Zusammenfassung

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ rund 44,00 Millionen Euro aus, um die 574 Landesgebäude mit Heizenergie und Strom zu versorgen.
In den Jahren 2010 bis 2020 stieg der Gesamt-Energiebezug von 539.700 auf 563.464 Megawattstunden um 4,4 Prozent. Dabei gab es beim Strombezug eine Steigerung von 25,1 Prozent, während beim Heizenergiebezug eine Reduzierung um 13,1 Prozent vorlag. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Brutto-Grundfläche, die mit Energie zu versorgen war, um 21,6 Prozent.

Steigender Strombedarf trotz energetischer Verbesserungen

Diese Entwicklung zeigte, dass die Maßnahmen der NÖ Klima- und Energieprogramme den – nach der Übernahme der Krankenanstalten – wachsenden Energiebedarf dämpften, aber nicht ausgleichen konnten. Auf die NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie auf die Pflege- und Betreuungszentren entfielen im Jahr 2020 rund 70,9 Prozent des Gesamt-Energiebezugs.
Seit dem Inkrafttreten des ersten NÖ Klimaprogramms im Jahr 2005 konnte der Treibhausgas-Ausstoß betreffend Heizenergie der Landesgebäude um rund 35,5 Prozent oder durchschnittlich um rund 1.200 Tonnen Kohlendioxid (CO2) jährlich gesenkt werden. Dazu trug der Umstieg auf Energie aus erneuerbaren Energieträgern maßgeblich bei. Deren Anteil am Heizenergiebezug stieg von 15,4 Prozent im Jahr 2005 auf 46,7 Prozent im Jahr 2020.
Im Jahr 2020 betrug das Verhältnis von Heizenergie (Raumheizung, Lüftung, Warmwasser) zu elektrischer Energie 58 zu 42 Prozent, wobei der Anteil an elektrischer Energie stetig zunahm.

Energiemanagement

Das Energiemanagement für Landesgebäude oblag dem Energiebeauftragten in der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3. Dessen Aufgaben umfassten vor allem die Führung der Energiebuchhaltung, die Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling) sowie die Information, die Beratung und die Weiterbildung in Sachen Energieeffizienz. Dennoch bestand weder eine feste Stellvertretung noch eine sichere Dokumentation im elektronischen Aktensystem, sondern teilweise nur auf dem Rechner.
Die Daten erhielt der Energiebeauftragte von den 236 Klimabeauftragten bzw. von damit beauftragten Personen (Haustechnik). Klimabeauftragte waren in Landesgebäuden mit mehr als 50 Bediensteten zur Optimierung der Hei- zungs-, Lüftungs-, Warmwasserbereitungs-, Klima- und Kälteanlagen, der elektrischen Anlagen sowie der Beleuchtung eingesetzt.

Energiebuchhaltung weiterentwickeln

Das System der Energiebuchhaltung bestand im Kern aus Excel-Tabellen, in der die Energiedaten teilweise manuell übertragen und mit anderen Daten und Sollwerten (Energieausweise) verknüpft wurden. Daran wirkte eine Arbeitskraft der Abteilung der Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 mit. Die Übermittlung der Daten erfolgte grundsätzlich monatlich, teilweise jährlich. Auch die verpflichtende Übermittlung von Energieausweisen erfolgte nicht lückenlos. Dieses System bedurfte insgesamt einer Weiterentwicklung.

Vertragsmanagement verbessern

Die Angelegenheiten der Energieversorgung und seit dem Jahr 2001 der Energielieferverträge oblagen der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 beim Amt der NÖ Landesregierung. Eine vollständige Übersicht über Altverträge aus den Jahren 1950 bis 2000 und Neuverträge ab 2001 bestand nicht. Neben einem vermeidbaren Suchaufwand stellte es ein Gebarungsrisiko dar, Vertragsinhalte wie Fristen, Optionen oder Preise nicht im Blick zu haben. Die Aktenführung der Abteilung bedurfte daher einer grundlegenden Erneuerung.
Im Jahr 2013 hatte die Abteilung mit externer Beratung damit begonnen, die zahlreichen Energielieferverträge zusammenzuführen, auf erneuerbare Energieträger umzustellen sowie weiter Energie und Kosten zu sparen. Die Versorgung mit elektrischer Energie verteilte sich auf elf Auftragnehmer, wobei 98 Prozent auf zwei Hauptlieferanten im Verhältnis 82 zu 18 entfielen. Die Anpassung dieser Energielieferverträge konnte am 26. Jänner 2021 (Beschluss der NÖ Landesregierung) abgeschlossen werden. An der Anpassung der Verträge für Heizenergie (Erdgas, Nah- und Fernwärme) wurde noch gearbeitet.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. Dezember 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Vorwort

