22. September 2022

Der Landesrechnungshof legte dem NÖ Landtag drei aktuelle Berichte vor. Diese betreffen die NÖ Breitbandinitiative für den Glasfaserausbau, die Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden sowie die Eröffnungsbilanz 2020.

Der Bericht über die NÖ Breitbandinitiative informiert über Fortschritte und Hindernisse beim Ausbau der Glasfasertechnologie in ländlichen Gebieten, die der Markt wegen der hohen Investitionskosten und der geringen Nachfrage nicht ausbaut. Mit den Förderungen des Landes NÖ und mit einem privaten Investor sollen bis zum Jahr 2030 alle rund 800.000 Haushalte und Betriebe in Niederösterreich zu leistbaren Preisen nachhaltig mit ultraschnellem Breitband versorgt werden. Das erfordert öffentliche und private Investitionen in Höhe von hunderten Millionen Euro.

Dagegen stellen sich die jährlichen Ausgaben für Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden von durchschnittlich 2,83 Millionen Euro fast bescheiden dar. Diese Förderungen unterstützten Gemeinden bei der Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel für Maßnahmen und Projekte, wie Mehrzweckhallen, Musikschulen, Heimatmuseen, Büchereien, Sportplätze oder Rad- und Wanderwege. Der Landesrechnungshof regte zu Verwaltungsvereinfachungen an, die verschiedene Richtlinien zusammenfassen.

Die Eröffnungsbilanz 2020 weist erstmals die Vermögenswerte des Landes aus. Die Vorlage erfolgte am 26. Mai 2021 mit dem Rechnungsabschluss 2020 und entsprach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015. Diese räumt für Anpassungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Vorlage ein. Der Bericht des Landesrechnungshofs enthält dazu zahlreiche Hinweise.

22. Juli 2022

Auf Einladung des Tiroler Landesrechnungshofs tagten die Landesrechnungshöfe, der Stadtrechnungshof Wien und der Rechnungshof Österreich am 12. und 13. Juli 2022 in Innsbruck. Im Alten Landhaus berieten die Präsidentin des Rechnungshofs sowie die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs über neue Aufgaben und Herausforderungen. Diese betrafen den Hinweisgeberschutz, die Neuerungen im Parteiengesetz für Rechnungshofprüfungen, die Überprüfung von Covid-19-Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, die Abwehr von Hacker Angriffen sowie die Verfassungskonformität von vertraglichen Prüfungsvorbehalten („freiwillige Unterwerfung“) und der Umgang mit überbordenden Prüfaufträgen. Ein Vortrag eines Innsbrucker Universitätsprofessors zum Thema „Sagen was Ist!“ über Funktionen des Wahrsprechens als kritische Praxis in Zeiten von „alternative Fakten“ rundete die intensiven Beratungen und die bestens organisierte Tagung ab.


Copyright: Landtagsdirektion Tirol/Christanell

15. Juli 2022

Nur der NÖ Landtag kann die Prüfungsbefugnisse seines Kontrollorgans ändern.

Der Landesrechnungshof hält fest, dass seine Prüfungsbefugnisse in der NÖ Landesverfassung 1979 verankert sind. Dienstanweisungen können diese nicht beschneiden (Artikel 54 „Überprüfungsbefugnisse“ der NÖ LV 1979). Das könnte nur der NÖ Landtag. Dieser hat die Prüfrechte seines Kontrollorgans bei der letzten Änderung am 18. März 2021 auf Landesbeteiligungen von mindestens 25 Prozent erweitert (LGBl. Nr. 34/2021 vom 4. Mai 2021).

Die Landesverfassung verpflichtet alle zu überprüfenden Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen dazu, dem Landesrechnungshof alle verlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das er im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Einzelfall stellt. Der Landesrechnungshof verkehrt dabei mit allen Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen „unmittelbar“. Die Art und die näheren Modalitäten der Durchführung von Überprüfungen werden vom Landesrechnungshof im Einzelfall festgelegt. Darüber werden die überprüften Stellen am Beginn einer Überprüfung informiert. Diese wissen daher, dass Prüfungsbehinderungen sanktioniert werden.

Der Landesrechnungshof kann seine Prüfungsbefugnisse beim Verfassungsgerichtshof durchsetzen, zum Beispiel im Fall von grundlosen Verzögerungen. Zudem würde er dem NÖ Rechnungshof-Ausschuss und dem NÖ Landtag umgehend über Prüfungsbehinderungen berichten.

