

28. Dezember 2022
Im Hinblick auf haltlose Behauptungen und Unterstellungen in Interviews zu den Berichten über die Sonderprüfungen betreffend Inserate und Werbung von Unternehmungen des Landes NÖ mahnt der Landesrechnungshof zu Sachlichkeit und stellt klar:
Die Prüfaufträge an den Landesrechnungshof beschränken sich auf die Rechtsgeschäfte mit Zahlungen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen. Dazu solle dargestellt werden, inwieweit die Zahlungen beziehungsweise die Vereinbarungen im Einklang mit oder aufgrund einer Kommunikationsstrategie der überprüften Gesellschaft erfolgten oder ob es sich um „ad hoc Rechtsgeschäfte“ handelte. Die Fragestellung in Bezug auf Inserate und Werbung laute für den Zeitraum von März 2017 bis zum Beginn der Prüfung im Mai 2022: „In welchen Print-, Online- und Rundfunkmedien wurden vom geprüften Unternehmen Inserate und Werbung geschaltet und wie hoch waren die jeweiligen Auftragswerte bzw. Kosten?“
Der Landesrechnungshof hat die Zahlungen an die einzelnen Medien/Mediengruppen aufgegliedert nach Print-, Online- und Rundfunkmedien dargestellt und beurteilt, ob die Zahlungen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie und dem Unternehmensgegenstand standen oder ob es sich um „ad hoc“ Rechtsgeschäfte handelte. Die Überprüfung der Parteienfinanzierung war nicht verlangt und führt der Rechnungshof Österreich durch und obliegt nicht dem Landesrechnungshof, der seine Tätigkeit tunlichst mit diesem abzustimmen hat.
Die Namen der Print-, Online- und Rundfunkmedien wurden mit zwei Ausnahmen bereits in den vertraulichen vorläufigen Überprüfungsergebnissen (Rohberichten) vorsorglich anonymisiert und waren in den Berichten an den NÖ Landtag nach den Regeln der NÖ Landesverfassung zu anonymisieren.
Die erste Ausnahme betraf die strategische Ausrichtung der Mediaplanung der NÖ Familienland GmbH auf die Niederösterreichteile von Tageszeitungen, Regionalmedien und Spezialmedien für Familien, Personen mit nicht deutschsprachigem Migrationshintergrund sowie türkischsprachige Personen. Im vorläufigen Überprüfungsergebnis wurden die Namen dieser Medien kursiv angeführt, damit die NÖ Landesregierung die diesbezügliche Empfehlung (Ergebnis 3) für eine Stellungnahme nachvollziehen kann. Die strategische Ausrichtung auf bestimmte Medien stellt ein Geschäftsgeheimnis dar, sowohl für die überprüfte NÖ Familienland GmbH als auch für die genannten Medien, die untereinander im Wettbewerb um Schaltungen von Inseraten und Werbung stehen. Daher durfte der Landesrechnungshof die Namen der Medien im Bericht an den Landtag nicht nennen.
Die zweite Ausnahme betraf das vorläufige Überprüfungsergebnis und den Bericht über die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA). In diesem Bericht an den NÖ Landtag wurde der Name des Kooperationspartners für eine Reportage im Magazin „Marktplatz Niederösterreich“ über das Healthacross - Gesundheitszentrum in Gmünd im Oktober 2021 anonymisiert. Der Name war im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten, damit die NÖ Landesregierung die diesbezügliche Empfehlung für eine Stellungnahme nachvollziehen kann (Ergebnis 5). Der Auftragswert von 840,00 Euro ist im Bericht genauso wie im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten und daher nicht verschwunden!
Abgesehen von diesen beiden, rechtlich gebotenen Ausnahmen, erfolgten keine nachträglichen Anonymisierungen der vorläufigen Überprüfungsergebnisse (Rohberichte) in den Berichten an den Landtag (Endberichte). Die Berichte an den Landtag enthalten insbesondere alle Auftragswerte und Zahlungen für Inserate und Werbung unverändert, die auch im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten sind.