Das Jahr 2020 stand ab Mitte März ganz im Zeichen der Covid-19-Pandemie. In wenigen Tagen wurde die Finanzkontrolle auf mobiles Arbeiten im gesamten Landesdienst und auf Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus umgestellt.
Selbstverständlich hat der Landesrechnungshof den Kontrollauftrag des NÖ Landtags weiterhin erfüllt und alle gebotenen Covid-19-Maßnahmen umgesetzt. Dabei haben wir unsere Tätigkeit der jeweiligen Infektionslage angepasst und Rücksicht auf die besonderen Belastungen bei den zu überprüfenden Stellen genommen.
Im Landesrechnungshof hatten wir einen Covid-19-Fall und mehrere Quarantänen von Kontaktpersonen. Nach einer langen anderen Erkrankung mussten wir den Tod der verdienstvollen Kanzleileiterin beklagen. Die Einhaltung der Covid-19-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz, Einzelbelegung in den Büros, Umstellung auf virtuelle Besprechungen und Erhebungen, Verzicht auf örtliche Einschau) verhinderten Ansteckungen im Hof. Die Auszeichnung des Landesrechnungshofs mit dem Europäischen Qualitätszertifikat fand nicht wie geplant in einem Festakt, sondern nur im kleinen Kreis im zuständigen Bundesministerium für den öffentlichen Dienst in Wien statt.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht zeigt, dass der Landesrechnungshof seine Aufgaben auch während der Covid-19-Pandemie erfüllen konnte. Das war einerseits auf die bestehende beziehungsweise kurzfristig aufgerüstete Informationstechnologie (Videokonferenz-Systeme, externe Zugriffe auf Datenbanken, sichere Verbindungen) sowie andererseits auf das gegenseitige Verständnis und das Zusammenwirken von Landesrechnungshof und überprüften Stellen zurückzuführen.
Dafür danke ich den Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und in den zu überprüfenden Stellen, deren krisenfesten Teams sowie nicht zuletzt meinem – neuerlich ausgezeichneten – Landesrechnungshof-Team. Vielen Dank, dass die Finanzkontrolle in Niederösterreich so selbstverständlich funktioniert. Denn die finanziellen Auswirkungen der Pandemie und die Konsolidierung des Landeshaushalts werden uns alle weiterhin fordern.

Ihre Landesrechnungshofdirektorin
Edith Goldeband

 

Zusammenfassung

Der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds bestand seit dem 1. März 1950. Zweck des Fonds war, Ersatzleistungen der Gemeinden aus Amtshaftungsfällen auszugleichen.

Amtshaftungsausgleich erfüllte seinen Zweck

In den Jahren 2010 bis 2020 wurden 46 Ersatzforderungen aus Amtshaftung zwischen 1.000,00 Euro und 1.800.000,00 Euro erhoben und davon 42 nicht anerkannt. Für die vier anerkannten Ersatzforderungen leistete der Fonds Ausgleichszahlungen von rund 216.370,00 Euro bei Selbstleistungen der Gemeinden von rund 160,00 Euro beziehungsweise 0,07 Prozent. Gründe für die Ersatzleistungen der Gemeinden bildeten unrichtige Widmungsbestätigungen sowie eine konsenswidrige Baubewilligung, die im Jahr 2019 zu einer anerkannten Ersatzforderung von 92.051,22 Euro führte.
Davon deckten die Haftpflichtversicherung der Gemeinde 71.548,25 Euro, der Fonds 20.459,37 Euro und die Selbstleistung der Gemeinde 43,60 Euro.
Im Jahr 2020 verfügte der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds über ein Vermögen von rund 1,20 Millionen Euro bei einem anhängigen Streitwert von rund 0,55 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2019 schrieb der Fonds negative Ergebnisse, weil die Aufwendungen die Erträge aus Zinsen überstiegen. Seit dem Jahr 2006 wurde keine Umlage eingehoben.
Die abgestufte Selbstleistung der Gemeinden betrug seit dem Jahr 1950 unverändert 14,53 Euro bei bis zu 1.000 Einwohnern und höchstens 87,21 Euro bei über 20.000 Einwohnern und deckte zwischen 0,02 und 0,44 Prozent der Ersatzleistung. Vorschläge für eine Neuregelung lagen vor, scheiterten jedoch am Konsens bei der Festlegung der Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall.

Grundlagen nach über 70 Jahren erneuern

Das NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz erfuhr seit seinem Inkrafttreten mit 1. März 1950 nur formelle Änderungen in den Jahren 1978 (Wiederverlautbarung), 2001 und 2009 (Anpassungen).
Das Fondsvermögen stammte ursprünglich aus Mitteln des kommunalen Haftpflichtschadensausgleichs und einer einmaligen Einlage, deren Höhe sich nicht mehr bestimmen ließ, sowie aus Umlagen der Gemeinden, die das Land NÖ nach Bedarf festzulegen hatte, von den Bedarfszuweisungen einbehielt und dem Fonds überwies.
Die letzte Umlage für das Jahr 2006 war mit insgesamt 369.909,75 Euro beziehungsweise durchschnittlich 0,24 Euro pro Einwohner festgelegt. Der Gesamtbetrag wurde nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinden umgelegt.
Die Verwaltung des Fonds oblag der Abteilung Gemeinden IVW3 im Auftrag der NÖ Landesregierung beziehungsweise der Leitung und des Beirats des Fonds.
Für die vier Ausgleichszahlungen und die Rechnungsabschlüsse des Fonds lagen die erforderlichen Beschlüsse des Beirats beziehungsweise der NÖ Landesregierung vor. Eine Überprüfung der Rechnungsabschlüsse im Sinn der Resolution des NÖ Landtags vom 7. Juni 1990 erfolgte wegen der geringen Vermögensveränderungen nicht.
In den Jahren 2018 bis 2020 fielen bis zu 436,00 Euro jährlich für Spesen der ehrenamtlichen Beiratsmitglieder an. Die Verwaltungskosten waren vom Fonds zu tragen, wurden ihm aber nicht verrechnet.

