Der NÖ Landtag hat am 21. Oktober 2021 die Berichte über Integrationsangelegenheiten und die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen.
Die Berichte über die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste, den NÖ Landschaftsfonds und die urologische Versorgung in Niederösterreich nahm der Landtag, wie vom Ausschuss beantragt, einstimmig zur Kenntnis

Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste ermöglichen eine lange Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen zu Hause. Im Jahr 2019 betrug der Gesamtaufwand dafür rund 174 Millionen Euro. Davon trugen das Land NÖ und die 17.272 betreuten Personen 81 Prozent. Weitere 18 Prozent steuerte der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds bei und nur 1 Prozent die Sozialversicherung (Hauskrankenpflege). Die soziale Entwicklung verschärfte die personellen Engpässe der fünf Organisationen, die diese Dienste erbrachten und das Versorgungsrisiko. Daher sollten die unterschiedlichen Planungen zu einer Sozialplanung zusammengeführt werden.

Die Förderungen des NÖ Landschaftsfonds dienten der Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft, insbesondere in NÖ Gemeinden mit Gewinnungsstätten. Dafür vergab der Fonds jährlich rund vier Millionen Euro aus Mitteln der Landschaftsabgabe. Der Fonds richtete diese Förderungen verstärkt auf Bodenschutz und Klimaschutz aus. Er sollte seine Richtlinien durch ein Kennzahlensystem ergänzen, um die Wirkung der Förderungen messen zu können.

Die urologische Versorgung in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken verteilte sich auf sieben Standorte mit insgesamt 234 stationären und tagesklinischen Betten und zeichnete sich durch hohe Zufriedenheit der befragten Patienten aus. Ein Überhang von 23 Betten und regionale Unterschiede wiesen jedoch auf Optimierungspotenziale im Gegenwert von über sechs Millionen Euro hin. Weiterhin fehlte eine standortgenaue Versorgungsplanung.

Für den Fall ihrer Verhinderung hat die Landesrechnungshofdirektorin, Edith Goldeband, einen Stellvertreter zu bestellen oder wird jeweils vom rangältesten Mitglied des Landesrechnungshofs vertreten, so schreibt es die NÖ Landesverfassung vor.

Nachdem ihr langjähriger Stellvertreter Mag. Manfred Rohrböck, MBA, MSc mit 1. Mai dieses Jahres nach über 42 Jahren im Landesdienst, davon 38 Jahre in der Finanzkontrolle und 30 Jahre in der Personalvertretung in den wohlverdienten Ruhestand getreten war, musste sie diese wichtige Funktion mit einer ebenso anerkannten Persönlichkeit nachbesetzen. Ihre Wahl fiel auf Mag. Christian Pogats, MBA, MSc, der dafür nach zweieinhalb Jahren wieder in den Landesrechnungshof zurückkehrte. In der Zwischenzeit vertrat Mag. Erich Retzl die Landesrechnungshofdirektorin.

Der im Jahr 1973 geborene Christian Pogats begann seine Berufslaufbahn am 1. August 1997 ursprünglich als Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und später als Qualitätsmanager im damaligen Landesklinikum Thermenregion Mödling. Von dort wechselte er mit Wirksamkeit vom 1. September 2005 in den Prüfungsdienst des Landesrechnungshofs. Aufgrund seiner fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen stieg er rasch zum Prüfungsleiter auf, wobei er sich auch konsequent fortbildete. So erwarb er nebenberuflich Studienabschlüsse in Pflegewissenschaft (Magister), Health Services Management (MBA) und Pflegemanagement (MSc), weiters absolvierte er Ausbildungen zum Diplomierten Krankenhausbetriebswirt und im Risikomanagement. Daher konnte es nicht überraschen, dass ihn Anfang April 2019 der Ruf von Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf ereilte. Während der Pandemie war die Expertise von Christian Pogats im Gesundheitsbereich sowie im Qualitäts- und Risikomanagement in einem Regierungsbüro besonders gefragt. Nach rund zweieinhalb Jahren kehrte diese Expertise angereichert um wertvolle Erfahrungen nun wieder in das Kontrollorgan des NÖ Landtags zurück und wird im Weg der Finanzkontrolle für den NÖ Landtag weiterhin der NÖ Landesregierung zu Gute kommen, versichert Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband. Schließlich hat Christian Pogats den beratenden Prüfungsansatz des Landesrechnungshofs mitgeprägt und seine Hinweise und Vorschläge stets auf die Optimierung sowie kontinuierliche Verbesserung der überprüften Gebarungen – und nicht auf Skandalisierung – ausgerichtet.

