafeln oder Leuchtreklame, die Konzeption und Produktion von Werbekampagnen, Werbeartikel, Messeauftritte sowie Veranstaltungen.
Die Aufwendungen zu den Stichproben standen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie. Zu zwei von 41 Stichproben lagen keine durchgängigen schriftlichen Dokumentationen vor.

Spenden von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Spenden der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften betrugen 768.869,23 Euro. Der Großteil in Höhe von 588.860,98 Euro entfiel auf soziale Einrichtungen und der Rest auf die Bereiche Bildung, Blaulicht, Kultur und Sport. Für Spenden an soziale Einrichtungen bestand ein Sozialfonds, der gemäß interner Richtlinien mit jährlich 100.000,00 Euro dotiert war. Der Vorsitzende des Beirats des Sozialfonds war zeitgleich Präsident einer begünstigten karitativen Einrichtung.
Die überprüften Spenden standen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie.

Sponsoring von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen der EVN AG für Sponsoring betrugen 6.275.060,02 Euro, wovon 1.061.169,81 Euro auf die kabelplus GmbH entfielen, die von der Prüfung nicht umfasst war.
Auf den Bereich Sport entfielen 2.186.229,50 Euro, auf den Bereich Kultur 1.824.643,39 Euro, auf den Bereich Medien-, Programm- und Eventsponsoring 808.964,91 Euro, auf den Bereich Bildung 700.329,14 Euro, auf den Bereich Soziales 444.819,68 Euro und auf den Bereich Ökologie 310.073,40 Euro.
Die Sponsoring-Richtlinie der EVN AG untersagte Sponsoring an politische Parteien und parteinahe Organisationen. Richtlinien betreffend Inserate und Werbung, Spenden, Kooperationen, Dienstleistungen und Mitgliedschaften in Vereinen enthielten diese Regelung nicht.
Die 41 Stichproben betreffend Sponsoring standen thematisch im Einklang mit der Sponsoring-Richtlinie und dem Unternehmensgegenstand. Weiters lag zu jeder Stichprobe eine Bestätigung vor, dass das Ansuchen um Sponsoring keine politische Partei, keine wahlwerbende Partei, keine parteinahe Organisation im Sinn des Parteiengesetzes 2012 und des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, kein parlamentarischer Klub im Sinn des Klubfinanzierungsgesetzes 1985, kein Rechtsträger im Sinn des Publizistikförderungsgesetzes 1984, keine Behörde oder kein Rechtsträger einer Behörde gestellt hatte.
Aufgrund des damit verbundenen finanziellen Aufwands fehlten teilweise Analysen und Nachweise zur Öffentlichkeits- und Werbewirksamkeit. Bei zwei Stichproben war keine lückenlose schriftliche Dokumentation vorhanden.

Kooperationen von März 2017 bis Mai 2022

Die Kooperationsvereinbarungen der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften verursachten einen Aufwand von 1.598.252,32 Euro. Dieser Betrag war eine Teilsumme der Positionen Inserate und Werbung sowie Spenden.
Der Bezug zur Kommunikationsstrategie war für alle Stichproben nachvollziehbar. Bei drei von vier Stichproben lagen keine schriftlichen Vereinbarungen und somit keine nachvollziehbare Dokumentation vor.

Dienstleistungen von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Dienstleistungen der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beliefen sich auf 40.791.118,51 Euro. Dieser Betrag war eine Teilsumme der Positionen Inserate und Werbung sowie Sponsoring.
Ein Bezug zur Kommunikationsstrategie und zum Unternehmensgegenstand war bei allen Stichproben gegeben. Bei zwei von 20 Stichproben fehlten Unterlagen, wie Vergleichsangebote.

Vereinsmitgliedschaften von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beliefen sich auf 6.264.769,40 Euro. Davon entfiel der Großteil in Höhe von 6.181.329,40 Euro auf Berufs- und Fachverbände, der Rest betraf die Bereiche Sport, Bildung, Forschung und Kultur.
Zu den 20 Stichproben lagen Vereinsstatuten und Rechnungen vor. Diese standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und den Strategien der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beziehungsweise waren Ausdruck der Corporate Social Responsibility-Strategie.

Keine Aufwendungen für Förderungen

Von März 2017 bis Mai 2022 vergaben die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften keine Förderungen.

