

Die NÖ Familienland GmbH bestand seit 16. Juli 2013 (Errichtungserklärung) als Kompetenzzentrum für Familienarbeit. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes NÖ und finanzierte sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen, Gesellschafterzuschüssen und sonstigen Erträgen.
Ihre zentrale Aufgabe bestand darin, Familien, Gemeinden und Institutionen bei der Erfüllung von familienbezogenen Aufgaben, vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das umfasste Serviceleistungen wie die Familienhotline und den NÖ Familienpass, qualitätsvolle schulische Tages- und Ferienbetreuung, die Unterstützung von Spielplatz- und Schulfreiraumprojekten sowie Veranstaltungen und Publikationen.
Die NÖ Familienland GmbH beschäftigte 27 Personen im Kernteam und 302 pädagogische Fachkräfte in der schulischen Tages- und Ferienbetreuung (Stand 31. Dezember 2021).
Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Familienland GmbH insgesamt 969.062,19 Euro für 160 Inserate und Werbung in 21 verschiedenen Print-, Online- und Rundfunkmedien aus. Davon entfielen 139 Inserate auf Printmedien, zwölf auf Onlinemedien und neun auf Rundfunkmedien.
Weitere 154.978,19 Euro entfielen auf Werbeartikel zur Kundenbindung.
Die Zahlungen stimmten mit Angeboten und Aufträgen überein.
Die Ausgaben für die Inserate und Werbung standen im Einklang mit den Aufgaben der NÖ Familienland GmbH und der darauf abgestimmten Kommunikationsstrategie.
Von März 2017 bis Mai 2022 vergab die NÖ Familienland GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden, betrieb kein Sponsoring, schloss keine Kooperationsvereinbarungen ab und war in keinem Verein Mitglied.
Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Familienland GmbH insgesamt 938.572,44 Euro für 105 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen aus. Davon entfielen 247.481,61 Euro oder 26,4 Prozent auf Honorare für die Gewinnung neuer und die Betreuung bestehender Vorteilsgeber beim NÖ Familienpass und Provisionen für den Verkauf von Inseraten für den Vorteilsgeberkatalog und das Magazin des NÖ Familienpasses.
Da die Anzahl der Familienpassinhaber und der Neuausstellungen seit Jahren zurückging, stand eine grundlegende Neuorganisation des NÖ Familienpasses an.
Die NÖ Familienland GmbH verfügte über ein Kommunikationskonzept vom 2. September 2021, ein Social-Media-Konzept vom Mai 2019 und einen jährlichen Plan für Öffentlichkeitsarbeit (Mediaplan), der rollierend an aktuelle Entwicklungen angepasst wurde. Sie berücksichtigte Reichweiten sowie andere Mediendaten wie die Anzahl der Seitenaufrufe ihrer Webseiten oder ihrer Follower in den Sozialen Medien, setzte auf ihr eigenes Familienmagazin und auf regionale Medien sowie spezielle Medien für Personen mit nicht deutschsprachigem Migrationshintergrund. Dabei konzentrierte sich die NÖ Familienland GmbH auf ihre Zielgruppe Familien in ihren vielfältigen Formen, Familienmitglieder jeden Alters und Personen mit Interesse an den Themen Familie und Generationen.
Im Bereich der Zielwerte bei Social Media bestand rollierender Anpassungsbedarf, um die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und Strategien nachzuschärfen.
Die NÖ Familienland GmbH und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 23. November 2022 und 6. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die nicht enden wollende Covid-19-Pandemie hält den Landesrechnungshof in Atem. Viele Tätigkeiten konnten auch im Jahr 2021 nur digital, virtuell oder mit den gebotenen Nachweisen (Antigentest, Impfzertifikat, Genesungszertifikat, PCR-Test) ausgeübt werden. Dennoch blieb auch das Team Landesrechnungshof nicht vor Quarantänen und Covid-19-Infektionen verschont. Das trieb auch personelle Veränderungen an.
Die Bilanz von 13 Berichten mit 82 Empfehlungen kann sich jedoch sehen lassen. Darunter auch die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020. Dieser umfasste erstmals eine Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung und verdreifachte sich damit, während die Stellungnahmefrist von vier Wochen für das Prüfungsteam und das Team der Abteilung Finanzen F1 gleichblieb. Zudem forderte die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf SAP S/4HANA vollen Einsatz.
Solche Herausforderungen zeigen den Mehrwert des Landesrechnungshofs dessen Prüfteams elektronische Akten, Haushaltsdaten und Systeme einsehen können und damit vertraut sind, die Verhältnisse bei den zu überprüfenden Stellen kennen, mit diesen tragfähige Arbeitsbeziehungen unterhalten und ihren kritischen Blick auf kontinuierliche Verbesserung sowie auf Optimierung – auch im eigenen Haus – richten. Die in der Landesverfassung verankerten Prüfungsbefugnisse, insbesondere der unmittelbare Verkehr mit den überprüften Stellen sowie der direkte Zugriff (Leserechte) auf elektronische Haushalts- und Verrechnungssysteme sind dafür essenziell, und müssen bei Systemumstellungen gewährleistet bleiben.
Dass die NÖ Finanzkontrolle – in analogen oder digitalen Formaten, auf Distanz oder im Kontakt – so selbstverständlich funktioniert, ist dem Einsatz, der respektvollen Grundhaltung und der Kooperationsbereitschaft aller beteiligten Personen bei den überprüften Stellen, im Landesrechnungshof und nicht zuletzt den Mitgliedern des NÖ Landtags zu verdanken.
Diese bezogen mit 18. März 2021 Unternehmungen jeder Stufe ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent in die Zuständigkeit ihres Kontrollorgans ein. Das wertet der Landesrechnungshof als Auftrag und als Anerkennung seiner auf Optimierung ausgerichteten Prüfungstätigkeit.
Der langjährige Stellvertreter der Landesrechnungshofdirektorin, Mag. Manfred Rohrböck, MBA MSc trat mit 1. Mai 2021 nach über 42 Jahren im Landesdienst, davon 38 Jahre in der Finanzkontrolle und 30 Jahre in der Personalvertretung, in den wohlverdienten Ruhestand.