Verwaltung vereinfachen und Selbstbehalte erhöhen

Die Leitung und die Verwaltung des Fonds arbeiteten an Neuregelungen. Die Vorarbeiten dazu sahen Verwaltungsvereinfachungen, wie den Entfall der Auflagepflicht des Rechnungsabschlusses bei allen Bezirkshauptmannschaften und der halbjährlichen Beiratssitzungen sowie eine Anhebung beziehungsweise eine Bagatellgrenze für die Selbstleistungen, vor.
Aus der Sicht der NÖ Finanzkontrolle wären derartige Neuregelungen nach 70 Jahren des Amtshaftungsausgleichsfondswesens wirtschaftlich und zweckmäßig.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2021 zu, die Novelle zum NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz auszuarbeiten, auf eine Novellierung des Landesgesetzes hinzuwirken, dazu weitere Gespräche mit den Vertretungen der NÖ Städte und Gemeinden zu führen und dabei die Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu berücksichtigen. Zur Resolution des NÖ Landtags vom 7. Juni 1990 merkte sie an, dass diese auf die Schließung von Kontrolllücken bei Fonds gerichtet war, bei denen die Landesbuchhaltung als Verrechnungsstelle dessen Anweisungen vollzogen hatte. Aufgrund der Organisation des Amtshaftungsausgleichsfonds (Beirat, Vier-Augenprinzip) waren derartige Kontrolllücken jedoch nicht gegeben.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2018 „Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ“ (Vorbericht) ergab, dass von den zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach – trotz der Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 – einem Umsetzungsgrad von 83,3 Prozent.
Damit konnten organisatorische Verbesserungen und der Beschluss für den Neubau der sanierungsbedürftigen Kinderbetreuungseinrichtung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf erreicht werden (Ergebnis 10), für den der NÖ Landtag 3,30 Millionen Euro bewilligte (Beschluss vom 12. Dezember 2019).

Mehr Ausgaben, mehr Kinderbetreuung und mehr Personal

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten 8,79 Millionen Euro aus. Das waren um 1,86 Millionen Euro oder 26,8 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2017. Davon entfielen 69,1 Prozent auf Personal, das um 23,65 Vollzeitkräfte aufgestockt wurde. Die Anzahl der Kinder in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen stieg um 68 auf 575, wobei die Horte um 18 Kinder weniger verzeichneten als im Jahr 2017.
Die Kinderbetreuung der Unter-2,5-Jährigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnten damit weiter ausgebaut und im Sinn der diesbezüglichen Bund-Länder-Vereinbarungen verbessert werden. Im Kindergartenjahr 2019/20 erhöhte sich die Betreuungsquote der Null- bis Zweijährigen in Niederösterreich um 3,3 Prozentpunkte auf 26,2 Prozent und näherte sich damit dem Österreichschnitt von 27,6 Prozent an. Die Betreuungsquote der Drei- bis Fünfjährigen stieg auf 97,3 und lag damit über dem Österreichschnitt von 93,4 Prozent.

Bereinigung von Zuständigkeiten und Interessenkollisionen

Mit 17. Dezember 2019 erfolgte die empfohlene Anpassung der NÖ Tagesbetreuungsverordnung an das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, wonach die Bewilligung und die Errichtung von Tagesbetreuungseinrichtungen nicht der Bezirksverwaltungsbehörde, sondern der NÖ Landesregierung oblagen (Ergebnis 1).
Zudem fielen mit 1. Jänner 2021 nach einer halbjährlichen Übergangsfrist die Führung und die Errichtung der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur. Für das Hortwesen wurde die Bildungsdirektion Niederösterreich zuständig (Ergebnis 1).
Die empfohlene Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern und der Gruppenanzahl nahmen die Abteilung Kindergärten K5 nicht mehr und ihre Rechtsnachfolgerin noch nicht vor (Ergebnis 1).
Mit der neuen Verteilung der Zuständigkeiten entfielen die Doppelzuständigkeiten der Abteilung Kindergärten K5 für betriebliche sowie behördliche Angelegenheiten und damit mögliche Interessenkollisionen (Ergebnis 2).
Die Abteilung Kindergärten K5 stufte den Landhauskindergarten nicht als Privatkindergarten im Sinn des NÖ Kindergartengesetzes 2006 sondern als freiwillige Sozialleistung ein, wofür jedoch keine „authentische Auslegung“ vorlag (Ergebnis 3).

Verbesserungen bei Verwaltung und Fortbildung

Die Abteilung Kindergärten K5 und die Statistik Austria prüften die Meldungen der Kinderbetreuungseinrichtungen über die Anzahl der betreuten Kinder nunmehr auf Plausibilität und klärten nicht plausible Angaben (Ergebnis 4).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur übernahm die Bediensteten der Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in das elektronische Zeiterfassungssystem (Ergebnis 5).
Die Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen kamen der Aufforderung der Abteilung Kindergärten K5 nach und achteten verstärkt auf die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen des Personals (Ergebnis 6).
Die Veranschlagung und die Verrechnung der Reisegebühren sowie der Auszahlungen aus dem Sachaufwand erfolgten ab dem Rechnungsjahr 2020 nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 (Ergebnis 7 und 8).
Außerdem vereinbarte die Abteilung Kindergärten K5 mit der Leitung des Landhauskindergartens, Beschaffungen auf Lieferschein oder auf Rechnung durchzuführen, um Barauslagen tunlichst zu vermeiden.
Nach einem nachdrücklichen Hinweis der Abteilung Kindergärten K5 verbesserten die Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen die Angaben zur Abrechnung der Kostenbeiträge für den Besuch und der Essensbeiträge. Das verbesserte auch die Genauigkeit der Abrechnungen und verminderte den damit verbundenen Verwaltungsaufwand (Ergebnis 9).
In allen 13 Kinderbetreuungseinrichtungen fanden die vorgeschriebenen Brandschutz- und Räumungsübungen statt. Nur im Jahr 2020 fielen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 drei Räumungsübungen aus (Ergebnis 11).
Die Abteilung Kindergärten K5 forderte die Kindergarteninspektorinnen auf, den Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Ergebnisprotokolle ihrer Inspektionen zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung der organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Hinweise zu unterstützen (Ergebnis 12).
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur informierten in ihren Stellungnahmen vom 21. beziehungsweise vom 16. September 2021 über die weiteren geplanten Maßnahmen zu den noch offenen Ergebnissen sowie die bereits erfolgte Inbetriebnahme der elektronischen Zeiterfassung über Stempelterminals. Demnach verbesserte sich der Umsetzungsgrad auf 87,5 Prozent.