Die NÖ Landesverfassung verpflichtet den Landesrechnungshof, bereits die Überprüfungen so durchzuführen, dass der Betrieb der überprüften Unternehmung oder sonstigen Einrichtung keine unnötige Behinderung erfährt und dass keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Auch Berichte an den Landtag dürfen Wirtschaftsgeheimnisse nicht „berühren“. Daher verfasst der Landesrechnungshof seit seinem Bestehen, also seit rund 25 Jahren, seine vorläufigen Überprüfungsergebnisse und seine Berichte grundsätzlich (abgesehen von Ausnahmen) so, dass diese keine Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder andere gesetzlich geschützte Daten (Bankgeheimnis, personenbezogene Daten) „berühren“ beziehungsweise „verletzen“.
Denn das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) entbindet den Landesrechnungshof nicht von seiner Verpflichtung, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Daten zu wahren, sondern schützt Daten, die nicht von der Bekanntgabeverpflichtung umfasst sind. Die Prüfaufträge und die Feststellungen des Landesrechnungshofs enthalten solche Daten und gehen über die Bekanntgabeverpflichtungen des MedKF-TG hinaus, sonst wären die Prüfaufträge, nebenbei bemerkt, unwirtschaftlich und unzweckmäßig.
Das betrifft zum Beispiel Informationen über die Anzahl der Inserate, Auflagenkontaktpreise, Auftragswerte/Zahlungen unter 5.000 Euro, Stelleninserate, nicht periodische Medien, die Darstellung einzelner Inserate (Stichproben), weiters Spenden, Sponsoring, Kooperationen, Dienstleistungen und Mitgliedschaften in Vereinen sowie Unternehmungen, die wegen des Beteiligungsausmaßes von 25 Prozent nur der Landesrechnungshofkontrolle unterliegen.
Diese Informationen kann nur der Landesrechnungshof und selbstverständlich nur im Rahmen der Bundes-Verfassung (Datenschutz) und der Landesverfassung dem Landtag liefern. Die Landesrechnungshofberichte bieten objektive Information (nicht Munition) und ermöglichen es dem NÖ Landtag damit, seine Budget- und Kontrollrechte gegenüber den überprüften Unternehmungen und Rechtsträgern auszuüben.
Diese bestehen nicht gegenüber Medien, für die keine Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofs gegeben ist.
Die Verpflichtung des Landesrechnungshofs zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen findet sich in der NÖ Landesverfassung 1979 in Artikel 54 über die Überprüfungsbefugnisse in Absatz 5 und 6. Diese lauten:
(5) Dem Landesrechnungshof steht bei der Durchführung seiner Überprüfungstätigkeiten keine Einflußnahme auf die Verwaltung oder Führung der seiner Überprüfung unterliegenden Dienststellen, Unternehmungen oder sonstigen Einrichtungen zu.
Die Überprüfungen haben so zu erfolgen, daß die Amtstätigkeit oder der Betrieb der überprüften Dienststelle, Unternehmung oder sonstigen Einrichtung keine unnötige Behinderung erfährt und daß keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt werden.
(6) Die Überprüfungstätigkeiten des Landesrechnungshofes sind nach Möglichkeit mit denen des Rechnungshofes abzustimmen. Auf die Tätigkeiten anderer Kontrolleinrichtungen ist tunlichst Bedacht zu nehmen.
15. Dezember 2022
Die Parteienfinanzierung war nicht Prüfungsgegenstand. Die Prüfaufträge verweisen dazu auf den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat und den Rechnungshof.
Die ersten drei Berichte zu den Prüfaufträgen betreffend die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur liegen vor.
Diese Berichte beantworten die in den Prüfaufträgen gestellten Fragen, die dem Landesrechnungshof am 28. April 2022 erteilt wurden. Dafür gelten Regeln, welche die Landesverfassung vorgibt, das betrifft die Zuständigkeit und die Art und Weise der Berichterstattung. Erstere bezieht sich auf die Gebarung der Landesgesellschaften und grundsätzlich nicht auf deren Medien- und Geschäftspartner. Diese sind nicht überprüfte Stelle, sondern betroffene Dritte, und haben Anspruch auf Vertraulichkeit ihrer wettbewerbsrelevanten Geschäftsdaten („Drittgeheimnisse“).