Die EVN AG informierte in ihrer Stellungnahme vom 3. März 2023 über die geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2023 zu, die Empfehlung des Landesrechnungshofs umzusetzen und verwies im Übrigen auf die Stellungnahme der EVN AG.

Zusammenfassung

Die Länder Niederösterreich (NÖ) und Wien unterhielten seit dem Jahr 1974 den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, um Kooperationen in den Bereichen Naturschutz, Erholung, Kultur und Raumordnung zu fördern, die eine Gebietskörperschaft allein nicht lösen konnte.

Erfüllung der Vereinszwecke

Vorstand und Mitgliederversammlung bestanden aus Mitgliedern der Landesregierungen und trafen die politischen Entscheidungen. Vorbereitung und Umsetzung dieser Entscheidungen oblagen der Geschäftsführung, die sich auf den Fachbeirat und das Stadt-Umland-Management stützte.
Der gemeinnützige Verein erfüllte seinen Zweck mit Förderungen, dem Stadt-Umland-Management Wien/Niederösterreich sowie seiner Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H. Diese verwaltete und entwickelte seit 1. Jänner 2007 den Biosphärenpark Wienerwald.
In den Jahren 2017 bis 2021 vergab der Verein fünf Förderungen von in Summe 108.240,00 Euro. Davon betrafen zwei in Höhe von insgesamt rund 63.500,00 Euro den Biosphärenpark Wienerwald. Drei Förderungen von insgesamt von rund 44.200,00 Euro betrafen Besucherinformationen im Maurer Wald, Grünraumvernetzung und Besucherlenkung von Wienerberg Ost bis Laxenburg sowie eine Spiel- und Sportplatz-Sanierung am Gießhübl. Die Förderungen beruhten auf nicht näher begründeten Empfehlungen eines Beirats aus Mitgliedern der Fachabteilungen der Länder NÖ und Wien.

Verfügbare Mittel aus nicht verbrauchten Mitgliedsbeiträgen

Die Länder NÖ und Wien finanzierten ihren Verein über Mitgliedsbeiträge und Beiträge für das Stadt-Umland-Management. Außerdem flossen über den Verein zweckgewidmete Beiträge an die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. Mit Stand 31. Dezember 2021 arbeiteten insgesamt sechs Personen im Umfang von 3,09 Vollzeitäquivalenten für den Verein.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von 359.511,17 Euro im Jahr 2017 um 187.152,78 Euro auf 546.663,95 Euro im Jahr 2021. Das entsprach einer Erhöhung um 52,1 Prozent.

Für neue Anforderungen und Herausforderungen rüsten

Aufgaben und Statuten des Vereins waren zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Richtlinien und Grundsätze für Förderungen stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1987. Seitdem hatten sich Anforderungen und Herausforderungen geändert. Daher bestand Anpassungs- und Erneuerungsbedarf.
Weitere Anregungen betrafen die Digitalisierung der Förderungsabwicklung, die Plausibilitätsprüfung der Förderungen, die auch durch eine Interne Revision durchgeführt werden könnte, sowie das Rechnungswesen.
Die NÖ Landesregierung und der Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume sagten in ihren Stellungnahmen, eingelangt am 10. Jänner 2023, zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Die Überprüfung erfolgte in wechselseitiger Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien, der parallel die Gebarung der Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., deren Alleingesellschafter der Verein ist, überprüfte. Der Bericht des Stadtrechnungshofs Wien ist als Beilage angeschlossen.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur löste mit 1. Jänner 2020 die NÖ Landeskliniken-Holding ab. Sie bildete mit ihren fünf Organisations- und zwei Servicegesellschaften den „Unternehmensverbund der NÖ LGA“. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasste die Errichtung und den Betrieb der NÖ Gesundheitseinrichtungen sowie die Sicherstellung einer zeitgemäßen, bedarfsgerechten, patientenorientierten, effizienten medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Im Jahr 2021 wies der Unternehmensverbund ohne Gesundheitseinrichtungen einen Gesamtaufwand von 103,92 Millionen Euro auf. Davon entfielen 35,43 Millionen Euro auf den Personalaufwand und 68,50 Millionen Euro auf den Sachaufwand, der 2,34 Millionen Euro für Werbeaufwand enthielt.

Ausgaben für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Mitgliedschaften

Im Zeitraum Jänner 2020 bis Mai 2022 gab der Unternehmensverbund der NÖ LGA insgesamt rund 2,20 Millionen Euro für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie für Mitgliedschaften in Vereinen aus.
Diese Ausgaben beziehungsweise Aktivitäten waren noch stark von der Neustrukturierung im laufenden Betrieb während der Covid-19-Pandemie getrieben. Im Mittelpunkt standen Neuerungen, Personal und Projekte.