Mit Christian Pogats als Stellvertreter der Landesrechnungshofdirektorin erfährt die Spitze des Kontrollorgans des NÖ Landtags die gewünschte Verstärkung und der Präsident des NÖ Landtags, Karl Wilfing, kann sich weiterhin darauf verlassen, dass sich die NÖ Finanzkontrolle auch im Vertretungsfall in besten Händen befindet.

Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, in diesem Falle des Landesrechnungshofs Niederösterreich.

Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Amtssignatur des Landesrechnungshofs Niederösterreich

 


Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.

Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ verfügbar.
Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button "Durchsuchen", dann "Prüfen") zur Prüfung hoch.

Für Rückfragen steht Ihnen der Landesrechnungshof Niederösterreich unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)

Der NÖ Landtag befasste sich am 12. und 20. Mai 2021 mit vier Berichten des Landesrechnungshofs und erhob diese einstimmig zum Beschluss. Dabei handelte es ich um zwei Nachkontrollen, einen Bericht über die Vollziehung der Ausnahmen vom Wochend-, Feiertags- und Nachtfahrverbot sowie einen Bericht über die Errichtung des zweiten Verwaltungsgebäudes für das Institute of Science and Technologie – Austria in Klosterneuburg. Ein weiterer Bericht über die Sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste vom 18. Mai 2020 wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

Empfehlungen zu 78 beziehungsweise 93 Prozent umgesetzt

Die Nachkontrolle zum System der NÖ Wohnungsförderung ergab, dass das Haftungsmodell und die Niedrigzinsen den Förderungsbedarf um 65 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2016 senkten. Die zuständige Abteilung baute zudem 3,5 Vollzeitäquivalente ab. Die Empfehlungen zur Abwicklung des NÖ Wohnbauförderungsfonds und Evaluierung der Mitnahmeeffekte sowie das Gesamtkonzept für die Öffentlichkeitsarbeit fehlten. Auch die Leistungs- und Wirkungsziele waren noch ausbaufähig.

Die Nachkontrolle zum System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie ergab, dass der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds seine Verbindlichkeiten um über 127 Millionen Euro auf rund 24 Millionen abbaute. Damit senkte der Fonds seine Finanzierungskosten um 1,40 Millionen Euro. Stammvermögen und Rückstellungen konnten erhöht werden, sodass der Fonds über Mittel zur Überwindung der COVID-19 Pandemie verfügte.


Zahlreiche Ausnahmen von Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverboten

Die Landesrechnungshöfe Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg überprüften die Vollziehung des Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverbots für den Schwerverkehr. Die koordinierte Prüfung ergab, dass zahlreiche Ausnahmen die Wirkung dieser Fahrverbote herabsetzen, die gewünschte Wirkung jedoch durch andere Faktoren wie Ruhezeiten und Geschäftszeiten eintritt. Alle fünf Rechnungshöfe zeigten Möglichkeiten der Digitalisierung und Deregulierung sowie der Verwaltungsvereinfachung auf.

Grundlagenforschung und Lehre auf höchstem Niveau

Das Land NÖ verpflichtete sich, die Infrastruktur für das Institute of Science and Technology – Austria in Klosterneuburg zu errichten und zu erhalten. Dafür stellte der NÖ Landtag 479,5 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2025 bereit. Das zweite Verwaltungsgebäude des IST-Austria wurde mit dem „klimaaktiv“ Qualitätszeichen ausgezeichnet. Errichtung und Finanzierung des Verwaltungsgebäudes beruhten jedoch teilweise auf zwanzig Jahre alten Strukturen, die evaluiert und zeitgemäß angepasst werden sollten, um mit der Exzellenz des IST-Austria mithalten zu können.

