Am 7. November 2025 fand auf Einladung der Präsidentin des Rechnungshofs Österreich die Konferenz mit den Landesrechnungshöfen und dem Wiener Stadtrechnungshof in Wien statt. Das jährliche Treffen dient der Abstimmung der Prüfungsplanung sowie dem fachlichen Austausch über aktuelle Themen der Finanzkontrolle.
Das betraf diesmal die Budgetkonsolidierung von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Schließung von Kontrolllücken. Solche bestehen in Niederösterreich vor allem bei 573 Gemeinden und 631 Gemeindeverbänden sowie deren Beteiligungen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen, für die der Landesrechnungshof keine Prüfungszuständigkeit hat. Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem der Landesrechnungshof kein Kontrollrecht für die 547 Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern hat, mahnt Direktorin Edith Goldeband.

Gerade Gemeinden und Gemeindeverbände wären mit einer Gebarungskontrolle durch den Landesrechnungshof gut beraten, so Goldeband.


Spitzen der Rechnungshöfe bei der Planungskonferenz 2025 
©Rechnungshof

Am 23. Oktober 2025 behandelte der NÖ Landtag auch die Berichte des Landesrechnungshofs über die Tätigkeiten im Jahr 2024 (Bericht 5/2025) sowie über das System der NÖ Kinder- und Jugendhilfe (Bericht 6/2025) und die Förderung des Wohnungsbaus (Bericht 7/2025). Wie bereits in den Vorberatungen der Berichte im Rechnungshof-Ausschuss am 16. Oktober 2025 anerkannten Rednerinnen und Redner aller Fraktionen die Arbeit ihres Landesrechnungshofs und das Qualitätsbewusstsein seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das auch in den Qualitätszertifikaten für den Öffentlichen Sektor (Effective CAF User), der Barrierefreiheit der Website www.lrh-noe.at (WACA in Silver) sowie in Weiterbildungen und Innovationen zum Ausdruck kommt. Mit seinen Tätigkeitsberichten legt der Landesrechnungshof Rechenschaft über seine Leistungen und Wirkungen ab und informiert auch über die Hinweise, die er aus der Bevölkerung erhält. Der Landesrechnungshof geht solchen Hinweisen entweder selbst nach oder leitet sie an die zuständige Stelle weiter. Dabei stoßen seine fehlenden Prüfrechte insbesondere im Bereich von Gemeinden regelmäßig auf Unverständnis in der Bevölkerung. Die Geschäftsordnung des Landtags ließ keinen Zusatzantrag betreffend Rederecht für den Landesrechnungshof zu.

Bericht über das System der NÖ Kinder- und Jugendhilfe mit Vergleichsdaten zu anderen Bundesländern

Die NÖ Kinder- und Jugendhilfe dient der Sicherung des Kindeswohls und unterstützt die Erziehung von Minderjährigen. Im Jahr 2023 gab das Land NÖ dafür 149,40 Millionen Euro aus. Bund, Gemeinden, und Unterhaltspflichtige steuerten „nur“ 76,40 Millionen Euro bei. Daher hatte das Land NÖ mit 73,00 Millionen Euro um rund 15,00 Millionen beziehungsweise um 25,6 Prozent mehr Ausgaben zu tragen als im Jahr 2021, hauptsächlich für die Volle Erziehung von 2.218 Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie. Dafür standen sechs Sozialpädagogischen Betreuungszentren des Landes NÖ sowie 23 private Einrichtungen zur Verfügung. 800 Minderjährige kamen bei Pflegepersonen unter. Dafür fielen rund 104,00 Millionen Euro an. Das waren zwei Drittel der gesamten Kinder- und Jugendhilfe-Ausgaben 2023. Weitere 8.757 Minderjährige und 6.313 Familien beanspruchten Unterstützung der Erziehung.

