Vergaberecht

Vertreterinnen und Vertreter des Landes NÖ in Gesellschaften haben auf die Einhaltung des geltenden Vergaberechts und ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten.

Im wirtschaftlichen Interesse aller Gesellschafter (Eigentümer) ist ein freier und lauterer Wettbewerb sicherzustellen. Dafür sind ordnungsgemäße Leistungsbeschreibungen zu erstellen und (bei Direktvergaben) Vergleichsangebote einzuholen. Zusatzaufträge sind nachvollziehbar zu begründen.

Ausschreibungen von PPP sind so zu gestalten, dass die Risiken angemessen verteilt und dem Wettbewerb unterworfen werden. Dabei sind die vom Bieter zu übernehmenden Risiken (zum Beispiel Baugrundrisiko, Mengenüberschreitungs- und Fertigstellungsrisiko) einzeln auszuweisen.