Die elektronischen Akten und Datenbanken der Dienststellen kann der Landesrechnungshof direkt einsehen. Im Übrigen erfolgt der Datenaustausch mit überprüften Unternehmungen auch im Landesrechnungshof über sichere Datenverbindungen oder eine Cloud, zu der nur die Mitglieder des jeweiligen Prüfungsteams Zugriff haben, damit vertrauliche Daten geschützt bleiben.

Auch bei den Sonderprüfungen herrscht eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit

Die in Rede stehende Dienstanweisung gilt nicht für Unternehmungen und berührt die am 28. April 2022 erteilten Prüfaufträge beziehungsweise Sonderprüfungen nicht. Die davon betroffenen Unternehmungen sind ausnahmslos kooperativ. Sie haben die umfangreichen Anforderungen zügig erfüllt sowie die angeforderten Daten und Unterlagen elektronisch übermittelt. Das sind bislang zig tausende Buchungszeilen und Datensätze (13.000 MB), die teilweise händisch ausgewertet und zugeordnet werden mussten beziehungsweise müssen. Denn nicht alle Informationen zu den Fragen der Antragstellenden können automatisch aus den Systemen gezogen werden, sondern müssen teilweise analog ermittelt und zumindest stichprobenartig überprüft werden.
Darunter befinden sich auch vertrauliche Daten wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vor allem bei den im Wettbewerb stehenden Unternehmungen.

 

28. Juni 2022

Am 28. Juni 2022 beging der Landesrechnungshof Steiermark sein vierzigjähriges Bestandsjubiläum in der Landstube im Grazer Landhaus.

Hausherrin Landtagspräsidentin Manuela Khom konnte alle, die in Politik und Verwaltung Rang und Namen haben, begrüßen und würdigte die Leistungen und die Zusammenarbeit mit ihrem Kontrollorgan. Bundespräsident Alexander Van der Bellen stellte sich mit einer Video-Botschaft ein. Die bewegende Festrede über Zukunftsfragen der Finanzkontrolle hielt die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker. Auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer – als einer der Gründungsväter – anerkannte die Leistungen und das Wirken des ältesten österreichischen Landesrechnungshofs. Dem Lob und der Anerkennung schlossen sich Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang sowie der Obmann des Kontrollausschusses, Klubobmann Mario Kunasek, an.

Mit rund 800 Prüfberichten sowie fast 100 Projektkontrollen zog Direktor Heinz Drobesch in seiner Dankesrede eine beachtliche Bilanz. Dazu gratulierten Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und ihre Kollegen aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien. Nach dem gelungenen Festakt bot sich zudem die Gelegenheit zum persönlichen Erfahrungsaustausch über aktuelle Themen der Finanzkontrolle.


Pammer, Hillinger, Goldeband, Khom, Kraker, Drobesch, Sedlak (Copyright LRH Steiermark)

Hillinger, Drobesch, Goldeband, Kraker, Krismer, Sedlak, Pammer (Copyright LRH Steiermark)

Redner (von links): Lang, Drobesch, Khom, Kraker, Schützenhöfer, Kunasek (Copyright LRH Steiermark)

 

14. Juni 2022

Am 14. Juni 2022 fanden sich Ehrengäste aus nah und fern im großen Wappensaal des Landhauses in Klagenfurt ein, um das fünfundzwanzigjährige Bestehen des Kärntner Landesrechnungshofs zu begehen.

Landtagspräsident Reinhard Rohr und Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer konnten neben Landeshauptmann Peter Kaiser, Bürgermeister Christian Scheider und dem Präsidenten der EURORAI und Direktor des Oberösterreichischen Landesrechnungshofs Friedrich Pammer auch die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe, Vertreterinnen und Vertreter des Rechnungshofs Österreich sowie den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs dazu begrüßen. Weiters nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Gesellschaft, Justiz, Wirtschaft und Verwaltung an der Feier teil. Auch der langjährige Leiter des Kontrollamts Harald Gutmann und der erste Landesrechnungshofdirektor Heinrich Reithofer waren anwesend. In den Ansprachen würdigten der Landtagspräsident, der Landeshauptmann und der Präsident der EURORAI die wertvollen Leistungen des Kärntner Landesrechnungshofs und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die „Kärnten nachhaltig verbessern“. Allein im Jahr 2021 hat das junge Team von Direktor Bauer 768 Empfehlungen erarbeitet und in eigener Sache das Europäische Gütesiegel namens „Effektiver CAF Anwender“ für seine Organisationsentwicklung erhalten. In der Regel werden 90 Prozent der Empfehlungen auch umgesetzt.