Für die Kinder- und Jugendhilfe setzten sich 56 Mitarbeitende in der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe und 264 Fachkräfte für Sozialarbeit in den Bezirksverwaltungsbehörden sowie das Team der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft engagiert ein. Die berufsbedingten Belastungen sollte durch die angebotene Supervision und weitere Instrumente abgefedert werden, um Abgängen entgegenzuwirken. Die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen betrafen vor allem Gewalt an Minderjährigen (22,3 Prozent), Überforderung (19,5 Prozent) und Vernachlässigung (16,7 Prozent). Im Hinblick auf die steigende Anzahl an Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen sowie die Ausgabensteigerungen für „Volle Erziehung“ und „Unterstützung der Erziehung“ laut Nachtragsvoranschlag 2025/2026 sollte auch eine langfristige Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgenommen werden. Dazu wäre eine einheitliche und vollständige Erfassung der erbrachten Leistungen und damit eine unverfälschte Datengrundlage sicherzustellen. Die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik im Anhang des Berichts ermöglichen Vergleiche mit anderen Bundesländern.

Bericht über die Förderung des Wohnungsbaus

In den Jahren 2023 und 2024 gab das Land NÖ insgesamt rund 421,23 beziehungsweise 400,27 Millionen Euro für Wohnungsförderung aus. Von 2021 bis 2023 brach die Anzahl der zur Förderung bewilligten Wohneinheiten von 3.655 auf 44 ein. Zuwächse in den Bereichen Eigenheimerrichtung, Eigenheimsanierung und Wohnungssanierung konnten den Einbruch beim Wohnungsbau ausgleichen, der im Jahr 2024 wieder 5.256 zur Förderung bewilligte Wohneinheiten verzeichnete. Die Entwicklung spiegelte die wirtschaftliche Lage mit hohen Finanzierungs-, Grundstücks-, Energie- und Baukosten aufgrund der Inflation, der schrittweisen Anhebung der Leitzinsen und der Beschränkungen durch die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung wider.
Außerdem erforderte der explosionsartige Anstieg der Zahlungen für Zinscap-Zuschüsse von 56.906,00 Euro im Jahr 2022 auf rund 65,00 Millionen Euro wegen der Anhebung der Leitzinsen einen Förderungsstopp und ein neues Förderungsmodell, das ab 1. Dezember 2023 mit der „Objektförderung 50/50“ mit einem nachrangigen Förderungsdarlehen, degressiven Zinszuschuss und fixen Zinssatz zur Verfügung stand.
Ein Resolutionsantrag zur Empfehlung, die Errichtung von Wohnungsbauten in hochwassergefährdeten oder anderen Naturgefahren ausgesetzten Zonen nicht zu fördern, fand keine Mehrheit.
Mit dem „Almanach Bauen und Wohnen in Niederösterreich“ vom Dezember 2024 und der Studie „Wohnbauförderung in Österreich 2024“ vom Oktober 2025 lagen nun aktuellere Planungsgrundlagen der I IBW - Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH vor.

11. Juli 2025

Der Landesrechnungshof informiert den NÖ Landtag mit seinen Tätigkeitsberichten über die Ergebnisse seiner Kontrollarbeit und seine sonstigen Aktivitäten sowie über aktuelle Entwicklungen in der Finanzkontrolle. Damit legt er auch Rechenschaft in eigener Sache ab und vermittelt seine Organisation, Projekte und Kooperationen.
Der NÖ Landtag hat den Landesrechnungshof mit Unabhängigkeit und weitreichenden Prüfungsbefugnissen ausgestattet und stellt entsprechend hohe Ansprüche an sein Kontrollorgan. Das beinhaltet auch anspruchsvolle Prüfaufträge, wie die umfangreiche Sonderprüfung zur Tarifgestaltung der EVN AG in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Fernwärme im Jahr 2024 (Bericht 6/2024).

Beitrag zur optimalen Verwendung und nachhaltigen Wirkung der Landesmittel

Der Landesrechnungshof trägt zur „optimalen Verwendung und nachhaltigen Wirkung der Landesmittel“ bei, wie die im Jahr 2024 vorgelegten Berichte zeigen. Zum Beispiel konnten Verbesserungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft von 9,40 Millionen Euro erreicht werden; weitere fünf Millionen Euro jährlich könnten mit einer bedarfsgerechten Ausstattung von Einrichtungen mit Landesmitteln eingespart werden.
Die Ansprüche und die Ziele des Landesrechnungshofs erfordern neben fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen einen hohen persönlichen Einsatz aller Mitarbeitenden. Nur wenn jedes einzelne Teammitglied sein vielfältiges Wissen, seine langjährige Erfahrung und seine Expertise voll einbringt, lässt sich die angestrebte hervorragende Qualität in Überprüfung, Empfehlung und Berichterstattung erreichen. Für spezielle Fragen zieht der Landesrechnungshof auch externe Expertisen heran. Zudem pflegt er Kooperationen und Partnerschaften im In- und Ausland.