 

Zusammenfassung

In den Jahren 2017 bis 2020 stellte das Land NÖ für Integrationshilfen jährlich zwischen 1,30 und 1,52 Millionen Euro bereit. Davon wurden insgesamt 2,50 Millionen Euro für Förderungsprojekte ausgegeben, wobei die Ausgaben von 1,10 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 0,28 Millionen Euro im Jahr 2019 und auf 0,55 Millionen Euro im Jahr 2020 zurückgingen.
Mit der Anzahl der Flüchtlinge ging auch die Anzahl der Förderungsansuchen für Integrationsprojekte zurück. Außerdem verlagerten die Neuerungen im Integrationsrecht 2017 einen Teil der Integrationsförderung (Sprach-, Werte- und Orientierungskurse) auf den Bund (Arbeitsmarktservice, Österreichischer Integrationsfonds).

Integration durch Mitwirkung

Die aus Landesmitteln geförderten Projekte kamen angehenden oder bereits asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Menschen, rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen sowie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit Wohnsitz in Niederösterreich zu Gute.
Ziel der Integrationshilfen war, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie den Dialog und das Zusammenleben aller Menschen im Land NÖ zu fördern.
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mussten dabei ihren Integrationspflichten nachkommen und Kenntnisse vor allem der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung erwerben, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Andernfalls wurden Leistungen der Grundversorgung beziehungsweise der Mindestsicherung oder Sozialhilfe gekürzt. In den Jahren 2017 bis 2020 betraf dies 120 Fälle.

Koordinationsstellen mit interkultureller Fachkompetenz

Die Überwachung der fristgerechten Einhaltung der Integrationspflichten oblag der Koordinationsstelle für Ausländerfragen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2, die dafür drei Bedienstete, im Ausmaß von je 50 Prozent, einsetzte. Die Anzahl der Geschäftsfälle ging von rund 350 in den Jahren 2017 und 2018 auf rund 250 in den Jahren 2019 und 2020 zurück. Da Auswertungen zum Arbeitsaufwand für diese Geschäftsfälle fehlten, beruhte der Personaleinsatz nur auf Erfahrungswerten.
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten der Abteilung wickelte die Integrationshilfen ab, entwickelte dazu Strategien und Maßnahmen, wirkte an deren Umsetzung mit, betreute den NÖ Integrationsbeirat, organisierte den NÖ Integrationspreis und brachte ihre Expertise in Arbeitsgruppen und Veranstaltungen ein. Außerdem vermittelte die Abteilung ihre interkulturelle Kompetenz in Seminaren für den Landesdienst weiter. Im Jahr 2019 waren 40 Förderungsansuchen abzuwickeln und 15 Veranstaltungen zu betreuen.
Die Koordinationsstelle bildete eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle in Integrationsangelegenheiten und förderte die Zusammenarbeit in diesen Angelegenheiten in Niederösterreich.

Rollierende Anpassung der Strategien

Der NÖ Maßnahmenplan „Flüchtlinge und Integration mit Sicherheit (2018 – 2023)“ folgte auf den „NÖ Integrationsplan 2016 – 2018“, den „NÖ Integrationsleitfaden für die Vielfalt 2012“ sowie auf das „Leitbild für Integration von Migranten in Niederösterreich 2008“. Die sich ändernden Rahmenbedingungen erforderten rollierende Anpassungen der Strategien und Maßnahmen in Abstimmung mit dem „Nationalen Aktionsplan Integration 2010“.
Seit April 2019 bestand ein NÖ Integrationsbeirat als beratendes und koordinierendes Organ zu den Themen „Sprache und Werte“, „Arbeit, Bildung, Soziales und Gesundheit“ sowie „Gemeinden, Wohnen, Vereine und Ehrenamtliche“.
Außerdem wurde im Jahr 2019 erstmals ein NÖ Integrationspreis für besondere Leistungen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Niederösterreich mit dem Ziel „Fördern und Fordern mit Hausverstand“ unterstützten, ausgeschrieben und vergeben.

Nachschärfen von Richtlinien und Anwendung

Die Vergabe der Integrationshilfen beruhte auf der „Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich“ und auf den „Förderungsgrundsätzen der Fachabteilung IVW2 – Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten“ für Groß- und Kleinprojekte, die sich jedoch teilweise überschnitten.
Daher bot es sich an, Richtlinien und Grundsätze zusammenzufassen.
Vor der Schlussbesprechung legte die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 ein Organisationshandbuch der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten mit Stand April 2021 vor. Darin waren ein Leitfaden für die Umsetzung der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich in Bezug auf die Integrationshilfen sowie Antrags- und Abrechnungsformulare enthalten.

Untersuchungen zur langfristigen Wirksamkeit

Zu den überprüften Förderungsfällen lagen keine Untersuchungen über die langfristigen Wirkungen der geförderten Maßnahmen (zum Beispiel Studie oder Masterthesis) vor.
Im Zuge der Schlussbesprechung am 22. Juni 2021 verwies die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf die Angaben und Berichte von Förderungsnehmern über erreichte Ziele und Wirkungen (Lerncafés, Sprachtreffs).

