01/2023 - Verein Niederösterreich - Wien, gemeinsame Erholungsräume

Zusammenfassung

Die Länder Niederösterreich (NÖ) und Wien unterhielten seit dem Jahr 1974 den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, um Kooperationen in den Bereichen Naturschutz, Erholung, Kultur und Raumordnung zu fördern, die eine Gebietskörperschaft allein nicht lösen konnte.

Erfüllung der Vereinszwecke

Vorstand und Mitgliederversammlung bestanden aus Mitgliedern der Landesregierungen und trafen die politischen Entscheidungen. Vorbereitung und Umsetzung dieser Entscheidungen oblagen der Geschäftsführung, die sich auf den Fachbeirat und das Stadt-Umland-Management stützte.
Der gemeinnützige Verein erfüllte seinen Zweck mit Förderungen, dem Stadt-Umland-Management Wien/Niederösterreich sowie seiner Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H. Diese verwaltete und entwickelte seit 1. Jänner 2007 den Biosphärenpark Wienerwald.
In den Jahren 2017 bis 2021 vergab der Verein fünf Förderungen von in Summe 108.240,00 Euro. Davon betrafen zwei in Höhe von insgesamt rund 63.500,00 Euro den Biosphärenpark Wienerwald. Drei Förderungen von insgesamt von rund 44.200,00 Euro betrafen Besucherinformationen im Maurer Wald, Grünraumvernetzung und Besucherlenkung von Wienerberg Ost bis Laxenburg sowie eine Spiel- und Sportplatz-Sanierung am Gießhübl. Die Förderungen beruhten auf nicht näher begründeten Empfehlungen eines Beirats aus Mitgliedern der Fachabteilungen der Länder NÖ und Wien.

Verfügbare Mittel aus nicht verbrauchten Mitgliedsbeiträgen

Die Länder NÖ und Wien finanzierten ihren Verein über Mitgliedsbeiträge und Beiträge für das Stadt-Umland-Management. Außerdem flossen über den Verein zweckgewidmete Beiträge an die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. Mit Stand 31. Dezember 2021 arbeiteten insgesamt sechs Personen im Umfang von 3,09 Vollzeitäquivalenten für den Verein.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von 359.511,17 Euro im Jahr 2017 um 187.152,78 Euro auf 546.663,95 Euro im Jahr 2021. Das entsprach einer Erhöhung um 52,1 Prozent.

Für neue Anforderungen und Herausforderungen rüsten

Aufgaben und Statuten des Vereins waren zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Richtlinien und Grundsätze für Förderungen stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1987. Seitdem hatten sich Anforderungen und Herausforderungen geändert. Daher bestand Anpassungs- und Erneuerungsbedarf.
Weitere Anregungen betrafen die Digitalisierung der Förderungsabwicklung, die Plausibilitätsprüfung der Förderungen, die auch durch eine Interne Revision durchgeführt werden könnte, sowie das Rechnungswesen.
Die NÖ Landesregierung und der Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume sagten in ihren Stellungnahmen, eingelangt am 10. Jänner 2023, zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Die Überprüfung erfolgte in wechselseitiger Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien, der parallel die Gebarung der Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., deren Alleingesellschafter der Verein ist, überprüfte. Der Bericht des Stadtrechnungshofs Wien ist als Beilage angeschlossen.