Auszeichnungen mit dem Europäischen Qualitätszertifikat 2016, 2020 und 2024

Der Landesrechnungshof wendet das Common Assessment Framework, das Qualitätssystem der Europäischen Union für den öffentlichen Sektor, an. Für die objektive externe Beurteilung sorgt dabei die Expertise des KDZ–Zentrum für Verwaltungsforschung als Österreichisches CAF Zentrum durch Seminare (Workshops) und Audits (Prüfungen). Am 28. November 2024 erreichte der Landesrechnungshof zum dritten Mal das Gütesiegel im öffentlichen Sektor, das ihn als effektiven Anwender des CAF auszeichnet. Die Rezertifizierung motiviert den Landesrechnungshof sein Qualitätssystem weiter zu vertiefen sowie seine Arbeitsweise, Organisation und Prozesse laufend zu verbessern.

Kooperationen und Forschungsprojekt zur Nutzung Künstlicher Intelligenz

Die Kooperationen insbesondere mit anderen Rechnungshöfen dienen dazu, die Expertise und das Wissen zu bündeln. Damit können gemeinsame Herausforderung für die Finanzkontrolle effektiver und effizienter bewältigt werden. Das betraf im Jahr 2024 die Sonderprüfung zu den Energietarifen, die Zusammenarbeit mit anderen Landesrechnungshöfen und der Bundeswettbewerbsbehörde oder das Forschungsprojekt „Improving the Audit Function with Artificial Intelligence (AI)“ der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs.
Das Projekt zur Verbesserung der Prüffunktion untersucht, welche Anwendungen von Künstlicher Intelligenz wirtschaftlich und zweckmäßig in der Finanzkontrolle eingesetzt werden können. Es wird von der Europäischen Union aus Mitteln des Programms „Technical Support Instruments“, kurz TSI, finanziert und von der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ausgeführt.

Direktorin Goldeband überreicht Präsident Wilfing den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024

Landtagspräsident Wilfing und Landesrechnungshofdirektorin GoldebandLandtagspräsident Wilfing und Landesrechnungshofdirektorin Goldeband 

Die Landeshauptfrau und das Landtagspräsidium gratulieren zur dritten Auszeichnung mit dem europäischen Qualitätszertifikat „CAF-Gütesiegel“

Landeshauptfrau Mikl-Leitner, Direktorin Goldeband und Präsident Wilfing

Zweiter Präsident Waldhäusl, dritte Präsidentin Schmidt, Direktorin Goldeband, Präsident Wilfing und Stv. Direktor Pogats
© NÖ Landtagsdirektion

4. Juli 2025

 

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 weist der Landesrechnungshof auf den verschärften Konsolidierungsbedarf hin, den das negative Ergebnis im Finanzierungshaushalt sowie die Erhöhung des Schuldenstands und des negativen Nettovermögens des Landes NÖ hinterlassen. Der Ergebnishaushalt wies zwar ein positives Nettoergebnis aus (14,1 Millionen Euro), das sich jedoch hauptsächlich aus Bewertungen von nicht finanzierungswirksamen Positionen ergab. Ohne Konsolidierung drohen eine schlechtere Bonitätsbewertung und damit höhere Finanzierungskosten. Um eine weitere Erhöhung der Finanzschulden zu vermeiden, müssen ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Das erfordert einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen sowie eine rasche und wirkungsvolle Aufgabenkritik, die der NÖ Landtag mit dem Voranschlag 2025 beschloss.
Daran wären alle mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen und deren Ausstattung mit Landesmitteln an deren Finanzbedarf anzupassen. Einige Einrichtungen, so die Facility Management GmbH für Wissenschaft + Kultur in Niederösterreich und die NÖ Kulturwirtschaft GmbH., gewährten dem Land NÖ Kassenstärker (kurzfristige Kredite) von insgesamt 121,6 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2024). Dafür fielen 4,5 Millionen Euro an Zinsen an. Die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen aus Landesmitteln im Rahmen von Förderungen, Zuschüssen oder Vertragsentgelten war daher nicht wirtschaftlich und zweckmäßig.