Daher musste diese wichtige Funktion mit einer ebenso anerkannten Persönlichkeit nachbesetzt werden. Die Wahl fiel auf Mag. Christian Pogats, MBA MSc, der dafür nach zweieinhalb Jahren erfolgreicher Tätigkeit in einem Regierungsbüro mit 1. September 2021 in den Landesrechnungshof zurückkehrte. In der Zwischenzeit vertrat Mag. Erich Retzl in bewährter Weise die Landesrechnungshofdirektorin. Angelegenheiten der Europäischen Union und Internationales nahm weiterhin Mag. Franz Berger, MPA MBA wahr. Damit befindet sich der Landesrechnungshof auch im Vertretungsfall im In- und Ausland weiterhin in besten Händen.
Was sich sonst noch alles getan hat und welche Lehren der Landesrechnungshof aus der Covid-19-Pandemie zog, fassen die folgenden Seiten zusammen.
Ihre Landesrechnungshofdirektorin
Edith Goldeband
Die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 bestand aus einer Vermögensrechnung und wies eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro aus.
Die Vorlage der Eröffnungsbilanz 2020 gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss 2020 am 26. Mai 2021 an den NÖ Landtag lag im zeitlichen Rahmen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015.
Die Aktiva der Eröffnungsbilanz 2020 mit 13.713,7 Millionen Euro umfassten das langfristige sowie das kurzfristige Vermögen und informierten über die Mittelverwendung. Das langfristige Vermögen setzte sich aus immateriellem Vermögen, Sachanlagen, aktiven Finanzinstrumenten (Wertpapiere), Beteiligungen und langfristigen Forderungen zusammen. Das kurzfristige Vermögen bestand aus kurzfristigen Forderungen, Vorräten, liquiden Mittel und aktiver Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva zeigten die Herkunft der verwendeten Mittel sowie die Finanzierung des kurz- und langfristigen Vermögens durch Eigen- und Fremdmittel. Die Passiva umfassten das Nettovermögen, die Sonderposten Investitionszuschüsse, die lang- und kurzfristigen Fremdmittel aus Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die passive Rechnungsabgrenzung.
Die Differenz zwischen dem langfristigen Vermögen von 12.968,3 Millionen Euro und dem kurzfristigen Vermögen von 745,4 Millionen Euro auf der Aktivseite sowie den Sonderposten Investitionszuschüsse von 234,4 Millionen Euro und den Fremdmitteln von insgesamt 20.087,9 Millionen Euro auf der Passivseite ergab zum 1. Jänner 2020 als Ausgleichsposten ein negatives Nettovermögen von 6.608,6 Millionen Euro.
Die ausgewiesenen Fremdmittel enthielten langfristige Rückstellungen von insgesamt 12.871,7 Millionen Euro. Davon entfielen 10.056,5 Millionen Euro auf Pensionsverpflichtungen, die wahlweise in die Eröffnungsbilanz 2020 eingestellt wurden.
Der Rechnungsabschluss 2021 wies bereits ein negatives Nettovermögen von 9.090,4 Millionen Euro bei langfristigen Rückstellungen von 14.019,0 Millionen Euro aus. Damit erhöhte sich der Konsolidierungsbedarf.
Die Abteilung Finanzen F1, die Kreditverwaltungen der anordnenden Abteilungen und Stellen sowie die Rechnungsstellen der nachgeordneten Dienststellen leiteten die Eröffnungsbilanz 2020 aus dem Vermögensstand des Landes NÖ zum 31. Dezember 2019 über. Diese war durch die Überleitungstabelle der Abteilung Finanzen F1 und die Buchungsanordnungen der kreditverwaltenden Stellen nachvollziehbar. Die ausgewiesenen Bilanzpositionen stimmten mit den Einzelbeständen im Mehrphasenbuchhaltungssystem, den Beilagen sowie den Nachweisen zur Eröffnungsbilanz 2020 überein.
Die getreue und vollständige Erfassung und Überleitung der Vermögensbestände 2019 in die Eröffnungsbilanz 2020 erforderten unter anderem Ersterfassungen, Neubewertungen und Umgruppierungen nach den Vorgaben und den Wahlrechten der VRV 2015. Alle Rückstellungsmöglichkeiten wurden in die Eröffnungsbilanz 2020 aufgenommen, insbesondere die Pensionsrückstellung in Höhe von 10.056,5 Millionen Euro.
Organisation und Kontrolle oblagen der Abteilung Finanzen F1, die teilweise eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie ein Beratungsunternehmen für betriebliche Vorsorge (Berechnung der Pensionsrückstellungen) heranzog.
Die Eröffnungsbilanz 2020 wurde überwiegend mit dem Fachwissen und der Expertise der Abteilung Finanzen F1 erstellt. Den externen Beratungskosten von rund 90.000,00 Euro stand eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro gegenüber.
Technisch erfolgte die Umsetzung noch mit den bestehenden Rechnungswesensystemen (Mehrphasenbuchhaltung, Vorsysteme). Damit wurde eine Überlagerung der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 mit der Umstellung auf das System SAP S/4HANA® vermieden.
Jede anordnende Stelle erhielt eine Teileröffnungsbilanz und gab dazu eine Vollständigkeitserklärung ab.
Obwohl die VRV 2015 keine Beilagen und Nachweise zur Eröffnungsbilanz 2020 verlangte, enthielt diese umfangreiche Beilagen und Nachweise.
Die VRV 2015 räumte für Anpassungen und Korrekturen eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz am 26. Mai 2021 (Einbringung in den NÖ Landtag) ein.
Die stichprobenartige Überprüfung insbesondere von neu gebildeten Bilanz-positionen ergab auf der Aktivseite einen Anpassungsbedarf von 65,9 Millionen Euro beziehungsweise von 71,8 Millionen Euro auf der Passivseite. Das entsprach jeweils rund 0,5 Prozent der Bilanzsumme und betraf hauptsächlich Sachanlagen und Rückstellungen.
