06/2025 - System der NÖ Kinder- und Jugendhilfe

Zusammenfassung

Die Kinder- und Jugendhilfe diente dazu, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, vermutliche Kindeswohlgefährdungen unverzüglich abzuklären sowie Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags zu unterstützen.
Im Jahr 2023 gab das Land NÖ als Träger der Kinder- und Jugendhilfe rund 149,40 Millionen Euro aus und nahm rund 76,42 Millionen Euro ein. Davon entfielen 65,30 Millionen Euro auf Beiträge der Gemeinden (85,5 Prozent), 7,40 Millionen Euro auf Beiträge des Bundes (9,7 Prozent) und 3,45 Millionen Euro auf Kostenbeiträge und Kostenersätze für Verwaltungsleistungen (4,5 Prozent). Der Rest von 0,26 Millionen Euro (0,3 Prozent) waren sonstige Erträge.

Aufgaben und Leistungen erforderten viele Einrichtungen

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Aufsicht nahmen Fachabteilungen im Amt der NÖ Landesregierung sowie die Bezirksverwaltungsbehörden in Kooperation mit anderen öffentlichen und geeigneten privaten Einrichtungen der pädagogischen, gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Betreuung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen wahr.
Im Jahr 2023 verfügte die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe GS6 über 56 Mitarbeitende (46,2 Vollzeitäquivalente) und die 24 Bezirksverwaltungsbehörden über 264 Fachkräfte (207,4 Vollzeitäquivalente für Sozialarbeit).
Für stationäre Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe bestanden sechs NÖ Sozialpädagogische Betreuungszentren mit 58 Wohngruppen und vier Krisenzentren sowie 23 private Betreuungseinrichtungen mit 78 Wohngruppen und zwei Krisenzentren sowie die Fremde Pflege von 800 Kindern bei 1.370 Pflegepersonen.
Leistungen zur Unterstützung der Erziehung und Soziale Dienste erbrachten 63 private Organisationen. Die Abgeltung der erbrachten Leistungen erfolgte durch eine pauschale Förderung sowie durch Leistungsverträge und Abgeltungen nach Stunden- und Tagsätzen.

Volle Erziehung verbrauchte 76,0 Prozent der Mittel für Kinder- und Jugendhilfe

Wenn das Kindeswohl gefährdet war und gelindere Maßnahmen wie Soziale Dienste nicht ausreichten, waren Erziehungshilfen zu gewähren. Diese erfolgten als Unterstützung der Erziehung in oder als Volle Erziehung außerhalb der Familie in privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und den Sozialpädagogischen Betreuungszentren des Landes NÖ.
In familiäre Rechte, Pflichten und Beziehungen durfte nur insoweit eingegriffen werden, als dies notwendig und rechtlich vorgesehen war.
Im Jahr 2023 wendete das Land NÖ 103,88 Millionen Euro oder 69,5 Prozent der gesamten Kinder- und Jugendhilfe-Ausgaben für Volle Erziehung auf. Davon entfielen 68,28 Millionen Euro auf die Unterbringung in privaten Einrichtungen und 35,60 Millionen Euro auf die Unterbringung in NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren. Weitere 9,68 Millionen Euro oder 6,5 Prozent fielen für Fremde Pflege an. Damit wurden insgesamt 2.218 Minderjährige in Voller Erziehung betreut.
Für gelindere Maßnahmen, wie Unterstützung der Erziehung und Soziale Dienste, fielen 27,73 Millionen Euro oder 18,6 Prozent beziehungsweise 6,48 Millionen Euro oder 4,3 Prozent an. Im Jahr 2023 erfuhren 8.757 Minderjährige und 6.313 Familien Unterstützung der Erziehung.
Die Maßnahmen der Vollen Erziehung zur Gewährleistung des Kindeswohls von 2.218 Minderjährigen verbrauchten 76,0 Prozent der ausgezahlten Mittel der Kinder- und Jugendhilfe, während die Unterstützung der Erziehung für 8.757 Minderjährige 18,6 Prozent dieser Mittel beanspruchte.

Leistungserbringung durch private Einrichtungen nahm zu

Die Pauschalförderungen von Sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt beruhte auf Richtlinien aus dem Jahr 2005 und rechtlichen Grundlagen, die mit dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz am 20. Dezember 2013 außer Kraft getreten waren. Die pauschale Förderung von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für Soziale Dienste erforderte eine neue Regelung.
Die Prüfbescheinigungen zu den vorgeschriebenen Selbstüberprüfungen für Einrichtungen des Landes NÖ und der privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe waren einzufordern. Vorgaben sollten die Selbstüberprüfungen vereinheitlichen und unterstützen.

Langfristige Kinder- und Jugendhilfeplanung erstellen

Die kurz- und mittelfristige Planung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgte aufgrund der Kinder- und Jugendhilfestatistik in einem Planungsbericht. Eine langfristige NÖ Kinder- und Jugendhilfeplanung lag nicht vor und war abgestimmt auf die Gesundheits- und Sozialplanung zu erstellen.
Weitere Hinweise betrafen die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden sowie über die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Plattform „Platzservice“. Diese sollte die freien beziehungsweise freiwerdenden Betreuungsplätze in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tagesaktuell ausweisen, um die Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen zweckmäßig zu unterstützen.
Im Anhang finden sich Informationen aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Statistik Austria für die Jahre 2021 bis 2023.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. August 2025 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierte über die dazu bereits gesetzten Maßnahmen.