Die Berichte enthalten objektive Informationen und praktische Hinweise für Verbesserungen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der überprüften Unternehmen. Dazu zählt:
Die Berichte enthalten zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen zur Beteiligungsverwaltung, zur Weiterentwicklung der rechtlichen und strategischen Grundlagen, um die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen sowie zur Abrechnung von Dienstleistungen. Weitere Hinweise betrafen die Überarbeitung des Systems des Familienpasses und den Abschluss einer Forschungskooperation, die seit dem Jahr 2015 bestand.
Diese Feststellungen und die Vorschläge zeigen, wie die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur in den Bereichen Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Vereinsmitgliedschaften wirtschaften. Dazu müssen und dürfen Mediengruppen, Auftragnehmer und Geschäftspartner, vor allem bei den im Wettbewerb stehenden Unternehmungen, nicht namentlich genannt und wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden.
17. November 2022
Der Präsident des NÖ Landtages, Mag. Karl Wilfing, begrüßte am 10. November 2022 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziales der Landesrechnungshöfe, des Stadtrechnungshofs Wien und des Rechnungshofs in St. Pölten.
Landesrechnungshofdirektorin Dr. Edith Goldeband freute sich, dass Prüferinnen und Prüfer aller Rechnungshöfe an der Tagung teilnahmen und betonte den Mehrwert, der sich für die Kontrollorgane durch diesen strukturierten Erfahrungsaustausch ergab.
Die Prüferinnen und Prüfer der Rechnungshöfe berichteten über abgeschlossene, laufende und geplante Gebarungsprüfungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Dabei konnten Prüfthemen und Prüfmethoden vorgestellt sowie getroffene Empfehlungen diskutiert werden.
Zur Information über die Landespolitik von Niederösterreich führte Landtagsdirektor Mag. Thomas Obernosterer die interessierte Gruppe durch das neu gestaltete Forum Landtag.
Landtagspräsident Wilfing, Landesrechnungshofdirektorin Goldeband und Landtagsdirektor Obernosterer mit den Tagungsgästen
© Christoph Fuchs
25. Oktober 2022
In seinem Tätigkeitsbericht informiert der Landesrechnungshof über seine Aufgaben, Organisation, Leistungen und Wirkungen. Außerdem berichtet er über aktuelle Entwicklungen in der Finanzkontrolle, legt die Verwendung seiner Budgetmittel offen und zieht erste Lehren aus der Pandemie.
Die Covid-19-Pandemie wirkte sich auch im Jahr 2021 auf die Prüfungstätigkeit aus. So fand der Kontakt mit den überprüften Stellen vielfach nur digital, virtuell beziehungsweise nach Maßgabe der Covid-19-Auflagen sowie unter Rücksichtnahme auf die jeweilige Situation statt. Dennoch blieb auch der Landesrechnungshof nicht von Covid-19-Infektionen verschont. Daher waren durchschnittlich nur 19 der insgesamt 22 verfügbaren Stellen besetzt.
Im Jahr 2021 erstellte der Landesrechnungshof 13 Berichte mit 82 Empfehlungen. Diese sind nicht einseitig auf Einsparungen ausgerichtet, weisen jedoch auf mögliche finanzielle Verbesserungen von insgesamt 19 Millionen Euro hin, in den Bereichen Energieversorgung, Kinderbetreuung, Urologische Versorgung, Vergütungen der Sozialversicherung für die medizinische Hauskrankenpflege sowie Reduktion von Finanzierungskosten und von Verwaltungspersonal für Wohnungsförderung. Dem standen Gesamtausgaben für den Landesrechnungshof von 2,30 Millionen Euro gegenüber, die zu 98,7 Prozent für Personal verwendet wurden.
Der Landtag von Niederösterreich hat die Wirksamkeit seines Kontrollorgans verstärkt und dessen Zuständigkeit im Jahr 2021 um Unternehmungen erweitert, an denen das Land allein oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern der öffentlichen Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist. Nur für börsennotierte Unternehmungen gilt weiterhin ein Beteiligungsausmaß von mindestens 50 Prozent.