Am Folgetag der Jubiläumsfeier fand eine Konferenz der Rechnungshöfe statt, die sich mit den aktuellen Herausforderungen der Finanzkontrolle befasste.


Die hohe Festversammlung im Wappensaal im Landhaus in Klagenfurt (Copyright Helge Bauer)


Die Spitzen der Landesrechnungshöfe und die Vertreterin des Rechnungshofs: von links Hillinger, König, Pammer, Bauer, Goldeband, Krismer, Eggler-Bargehr, Drobesch, Mihalits, Sedlak (Copyright Helge Bauer)

Zusammenfassung

Der Bericht 11/2017 „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – Rechnungswesensysteme beim Land NÖ“ enthielt drei Empfehlungen und Hinweise zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens des Landes NÖ auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015, kurz VRV 2015, ab dem Finanzjahr 2020.

Die Nachkontrolle zu diesem Vorbericht ergab, dass von den drei Empfehlungen eine ganz, eine großteils und eine teilweise umgesetzt wurde. Das ergab eine Umsetzung von 83,3 Prozent. Auch den Hinweisen wurde großteils entsprochen.

In die Umstellung auf die VRV 2015 waren alle Dienststellen eingebunden. Die Federführung oblag den Abteilungen Landesamtsdirektion LAD1 und Finanzen F1 und erfolgte mit Landespersonal zum vorgegebenen Anwendungsjahr 2020. Dadurch konnten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden, die bereits früher umgestellt hatten.

Haushaltsführung und Rechnungslegung neu regeln

Die Umstellung auf die VRV 2015 und die gemeinsamen Grundsätze der Haushaltsführung der Länder hatten eine Anpassung der Richtlinien und Vorschriften zur Erstellung und Vollziehung des Voranschlags, zur Landesverrechnung sowie zur Erstellung des Rechnungsabschlusses erfordert. Die Anpassungen wurden durch fachbezogene Informationen, Veranstaltungen und Schulungen begleitet.

Die „Vorläufige Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)“ wurde nicht angepasst, weil mit der geplanten Einführung von SAP S/4HANA® als neues Rechnungswesensystem grundlegende Änderungen bevorstanden. Mit diesen Änderungen befasste sich das Arbeitspaket „Legistik“ im Rahmen des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ zur Umstellung der Rechnungswesensysteme auf SAP S/4HANA® (Ergebnis 1).

Vielfältige Informations-, Schulungs- und Bildungsangebote

Der Informations-, Schulungs- und Bildungsbedarf zur VRV 2015 wurde durch ein vielfältiges landesspezifisches Angebot an unterschiedlichen Formaten (Veranstaltungen, Vorträge, E-Learning) abgedeckt (Ergebnis 2).

Umstellung auf das Rechnungswesensystem SAP S/4HANA®

Die Einführung von SAP S/4HANA® sollte die Mehrphasenbuchhaltung aus dem Jahr 1981 als zentrales Rechnungswesensystem ablösen und umfasste auch die Vorsysteme und die vielen Schnittstellen. Daher wurden im Kreditverwaltungsprogramm YK und im Verlagsprogramm YD nur die unbedingt notwendigen Anpassungen an die VRV 2015 vorgenommen. Die ursprünglich geplante Anbindung des Verlagsprogramms YD an das Telebankingsystem unterblieb, weil das Programm in der ersten Ausbaustufe des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ Anfang 2024 abgelöst werden sollte. Eine kurzfristige Anbindung wäre daher weder wirtschaftlich noch sparsam gewesen (Ergebnis 3).

Mit dem Projekt „NÖ SAP – Digital Finance“ sollten die Rechnungswesensysteme des Landes NÖ mit jährlich über 3.500 zeitversetzten Schnittstellenläufen bereinigt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2022 zu, die noch offene Neuregelung der Haushaltsführung und Rechnungslegung beziehungsweise die Ablöse der „Vorläufigen Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO)“ durch eine zeitgemäße Haushaltsordnung im Zuge des Projekts „NÖ SAP – Digital Finance“ umzusetzen.

11. Mai 2022

Die NÖ Landesverfassung 1979 sieht Prüfaufträge des Landtags, des Rechnungshofausschusses oder eines Drittels der Landtagsabgeordneten vor. Der Landesrechnungshof erhielt am 29. April 2022 fünf Prüfaufträge von 26 Abgeordneten des Landtags. Diese verlangen eine Sonderprüfung der Gebarung der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, der NÖ Landesgesundheitsagentur und unter einem Antrag der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, der NÖ Familienland GmbH, der Radland GmbH, der Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., der Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie der NÖ.Regional.GmbH.