Anpassungsbedarf bestand auch für die VRV 2015 selbst, zum Beispiel be-treffend die Anwendung von Sterbetafeln und marktüblichen Zinssätzen für Barwertberechnungen oder Bewertung von Beteiligungen an gemeinnützigen Unternehmungen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Landes-Finanzsonderaktionen bestanden seit dem Jahr 1973, um NÖ Gemeinden, gemeindeeigene Gesellschaften, Gemeindeverbände und Schulgemeinden zu unterstützen. Ihr ursprünglicher Zweck war, die Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Strukturen und der Anpassung ihrer Aufgaben an die Gemeindezusammenlegungen in ihren Eigenmitteln zu stärken und zu fördern.
Die Förderungen erfolgten in Form von Zinsenzuschüssen zu Darlehen bei Kreditinstituten, von Haftungsübernahmen und auch durch direkte Zuschüsse (Einmalzuschüsse) des Landes NÖ. Die Landes-Finanzsonderaktionen unterstützten damit die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel der Gemeinden für Maßnahmen und Projekte.
Die Aktionen bezogen sich auf Volksbildung, Mehrzweckhallen, Musikheime, Musikschulen, Heimatmuseen, Büchereien, Bäder, Sportplätze, Turnhallen sowie Lehr-, Rad- und Wanderwege. Im Lauf der Jahrzehnte kamen weitere Gegenstände hinzu. Die Unterstützungen trugen zur Umsetzung des NÖ Energiefahrplans 2030 und auch übergeordneter Strategien bei, indem etwa die Belebung von Stadt- und Ortszentren oder energiesparende Maßnahmen gefördert wurden.
In den Jahren 2019 bis 2021 bestanden die Landes-Finanzsonderaktionen „Allgemein“ und „Arbeitsplatzmotor Gemeinden“ für bauliche, energietechnische und infrastrukturelle Maßnahmen, weiters die „Impulsförderung Orts- und Stadtzentren“, „Investitionen in die öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit“, „Thermische Sanierung und Erneuerung der Wärmebereitstellung“, „Überregionale Großprojekte“ sowie „Gemeindekooperationen“.
Für jede Landes-Finanzsonderaktion galt eine eigene Richtlinie, die Antragstellung, Gegenstand, Form, Berechnung, Umfang und Laufzeiten der Darlehen beziehungsweise Kredite regelte. Die Regelungen enthielten teilweise Abstufungen für Förderungsquoten, Beschränkungen der förderbaren Kredithöhe und Befristungen.
Überschneidungen und Doppeldeutigkeiten führten dazu, dass bis zu drei Richtlinien auf einen Antrag oder Förderungsfall zutrafen. Unterschiedliche Zinsfälligkeiten verursachten teilweise einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand für die Anpassung der Kreditverträge. Die Abwicklung der Förderungen erfolgte grundsätzlich zweckmäßig.
Hinzu kam, dass die Inanspruchnahme der Landes-Finanzsonderaktionen zurückging oder in Bezug auf Thermische Sanierung und Erneuerung der Wärmebereitstellung, überregionale Großprojekte und Gemeindekooperationen zeitweise aussetzte. Auch das sprach dafür, die Richtlinien zweckmäßig zu überarbeiten beziehungsweise zusammenzuführen.
Die Anzahl der Anträge fiel insgesamt von 239 im Jahr 2019 um 79 auf 160 Anträge im Jahr 2021. Das entsprach einem Rückgang von 33,1 Prozent. Ende des Jahres 2021 bestanden Rücklagen in Höhe von 5,22 Millionen Euro und diesen standen Auszahlungen von 2,69 Millionen Euro gegenüber, die andere Förderungen des Landes NÖ, des Bundes sowie der Europäischen Union ergänzten. Der Haftungsrahmen betrug 100,00 Millionen Euro und war zum 31. Dezember 2021 im Umfang von 27,57 Millionen Euro ausgeschöpft.
Die Abwicklung der Landes-Finanzsonderaktionen oblag dem Fachbereich Förderungsangelegenheiten der Abteilung Finanzen F1. Die Abteilung Gemeinden IVW3 hatte dabei die grundsätzliche Finanzierbarkeit der Maßnahmen zu beurteilen. Da die Landes-Finanzsonderaktionen andere Förderungen ergänzten, war zudem die jeweilige fördernde Stelle einzubinden, zum Beispiel die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 bei Maßnahmen des Breitbandausbaus oder die Abteilung Schulen K4 bei Maßnahmen für öffentliche Pflichtschulen.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen blieb auch die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung den anderen Förderungsstellen überlassen. Der Fachbereich Förderungsangelegenheiten passte die Zuschüsse bei variabel verzinsten Darlehen an die jeweiligen Kreditzinsen an.
Anträge und Förderungsfälle wurden elektronisch im Programm LAKIS bearbeitet und in einer eigenen Datenbank berechnet. Eine zweckmäßige Dokumentation für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Zinsenzuschüsse im Förderungsakt (Berechnungsblatt) fehlte.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Das Land NÖ förderte den Breitbandausbau mit Glasfasertechnologie in ländlichen Gebieten, die der Markt wegen der hohen Investitionskosten und der geringen Nachfrage nicht ausbaute.
Ziel war, bis zum Jahr 2030 alle rund 800.000 Haushalte und Betriebe in Niederösterreich zu leistbaren Preisen nachhaltig mit ultraschnellem Breitband zu versorgen. Das umfasste einen flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und Investitionen von über einer Milliarde Euro. Diese bildete die Grundlage für Mobilfunk der 5. Generation, für Digitalisierung, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit für Wachstum, Beschäftigung sowie sozialen Zusammenhalt.
In Städten und größeren Gemeinden erfolgte der Breitbandausbau mit Glasfasertechnologie durch private Unternehmungen. Das betraf rund 350.000 Haushalte und Betriebe.
Um auch die 450.000 Haushalte und Betriebe in kleineren Gemeinden und Randlagen mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, entwickelten die Breitbandkoordination Niederösterreich und die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH in den Jahren 2014 bis 2016 mit externer Unterstützung das „Modell Niederösterreich“. Die Umsetzung oblag der nöGIG GmbH, der NÖ Glasfaserinfrastrukturgesellschaft mbH, die dazu im Jahr 2014 gegründet worden war.