Damit erhält der Landtag mehr Informationen über die Gebarung und das finanzielle Verhalten, dieser landesnahen Unternehmungen. Zugleich profitieren diese Unternehmungen von den Hinweisen auf Unzulänglichkeiten und den Vorschlägen für Verbesserungen, die der Landesrechnungshof mit seinen Prüfungen gibt.
Direktorin Edith Goldeband legte Landtagspräsident Karl Wilfing den Tätigkeitsbericht 2021 vor.
© Christoph Fuchs Landtagsdirektion
25. Oktober 2022
Auf Antrag des Rechnungshof Ausschusses vom 13. Oktober diskutierte und beschloss der NÖ Landtag hat am 20. Oktober 2022 sieben Berichte des Landesrechnungshofs. Der Beschluss über die Kenntnisnahme der Berichte erfolgte einstimmig, wobei die Mitglieder des Hohen Hauses die Leistungen ihres Kontrollorgans anerkannten.
Der Bericht über die Breitband Initiative für den Glasfaserausbau (Bericht 5/2022) informiert über die Entwicklung der Strukturen und des NÖ Investorenmodells, das die Finanzierung von 450.000 Glasfaseranschlüssen im ländlichen Raum ermöglichte, die der Markt aufgrund der hohen Kosten nicht mit Glasfaser ausbaute. Der Einstieg des privaten Investors sicherte mit rund 800,00 Millionen Euro die Finanzierung von insgesamt rund 331.000 Glasfaseranschlüssen in den Pilotregionen und den nicht marktfähigen ländlichen Gebieten. Von Jänner 2015 bis März 2022 wurden mit Unterstützung des Landes NÖ, das die Entwicklungskosten trug, 67.500 Anschlüsse errichtet beziehungsweise entwickelt. Davon entfielen rund 27.600 auf das Investorenmodell.
Die Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden (Bericht 7/2022) unterstützten diese mit Zinsenzuschüssen zu Darlehen und Haftungsübernahmen bei Investitionen und anderen Projekte, wie dem Breitbandausbau. Dafür galten sechs verschiedene Richtlinien, die sich teilweise überschnitten. Diese sollten bereinigt und zusammengeführt werden.
Der Bericht über die Brustgesundheitsversorgung enthält Hinweise zur Planung und zur Errichtung von zertifizierten Brustgesundheitszentren in den NÖ Landes- und Universitätskliniken (Bericht 4/2022), um eine qualitätsvolle Diagnose und Behandlung nach europaweiten Vorgaben für alle von Brustkrebs betroffene Personen in Niederösterreich sicherzustellen.
Der Bericht über die Eröffnungsbilanz 2020 des Landes NÖ (Bericht 8/2022) anerkennt, dass deren Erstellung zweckmäßig war. Nunmehr gilt es die noch erforderlichen Berichtigungen und Bereinigungen in der Eröffnungsbilanz 2020 innerhalb der fünfjährigen Frist vorzunehmen. Die Übergangsfrist begann mit der Vorlage der Bilanz am 26. Mai 2021 zu laufen. Das negative Nettovermögen zeigt den Konsolidierungsbedarf an.
Die Nachkontrolle zur Umstellung der Rechnungswesensysteme des Landes auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (Bericht 2/2022) ergab, dass den Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu 83,3 Prozent entsprochen wurde. Im Unterschied dazu, kam die Nachkontrolle zur Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Bericht 3/2022) nur auf einen Umsetzungsgrad von 56,3 Prozent. Vor allem der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds hatte nach organisatorischen Umstellungen Nachholbedarf. Denn im Jahr 2021 betrug der Umsetzungsgrad insgesamt rund 86,0 Prozent, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2021 hervorgeht.
22. September 2022
Der Landesrechnungshof legte dem NÖ Landtag drei aktuelle Berichte vor. Diese betreffen die NÖ Breitbandinitiative für den Glasfaserausbau, die Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden sowie die Eröffnungsbilanz 2020.