Der NÖ Landtag hat am 18. März 2021 einstimmig die Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs auf Unternehmungen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital erweitert. Ausgenommen bleiben börsennotierte Unternehmungen, für die das prüfungsbegründende Beteiligungsausmaß weiterhin mindestens 50 Prozent betragen muss. Mit der Novelle zur NÖ Landesverfassung 1979 hat der NÖ Landtag zudem klargestellt, dass sich die Zuständigkeit seines Kontrollorgans auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe (Tochtergesellschaften) erstreckt, bei denen dieselben Voraussetzungen vorliegen. Bisher musste dazu ein Bezug zur Gebarung des Landes oder eine „tatsächliche Beherrschung“ durch das Land NÖ nachgewiesen werden.

Der Landesrechnungshof sieht seinen Weg bestätigt, durch Prüfung und Beratung zur Optimierung der Verwaltung und Wirtschaftsführung des Landes NÖ beizutragen (nicht zur Skandalisierung). Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Prüfungslücke bei börsennotierten Unternehmungen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wie in anderen Bundesländern geschlossen wird. Allein die Möglichkeit einer Kontrolle wirkt präventiv und stärkt das Vertrauen der Aktionäre und Investoren in die Unternehmung; zudem hätten gerade kleinere Gemeinden große Vorteile durch Hinweise und Empfehlungen des Landesrechnungshofs.

Doppelbudgets für mehr Planungssicherheit

Eine weitere Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 ermöglicht die Vorlage eines Doppelbudgets. Die Rechnungsabschlüsse werden weiterhin jährlich vorgelegt und im Entwurf vom Landesrechnungshof begutachtet, ob der Abschluss im Einklang mit dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vorgaben und voranschlagswirksamen Beschlüssen des NÖ Landtages steht.

In seiner Sitzung am 21. Jänner 2021, nahm sich der NÖ Landtag vier Berichte des Landesrechnungshofs vor und erhob diese nach intensiven Debatten einstimmig zum Beschluss. Damit zog der NÖ Landtag auch einen Schlussstrich unter die Vorgänge um die Grundversorgung in Drasenhofen.

Elektromobilität im Straßendienst spart Kohlendioxid

Der Bericht zur Ausstattung der Gruppe Straße mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten anerkannte, dass die Ausstattung über die Bundesbeschaffung GmbH sowie die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH erfolgte, wobei auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wurde. Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen konnte der Ausstoß an Kohlendioxid verringert werden. Die jährlichen Investitionen betrugen rund neun Millionen Euro. Ende 2019 bestanden Verwaltungsschulden rund 27 Millionen Euro. Daher sollten auch mittelfristige Investitionspläne erstellt werden.

Schlussstrich unter die Sonderbetreuungseinrichtung in Drasenhofen

Dem Bericht über die Grundversorgung gingen drei Anträge auf Sonderprüfung voraus. Diese ergab, dass die Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zweckmäßig und mit hohen persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden im Landesdienst bewältigt werden konnte. Im Zeitraum 2015 bis 2019 zahlte das Land NÖ insgesamt 119 Millionen Euro für die Grundversorgung der hilfe- und schutzbedürftigen Fremden zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes. Das Vorhaben, innerhalb von wenigen Wochen eine Sonderbetreuung für straffällige minderjährige Fremde in Drasenhofen einzurichten, um bestehende Quartiere zu entlasten, scheiterte an den hohen Anforderungen an eine grundrechtskonforme Unterbringung und resozialisierende Betreuung. Die von allen Fraktionen im NÖ Landtag unterstützte Sonderprüfung bewirkte, dass künftige Flüchtlingswellen noch besser bewältigt werden können.