Doppelprüfungen bei kofinanzierten Förderungen

Die Beteiligung an kofinanzierten Förderungsprojekten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union erfolgte im Rahmen der Förderungsrichtlinien. Da der Bund die Förderungsfähigkeit und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung bestätigte, konnte sich die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Die Abteilung bevorzugte es, alle Abrechnungen und Originalbelege noch einmal zu prüfen, was vermeidbare Doppelgleisigkeiten und Verzögerungen bedeutete.
Verwaltungsökonomische Gründe sprachen zudem dafür, die Prüfungsberichte der Abteilung von der Antragstellung bis zur Endabrechnung über das gesamte Förderungsverfahren zu erstrecken und darin auch die internen Kontrollen zu vermerken.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die NÖ Universitäts- und Landeskliniken verfügten über sieben Abteilungen und einen Fachschwerpunkt für Urologie mit insgesamt 234 Betten für die stationäre und tagesklinische Versorgung.
Die urologischen Abteilungen befanden sich an den Standorten Sankt Pölten, Krems, Baden, Korneuburg, Mistelbach, Wiener Neustadt und Waidhofen an der Thaya und stellten auch die ambulante Versorgung sicher. Der Fachschwerpunkt befand sich am Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs.
Die Ergebnisse der Patientenbefragungen und die geringe Anzahl an Beschwerden zeigten eine hohe Zufriedenheit der Patienten, die zu 87,3 Prozent aus Niederösterreich und zu 12,7 Prozent vor allem aus den benachbarten Bundesländern stammten, die im Gegenzug auch NÖ Gastpatienten versorgten.
Im Jahr 2019 versorgten 294,37 Vollzeitäquivalente an medizinischem Personal 16.014 stationäre Patienten. Der Betrieb der insgesamt 234 stationären Betten kostete rund 65,00 Millionen Euro, bei durchschnittlichen Endkosten für einen stationären Patienten von 3.597,00 Euro in einer Bandbreite von 2.657,00 Euro bis 4.814,00 Euro.
Im Durchschnitt entfielen dabei auf ein Urologie-Bett 0,31 bis 0,51 Vollzeitäquivalente an Ärztepersonal, bei einem Mittelwert von 0,41.

Regional unterschiedliche Versorgung

Gegenüber dem Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2025 bestand im Jahr 2019 ein Überangebot von 23 tatsächlich aufgestellten Betten. Das bedeutete theoretisch Mehrkosten von rund 6,44 Millionen Euro (auf Basis der Endkosten).
Andererseits waren in zwei Versorgungsregionen Fachambulanzen noch nicht umgesetzt. Weiterhin bestanden weder die standortgenaue Versorgungsplanung noch die Bedarfsprüfung für Bewilligungen nach dem NÖ Krankenanstaltengesetz.
Das erschwerte die angestrebte Zuordnung der Versorgungsaufträge zum „Best Point of Service” zu dem am besten geeigneten Klinikstandort und verzögerte die Umsetzung der Vorgaben der Strukturplanung.
Im Sinn der NÖ Gesundheitsreform 2020 waren der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sowie die NÖ Landesgesundheitsagentur daher gefordert, mit einer entsprechenden Planung, Finanzierung, Steuerung und Qualitätssicherung eine zeitgemäße, bedarfsgerechte, patientenorientierte, effiziente urologische Versorgung sicherzustellen.

Hinweise auf Optimierungspotenziale

In den Jahren 2017 bis 2019 lagen die pflegerische Auslastung der urologischen Betten zwischen 50,3 und 84,1 Prozent und die fachliche Auslastung zwischen 41,8 und 106,0 Prozent bei einer interdisziplinären Belegung der Betten und einer Sollauslastung von 85,0 Prozent.
In diesem Zeitraum verzeichneten die urologischen Abteilungen einen durchschnittlichen Anteil an tagesklinischen Patienten von rund elf Prozent, wobei die Bandbreite zwischen 2,2 Prozent und 18,8 Prozent betrug.
Die Verweildauer betrug zwischen 3,0 und 4,2 Tagen bei einem Mittelwert von 3,5 Tagen und lag bei einzelnen Leistungen um mehr als das Doppelte auseinander. Die Wiederaufnahmerate in stationäre Pflege innerhalb von 14 Tagen nach einer Entlassung bewegte sich zwischen 4,4 Prozent und 15,3 Prozent.
Die Bandbreiten ließen sich teilweise mit den unterschiedlichen Spezialisierungen (Stoßwellen-, Strahlentherapie, roboterassistierte Operationen) erklären, betrafen jedoch auch medizinische Einzelleistungen wie Resektionen der Harnblase und Prostata oder Steinbehandlungen. Das wies auf Möglichkeiten zur Optimierung der urologischen Versorgung hin, die mit dem Fachbeirat Urologie der NÖ Landesgesundheitsagentur abgeklärt und im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit für Niederösterreich 2025 – Teil 2 oder des NÖ Landeskrankenanstaltenplans auszuschöpfen wären.
Die Anpassung der Aufgaben und der Geschäftsordnung der Fachbeiräte an die NÖ Gesundheitsreform 2020 stand noch aus.