Nachkontrollen zeigen Verbesserungen, aber auch Nachbesserungsbedarf

Die Nachkontrolle zu den vier NÖ Landessonderschulen ergab, dass den 14 Empfehlungen aus dem Vorbericht 6/2020 insgesamt zu 78,6 Prozent entsprochen wurde. Damit konnten Verbesserungen und Investitionen von 2,68 Millionen Euro erreicht werden.
Noch offen blieben die Überarbeitung der Organisationsgrundlagen und der Unterlagen für den betrieblichen Brandschutz (Brandschutzplan, Bedienungsgruppenverzeichnis der Brandmeldeanlage, Verlegungsplan). Im Schuljahr 2024/2025 besuchten 197 Kinder und Jugendliche mit sozialpädagogischem Sonderbedarf eine der vier Landessonderschulen in Allentsteig, Hinterbrühl, Hollabrunn und Wiener Neustadt. Das Landesrehabilitationsheim Wiener Neustadt betreute 106 Kinder und Jugendliche. Im Rechnungsjahr 2023 gab das Land NÖ dafür insgesamt 13,86 Millionen Euro aus. Davon entfielen über 80,0 Prozent auf Personal für rund 102 Lehrkräfte.

Die Nachkontrolle zur Geschäftsbesorgung zur Förderung der NÖ Musikschulen zeigte, dass die 17 Empfehlungen aus dem Vorbericht 9/2014 insgesamt zu 82,4 Prozent umgesetzt und das System der Förderung der 126 NÖ Musikschulen mit ihren 60.314 Schülerinnen und Schülern (im Jahr 2023) umgestellt wurden. Im Jahr 2023 betrug der Gesamtaufwand für Musikschulen 104,70 Millionen Euro. Davon trugen die Musikschulerhalter (Gemeinden) 40,8 Prozent, das Land NÖ 36,7 Prozent und das Schulgeld beziehungsweise die Elternbeiträge 27,2 Prozent. Eine Taskforce arbeitete an einem Musikschul-Entwicklungskonzept mit messbaren Zielen sowie berechenbaren Indikatoren zur Verfolgung von Leistungen und Wirkungen. Das Konzept sollte für das Musikschuljahr 2026/27 vorliegen.

Die Nachkontrolle zur „NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU)“ ergab, dass die 14 Empfehlungen aus dem Vorbericht 4/2020 zu 78,6 Prozent umgesetzt wurden. Die Förderverträge statteten die NÖKU jedoch in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln aus, was weder wirtschaftlich noch zweckmäßig war. Denn die Gesellschaft hielt Reserven und veranlagte beim Land NÖ damit 39,00 Millionen Euro. Dafür zahlte ihr das Land NÖ 1,29 Millionen Euro an Zinsen. Ende 2023 verfügte die NÖKU zudem über Guthaben bei Kreditinstituten von 34,76 Millionen Euro. Die NÖKU war gefordert, die Strukturen und die Leistungen der NÖKU-Gruppe einer Aufgabenkritik zu unterziehen, insbesondere in Bezug auf die Eigendeckungsfähigkeit der Teilbetriebe (Institutionen/Marken). Trotz geänderter Berechnungsmethode (Herausnahme des Abschreibungsaufwands) wiesen die sechs Ausstellungbetriebe im Jahr 2023 nur einen Eigendeckungsgrad von 20,0 Prozent und die zehn Veranstaltungsbetriebe einen solchen von 26,7 Prozent auf.

Dank und Anerkennung für die gründliche Kontrollarbeit im NÖ Landtag

Der NÖ Landtag hat die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 sowie die drei Nachkontrollen am 26. Juni 2025 im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss beziehungsweise im Rechnungshof-Ausschuss behandelt sowie in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 debattiert und einstimmig angenommen. Im Rahmen der Debatten erhielten der Landesrechnungshof und die Prüfungsteams Dank und Anerkennung für ihre gründliche Arbeit.

