Bau

Das Land NÖ als öffentlicher Auftraggeber investiert direkt oder indirekt über Gesellschaften in zahlreiche Bauvorhaben, zum Beispiel Landeskliniken, Pflegeheime, Berufsschulen, Kulturbauten, Verwaltungsgebäude, Universitäten und Fachhochschulen, Straßen- und Brückenbauvorhaben, Tunnelbauwerke.

Bei der Vergabe von Bauvorhaben sind dabei zu beachten:

 

Grundsatzgenehmigung von Großprojekten durch den NÖ Landtag:

Die in der Dienstanweisung „Bauvorhaben des Landes" vorgesehene grundsätzliche Genehmigung durch den NÖ Landtag für Bauvorhaben ab der Größenordnung von rund 3,60 Millionen Euro ist einzuholen. Der Landtag ist dabei über die gesamten Anschaffungskosten (Planungskosten, Baukosten, Grundkosten, Finanzierungskosten) mit aussagekräftigen Unterlagen zu informieren.

 

Abwicklung von Hochbauvorhaben:

Gemäß Beschluss der Landesregierung sollen Bauvorhaben des Landes grundsätzlich nach Gewerken und nicht als Generalunternehmer- oder Totalunternehmerauftrag abgewickelt werden.

Hochbauvorhaben des Landes sind mit dem Ziel einer einheitlichen, systematisch strukturierten und verwaltungsökonomischen Vorgangsweise gemäß den in der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung vorgesehenen Zuständigkeiten sowie gemäß der Dienstanweisung „Hochbauvorhaben" grundsätzlich im Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau abzuwickeln.

 

Internes Kontrollsystem:

Ein effizientes und transparentes Internes Kontrollsystem ist einzurichten.

 

Baukostenmanagement:

Alle Kosten eines Bauvorhabens sind in Anlehnung an die wichtigsten Kostenbegriffe der ÖNORM B 1801-1 projektbezogen darzustellen, zu verfolgen und elektronisch zu dokumentieren.

 

Elektronisches Dokumentationssystem:

Im Rahmen des bestehenden elektronischen Aktensystems ist für die Abwicklung von Projekten ein projektbezogenes, zweckmäßig strukturiertes und übersichtliches Dokumentationssystem einzurichten.

 

Regiearbeiten und -nachweise:

Regiearbeiten sind nur im Rahmen des Bauvertrages anzuordnen und rechtzeitig zu prüfen beziehungsweise zu bestätigen. Die Prüfung von Regienachweisen durch eine private örtliche Bauaufsicht ist von der verantwortlichen Organisationseinheit stichprobenweise zu kontrollieren.