Berichtswesen für kritische Vorfälle

Die Darstellung der urologischen Versorgungsqualität an NÖ Landeskliniken auf www.kliniksuche.at bedurfte einer weiteren Bereinigung durch Maßnahmen der Qualitätssicherung. Auch von der schrittweisen Einführung des Berichtswesens für kritische Vorfälle, des „Critical Incident Reporting Systems“ bis zum Jahr 2022 konnte ein Beitrag zur Qualitätssicherung und Risikotragfähigkeit erwartet werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2021 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Der NÖ Landschaftsfonds diente dazu, Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Landschaft in Niederösterreich aus Ertragsanteilen der NÖ Landschaftsabgabe zu fördern.
Die Förderungen waren – unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels – auf die Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen ausgerichtet.
Zu diesem Zweck erhielt der Fonds den gesamten Ertragsanteil des Landes NÖ an der NÖ Landschaftsabgabe. In den Jahren 2017 bis 2019 waren das durchschnittlich vier Millionen Euro jährlich. Davon zahlte der Fonds im Schnitt jährlich 3,37 Millionen Euro für Förderungen und 4.149,00 Euro für interne Aufwendungen. Die Förderungen unterstützten Projekte für Landschaftsgestaltung, Naturraummanagement, Artenschutz, nachhaltige Landnutzung, Wald, touristische Einrichtungen und Gewässer. Zu den fondsinternen Aufwendungen zählten Information, Bildung und Beratung.

Verwaltungsaufwand fondsintern finanzieren?

Im Jahr 2019 wies der NÖ Landschaftsfonds ein Vermögen von rund 8,96 Millionen Euro als Rücklage und 3,13 Millionen Euro an zugesagten Förderungen aus. Der Verwaltungsaufwand des Fonds wurde nicht als „fondsinterner Aufwand“ verrechnet, sondern großteils aus allgemeinen Landesmitteln bedeckt.

Förderungen mit Leistungen und Wirkungen verbinden

Gemeinden mit Gewinnungsstätten erhielten bis zum NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007 für die Einhebung der ausschließlichen Landesabgabe eine Entschädigung von zehn Prozent. Diese wurde im Rahmen der Umstellung auf eine gemeinschaftliche Landesabgabe in einen Ertragsanteil umgewandelt.
Förderungsprojekte in den Gemeinden mit Gewinnungsstätten hatte der NÖ Landschaftsfonds vorrangig zu berücksichtigen. Die Abteilung Agrarrecht LF1 arbeitete an einer durchgängigen Übersicht über die Anzahl und den Umfang der Gewinnungsstätten in den Gemeinden.
Die Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds legten die allgemeine sowie die besondere Ausrichtung der förderungsfähigen Projekttypen fest, jedoch ohne ein System an Kennzahlen.
Die stichprobenartig überprüften Förderungsfälle entsprachen weitgehend den Richtlinien, enthielten jedoch nur vereinzelt Zielwerte oder Kennzahlen zu den angestrebten oder erreichten Leistungen und Wirkungen (wie Besucherzahlen, Tier- beziehungsweise Pflanzenpopulationen und dergleichen). Informationen über Art, Umfang, Ziele, Wirkungen und Wirtschaftlichkeit der Förderungen im bestehenden Berichtswesen waren ausbaufähig.

Organisation des Fonds und der NÖ Landschaftsabgabe

Der NÖ Landschaftsfonds war als Verwaltungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die Verwaltung des Fonds sowie die Koordination der Förderungen oblagen der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3. Ihr standen ein Fachbeirat, die für die Förderungsprojekte fachlich zuständigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung sowie die NÖ Agrarbezirksbehörde zur Seite. Die Aufgaben der NÖ Landschaftsabgabe nahm die Abteilung Agrarrecht LF1 wahr. Die Verrechnung fiel in die Zuständigkeit der Abteilung Finanzen F1 Landesbuchhaltung.
Die organisatorischen Grundlagen (Aufgabenverteilung, Stellenbeschreibungen, definierte und teilweise digitalisierte Prozesse, Trennung von Funktionen, Anordnung und Vollziehung) sahen interne und externe Kontrollen nach dem Vieraugenprinzip vor. Die Einbindung der fachlich zuständigen Abteilungen und des ehrenamtlichen Fachbeirats nutzte die vorhandene Expertise, ohne grundsätzlich externe Beratung beanspruchen zu müssen.

Weitere Digitalisierung und Automatisierung

Die Veranschlagung und die Verrechnung des NÖ Landschaftsfonds und der NÖ Landschaftsabgabe waren an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 anzupassen. Das betraf die richtige Zuordnung zum Ansatzverzeichnis, die Abgrenzung zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, die Vermögensrechnung sowie die Erläuterung der Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss. Der Finanzierungssaldo, das Ergebnis sowie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Fonds waren richtig darzustellen.
Die weitere Digitalisierung der Prozesse war im Sinne einer bürgernahen Verwaltung zweckmäßig auf die absehbaren Neuerungen im Haushalts- und Rechnungswesen des Landes NÖ abzustimmen, um den Aufwand für Zwischenlösungen zu vermeiden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

(11. Februar 1933 bis 16. Juni 2021) einem langjährigen Vertreter des Kontrollamts des Landes Niederösterreich (NÖ)

 

Hofrat Helmut Reimitz / Foto Familie Reimitz

Hofrat Helmut Reimitz stand rund 30 Jahre im NÖ Landesdienst, davon gut 26 Jahre im NÖ Kontrollamt, wobei er verschiedene leitende Funktionen und über zwölf Jahre die Vertretung des Kontrollamtsdirektors wahrnahm. Er zählte damit zu den prägenden Persönlichkeiten der NÖ Finanzkontrolle.

Nach zwölf erfolgreichen Berufsjahren in der Post- und Telegraphenverwaltung trat Helmut Reimitz als „Rechnungsrat“ am 1. Jänner 1965 in den Dienst des Landes NÖ ein. Zunächst mit Angelegenheiten der Bauwirtschaft und der Bautenkontrolle befasst, wechselte er am 27. Juni 1969 in das damalige Kontrollamt, das mit 1. Juli 1998 zum Landesrechnungshof wurde.