Öffentlichkeitsarbeit und Mediaplanung weiterentwickeln

Die NÖ Landesgesundheitsagentur verfügte über ein Handbuch zur Öffentlichkeitsarbeit, eine Kommunikationsstrategie, verschiedene Richtlinien (Geschenkannahme, Sponsoring) und Vertretungsregelungen. Deren Bestand war in Bezug auf Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen noch weiter zu entwickeln und zu ergänzen.

403 Inserate und Werbungen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur gab rund 1,95 Millionen Euro für Inserate und Werbung in Medien aus. Davon entfielen rund 92,2 Prozent auf Recruiting und Employer Branding, 6,8 Prozent auf Blutspenden und 1,0 Prozent auf Covid-19 Informationen.
Die Mediaplanung beruhte überwiegend auf Beobachtungen, Erfahrungswerten und auch auf Kenndaten, wie etwa Tausenderpreisen.

359 Förderungen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur wickelte die Förderungen der Aktion „Niederösterreich studiert Medizin“ ab und zahlte dafür im Jahr 2021 insgesamt 78.704,00 Euro an 359 Personen aus. Davon entfielen 78,4 Prozent auf die Teilnahme von 202 Personen an MedAT-Humanmedizin Vorbereitungskursen und 21,4 Prozent auf Testkostenbeiträge, die 153 Personen erstattet wurden. Auf vier Teilnahmen an Testsimulationen entfielen 156,00 Euro. Eine Richtlinie für die seit dem Jahr 2012 bestehende Förderung bestand nicht.

Zwei Spenden von Jänner 2020 bis Mai 2022

Im Jahr 2020 spendete die NÖ Landesgesundheitsagentur einer Freiwilligen Feuerwehr 300,00 Euro für die Unterstützung bei einem Feuerlöschtraining und einer Räumungsübung. Diese Übungen dienten dem Arbeitnehmerschutz und der Gebäudesicherheit. Im Jahr 2021 spendete die NÖ Landesgesundheitsagentur einem Verein für Mobile Kinderkrankenpflege 290,00 Euro. Damit wurde ein anonymes Geldgeschenk einem sozialen Zweck zugeführt. Die Entscheidungen erfolgten aus der Situation heraus und somit „ad hoc“.

Vier Sponsorings von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur gab 38.573,00 Euro für Sponsoring aus. Davon gingen 96,1 Prozent an Vereine und 3,9 Prozent an eine natürliche Person. Das aktive Sponsoring erfolgte „ad hoc“ auf Ansuchen der gesponserten Personen. Anforderungen oder Evaluierungen bestanden dafür nicht.

Zwei Kooperationen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Zwei Kooperationsvereinbarungen der NÖ Landesgesundheitsagentur verursachten Gesamtkosten von 5.253,33 Euro. Das betraf die langjährige Zusammenarbeit der österreichischen Landeskrankenanstaltenträger sowie eine Online-Konferenz eines Instituts der IMC Fachhochschule Krems.

Eine Dienstleistung von Jänner 2020 bis Mai 2022

Im Jahr 2021 zahlte die NÖ Landesgesundheitsagentur 840,00 Euro für eine Reportage über das grenzüberschreitende Healthacross Gesundheitszentrum in Gmünd. Der Bericht hatte nicht den vereinbarten Umfang. Daher wurde ein überzahlter Betrag gutgeschrieben. Die Dokumentation der Auftragsdaten und die Kontrollen von Abrechnungen waren noch zu verbessern.

Elf Vereinsmitgliedschaften von Jänner 2020 bis Mai 2022

Der Unternehmensverbund der NÖ Landesgesundheitsagentur wendete 121.709,54 Euro für Mitgliedsbeiträge und eine langjährige Forschungskooperation auf, die mit einer Mitgliedschaft verbunden war. Auf die Forschungskooperation entfielen 104.377,54 Euro beziehungsweise 85,8 Prozent der Zahlungen an Vereine. Die restlichen 17.332,00 Euro verteilten sich auf zehn Mitgliedschaften.
Richtlinien oder Evaluierungen für Mitgliedschaften in Vereinen, die mit einer Ausnahme von der NÖ Landeskliniken–Holding übernommen worden waren, bestanden nicht. Die Forschungskooperation wurde im Jahr 2022 beendet. Das reduzierte den jährlichen Mitgliedsbeitrag auf 1.000,00 Euro.