Am 3. Juni 2025 erhielt Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband auf Antrag von Landtagspräsident Karl Wilfing das „Große Goldene Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich“. Die feierliche Überreichung nahm Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner im Landhaus vor. In ihrer Laudatio hob die Landeshauptfrau die Entwicklung des Landesrechnungshofs als unabhängiges Organ durch die Leitlinien von Direktorin Goldeband, nämlich „Optimieren nicht Skandalisieren“ sowie „Klarheit vor Harmonie“ hervor. Sie dankte der Direktorin für ihren unermüdlichen Einsatz, der den Landesrechnungshof zu einem leistungsfähigen, schlagkräftigen und glaubwürdigen Kontrollorgan gemacht hat, der modern, digital und mit einem hohen Frauenanteil als Vorbild für nachkommende Generationen auftritt.

Die Landesrechnungshofdirektorin dankte der Landeshauptfrau und dem Landtagspräsidenten für diese hohe Auszeichnung und richtete ihren Dank an alle, die beruflich und privat, dazu beigetragen haben. Vor allem den anwesenden Mitgliedern der Präsidiale des NÖ Landtags im und außer Dienst, die ihre Wahl und Wiederwahl ermöglicht haben. Ohne diese mutigen Entscheidungen, ohne ihren Rückhalt, ihre Unterstützung aber auch ihre ehrlichen Rückmeldungen und kritischen Anmerkungen wären die ausgezeichneten Erfolge und Leistungen nicht möglich gewesen.

Als Kontrollorgan des NÖ Landtags richtete die Direktorin ihren besonderen Dank an Landtagsdirektor Thomas Obernosterer mit seinem Team und Vorgänger Karl Lengheimer, die ihr mit Rat und juristischer Expertise sowie mit dem Pressesprecher Christoph Fuchs zur Seite stehen, sowie an den Landesamtsdirektor Werner Trock und seine Stellevertreterin Verena Sonnleiter stellvertretend für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden der Landesverwaltung und Landeseinrichtungen.

Denn die Hinweise und die Empfehlungen des Landesrechnungshofs sollen „Politik, Verwaltung und öffentliche Wirtschaft vor Schaden bewahren“ und das kann nur durch eine professionelle Zusammenarbeit mit den überprüften Stellen gelingen.

Öffentliche Finanzkontrolle braucht Medien zur Vermittlung, auch oder gerade weil der Landesrechnungshof mit seinem beratenden Prüfungsansatz nicht in die Medien drängt. Daher dankte die Landesrechnungshofdirektorin den anwesenden Chefredakteuren Walter Fahrnberger und Lukas Lusetzky stellvertretend für alle NÖ Medien für die faire Berichterstattung insbesondere auch bei medialen Auseinandersetzungen. Weiters dankte sie der Runde der Unabhängigen aus Kinder- und Jugendanwältin, Tierschutzombudsfrau, Geleichbehandlungsbeauftragten, Umweltanwalt, Patienten- und Pflegeanwalt sowie den Präsidenten des Verwaltungsgerichts für die freundschaftliche Zusammenarbeit im Dienst des Landes.

Zudem würdigte die Direktorin die Aufbauarbeit ihres Vorgängers Walter Schoiber, von dem sie einen gut bestellten „Hof“ mit einem qualifizierten und engagierten Team übernommen hat, und die Leistungen ihres Teams, die heuer zum dritten Mal mit dem Europäischen Qualitätszertifikat ausgezeichnet wurden. Dank der Unterstützung des Landtags kamen neue Aufgaben, wie indirekten Beteiligungen oder die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses, und mehr Personal hinzu, wobei hier noch Möglichkeiten bestehen.

Für hervorragende Leistungen braucht es auch einen kulturellen und sportlichen Ausgleich sowie Freundschaften, die einen Mut machen Unbekanntes zu erkunden und nicht zuletzt einen verständnisvollen Lebensmenschen, schloss
die Landesrechnungshofdirektorin zutiefst dankbar und sichtlich bewegt.