Im Kontrollamt machte sich Rechnungsrat Reimitz rasch einen Namen als „versierter“, „vielseitig verwendbarer“, „verschwiegener“, „jederzeit einsatzbereiter“ sowie „im Ausdruck sehr prägnanter und wendiger“ Beamter, der sich durch „Genauigkeit“, „rasche Auffassungsgabe“, „selbständiges, expeditives Arbeiten“, „eigene Ideen“ sowie durch sein „in jeder Beziehung einwandfreies dienstliches und außerdienstliches Verhalten“ auszeichnet und dem „jederzeit auch heikle Aufgaben übertragen werden können“.

Die Qualifikationsbeschreibung aus dem Jahr 1971 bescheinigte Helmut Reimitz zudem „jeder Situation gewachsen zu sein.“ Diese auch nach heutigen Maßstäben ausgezeichnete Dienstbeschreibung sowie die Beförderungen zum Oberrechnungsrat und Inspektionsrat hielten Helmut Reimitz nicht davon ab, sich neben seiner Prüfungstätigkeit für das Kontrollamt beziehungsweise den Finanzkontrollausschuss in verschiedenen Fachgebieten weiterzubilden.

Der damalige Kontrollamtsdirektor bestellte Regierungsrat Reimitz zum „leitenden Beamten“, vertraute ihm unter anderem die Angelegenheiten der Organisation, der Arbeitsprogramme und die Redaktion der Berichte an den NÖ Landtag an, betraute ihn mit 6. Oktober 1982 mit der Vertretung und veranlasste die Verleihung der Berufstitel „Regierungsrat“ (14. August 1984) und „Hofrat“ (2. September 1992) durch den Bundespräsidenten.

Mit dem Obmann des damaligen Finanzkontrollausschusses des NÖ Landtags hat Regierungsrat Reimitz die Entwicklung der NÖ Finanzkontrolle mitgestaltet und den Boden für den Landesrechnungshof aufbereitet, der mit 1. Juli 1998 das Kontrollamt ablöste. Wenngleich er dabei vornehm im Hintergrund blieb, erwarb er sich dabei bis heute Anerkennung als „graue Eminenz“ der Finanzkontrolle

Seine humanistische Haltung, seine umfassende berufliche Erfahrung, sein breit gefächertes Wissen und seine Expertise auf dem Gebiet der Finanzkontrolle gab Regierungsrat Reimitz auch als Referent der NÖ Verwaltungsakademie weiter, um wirtschaftliches Denken und Handeln in der Landesverwaltung bereits im Zuge der Grundausbildung – und nicht erst im Zuge einer nachgängigen Kontrolle – zu vermitteln. Er hat damit das Wirken vieler Landesbediensteter in und außerhalb der Finanzkontrolle nachhaltig geprägt.

Als anerkannter Experte auf dem Gebiet der Finanzkontrolle wurde er des Öfteren in beratender Funktion zu Ausschüssen des NÖ Landtags, zu Baubeiräten und zur Vorbereitung von Erlässen (Förderungsrichtlinie) beigezogen.

Die Errichtung des Landhauses in St. Pölten begleitete Hofrat Reimitz als Leiter der Projektgruppe „Landhaus“ im Kontrollamt und als Mitglied der Arbeitsgruppe „Begleitende Kontrolle“ im Baubeirat. In diesen Funktionen trug er bis Ende 1995 maßgeblich dazu bei, dass es beim Bau des Regierungsviertels in der Landeshauptstadt rechtens, wirtschaftlich und zweckmäßig zuging.

Damit war Hofrat Reimitz ein Vorreiter eines beratenden Prüfungsansatzes und einer modernen öffentlichen Finanzkontrolle, die zeitnah platzgreift und nicht auf Skandalisierung sondern auf Optimierung ausgerichtet ist.

Die Ratschläge des Herrn Regierungsrats beziehungsweise des Herrn Hofrats waren gefragt und seine Meinung zählte – auch außerhalb der Finanzkontrolle. Daher galt Hofrat Reimitz bis heute als „Grandseigneur“ des Kontrollamts beziehungsweise „graue Eminenz“ der NÖ Finanzkontrolle und das nicht nur im Landesrechnungshof, dem er auch im Ruhestand verbunden blieb. Er wird bei den Pensionistentreffen fehlen.

Außerhalb der Finanzkontrolle widmete sich Hofrat Helmut Reimitz seiner großen Familie, engagierte sich insbesondere im Pfarrgemeinderat der Marienpfarre in Wien Hernals, seiner Heimatpfarre sowie in der Aktion Leben und übte die Funktion des Vizepräsidenten des katholischen Familienverbands Österreich aus (1972 bis 1978). Für seine Verdienste um die römisch-katholische Kirche erhielt er am 21. Mai 1977 den Sylvesterorden des Papstes. Auch dieses gesellschaftliche Engagement neben der anspruchsvollen Kontrolltätigkeit verdient unseren Respekt.

Am 16. Juni 2021 hat Hofrat Reimitz im 89. Lebensjahr seinen Rechenstift für immer niedergelegt. Der Landesrechnungshof entbietet der Trauerfamilie sein aufrichtiges Beileid und wird Herrn Hofrat Helmut Reimitz ein ehrendes Andenken bewahren.