Ziele im Breiten- und Spitzensport weiterverfolgen

Die Nachkontrolle zu den Jugendausbildungs- und Leistungszentren ergab einen Umsetzungsgrad von 93 Prozent. Im Jahr 2019 förderte das Land NÖ den Nachwuchsleistungssport mit 2,10 Millionen Euro, das waren zehn Prozent der gesamten Sportförderung. Trotz einzelner Rückschläge sollten die durchaus ambitionierten Förderungsziele im Breiten- und Spitzensport mit messbaren Zielwerten weiterverfolgt werden.

Rücklagen zu Lasten des Landeshaushalts bei der NÖ Familienland GmbH

Der Bericht über die NÖ Familienland GmbH anerkannte, dass die Landesgesellschaft die qualitätsvolle Tages- und Ferienbetreuung an 186 Schulstandorten sowie Aus- und Weiterbildungen für Freizeitpädagogik organisierte. Die Gesellschaft trug damit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Zudem wickelte sie die Förderungsaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ ab und gab das Magazin „Familienzeit“ heraus. Die Landeszuschüsse erfolgten jedoch ohne messbare Wirkungsziele und führten zu hohen Rücklagen von über sechs Millionen Euro, die den Abgang im Landeshaushalt erhöhten und daher unwirtschaftlich waren.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2017 „System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie“ (Vorbericht) ergab, dass von sieben Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz oder großteils und eine Empfehlung teilweise umgesetzt wurden.
Die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 (Abteilung) entsprach den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit zu 93 Prozent.


Aufbau von Reserven und Abbau von Verbindlichkeiten

Der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds (Fonds) zahlte aus liquiden Mitteln des Fonds auch Verbindlichkeiten zurück. Gegenüber dem Jahr 2015 senkte die Rückzahlung die Verbindlichkeiten des Fonds um 127,53 Millionen Euro auf 23,66 Millionen Euro Ende 2019. Die Finanzierungskosten sanken dadurch sowie durch die sinkenden Marktzinsen um rund 1,40 Millionen Euro (Ergebnis 3).
Außerdem konnte der Fonds sein Stammvermögen um rund acht Millionen Euro auf 82,27 Millionen Euro und seine Rückstellungen um 28,03 Millionen Euro auf 64,29 Millionen Euro Ende 2019 erhöhen. Der Fonds verfügte damit über Mittel für Hilfen auch zur Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Im Jahr 2019 gab das Land NÖ 196,83 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung aus. Davon entfielen 61,12 Millionen Euro (2019) auf Förderungen im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie, wovon 27,36 Millionen Euro den Landesbeitrag zum Fonds betrafen.


Verbesserungen der Richtlinien und Informationen im Internet

Die Abteilung ergänzte die „Allgemeinen Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds“ und bereinigte unbestimmte Regelungen und unklare Verweise in den „Speziellen Förderrichtlinien“ großteils. Weitere Anpassungen sagte die Abteilung mit den Förderrichtlinien 2021 zu (Ergebnis 1).
Außerdem verbesserte die Abteilung die Informationsangebote auf der Website des Landes NÖ und ermöglichte die digitale Antragstellung und Abwicklung über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ. Weitere diesbezügliche Verbesserungen betrafen die Transparenzdatenbank, den Förderkompass des Bundes und die Plattform Förderpilot der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Die Abteilung war jedoch weiterhin gefordert, ihre Angaben zur NÖ Wirtschaftsförderung auf den verschiedenen Portalen zu pflegen und auf dem letzten Stand zu halten (Ergebnis 2).