Das Förderungsmodell wurde von der Europäischen Kommission genehmigt (notifiziert), in vier Pilotregionen erprobt und zum NÖ Investorenmodell weiterentwickelt. Die Förderungen des Landes NÖ ergänzten dabei die Programme der Europäischen Union und des Bundes für den Breitbandausbau und die Digitalisierung im ländlichen Raum. Im Jahr 2016 erhielt das „Modell Niederösterreich“ den Europäischen Breitbandpreis und war Vorbild für andere Breitbandförderungen.
Das Grundmodell bestand aus einem Drei-Ebenen-Modell mit offenem Netzzugang (Three-Layer Open Model), wobei die nöGIG GmbH die passive Glasfaserinfrastruktur errichtete und an einen aktiven neutralen Netzbetreiber verpachtete.
Der aktive neutrale Netzbetreiber betrieb und vermarktete das Glasfasernetz und musste dabei einen offenen Netzzugang gewährleisten. So konnten alle Anbieter von Internetdiensten das Netz zu den gleichen Bedingungen nutzen. Der Wettbewerb fand damit vor allem auf der Ebene der Diensteanbieter und Endkunden statt. Die Errichtungskosten der Glasfaserinfrastruktur sollten aus den Nutzungsentgelten refinanziert werden. Zudem war der Einstieg eines privaten Investors geplant.
Der nöGIG GmbH standen bis zum Einstieg des Investors Ende 2019 rund 142,09 Millionen Euro an Eigenkapital, Gesellschafterzuschüssen, Darlehen, Förderungen und Umsatzerlösen zur Verfügung. Davon entfielen 118,50 Millionen Euro auf die Entwicklung des „Modell Niederösterreich“, die landesweite Grobplanung und den Glasfaserausbau in den Pilotregionen für bis zu 40.000 Haushalte und Betriebe sowie 24,12 Millionen Euro auf die Reinvestition in den weiteren Ausbau und die teilweise Abdeckung des Betriebs. Während die Breitbandkoordination 105,00 Millionen Euro für den Ausbau in den Pilotregionen veranschlagte, ging eine erste externe Studie von nur 66,10 Millionen Euro aus.
Für den Einstieg eines privaten Investors wurde schrittweise eine eigene Gesellschaftsstruktur mit zwei getrennten Bereichen aus Breitband Holding GmbH (Land NÖ) und BN Infrastruktur GmbH (Investor, Land NÖ) geschaffen. Die nöGIG GmbH mit 30.567 Nutzungseinheiten aus den Pilotregionen wurde in die BN Infrastruktur GmbH eingegliedert. Außerdem erhielt die nöGIG GmbH (der Phase Eins) mit der nöGIG Phase Zwei GmbH eine Schwestergesellschaft.
Der private Investor ermöglichte bis 2023 ein Investitionsvolumen von 300,00 Millionen Euro und übernahm damit 74,9 Prozent an der BN Infrastruktur GmbH. Die restlichen Anteile von 25,1 Prozent behielt die Breitband Holding GmbH. Der Einstieg des Investors ermöglichte die Fertigstellung und die Vermarktung der Glasfaserinfrastruktur in den Pilotregionen (Phase Eins) sowie den Ausbau von weiteren 100.000 Glasfaseranschlüssen in nicht marktfähigen ländlichen Gebieten (Phase Zwei). Die Refinanzierung sollte weiterhin durch die Vermarktung der – mit Förderungen errichteten – Glasfaserinfrastruktur erfolgen. Diese waren nach 30 Jahren um einen symbolischen Euro an die Breitband Holding GmbH zurück zu verkaufen.
Die Gesellschaften waren durch ein umfangreiches Vertragswerk verbunden. Dieses schloss eine Haftung und Nachschusspflicht der Breitband Holding GmbH für Verbindlichkeiten der BN Infrastruktur GmbH aus. Demnach lag das Finanzierungsrisiko beim privaten Investor.
Das Entwicklungsrisiko blieb bei der Breitband Holding GmbH. Deren Tochtergesellschaft nöGIG Projektentwicklungs GmbH oblag die baureife Planung der Ausbaugebiete und der Teilprojekte mit jährlich rund 30.000 anschließbaren Haushalten oder Betrieben nach den vertraglichen Vorgaben. Die nöGIG Service GmbH hatte dafür das Personal zur Verfügung zu stellen.
Infolge der Covid-19-Maßnahmen wurde das Dreijahresziel von 100.000 anschlussfähigen Einheiten und damit die Finanzierung um ein Jahr auf das Jahr 2024 erstreckt.
Ende Dezember 2021 kam mit dem Investor neuerlich ein Vertrag für den Ausbau von weiteren 200.000 Glasfaseranschlüssen mit einem Volumen von bis zu 500,00 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 zustande (Phase Drei).
Die vertraglichen Vorgaben schrieben durchschnittliche Baukosten für einen Glasfaseranschluss und Anschlussquoten vor. Um die Quote an verbindlichen Vorverträgen von 42,0 Prozent zu erfüllen, wurden Ausbaugebiete so verändert, dass die erforderliche Anzahl erreicht werden konnte. Mindestens 115.000 Haushalte und Betriebe in Randlagen mussten gesondert mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden.
Die Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes vom 1. August 2020 ermöglichte es dem Fonds, die Gemeinden beim Ausbau dieser „weißen Flecken“ zu unterstützen und den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in entlegenen Ortschaften zu fördern. Die Förderung bestand aus einem verlorenen Zuschuss und war an eine Bundesförderung gebunden. Der Fonds erhielt dafür 100,00 Millionen Euro (20,00 Millionen Euro jährlich) aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Die Anschlussförderung sollte die Gemeinden bei den Baukosten unterstützen und den wirtschaftlichen Betrieb der Glasfaserinfrastruktur ermöglichen.
Außerdem ergänzten die NÖ Landes-Finanzsonderaktion „Arbeitsplatzmotor Gemeinden“ und regionale Ausbauprojekte das Investorenmodell.