Der Bericht über die NÖ Breitbandinitiative informiert über Fortschritte und Hindernisse beim Ausbau der Glasfasertechnologie in ländlichen Gebieten, die der Markt wegen der hohen Investitionskosten und der geringen Nachfrage nicht ausbaut. Mit den Förderungen des Landes NÖ und mit einem privaten Investor sollen bis zum Jahr 2030 alle rund 800.000 Haushalte und Betriebe in Niederösterreich zu leistbaren Preisen nachhaltig mit ultraschnellem Breitband versorgt werden. Das erfordert öffentliche und private Investitionen in Höhe von hunderten Millionen Euro.
Dagegen stellen sich die jährlichen Ausgaben für Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden von durchschnittlich 2,83 Millionen Euro fast bescheiden dar. Diese Förderungen unterstützten Gemeinden bei der Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel für Maßnahmen und Projekte, wie Mehrzweckhallen, Musikschulen, Heimatmuseen, Büchereien, Sportplätze oder Rad- und Wanderwege. Der Landesrechnungshof regte zu Verwaltungsvereinfachungen an, die verschiedene Richtlinien zusammenfassen.
Die Eröffnungsbilanz 2020 weist erstmals die Vermögenswerte des Landes aus. Die Vorlage erfolgte am 26. Mai 2021 mit dem Rechnungsabschluss 2020 und entsprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015. Diese räumt für Anpassungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Vorlage ein. Der Bericht des Landesrechnungshofs enthält dazu zahlreiche Hinweise.
22. Juli 2022
Auf Einladung des Tiroler Landesrechnungshofs tagten die Landesrechnungshöfe, der Stadtrechnungshof Wien und der Rechnungshof Österreich am 12. und 13. Juli 2022 in Innsbruck. Im Alten Landhaus berieten die Präsidentin des Rechnungshofs sowie die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs über neue Aufgaben und Herausforderungen. Diese betrafen den Hinweisgeberschutz, die Neuerungen im Parteiengesetz für Rechnungshofprüfungen, die Überprüfung von Covid-19-Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, die Abwehr von Hacker Angriffen sowie die Verfassungskonformität von vertraglichen Prüfungsvorbehalten („freiwillige Unterwerfung“) und der Umgang mit überbordenden Prüfaufträgen. Ein Vortrag eines Innsbrucker Universitätsprofessors zum Thema „Sagen was Ist!“ über Funktionen des Wahrsprechens als kritische Praxis in Zeiten von „alternative Fakten“ rundete die intensiven Beratungen und die bestens organisierte Tagung ab.
15. Juli 2022
Der Landesrechnungshof hält fest, dass seine Prüfungsbefugnisse in der NÖ Landesverfassung 1979 verankert sind. Dienstanweisungen können diese nicht beschneiden (Artikel 54 „Überprüfungsbefugnisse“ der NÖ LV 1979). Das könnte nur der NÖ Landtag. Dieser hat die Prüfrechte seines Kontrollorgans bei der letzten Änderung am 18. März 2021 auf Landesbeteiligungen von mindestens 25 Prozent erweitert (LGBl. Nr. 34/2021 vom 4. Mai 2021).
Die Landesverfassung verpflichtet alle zu überprüfenden Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen dazu, dem Landesrechnungshof alle verlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das er im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Einzelfall stellt. Der Landesrechnungshof verkehrt dabei mit allen Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen „unmittelbar“. Die Art und die näheren Modalitäten der Durchführung von Überprüfungen werden vom Landesrechnungshof im Einzelfall festgelegt. Darüber werden die überprüften Stellen am Beginn einer Überprüfung informiert. Diese wissen daher, dass Prüfungsbehinderungen sanktioniert werden.
Der Landesrechnungshof kann seine Prüfungsbefugnisse beim Verfassungsgerichtshof durchsetzen, zum Beispiel im Fall von grundlosen Verzögerungen. Zudem würde er dem NÖ Rechnungshof-Ausschuss und dem NÖ Landtag umgehend über Prüfungsbehinderungen berichten.
