
Zusammenfassung
Das NÖ Sozialpädagogische Betreuungszentrum Hollabrunn war eine Einrichtung der Kinder– und Jugendhilfe des Landes NÖ. Das Land NÖ betrieb insgesamt sechs derartige Einrichtungen der Vollen Erziehung.
Die Aufgabe der NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren bestand darin, Kinder und Jugendliche im Fall einer Kindeswohlgefährdung stationär zu betreuen sowie die Herkunftsfamilie durch Erziehungshilfen zu unterstützen. Ziel war, eine Rückführung in gesicherte familiäre Lebensbedingungen oder ein selbstständiges Leben zu erreichen.
In den Jahren 2022 und 2023 verfügte das NÖ Sozialpädagogische Betreuungszentrum Hollabrunn über maximal 60 und in den Jahren 2024 und 2025 über 69 Plätze. Diese verteilten sich auf vier beziehungsweise fünf Wohngruppen mit je neun stationären und zwei teilstationären Plätzen, ein Krisenzentrum mit acht stationären Plätzen und eine Mutter-Kind-Einrichtung mit acht Wohneinheiten.
Außerdem unterhielt das Betreuungszentrum vier Lehrwerkstätten zur überbetrieblichen Lehrausbildung in den Berufen Florist/in, Friseur/in, Gartenfacharbeiter/in und Koch/Köchin, in denen auch externe Jugendliche ausgebildet wurden.
Volle Erziehung erforderte qualifiziertes Personal
In den Jahren 2022 und 2023 ermöglichten 66,50 Dienstposten eine qualifizierte Betreuung und eine überbetriebliche Lehrausbildung für die Kinder und Jugendlichen sowie eine begleitende Unterstützung der Herkunftsfamilie. Im Jahr 2024 kamen eine fünfte Wohngruppe und zwei Dienstposten hinzu.
Der Personalbedarf des NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentrums Hollabrunn schlug sich in den Auszahlungen für Personal mit 4,58 Millionen Euro im Jahr 2022 und 4,83 Millionen Euro im Jahr 2023 beziehungsweise 5,56 Millionen Euro im Jahr 2024 nieder. Der Anteil der Auszahlungen für Personal an den gesamten Auszahlungen betrug damit 80,0 Prozent und 78,0 beziehungsweise 78,7 Prozent.
Negative Ergebnisse verlangen höhere Auslastung
In den Jahren 2022 und 2023 standen Einzahlungen von 4,65 Millionen Euro beziehungsweise 5,45 Millionen Euro Auszahlungen von 5,33 Millionen Euro beziehungsweise 6,23 Millionen Euro gegenüber. Damit wies der Finanzierungshaushalt im Jahr 2022 ein negatives Ergebnis von 680.362,03 Euro und im Jahr 2023 ein Minus von 778.037,87 Euro aus.
In beiden Jahren hatte der Voranschlag aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ein positives Ergebnis ausgewiesen. Im Jahr 2024 betrugen die Einzahlungen 6,81 Millionen Euro und die Auszahlungen 7,07 Millionen Euro. Der Finanzierungshaushalt wies damit ein negatives Ergebnis von 257.228,13 Euro aus.
Die Gemeinden steuerten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft die Hälfte der Kosten der Vollen Erziehung bei, die nicht durch die Unterhaltspflichtigen ersetzt wurden. Die negativen Ergebnisse trug das Land NÖ zur Gänze.
Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe GS6 war gefordert, realistische Voranschläge für das NÖ Sozialpädagogische Betreuungszentrum Hollabrunn zu erstellen und zumindest ausgeglichene Ergebnisse im Finanzierungshaushalt zu erreichen.
Im Jahr 2024 stieg die Auslastung auf 93,1 Prozent bei einer Vorgabe von nunmehr 95,0 Prozent.
Vorhandene Ansätze für Konsolidierung nutzen
Weitere Ansätze für eine Konsolidierung boten eine wirtschaftliche Nutzung oder Verwertung des leerstehenden Gebäudes der NÖ Landessonderschule Hollabrunn, eine weitere Verbesserung der Auslastung von 89,9 Prozent im Jahr 2023 beziehungsweise 93,1 Prozent im Jahr 2024 durch einen tagesaktuellen Betrieb der Online-Plattform „Platzservice“, eine bedarfsgerechte Reduktion der Ausbildungsplätze, eine Mindestanzahl an Ausbildungsplätzen mit Kostenbeiträgen des Arbeitsmarktservice AMS oder alternative Angebote.
Weiters ließe sich das Ergebnis durch eine Abgeltung von Leistungen erreichen, die das NÖ Sozialpädagogische Betreuungszentrum Hollabrunn ohne Kostenersatz erbrachte, wie das Arbeitstraining beziehungsweise das „Persönliche Empowerment Programm“ für Jugendliche, für die eine Lehrausbildung nicht oder noch nicht in Frage kam.
Verbesserungen beim Bedienstetenschutz und Brandschutz
Weitere Feststellungen betrafen die Verlegung eines Dieseltanks für das Notstromaggregat aus der Garage sowie die Automatisierung der Alarmweiterleitung an die örtliche Feuerwehr, die Funktionsfähigkeit der Notlichtanlage sowie die Wiederaufnahme der Sicherheitsschulungen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. November 2025 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