Bei der Ehrenzeichenverleihung:


(v.l.n.r.) LH-Stellvertreter Udo Landbauer, Helga Krismer-Huber (Klubobfrau GRÜNE), Hannes Weninger (Klubobmann SP), Elvira Schmidt (Dritte Landtagspräsidentin), Walter Schoiber (Landesrechnungshofdirektor a.D.), Johann Penz (Landtagspräsident a.D.), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband, Landtagspräsident Karl Wilfing, Gottfried Waldhäusl (Zweiter Landtagspräsident), Klaus Schneeberger (Bürgermeister Wr. Neustadt, Klubobmann VP a.D.), Kurt Hackl (Klubobmann VP) und Helmut Hofer-Gruber (stv. Fraktionssprecher NEOS)

Ehrenzeichen-Überreichung

(v.l.n.r.) Landtagspräsident Karl Wilfing, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sowie Landesrechnungshofdirektorin mit Gatten Richard Goldeband

Bilder: © NLK Filzwieser

 

Am 14. Mai 2025 tagten die Spitzen der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs Wien in Linz. Die Tagung stand ganz im Zeichen der Digitalisierung und der Nutzung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in der Finanzkontrolle. Dazu besteht ein gemeinsames Forschungsprojekt der Rechnungshöfe „Improving the Audit Function with Artificial Intelligence (AI)“, das die Europäischen Union im Rahmen des Programms „Technical Support Instruments“ finanziert und die OECD ausführt. Im Rahmen von Anwendungsfällen soll dabei ermittelt werden, wie Künstliche Intelligenz das Prüfungs- und Berichtswesen verbessern kann. Weitere Themen bildeten Fragen des Daten- und Geheimnisschutzes sowie der Informationsfreiheit und damit zusammenhängende Novellen der rechtlichen Grundlagen der Rechnungshöfe (Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, neue Regeln für Förderungsprüfungen, Kontrolllücken bei Gemeinden und Gemeindeverbänden).

Am 13. Mai 2025 bot die Jubiläumsfeier „25-Jahre Landesrechnungshof Oberösterreich“ einen beeindruckenden Rückblick auf 581 Berichte sowie einen Ausblick auf die Zukunft der OÖ Finanzkontrolle. Mit dem Landtagspräsidenten, dem Landeshauptmann und den sieben Klubobleuten würdigten zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Oberösterreich die erfolgreiche Entwicklung und die anerkannte Kontrollarbeit des OÖ Landesrechnungshofs. Dieser verfügt seit dem Jahr 2010 über das NPO-Label für Management Exzellenz und wird "weiterhin für Transparenz sorgen sowie dazu beitragen, dass auch nachfolgende Generationen in Oberösterreich gut leben können“, so Direktor Mag. Rudolf Hoscher abschließend. Auch der Landesrechnungshof Niederösterreich gratulierte dem Direktor und seinem Team und dankte für die perfekte Organisation der Tagung.

Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner führte in der Mittagspause durch das historische Landhaus mit seinem modernen Innenleben.

Dr. Wolfgang Steiner (Landtagsdirektor)Direktoren Sedlak, Hoscher und Drobesch mit Andrea Preinfalk vom LRH OÖ
Von links: Dr. Wolfgang Steiner (Landtagsdirektor). Mag. Werner Sedlak, MA (Direktor Stadtrechnungshof Wien), Mag. Rudolf Hoscher (Direktor LRH Oberösterreich), Andrea Preinfalk (LRH OÖ), Dr. Heinz Drobesch (Direktor LRH Steiermark)
© LRH/Edith Goldeband

Gruppenfoto der Rechnungshöfe bei der Jubiläumsfeier

Gruppenfoto der Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshof Wien

Von links: Dr.in Brigitte Eggler-Bargehr (Direktorin LRH Vorarlberg), Mag. Dr. René Wenk (Direktor LRH Burgenland), Dr. Anna Rossol (Sektionschefin Rechnungshof Österreich), Mag. Werner Sedlak, MA (Direktor Stadt RH Wien), Mag. Rudolf Hoscher (Direktor LRH Oberösterreich), MMag. Günter Bauer, MBA (Direktor LRH Kärnten), Dr.in Edith Goldeband (Direktorin LRH Niederösterreich), MMag.a Dr.in Monika Aichholzer-Wurzer (Direktorin LRH Tirol),
Mag. Ludwig F. Hillinger (Direktor LRH Salzburg)
© Land OÖ/Tina Gerstmair