Die elektronischen Akten und Datenbanken der Dienststellen kann der Landesrechnungshof direkt einsehen. Im Übrigen erfolgt der Datenaustausch mit überprüften Unternehmungen auch im Landesrechnungshof über sichere Datenverbindungen oder eine Cloud, zu der nur die Mitglieder des jeweiligen Prüfungsteams Zugriff haben, damit vertrauliche Daten geschützt bleiben.
Die in Rede stehende Dienstanweisung gilt nicht für Unternehmungen und berührt die am 28. April 2022 erteilten Prüfaufträge beziehungsweise Sonderprüfungen nicht. Die davon betroffenen Unternehmungen sind ausnahmslos kooperativ. Sie haben die umfangreichen Anforderungen zügig erfüllt sowie die angeforderten Daten und Unterlagen elektronisch übermittelt. Das sind bislang zig tausende Buchungszeilen und Datensätze (13.000 MB), die teilweise händisch ausgewertet und zugeordnet werden mussten beziehungsweise müssen. Denn nicht alle Informationen zu den Fragen der Antragstellenden können automatisch aus den Systemen gezogen werden, sondern müssen teilweise analog ermittelt und zumindest stichprobenartig überprüft werden.
Darunter befinden sich auch vertrauliche Daten wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vor allem bei den im Wettbewerb stehenden Unternehmungen.
28. Juni 2022
Am 28. Juni 2022 beging der Landesrechnungshof Steiermark sein vierzigjähriges Bestandsjubiläum in der Landstube im Grazer Landhaus.
Hausherrin Landtagspräsidentin Manuela Khom konnte alle, die in Politik und Verwaltung Rang und Namen haben, begrüßen und würdigte die Leistungen und die Zusammenarbeit mit ihrem Kontrollorgan. Bundespräsident Alexander Van der Bellen stellte sich mit einer Video-Botschaft ein. Die bewegende Festrede über Zukunftsfragen der Finanzkontrolle hielt die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker. Auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer – als einer der Gründungsväter – anerkannte die Leistungen und das Wirken des ältesten österreichischen Landesrechnungshofs. Dem Lob und der Anerkennung schlossen sich Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang sowie der Obmann des Kontrollausschusses, Klubobmann Mario Kunasek, an.
Mit rund 800 Prüfberichten sowie fast 100 Projektkontrollen zog Direktor Heinz Drobesch in seiner Dankesrede eine beachtliche Bilanz. Dazu gratulierten Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und ihre Kollegen aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien. Nach dem gelungenen Festakt bot sich zudem die Gelegenheit zum persönlichen Erfahrungsaustausch über aktuelle Themen der Finanzkontrolle.
14. Juni 2022
Am 14. Juni 2022 fanden sich Ehrengäste aus nah und fern im großen Wappensaal des Landhauses in Klagenfurt ein, um das fünfundzwanzigjährige Bestehen des Kärntner Landesrechnungshofs zu begehen.
Landtagspräsident Reinhard Rohr und Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer konnten neben Landeshauptmann Peter Kaiser, Bürgermeister Christian Scheider und dem Präsidenten der EURORAI und Direktor des Oberösterreichischen Landesrechnungshofs Friedrich Pammer auch die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe, Vertreterinnen und Vertreter des Rechnungshofs Österreich sowie den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs dazu begrüßen. Weiters nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Gesellschaft, Justiz, Wirtschaft und Verwaltung an der Feier teil. Auch der langjährige Leiter des Kontrollamts Harald Gutmann und der erste Landesrechnungshofdirektor Heinrich Reithofer waren anwesend. In den Ansprachen würdigten der Landtagspräsident, der Landeshauptmann und der Präsident der EURORAI die wertvollen Leistungen des Kärntner Landesrechnungshofs und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die „Kärnten nachhaltig verbessern“. Allein im Jahr 2021 hat das junge Team von Direktor Bauer 768 Empfehlungen erarbeitet und in eigener Sache das Europäische Gütesiegel namens „Effektiver CAF Anwender“ für seine Organisationsentwicklung erhalten. In der Regel werden 90 Prozent der Empfehlungen auch umgesetzt.
Am Folgetag der Jubiläumsfeier fand eine Konferenz der Rechnungshöfe statt, die sich mit den aktuellen Herausforderungen der Finanzkontrolle befasste.