Der Landtag nimmt die ersten fünf im Jahr 2020 vorgelegten Berichte des Landesrechnungshofs einstimmig an

Der NÖ Landtag folgte den Anträgen des Rechnungshof-Ausschusses und nahm in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 fünf Berichte des Landesrechnungshofs zu unterschiedlichen Themen zur Kenntnis.

In der Debatte würdigten Mitglieder des Hohen Hauses die Arbeit ihres Kontrollorgans und die Leistungen der überprüften Stellen, die auch der Landesrechnungshof in seinen ausgewogenen Berichten anerkennt. Diese bieten dem Landtag objektive Grundlagen für seine Verhandlungen, in denen insbesondere auch die Hinweise auf mögliche Verbesserungen von allen Seiten und Perspektiven diskutiert werden.

  • Der Bericht 1/2020 über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken wies auf mögliche Einsparungen von zwei Millionen Euro bei den Endkosten für stationäre Betten und Tagesklinikplätzen, auf Versorgungslücken, längere Wartezeiten bei geringer Auslastung aus personellen Gründen sowie auf fehlende Bedarfsprüfungen und Versorgungsaufträge hin.
  • Die Nachkontrolle beim NÖ Landesfeuerwehrverband (Bericht 2/2020) ergab einen Umsetzungsgrad von 77 Prozent der Empfehlungen und schärfte das Kostenbewusstsein, wobei der Verband in seiner Stellungnahme weitere Umsetzungsmaßnahmen zusagte, denen der Landesrechnungshof bei einer Folgeprüfung nachgehen wird.
  • Der Bericht 3/2020 über die NÖ Energie- und Umweltagentur anerkannte deren Beiträge zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele, sah jedoch die Aufteilung in eine eigennützige und in eine gemeinnützige Gesellschaft kritisch.
  • Der Bericht 4/2020 über die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU) empfahl, die Kulturbetriebe weiter zu optimieren, um die geringen Eigendeckungsgrade bei steigenden Aufwendungen halten oder verbessern zu können. Dabei sollten in Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung und der Finanzabteilung des Landes Finanzierungskosten für Verbindlichkeiten vermieden werden.
  • Der Bericht 5/2020 über die NÖ Baurechtsaktion wies auf die seit Jahren rückläufige Inanspruchnahme hin. Daher bestanden Anfang 2020 Rücklagen von 14 Millionen Euro, was dem Vierzehnfachen der jährlichen Ausgaben entsprach. Wegen der engen Verbindung mit der NÖ Wohnungsförderung war die Aktion in der bestehenden Form zu hinterfragen. Ein diesbezüglicher Resolutionsantrag zur Attraktivierung der Baurechtsaktion fand die Zustimmung von vier Fraktionen.