Österreich verfügte zum zweiten Quartal 2021 über rund 13,00 Millionen aktive Breitbandanschlüsse, wobei mobiles Breitband mit rund 10,4 Millionen Anschlüssen vorherrschte. Von den 2,6 Millionen Anschlüssen in Haushalten entfielen 2,44 Millionen Anschlüsse auf Kupfertechnologie und nur rund 160.000 Anschlüsse auf Glasfasertechnologie. Auch die neueren Breitbandtechnologien (Kupfer, Hybrid, Mobil) ermöglichten bis zu 150 Megabit Bandbreite.
In Niederösterreich wurden im Zeitraum Jänner 2015 bis März 2022 im Rahmen des NÖ Modells rund 67.500 Glasfaseranschlüsse errichtet beziehungsweise laut Stellungnahme der Breitbandholding GmbH vom 22. August 2022 entwickelt, davon entfielen 27.613 auf das Investorenmodell.
Die NÖ Landesregierung und die Breitband Holding GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 31. und vom 22. August 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs beziehungsweise die Umsetzung zu prüfen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Brustkrebs war die häufigste Krebserkrankung und Krebstodesursache bei Frauen und betraf vereinzelt auch Männer.
In der Europäischen Union sollten daher möglichst alle von Brustkrebs betroffenen Personen in zertifizierten interdisziplinären Zentren behandelt werden. Brustgesundheitszentren waren spezialisierte Versorgungsbereiche aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Berufsgruppen, die organisatorische, medizinische und technische Anforderungen erfüllten. Dazu zählten fachübergreifende Diagnosen und Therapien sowie Mindestfallzahlen.
Anfang 2022 verfügten die NÖ Landes- und Universitätskliniken über vier derartige Zentren: Das Brustgesundheitszentrum NÖ Mitte am Universitätsklinikum Sankt Pölten-Lilienfeld mit dem Brustgesundheitszentrum Waldviertel Horn am Landesklinikum Horn-Allentsteig sowie das Brustgesundheitszentrum NÖ-SÜD am Landesklinikum Wiener Neustadt mit dem Brustgesundheitszentrum NÖ Nord-Ost am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf.
Ein weiteres Brustgesundheitszentrum am Universitätsklinikum Krems, das auch die Strahlentherapien für die Zentren in Sankt Pölten und Horn durchführte, befand sich im Zertifizierungsverfahren.
Für die Versorgungsregion Mostviertel plante die NÖ Landesgesundheitsagentur nach eigenen Angaben ein Brustgesundheitszentrum am Landesklinikum Amstetten.
An weiteren 21 Standorten erfolgten ambulante und stationäre Behandlungen wegen der Haupt- und Zusatzdiagnose Brustkrebs. Außerdem starteten an einzelnen Landeskliniken auch Eigeninitiativen zur Einrichtung eines Brustgesundheitszentrums, ohne die NÖ Landesgesundheitsagentur einzubinden.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur war daher gefordert, sowohl die geplante Versorgung mit zertifizierten Brustgesundheitszentren als auch außerhalb von zertifizierten Zentren die qualitätsvolle Behandlung von Brustkrebsfällen nach anerkannten Richtlinien sicherzustellen. Dazu fehlten allerdings standortgenaue Versorgungsaufträge nach einheitlichen Qualitätskriterien.
In den Jahren 2018 bis 2020 entfielen rund die Hälfte der stationären Aufenthalte wegen Brustkrebs auf die Brustgesundheitszentren der NÖ Landes- und Universitätskliniken.
In Niederösterreich erkrankten in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich 1.116 Personen pro Jahr an Brustkrebs, wovon 1.105 oder rund 99,0 Prozent Frauen und elf oder rund 1,0 Prozent Männer waren. Die Sterblichkeitsrate lag bei Männern bei 41,6 Prozent und bei Frauen bei 31,8 Prozent.
Weitere Feststellungen betrafen die Aufnahme der Brustgesundheitszentren als Betriebsform in die Anstaltsordnungen (Strukturraster) der NÖ Landes- und Universitätskliniken, die einheitliche Einrichtung von Kostenstellen für Brustgesundheitszentren nach dem Vorbild Wiener Neustadt sowie die niederschwellige landesspezifische Information und Kommunikation über Brustkrebsvorsorge beziehungsweise Brustkrebsbehandlung im Rahmen bestehender Formate und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel im Rahmen der Webauftritte oder am „Tag der Brustgesundheit“.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. August 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs beziehungsweise die Umsetzung zu prüfen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung teilte mit Schreiben vom 7. Juli 2022 mit, keine Stellungnahme abzugeben und verwies auf die Stellungnahme der NÖ Landesgesundheitsagentur.
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2017 „Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ (Vorbericht) ergab, dass von 16 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz beziehungsweise großteils, zwei teilweise und sechs nicht umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von rund 56,3 Prozent.
Zwei der sechs offen gebliebenen Empfehlungen entfielen auf den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und vier auf die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5, die damit auf eine Umsetzung von 64,3 Prozent kam.
Im Jahr 2020 gab das Land NÖ mit 299,24 Millionen Euro um rund 58 Millionen Euro oder 24,0 Prozent mehr für die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus als im Jahr 2015. Davon entfielen 206,12 Millionen Euro oder 68,9 Prozent auf Maßnahmen der sozialen Eingliederung, gefolgt von Maßnahmen der persönlichen Hilfe mit 46,13 Millionen Euro sowie der sozialen Betreuung und Pflege mit 17,96 Millionen Euro.
Die Einnahmen beziehungsweise die Erträge aus Kostenbeiträgen, Kostenersätzen und Refundierungen des Bundes stiegen gegenüber dem Vergleichsjahr 2015 nur um 6,38 Millionen Euro oder 14,6 Prozent auf 50,09 Millionen Euro und deckten nur noch 16,7 Prozent der Aufwendungen.
Für Menschen mit intellektueller Behinderung standen im Jahr 2020 insgesamt 7.689 Plätze in teilstationären und stationären Sozialhilfeeinrichtungen zur Verfügung. Das waren um 483 Plätze mehr als im Jahr 2015. Die Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wurden um 415 auf 1.754 Plätze und auf neue Betreuungsformen insbesondere für mehrfach beeinträchtigte Menschen erweitert.