Die Empfehlungen aus dem Vorbericht über die NÖ Landessonderschulen setzte die Abteilung Schulen K4 zu 78,6 Prozent um. Das betraf unter anderem ein Konzept zur Entwicklung der gemeinsamen Standorte von Landessonderschulen und Landesbetreuungszentren sowie zur Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe GS6 und der Bildungsdirektion für Niederösterreich, weiters die Zusammenführung der Landessonderschule Hollabrunn und der Allgemeinen Sonderschule unter einer gemeinsamen Leitung auf dem Schulcampus Hollabrunn (Ergebnis 4), Sanierungen und Baumaßnahmen um 2,68 Millionen Euro (Ergebnis 5), notwendige Schulungen des Verwaltungspersonals (Ergebnis 7) sowie eine Halbierung der Dienstfahrzeuge auf drei (Ergebnis 8).
Für die Wäschereinigung für die Landessonderschule und das Landesrehabilitationsheim Wiener Neustadt wurden hingegen weder Vergleichsangebote eingeholt noch Möglichkeiten einer Einkaufsgemeinschaft geprüft (Ergebnis 11).

Auch die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU) setzte die Empfehlungen aus dem Vorbericht zu 78,6 Prozent um. Sie konnte damit unter anderem Doppelgleisigkeiten abbauen, eine Million Euro an Verbindlichkeiten für die das Land NÖ aufkam vorzeitig tilgen sowie den Stromverbrauch senken. Allerdings erhöhten das Wachstum der NÖKU-Gruppe und die Förderverträge die finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt. Die Verträge statteten die NÖKU-Gruppe in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln aus, das nicht mehr wirtschaftlich und zweckmäßig war, wie der Landesrechnungshof bereits in seinen Stellungnahmen zu den Entwürfen der Rechnungsabschlüsse 2022 und 2023 feststellte. Daher sollte die NÖKU in die Aufgabenkritik zur Budgetkonsolidierung eingebunden werden und vor der Inangriffnahme neuer Vorhaben sollten Bedarfsprüfungen durchgeführt werden (Ergebnisse 3 und 8).

NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU), Nachkontrolle (Bericht 02/2025)
NÖ Landessonderschulen Querschnittsprüfung, Nachkontrolle (Bericht 03/2025)

Am 20. und 27. Februar 2025 behandelte der Rechnungshof-Ausschuss und der NÖ Landtag den Bericht über den Zu- und Umbau des NÖ Pflege- und Betreuungszentrums Hainfeld, den der NÖ Landtag am 2. Juli 2015 mit Projektkosten von 15,75 Millionen Euro auf Preisbasis 2011 genehmigte. Dieser Landtagsbeschluss wurde mit Änderungen umgesetzt. Die Eröffnung erfolgte am 18. Mai 2022. Die Inanspruchnahme der 24-Stunden-Betreuung reduzierte den Bedarf an Pflege- und Betreuungsplätzen von 126 auf 114. Weitere Änderungen betrafen den Neubau eines Bauteils statt eines Umbaus, die Errichtung von Wohngruppen statt Stationen sowie die Erhöhung von Einzelzimmern. Die Mehrkosten für diese Änderungen von zumindest 1,25 Millionen Euro waren durch Reserven gedeckt. Das wies auf überhöhte Reserven in den geplanten Projektkosten hin und erforderte eine Evaluierung der Kostenermittlung. Eine Gesamtauftragssumme fehlte ebenso wie eine Gesamtinvestitionssumme und eine Gesamtdokumentation. Da auch keine Schlussrechnung vorlag, blieb offen, ob die Projektkosten auf Preisbasis 2011 eingehalten wurden.
Der Bericht informiert über die Leasing-Finanzierung und die Gesamtkosten von 27,26 Millionen Euro, die Restzahlungen bis 2043 von 22,49 Millionen Euro und das Leasingentgelt von 1,18 Millionen Euro im Jahr 2023.

Leitfaden „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen, Checkliste für ausschreibende Stellen“

Im Vergabewesen bestand die Herausforderung darin, angemessene Preise durch einen fairen und lauteren Wettbewerb sicherzustellen und kartellrechtswidriges Verhalten von Auftragnehmern zu unterbinden (Tischlereikartell).
Dazu dient der Leitfaden „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen, Checkliste für ausschreibende Stellen“, den die Bundeswettbewerbsbehörde und die Landesrechnungshöfe im November 2024 herausgegeben haben.