Die NÖ Landesgesundheitsagentur sagte in ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2022 zuständigkeitshalber auf die beiliegende Stellungnahme der NÖ Landesgesundheitsagentur vom 1. Dezember 2022.

Zusammenfassung

Die Radland GmbH bestand seit 3. Mai 2021 (Errichtungserklärung) als „Agentur für Aktive Mobilität“. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes Niederösterreich und finanzierte sich im Wesentlichen aus Gesellschafterzuschuss, Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen, wie zum Beispiel Sponsorgeldern.
Ihre zentrale Aufgabe bestand darin, Radfahren und Zufußgehen als modernen, nachhaltigen Lebensstil zu verbreiten und Menschen dazu anzuregen sowie Mobilitätsdienstleistungen wie das Leihradsystem „nextbike“ zu betreiben.

Marketingstrategie 2021-2023 weiterentwickeln

Der Anteil der täglich mit dem Rad und zu Fuß zurückgelegten Wege sollte von 22,0 auf 44,0 Prozent im Jahr 2030 verdoppelt werden. Dieses Ziel aus der „Strategie für mehr Aktive Mobilität in NÖ“ vom März 2021 verfolgte die Radland GmbH an Hand ihrer noch sehr allgemein gehaltenen Marketingstrategie vom Juni 2022. Dieser Strategie fehlten insbesondere noch Marketinginstrumente, Mediaplanungen außerhalb des Budgets, Leistungs- und Wirkungskennzahlen sowie Termine.

Inserate und Werbung

Von Anfang Mai 2021 bis Ende Mai 2022 gab die Radland GmbH 7.521,32 Euro netto für vier Inserate aus. Davon entfielen zwei auf Print- und zwei auf Online-Inserate. Die Zahlungen stimmten mit den Aufträgen beziehungsweise mit den zuvor eingeholten Preisauskünften überein.
Die Ausgaben für die Inserate standen im Einklang mit der noch sehr allgemein gehaltenen Marketingstrategie vom Juni 2022.

Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Die personelle Ausstattung der Radland GmbH umfasste von 31. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 sieben Personen mit einer Praktikantin oder 3,78 Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt 2021. Die Gesellschaft lagerte Aufgaben im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit an externe Agenturen aus. Die Personalverrechnung und das Finanzwesen besorgte eine Steuerberatungskanzlei.
Ein Zusatzauftrag für eine Bewusstseins-Kampagne überschritt das ursprünglich beauftragte Volumen um rund 230 Prozent aufgrund einer nachträglichen Umplanung, wobei für die Zusatzleistungen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.

Förderungen, Spenden, Sponsoring und Kooperationen

Von Mai 2021 bis Mai 2022 vergab die Radland GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden und betrieb kein Sponsoring. Sie konnte jedoch Sponsoren gewinnen und erhielt daraus Einnahmen.
In diesem Zeitraum schloss die Gesellschaft auch keine Kooperationsvereinbarungen ab, die mit Zahlungen an juristische oder natürliche Personen verbunden waren. Es bestand jedoch bereits eine Medienkooperation mit einer Österreichischen Tageszeitung, bei der die erbrachten Leistungen der Radland GmbH und der Tageszeitung für das Leihradsystem nextbike gegenverrechnet beziehungsweise saldiert wurden.
Die Compliance Richtlinie der Radland GmbH behielt die Zusage von Spenden, Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke und Sponsoring der Geschäftsführung vor. Die Marketingstrategie vom Juni 2022 beinhaltete jedoch weder Spenden noch Sponsoring an Dritte.

Mitgliedschaften in drei Vereinen

Von Mai 2021 bis Mai 2022 war die Radland GmbH Mitglied in den Vereinen „Walk-Space.at – der österreichische Verein für FußgängerInnen“, „Radkompetenz Österreich“ und „Marketing Club Österreich“. Dafür fielen im Jahr 2021 Mitgliedsbeiträge von 1.230,00 Euro und bis Mai 2022 von 420,00 Euro an. Die Mitgliedschaften in diesen Vereinen standen mit den strategischen Zielen der Radland GmbH im Einklang. Deren Marketingstrategie vom Juni 2022 sah auch keine Vereinsmitgliedschaften vor.

Die Radland GmbH und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 23. November 2022 und 6. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.