Die Gebarung dieser Unternehmungen soll in Bezug auf Rechtsgeschäfte mit Zahlungsflüssen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 überprüft werden. Die Antragstellenden erwarten sich einen Vorbericht bis 20. Juni und einen Endbericht bis 30. September 2022. Der Landesrechnungshof hat die Prüfaufträge in sein Prüfungsprogramm 2022/2023 aufgenommen, das rollierend an aktuelle Entwicklungen angepasst wird.

Fünf Prüfteams mit mindestens zwei Mitgliedern arbeiten die Aufträge im Rahmen der Zuständigkeiten und der Überprüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs, welche die NÖ Landesverfassung 1979 im IX Abschnitt Finanzkontrolle des Landes vorgibt, professionell ab. Die betroffenen Unternehmungen wurden darüber informiert. Sie können sich bereits auf die Einschau der Prüfteams vorbereiten sowie die Daten und die Unterlagen zu den im Prüfauftrag genannten Fragen, Gegenständen und Rechtsgeschäften bereitstellen. 

Foto: Landesrechnungshof

Prüfung der Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG
Prüfung der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH
Prüfung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften
Prüfung der NÖ Landesgesundheitsagentur
Prüfung von ausgewählten Rechtsträgern, an welchen das Land Niederösterreich beteiligt ist

2. Mai 2022

Der NÖ Landtag hat am 28. April 2022 Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband mit 54 von 55 abgegebenen Stimmen für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren wiederbestellt. Der All-Parteienantrag und das Abstimmungsergebnis zeigten, dass die Mitglieder des NÖ Landtags die Arbeit ihres Kontrollorgans schätzten. Landtagspräsident Karl Wilfing gratulierte zur erneuten Wiederbestellung als Direktorin des Landesrechnungshofs ab 1. Juli 2022 und überreichte die Bestellungsurkunde. Landesrechnungshofdirektorin Goldeband dankte für das überwältigende Votum, das dem gesamten Landesrechnungshof-Team geschuldet ist. Mit 140 Prüfberichten und Stellungnahmen sowie einem Umsetzungsgrad der Empfehlungen von zuletzt rund 86 Prozent sparte der Landesrechnungshof seit 1. Juli 2010 mehr ein als er selbst kostete und bewirkte zudem unzählige nicht monetäre Verbesserungen. Ziel bleibt auch in den nächsten sechs Jahren, auf die optimale Verwendung von Landesmitteln hinzuwirken ohne zu skandalisieren.

Klubobleute Klaus Schneeberger, Reinhard Hundsmüller und Udo Landbauer sowie die Fraktionsspitzen Helga Krismer-Huber und Indra Collini sowie Landeshauptfrau Johanna-Mikl Leitner und Landtagspräsident Karl Wilfing gratulieren Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband zur Wiederbestellung.

2. Februar 2022

In seiner ersten Sitzung des Jahres 2022 am 27. Jänner nahm sich der NÖ Landtag fünf Berichte seines Kontrollorgans vor. Die Mitglieder des Hohen Hauses nahmen die Berichte über die Integrationsangelegenheiten, die Energieversorgung der Landesgebäude, den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds, die Nachkontrolle der Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ sowie die Tätigkeiten des Landesrechnungshofs im ersten Jahr der SARS-CoV-2-Pandemie einstimmig zur Kenntnis.

Landesrechnungshof ist auch während einer Pandemie zur Stelle

Der Tätigkeitsbericht 2020 zeigte, dass der Landesrechnungshof seine Aufgaben auch während der Corona Pandemie erfüllte. Er berücksichtigte dabei die jeweilige Situation der zu überprüfenden Stellen, vor allem im Gesundheitswesen und passte sein Prüfungsprogramm und sein Personalkonzept an. Mit 20,5 besetzten Dienstposten, davon 18,1 im Prüfungsdienst legte er insgesamt 14 Berichte vor, davon drei Nachkontrollen zu Berichten aus Vorjahren. Diese ergaben einen Umsetzungsgrad von 84 Prozent und finanzielle Verbesserungen von rund sieben Millionen Euro bei Gesamtausgaben für den Landesrechnungshof von rund 2,4 Millionen Euro.