Die bundesweite Abstimmung von weiteren Verbesserungen der Unterstützungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und deren Finanzierung erfolgte in Konferenzen, Arbeitsgruppen und in der Begleitgruppe zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 – 2030. Einen bundesweiten Inklusionsfonds lehnte der Bund ab (Ergebnis 1).
Die Aufgaben und die koordinierende Funktion der Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 wurden in die Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung aufgenommen, womit die empfohlene Klarstellung erfolgte (Ergebnis 2).
Das Kompetenzzentrum für gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen an der Wirtschaftsuniversität Wien ermittelte für Niederösterreich, dass die Anzahl der beeinträchtigten Personen bis zum Jahr 2030 um 1.768 beziehungsweise neun Prozent auf 20.275 ansteigen wird. Damit lag eine wissenschaftliche Grundlage für die noch fehlende Sozialhilfeplanung für Körper- und Sinnesbeeinträchtigte vor (Ergebnis 3).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 und die Arbeitsgemeinschaft Soziales der Bezirksverwaltungsbehörden aktualisierten die Vorschrift für die Einhebung von Eigenleistungen und entwickelten einheitliche elektronische Formulare zur Berechnung von Kostenbeiträgen und Kostenersätzen (Ergebnis 5 und Ergebnis 6).
Umfang und Abgeltung der ambulanten Leistungen einer Einrichtung zur Frühförderung von Kindern wurden so neu geregelt, dass mindestens 80 Prozent des Förderungsbetrags auf Therapieeinheiten entfallen mussten (Ergebnis 7).
Die Evaluierung der Förderung von Projekten des Vereins 0>Handicap erledigte sich durch die Zusammenführung des Vereins mit dem Verein Jugend und Arbeit sowie der Bildungsberatung NÖ zur MAG Menschen und Arbeit GmbH. Damit wurden parallele Strukturen bereinigt und einer Anregung aus dem Bericht 10/2019 über den Verein Jugend und Arbeit entsprochen (Ergebnis 8).
Die vorgesehene Überprüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die zugesagte Evaluierung der Wirksamkeit des Psychosozialen Diensts erfolgten mit externer Unterstützung. Zudem erfolgte eine Abstimmung der Leistungen des Psychosozialen Diensts und der Suchtberatung sowie eine Anpassung der Verträge mit den Leistungserbringenden (Ergebnis 10).
Für die Abwicklung, die Abrechnung und die Auswertung der Leistungen der beauftragen Sozialhilfeträger wurden Grundlagen für eine elektronische Anwendung (IT-Tool) erstellt. Das IT-Tool sollte im ersten Quartal 2023 in Betrieb gehen und dem Amt der NÖ Landesregierung, den Bezirksverwaltungsbehörden und den Sozialhilfeträgern zur Planung und Steuerung dienen sowie zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung beitragen (Ergebnis 13).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 überarbeitete die Vorschrift für die klientenbezogene Fachaufsicht für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und wirkte auf eine fristgerechte Durchführung der Einzelberatungen durch Fachkräfte der Bezirksverwaltungsbehörden hin (Ergebnis 16).
Die Sozialplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds oblag, erfolgte nicht (Ergebnis 4).
Außerdem führte der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖ Psychiatrie-Koordinationsstelle) die Verhandlungen mit den Krankenversicherungsträgern über eine Kostenbeteiligung an den gesundheitsbezogenen Leistungen des Psychosozialen Diensts wegen der Strukturreform der Sozialversicherung nicht fort (Ergebnis 11).
Die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung von pflegerischen Hilfskräften in Pflichtschulen aus dem Sozialhilfebudget des Landes NÖ wurden weder eingestellt noch auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt (Ergebnis 9).
Auch Abschläge für nicht beanspruchte Verpflegung, Wäscheversorgung und Reinigung bei Abwesenheiten von betreuten Personen in teilstationären und stationären Einrichtungen, wie in den Pflege- und Betreuungszentren, wurden nicht eingeführt, weil der Abteilung das Personal für eine Tarifumstellung fehlte (Ergebnis 12).
Die Erhebung der Überschüsse, der Rücklagen und der Angemessenheit der Pauschalentgelte bei einem Ambulatorium wurde aus Personalmangel eingestellt und erforderte einen Neustart mit externer Begleitung (Ergebnis 14).
Im Rahmen der Fachaufsicht in Sozialhilfeeinrichtungen wurde anlassbezogen auch die Mittelverwendung auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kontrolliert. Die geplante Fortbestandsprognose bei der Wirtschaftsprüfung der Sozialhilfeträger wurde nicht eingeführt. Die wirtschaftliche Aufsicht war damit nicht sichergestellt (Ergebnis 15).
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sagten in ihren Stellungnahmen vom 21. Juni und 13. Juli 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf. Die Veranschlagung hatte nur zum Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu erfolgen. Daher konzentrierte sich die vorliegende Stellungnahme auf den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt und den Ergebnishaushalt. Zur Vermögensrechnung wurden die Veränderungen im Finanzjahr 2021 durch die Finanzierungs- beziehungsweise Ergebnisrechnung, die erfolgten Korrekturen zur Eröffnungsbilanz 2020 und die Ausgliederung an die NÖ Landesgesundheitsagentur dargestellt.
Aufgrund der Überprüfung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2021 ausgegangen werden.
Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) von minus 471,0 Millionen Euro fiel um 156,1 Millionen Euro besser aus als im Nachtragsvoranschlag ausgewiesen und um 24,0 Millionen Euro besser als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben. Trotz dieses gegenüber dem Nachtragsvoranschlag und dem NÖ Budgetprogramm besseren Ergebnisses wird es noch großer Anstrengungen bedürfen, den vor der Covid-19-Pandemie angestrebten Konsolidierungskurs zu erreichen.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 hätte nur ein Maastricht-Ergebnis von minus 348,0 Millionen Euro zugelassen, galt jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie als ausgesetzt, weil am 23. März 2020 die so genannte „Allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union aktiviert wurde. Diese Klausel erlaubte höhere Haushaltsdefizite und Schulden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Der Nettofinanzierungssaldo aus der operativen und der investiven Gebarung von minus 170,3 Millionen Euro lag um 600,5 Millionen Euro unter dem Nachtragsvoranschlag, der sogar ein Minus von 770,8 Millionen Euro zugelassen hatte. Der negative Saldo ergab sich aus einem Minus aus der operativen Gebarung im Ausmaß von 181,0 Millionen Euro, das um 68,7 Millionen Euro schlechter war als veranschlagt, und einem positiven Ergebnis aus der investiven Gebarung von 10,7 Millionen Euro. Das Ergebnis der investiven Gebarung hatte im Voranschlag ein Minus von 468,8 Millionen Euro vorgesehen und lag damit um 479,5 Millionen Euro besser. Die Verbesserung des Nettofinanzierungssaldos wurde im Wesentlichen durch den Einmaleffekt von Mehreinzahlungen durch die Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen in Höhe von 419,3 Millionen Euro erzielt. Dieser Einmaleffekt trug im Wesentlichen dazu bei, dass die Finanzschulden um 436,0 Millionen Euro unter den im Bericht zum Nachtragsvoranschlag ausgewiesenen Wert von 6.934,0 Millionen Euro lagen.
Das Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus dem Ergebnishaushalt betrug minus 825,9 Millionen Euro, floss in das negative Nettovermögen auf der Passivseite in die Vermögensrechnung ein und lag um 241,5 Millionen Euro schlechter als veranschlagt.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß ESVG für Niederösterreich sank laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 1. April 2022 im Finanzjahr 2021 um 73,0 Millionen Euro oder 0,8 Prozent auf 9.100,0 Millionen Euro. Dies lag daran, dass die verbundenen Einrichtungen den Zuwachs im Kernhaus-halt mehr als kompensierten.
Die Haftungen wiesen zum 31. Dezember 2021 einen Stand von 7.205,8 Millionen Euro auf, wovon 4.837,1 Millionen Euro auf die Haftungsober-grenze anzurechnen waren. Die Haftungsobergrenze wurde damit zu 81,5 Prozent ausgenutzt. Das waren um 6,1 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Die Entwicklung der Haushaltsergebnisse zeigte im Finanzjahr 2021 insbesondere durch den Einmaleffekt der Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen einen Konsolidierungsansatz. Der erste Schritt eines ausgeglichenen Saldos aus der operativen Gebarung konnte auch aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie nicht erreicht werden. Daher sollte ein ausgeglichener Nettofinanzierungssaldo angestrebt werden, um einen weiteren Anstieg der Finanzschulden und des negativen Nettovermögens im Kernhaushalt zu vermeiden. Für eine Rückführung der Finanzschulden müsste ein positiver Nettofinanzierungssaldo erreicht werden.
An der Konsolidierung wären auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.
Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ im Wesentlichen aufgrund der noch vorhandenen Finanzreserven weiterhin gut. Sie wiesen jedoch auf die nachwirkenden Belastungen durch die Covid-19-Pandemie hin und forderten weitere Konsolidierungsanstrengungen, wie kostendämpfende Maßnahmen und eine Stabilisierung der hohen Schuldenquote.
In den Jahren 2018 bis 2020 förderte das Land NÖ die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen mit rund 8,20 Millionen Euro. Davon fielen rund 7,30 Millionen Euro auf zehn Träger der Erwachsenenbildung und rund 902.000 Euro auf rund 260 Büchereien und drei Bibliotheksfachstellen.
Mit den Förderungen erstellten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Büchereien ein landesweit breit gestreutes Bildungs- und Medienangebot, das zunehmend digital genutzt werden konnte. Sie stützten sich dabei auf 197 eigene und 1.605 ehrenamtliche Mitarbeitende.
Im Jahr 2020 konnten rund 24.000 Veranstaltungen vom Land NÖ gefördert werden.
Die Landesförderung unterstützte die nationalen und globalen Ziele des lebenslangen Lernens beziehungsweise der lebensbegleitenden Weiterbildung und damit die gesellschaftliche Teilhabe, die individuelle Entfaltung, den besseren Zugang zu Beschäftigung sowie den sozialen Zusammenhalt in Niederösterreich.
Die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern zielte dabei speziell auf die Vermittlung von Grundkompetenzen sowie auf das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen in Niederösterreich ab. Dazu steuerte das Land NÖ neben dem Bund jährlich rund 706.000 Euro bei. In den Jahren 2018 bis 2020 nahmen jährlich durchschnittlich 740 Personen an 75 Kursen teil. Einen positiven Pflichtschulkursabschluss erreichten durchschnittlich rund 60 von 100 Teilnehmenden.
Das Landesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln verlangte unter anderem, dass ein Jahresplan über die Verwendung und die Verteilung der Förderungen erstellt und darüber Einvernehmen mit den Trägern (Förderungsempfängern) angestrebt wird. Die Förderung konnte sich auf Aufgaben oder auf einzelne Vorhaben beziehen.
Obwohl die Empfänger an der Vergabe der Förderungsmittel mitwirkten, lagen dazu weder spezielle Richtlinien noch messbare Förderungsziele beziehungsweise Kennzahlen für die angestrebten Leistungen und Wirkungen vor. Derartige Vorgaben bestanden nur für die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern, wären jedoch für alle Förderungsbereiche der Erwachsenenbildung zweckmäßig und wirtschaftlich gewesen.
In der Praxis erfolgte die Förderung der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996, den Kulturförderungsrichtlinien sowie der NÖ Kulturstrategie 2016. Diese strebte eine Vernetzung von Bildung und Kultur, eine Stärkung von kritischem und kreativem Denken sowie den Ausbau von außerschulischen Bildungsangeboten an, enthielt dazu aber keine spezifischen Strategien.
Das Grundlagenpapier für die Volksbüchereien vom 12. Mai 2021 leitete eine Neuausrichtung und einen Strategieprozess ein. Dieser Prozess sollte auf die gesamte Erwachsenenbildung erstreckt werden, um aus den vorhandenen Ansätzen ein zweckmäßiges Förderungssystem für Erwachsenbildung und Volksbüchereien zu entwickeln und umzusetzen.
