Vertragsgestaltung

Gesellschaftsverträge sind so zu gestalten, dass diese unter Berücksichtigung einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden können, sobald deren Zweck erfüllt wurde.

Bei der vertraglichen Gestaltung der Gewinn- und Verlustbeteiligung sind nicht nur Bareinlagen sondern auch unbare Einlagen der Gesellschafter zu berücksichtigten, um eine leistungsgerechte Verteilung sicherzustellen.

Das Vergütungssystem für Leitungsorgane in Gesellschaften, an denen das Land NÖ maßgeblich beteiligt ist, sollten nach Maßgabe der Bundes-Vertragsschablonenverordnung bzw. des Public Corporate Governance Kodex gestaltet werden.

Bei der Berechnung eines Erfolgshonorars auf Basis von Umsatzerlösen sollten darin enthaltene Durchlaufpositionen nicht berücksichtigt werden.

Erfolgsabhängige Managemententgelte sind nur vorzusehen, wenn dafür zusätzliche Leistungen oder Erfolge erbracht und negative Ergebnisse ausgeglichen wurden.

Vertragsverhältnisse bei Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, sind aufeinander abzustimmen und so zu gestalten, dass vereinbarte Entgelt eindeutig den Kosten und Leistungen zugeordnet werden können.

Die NÖ Landesregierung sollte die finanzielle Unterstützung reduzieren können, wenn der Finanzierungsbedarf geringer ist als der zugesagte Betrag. Dafür sind die Verträge entsprechend zu gestalten.