6. Dezember 2024

Bundeswettbewerbsbehörde und Landesrechnungshöfe legen eine gemeinsame Checkliste „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen“ vor.

Die Checkliste führt die Expertise aus Bundeswettbewerbsbehörde und Landesrechnungshöfen zusammen, die sich im Rahmen ihrer unterschiedlichen Aufgaben sowie unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit, als Bundesbehörde und als unabhängiges Kontrollorgan des jeweiligen Landtags, für rechtskonforme öffentliche Auftragsvergaben einsetzen. Im Sinn seines beratenden Prüfungsansatzes hat auch der Landesrechnungshof Niederösterreich an der Checkliste mitgearbeitet und sich auf Basis seiner Kernaussagen eingebracht, um seine präventive Wirkung zu verstärken.

Das umfasst die Grundsätze des Vergaberechts insbesondere eines freien und lauteren Wettbewerbs, einer Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie einer Vergabe an geeignete Anbieter zu angemessenen Preisen sowie – auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit – die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Auftragsart oder der geringe Auftragswert keine Ausschreibung erfordern, sondern zum Beispiel eine Direktvergabe zulassen.

Das Kartellrecht und das Strafrecht schützen den freien und lauteren Wettbewerb durch Geldbußen und mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Daher stellen rechtswidrige Absprachen kein tolerierbares Vergehen dar. Wie der anhängige Strafprozess um illegale Preisabsprachen im NÖ Hochwasserschutz und vergangene Verfahren (Baukartell, Tischlereikartell) zeigen, betrifft das auch Direktvergaben und dürfte nicht hinreichend bekannt sein.

Daher unterstützt die Checkliste – wie die Kernaussagen des Landesrechnungshofs – die ausschreibenden und vergebenden Stellen in der Verwaltung sowie die Unternehmungen des Landes und der Gemeinden dabei, rechtswidrige Absprachen in Vergabeverfahren zu verhindern beziehungsweise zu erkennen. Dazu enthält die Checkliste konkrete Hinweise und Maßnahmen.

Checkliste

13. Juni 2024

Am 13. Juni 2024 tagten die Spitzen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs in Bregenz. Das Arbeitstreffen behandelte aktuelle Themen des Datenschutzes, die Einführung eines Parlamentarischen Datenschutzkomitees auf Bundesebene und die Opt-in-Möglichkeit für die Länder dazu, die Anforderungen der Rechnungshöfe an KI-Anwendungen, die Datenanalysen und andere Nutzungen der Finanzkontrolle. Die Tagung, die das Team des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg unter Leitung der Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr perfekt organisiert hatte, klärte und festigte gemeinsamen Positionen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs im Interesse einer wirksamen Finanzkontrolle.

Im Anschluss an die Tagung fand das Jubiläumsaudit anlässlich „25 Jahre Landes-Rechnungshof Vorarlberg“ im Landhaus in Bregenz statt. Dazu und zur beeindruckenden Erfolgsbilanz der Direktorin Eggler-Bargehr und ihrem Team mit tausenden umgesetzten Empfehlungen gratulierten nicht nur die Direktorinnen und Direktoren der österreichischen Rechnungshöfe, sondern auch die hochrangigen Persönlichkeiten des Landes Vorarlberg. Der Landtagspräsident Harald Sonderegger sagte namens des Landtags: „Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaats. Mit ihrer höchst kompetenten Prüfarbeit sorgen sie dafür, dass die vorhandenen Ressourcen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden!“
Der Präsident des Fiskalrats Christoph Badelt mahnte in seinem Festvortrag mit Blick auf die Verbundenheit der öffentlichen Haushalte und den Finanzausgleich notwendige Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung ein.

Bildrechte © Landesrechnungshöfe Vorarlberg und Burgenland


Spitzen der Landesrechnungshöfe und des Wiener Stadtrechnungshofs


Arbeitstreffen der Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs Wien 


Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe und des Stadtrechnungshofs Wiens und der Präsident des Fiskalrats



 

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