Die Abwicklung der Förderungen und weitere Aufgaben waren bis Mitte 2019 dem „Forum Erwachsenbildung Niederösterreich“ sowie dem Verein „komm.bib – NÖ Fachverband kommunale Bibliotheken“ im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen übertragen.
Die Entscheidung über die Förderungsvergabe und die Jahresplanung blieben dabei der NÖ Landesregierung beziehungsweise der Abteilung Kunst und Kultur K1 vorbehalten. Die Kulturabteilung holte dazu Vorschläge eines Gutachtergremiums für Erwachsenenbildung und einer Arbeitsgruppe Bibliotheken sowie die Zustimmung der Träger zu den Jahresplänen ein.
Die Mitwirkung des Gutachtergremiums und der Arbeitsgruppe erfolgte ohne passende gesetzliche Grundlage. Die Jahrespläne der Abteilung umfassten nicht die gesamten Förderungsmittel. So fehlte die Förderung, die der BhW Niederösterreich GmbH über einen Förderungsvertrag der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH zufloss. Dieser Vertrag überließ die Zuteilung der Mittel dem Aufsichtsrat, in dem auch die Kulturabteilung vertreten war.
Mit 1. Juli 2019 endeten die Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich und dem Verein „komm.bib“. Danach wickelte die Abteilung Kunst und Kultur K1 die Förderungen wieder selbst ab, wobei ein Sachbearbeiter des Forums in die Abteilung wechselte.
Die Aufgaben und das Personal des „Treffpunkt Bibliothek“ des Forums und der Fachstelle für kommunale Bibliotheken des Vereins „komm.bib“ übernahm der dafür gegründete Verein „Treffpunkt Bibliothek“ mit einem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Verein erhielt dafür ab dem Jahr 2020 jährlich 702.733,00 Euro. Davon entfielen 128.000,00 Euro auf die Fachstelle für kommunale Bibliotheken. Die Neuorganisation ermöglichte eine bessere Steuerung, brachte jedoch noch keine finanziellen Vorteile, wobei weiterhin Umsatzsteuer anfiel; im Jahr 2020 rund 83.000 Euro.
Zudem besiegelte ein Kooperationsvertrag die Verflechtungen zwischen der Abteilung NÖ Landesarchiv und NÖ Landesbibliothek K2 und dem Verein „Treffpunkt Bibliothek“, die beide vom Archivdirektor geleitet wurden.
Die Abwicklung der Förderung durch die Abteilung Kunst und Kultur K1 statt durch Verbände der Förderungsempfänger vermied Interessenkollisionen. Im Übrigen ließ die Neuorganisation noch keine grundlegende Weiterentwicklung erkennen und sollte evaluiert und optimiert werden.
Auch die Förderung der Bildungsträger, Bibliotheksfachstellen und Volksbüchereien erfolgte ohne spezifische Richtlinien, Förderungskriterien, Förderungsziele und Kennzahlen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes. Dass die Arbeitsgruppe Büchereien eigene Förderungskriterien entwickelte, war daher zweckmäßig.
In den Jahren 2018 bis 2020 bestanden drei Förderungsverträge mit einer dreijährigen Laufzeit sowie jährliche Förderungen mit Trägern der Erwachsenenbildung. Den Förderungsgegenstand bildeten die Jahresprogramme dieser Bildungsträger, die im Jahr 2020 insgesamt 706.168,00 Euro an Förderungen beantragten.
Davon entfielen 98,7 Prozent auf die Förderungsverträge, die teils mit Wertanpassungen ohne Evaluierungen fortgeschrieben wurden. Die Abrechnungen der Vorjahre wiesen Mängel auf. So konnten die im Förderungsantrag und in der Abrechnung ausgewiesenen Ausgaben den einzelnen Aufgaben oder Vorhaben nicht zugeordnet und der Förderungsbedarf daher nicht nachvollzogen werden.
Weitere Feststellungen betrafen vertraglich vereinbarte Nachweise und die Förderung der drei Bibliotheksfachstellen und der 260 Volksbüchereien, die im Jahr 2020 mit rund 400.000 Euro unterstützt wurden. Die Abrechnungen der Bibliotheksfachstellen wiesen auf eine Überschneidung mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag hin.
Im Jahr 2020 beantragten und erhielten 172 Büchereien Förderungen von durchschnittlich 1.780,00 Euro. Die Förderungshöhe von 30 Stichproben zwischen 300,00 Euro und 13.000,00 Euro aus dem Jahr 2019 erwies sich als nicht nachvollziehbar.
Das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien stammte im Kern aus dem Jahr 1976 und wurde ungeachtet der eigenen Rechtgrundlage gleichsam als Teil (Annex) der Kulturförderung betrieben.
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung einer lebensbegleitenden Bildung (Integration, Demografie und andere) und die Entwicklung der Landesstrategie 2030 sollte das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien auf der Grundlage der vorhandenen Ansätze und der empfohlenen Maßnahmen (Richtlinien, Förderungskriterien, messbare Förderungsziele, Kennzahlen für förderfähige Leistungen und angestrebte Wirkungen, Evaluierungen) zweckmäßig weiterentwickelt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2022 im Wesentlichen zu, die zehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und äußerte, dass weiterhin nicht verbrauchte Förderungsmittel zurückzufordern und zurückzuzahlen sowie verdeckte Querfinanzierungen durch eine klare finanzielle und personelle Trennung unterschiedlicher Förderungsbereiche zu vermeiden wären.
14. März 2022
Der Landesrechnungshof ist Mitglied der EURORAI, der Europäischen Organisation der externen regionalen Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle.
In tiefer Solidarität mit dem ukrainischen Volk verurteilte das Präsidium der EURORAI den völkerrechtswidrigen Krieg der Russische Föderation in der Ukraine und beendete jegliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedern aus der Russischen Föderation. Im Sinn der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, ES-11/1, fordert die EURORAI in ihrer Stellungnahme ein sofortiges Ende des Krieges.