Parte Hofrat Helmut Reimitz

Im Rechnungsjahr 2020 galt die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015. Daher gliederte sich der Rechnungsabschluss erstmals in den nun vorliegenden Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt. Der Voranschlag umfasste nur den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt. Zu diesen beiden Haushalten hat daher die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu erfolgen, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 im Einklang mit dem Voranschlag und dem Nachtragsvoranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags erfolgte. Der Vollständigkeit halber bezog der Landesrechnungshof auch die Vermögensrechnung und die Veränderungen gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 ein, jeweils auf der Grundlage der Entwürfe.

Eröffnungsbilanz 2020 des Landes wird noch gesondert überprüft

Die VRV 2015 räumte eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Änderungen und Berichtigungen der Eröffnungsbilanz ein. Der Landesrechnungshof wird die Eröffnungsbilanz 2020 daher noch gesondert überprüfen.

Pandemie hinterließ negative Haushaltsergebnisse sowie mehr Schulden und Konsolidierungsbedarf

Die negativen Haushaltsergebnisse vor allem infolge der Covid-19-Pandemie erhöhten den Schuldenstand und den Konsolidierungsbedarf. Das erforderte eine Anpassung des NÖ Budgetprogramms und Maßnahmen, um nachhaltig stabile Finanzen durch ausgeglichene Haushalte und Überschüsse über den Konjunkturzyklus erreichen zu können. Dazu sollte ein ausgeglichener Nettofinanzierungssaldo erreicht werden, um ein weiteres Ansteigen der Finanzschulden und der Ausgleichsposten (negatives Nettovermögen) zu vermeiden. An der Konsolidierung wären auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen. Auch die noch guten Bonitätsbewertungen der Ratingagenturen erfolgten mit negativem Ausblick und forderten eine wirksame Konsolidierungsstrategie.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hatte Stellung zu nehmen, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 im Einklang mit dem Voranschlag und dem Nachtragsvoranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags erfolgte.
Für Voranschlag und Rechnungsabschluss galt erstmals die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt bereits alle vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf. Die Veranschlagung hatte nur zum Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu erfolgen. Daher konzentrierte sich die vorliegende Stellungnahme auf den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt und den Ergebnishaushalt. Zur Vermögensrechnung wurden der Vollständigkeit halber die Veränderungen im Finanzjahr 2020 auf Basis der noch nicht beschlossenen Eröffnungsbilanz 2020 dargestellt.

Vollständigkeit des Entwurfs zum Rechnungsabschluss 2020

Aufgrund der Überprüfung des Kassenabschlusses und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2020 ausgegangen werden.

Covid-19-Pandemie stoppte die Haushalts-Konsolidierung

Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) von minus 665,0 Millionen Euro fiel um 79,3 Millionen Euro besser aus als im Nachtragsvoranschlag ausgewiesen, verfehlte das im NÖ Budgetprogramm 2020 bis 2024 angepeilte Plus von 69,0 Millionen Euro jedoch um 734,0 Millionen Euro. Das Budgetprogramm enthielt allerdings nur die mit Mai 2020 prognostizierten Einnahmenausfälle ohne Zusatzausgaben.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 hätte nur ein Maastricht-Ergebnis von minus 514,0 Millionen Euro zugelassen, galt jedoch als ausgesetzt, weil am 23. März 2020 die so genannte „Allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union aktiviert wurde. Diese Klausel erlaubte höhere Haushaltsdefizite und Schulden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

Hoher Konsolidierungsbedarf und Schuldenstand durch negative Haushaltsergebnisse

Der Nettofinanzierungssaldo aus der operativen und der investiven Gebarung von minus 745,3 Millionen Euro lag um 101,9 Millionen Euro unter dem Nachtragsvoranschlag, der sogar ein Minus von 847,2 Millionen Euro zugelassen hatte. Der negative Saldo bedeutete, dass die operative Gebarung im Ausmaß von 293,6 Millionen Euro, die investive Gebarung mit 451,7 Millionen Euro und die Tilgungen von Schulden mit 596,4 Millionen Euro fremdfinanziert werden mussten, weil die eigenen Mittel nicht ausreichten.
Das Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus dem Ergebnishaushalt betrug minus 1.696,4 Millionen Euro und floss als Ausgleichsposten auf der Passivseite in die Vermögensrechnung ein. Das negative Nettoergebnis (Verlust) überstieg den Finanzierungsbedarf aus dem Finanzierungshaushalt.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) für Niederösterreich stieg laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 1. April 2021 im Finanzjahr 2020 um 578,0 Millionen Euro oder 6,7 Prozent auf 9.150,0 Millionen Euro.
Die Haftungen wiesen zum 31. Dezember 2020 einen Stand von 6.890,4 Millionen Euro auf, wovon 4.283,2 Millionen Euro auf die Haftungsobergrenze anzurechnen waren. Die Haftungsobergrenze wurde damit zu 75,4 Prozent ausgenutzt. Das waren um 1,9 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Die negativen Haushaltsergebnisse vor allem infolge der Covid-19-Pandemie erhöhten den Konsolidierungsbedarf und den Schuldenstand. Das erforderte eine Anpassung des NÖ Budgetprogramms und Maßnahmen, um nachhaltig stabile Finanzen durch über den Konjunkturzyklus ausgeglichene Haushalte und Überschüsse erreichen zu können. Dazu sollte über einen ausgeglichenen Nettofinanzierungssaldo ein weiteres Ansteigen der Finanzschulden und der Ausgleichsposten (negatives Nettovermögen) vermieden werden.
An der Konsolidierung waren auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.
Die noch guten Bonitätsbewertungen der Ratingagenturen erfolgten mit negativem Ausblick und forderten eine wirksame Konsolidierungsstrategie.