Die beiden Lockdowns im März und November 2020 wirkten im Jahr 2021 nach, in dem auf 19,6 besetzte Dienstposten, davon 17,6 im Prüfungsdienst insgesamt 13 Berichte kamen. Darunter die fünf am 27. Jänner 2022 behandelten.

Nachkontrolle zeigte weitere Verbesserung der Kinderbetreuung

Die Nachkontrolle zum Bericht über die zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen an den NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie den Landhauskindergarten ergab einen Umsetzungsgrad von 87,5 Prozent. Neben dem Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf und organisatorischen Verbesserungen konnte die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Im Jahr 2020/2021 standen 140 Kindergartenplätze mehr sowie mehr Personal zur Verfügung. Auch landesweit stiegen die Betreuungsquoten in allen Altersgruppen. Damit konnte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden.

Hohe Fachkompetenz auch in Integrationsangelegenheiten

Der Bericht über die Integrationsangelegenheiten anerkannte die Fachkompetenz der beiden Koordinationsstellen für Ausländerfragen und für Integrationsangelegenheiten in der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen, die sich durch eine zweckmäßige Organisation auszeichnete und ihre Tätigkeit an die an- und abschwellenden Flüchtlingszahlen anpasste. In den Jahren 2017 bis 2020 ging die Anzahl der Integrationsprojekte und damit die Ausgaben für Förderungen zurück. Der Landesrechnungshof regte an, Abrechnungen von kofinanzierten Förderungsprojekten, die der Bund bereits überprüft hat, zu vereinfachen beziehungsweise stichprobenartig zu kontrollieren und die langfristigen Wirkungen der Integrationsmaßnahmen untersuchen zu lassen.

Die Überprüfung des NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds ergab, dass der Fonds seinen Zweck, nämlich Zahlungen von Gemeinden für Amtshaftungsfälle auszugleichen, erfüllt hatte. In den Jahren 2010 bis 2020 leistete der Fonds in vier Fällen Ausgleichszahlungen von insgesamt 216.370,00 Euro an Gemeinden. Das Vermögen betrug 1,20 Millionen Euro, schrieb jedoch seit dem Jahr 2019 negative Ergebnisse. Daher regte der Landesrechnungshof an, die Beiträge der Gemeinden und die Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 1950 zeitgemäß anzupassen.

Weniger Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß trotz Flächenzuwachs

Der Bericht zur Energieversorgung von NÖ Landesgebäuden informierte, dass der Gesamtenergiebedarf der 574 Landesgebäude von 2010 bis 2020 um 4,4 Prozent anstieg, wobei sich die Grundflächen um 21,6 Prozent erhöhten. Rund 70 Prozent des Energiebedarfs entfielen auf Landeskliniken sowie auf Pflege und Betreuungszentren. Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger seit dem Jahr 2005 drückte den Treibhausgasausstoß um rund 35,5 Prozent. Die bereits seit Anfang 1983 bestehende Energiebuchhaltung sollte digitalisiert und weiterentwickelt werden. Die Gebäudeverwaltung konnte ihre jahrelangen Bemühungen um Anpassungen der Energielieferverträge abschließen und damit Kostenvorteile von rund einer Millionen Euro ermöglichen. Das Vertragsmanagement sollte weiter verbessert werden.

Am 5. November nahmen rund 70 Teilnehmende aus elf Ländern am Seminar der EURORAI (https://www.eurorai.org) in Sarajevo teil, um ihre unterschiedlichen Funktionen, Leistungen und Strategien zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie auszutauschen.

Landesrechnungshofdirektorin Goldeband hob den Mehrwert der regionalen Finanzkontrolle in Zeiten einer Pandemie hervor, der sich aus der Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, dem direkten Zugriff auf elektronische Akten, Haushaltsdaten und Systeme, den besseren Kenntnissen über die jeweilige Situation der überprüften Stellen und der Möglichkeit, die Prüfungspläne kurzfristig anzupassen und flexibel zwischen mobilem Arbeiten und Arbeiten im Büro wechseln zu können, ergab. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere die Rückführung der gestiegenen Schulden und Haftungen, werden die regionalen Rechnungshöfe noch lange beschäftigen.

Trotz Pandemie und schweren Unwettern, hat der Rechnungshof der Institutionen der Föderation in Bosnien und Herzegowina, gemeinsam mit dem Generalsekretariat der EURORAI, das interessante Seminar erfolgreich durchgeführt und sich als gewandter Gastgeber erwiesen.


Gruppenbild der Teilnehmenden am EURORAI Seminar


Landesrechnungshofdirektorin bei ihrem Vortrag