Klarheit bei Risikoklassifizierung von Landeshaftungen

Der Beschluss des NÖ Landtags vom 7. Juli 2016 betreffend die „Zusammenfassung bestehender Haftungsbeschlüsse sowie die entsprechende Adaptierung der vertraglichen Grundlagen“ schuf die Voraussetzungen, um die Struktur der Landeshaftungen für die Fördermodelle zu vereinfachen.
Ab dem Jahr 2016 beinhalteten die Rückstellungen und die Haftungen (Eventualverbindlichkeiten) des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds nur noch die Bürgschaften, für die der Fonds unmittelbar haftete. Damit war die Abgrenzung zu den Haftungen des Landes NÖ umgesetzt (Ergebnis 4).
Zudem wurden die Haftungen für Risikofinanzierungen ab dem Jahr 2016 der höheren Risikoklasse fünf zugeordnet (Ergebnis 5).
Die Rechnungsabschlüsse 2016 und 2017 des Fonds enthielten – wie im Vorbericht empfohlen – die Erläuterung zur Wertberichtung einer stillen Beteiligung. Die Abschlussprüfer erhielten und verlangten jedoch keinen Nachweis über die stillen Beteiligungen. Daher wies der Rechnungsabschluss 2019 stille Beteiligungen im Wert von 0,38 Millionen Euro aus, obwohl nur stille Beteiligungen im Wert von 0,22 Millionen Euro vorhanden waren. Der Empfehlung wurde damit nur teilweise entsprochen (Ergebnis 6).
Hinzu kam, dass die Stichprobe sowie die Gleichförmigkeit der Prüfberichte auf eingespielte Routinen hinwiesen, die eine Umstellung der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung erforderten. Zur Verwaltungsvereinfachung bot sich – auch für andere Fonds des Landes NÖ – eine Anpassung an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 als wirtschaftlich und zweckmäßig an.
Die Abgrenzung der mittelbaren Haftungen für Risikokapital von unmittelbaren Haftungen für Beteiligungen und Finanzierungen vereinfachte und klärte die Zuordnung zur richtigen Haftungsklasse im Rechnungsabschluss des Landes NÖ ab dem Jahr 2016 (Ergebnis 7).
Schließlich war der Haftungsrahmen für Darlehen des Fonds in Höhe von 250,00 Millionen Euro aufzuheben, weil die Haftung am 30. Juni 2020 mit der Zahlung der letzten Darlehensrate endete. Demnach hatte der Haftungsrahmen seinen Zweck erfüllt.
Im Rahmen der Maßnahmen des NÖ Konjunkturprogramms anlässlich der Covid-19 Pandemie wurden die Haftungen zur Besicherung von Beteiligungskapital (NÖ Beteiligungsmodell) um 50,00 Millionen Euro erhöht.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2020 zu, die noch nicht vollständig umgesetzten Empfehlungen weiterzuverfolgen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.

Seit 7. Dezember 2020 ist die neue Website des Landesrechnungshofs in Betrieb. Die Neugestaltung bringt die Stellung des Landesrechnungshofs als Kontrollorgan des NÖ Landtags zum Ausdruck und eröffnet  einen weitgehend barrierefreien Zugang zu fachlichen Informationen über die Finanzkontrolle sowie zu allen Prüf- und Tätigkeitsberichten.

Die Volltextsuche erleichtert das themenbezogene Auffinden von Informationen, Prüfungsfeststellungen und Kernaussagen des Landesrechnungshofs. Die Kernaussagen beinhalten generelle Hinweise und Empfehlungen, zum Beispiel zu Fragen der Finanzierung oder Vergabe, die über den Anlassfall hinausgehen. Mit dieser „Spruchpraxis“ können Unsicherheiten und Fehler von vornherein vermieden werden.

An weiteren Verbesserungen zur Barrierefreiheit im Sinn der internationalen Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG), insbesondere auch der Berichte und am Ausbau des Informationsangebots wird selbstverständlich weitergearbeitet, damit alle Interessierten an der NÖ Finanzkontrolle und am Wirken des Landesrechnungshofs ungehindert teilhaben können.

Der Relaunch des Landesrechnungshofs erfolgte in bewährter guter Zusammenarbeit mit der Landtagsdirektion und der ausführenden EDBS GmbH, die den neuen Internetauftritt vor allem mit den  IT-Koordinatorinnen und dem Datenschutzbeauftragten des Landesrechnungshofs – allen Viren zum Trotz – entwickelt und umgesetzt haben.

Besten Dank dafür und allen Besucherinnen und Besuchern spannende Einblicke in den Landesrechnungshof.

Seite 5 von 5