Wertanpassung

Einleitung

Geldbeträge verlieren durch die allgemeine Erhöhung der Preise (Inflation) an Kaufkraft. Diese Preiserhöhungen werden mit Indexen dargestellt, zum Beispiel mit dem Verbraucherpreisindex oder dem Lebenshaltungskostenindex. Daher sollten Forderungen wie zB Abgaben oder Mieten mit einer Wertsicherungsklausel (Preisklausel) an einen Preisindex gebunden und damit der Geldentwertung entzogen werden. Diese Wertsicherung sollte – im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung – rechtlich verbindlich mit einer Bezugsgröße (Schwellenwert, Stichtag) festgelegt und dementsprechend
vollzogen werden, um eine periodische Anpassung zweckmäßig und wirtschaftlich sicherzustellen.

 

Wertsicherung von Landesabgaben

Landesabgaben (zum Beispiel Jagdkartenabgabe, Mautabgabe, Regionaltaxe) sollten an einen gebräuchlichen Index (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) gebunden werden und sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise wenn die Preise um mehr als fünf Prozent gestiegen sind, zu erhöhen.

 

Wertsicherung von Mieten und Dienstwohnungsvergütungen

Miet- bzw. Untermietzinse, Entschädigungen bzw. Vergütungen von Dienstwohnungen sowie pauschalierte Kostenersätze (zum Beispiel Betriebskosten) sind an einen Index (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) zu binden sowie rechts- und vertragskonform einzuheben (Wertsicherungsklausel).

 

Auf die Wertsicherung ist zu achten. Nicht erfolgte Preisanpassungen sind soweit wie möglich rückwirkend nachzuholen bzw. nachzufordern.

 

Wertsicherungsklauseln

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollten Verträge und Rechtsvorschriften eine Wertsicherungsklausel auf Basis eines Indexes (zum Beispiel Verbraucherpreisindex) und eines stichtagsbezogenen Schwellenwerts (zum Beispiel Preiserhöhung um über fünf Prozent seit dem Stichtag) enthalten, um die periodische Anpassung an Preissteigerungen sicherzustellen und zu erleichtern.