Planungs- und Bauvergaben von Kleinbrücken auf dem Prüfstand - Bericht des Landesrechnungshofs am 4. Oktober 2012 im NÖ Landtag

Nach der Großbrücken-Planung, Berichte 4/2009 und 9/2011, überprüfte der Landesrechnungshof nunmehr die Planungs- und Bauvergaben im Bereich der 2.884 Kleinbrücken im NÖ Landesstraßennetz, das insgesamt 4.371 Brücken umfasst.

Der Bericht 12/2012 beruht auf einer Querschnittsprüfung von 174 Kleinbrückenbauvorhaben (153 Eigenregie- und 21 Firmenbaulose) mit Errichtungskosten von rund 14 Millionen Euro. Für die Detailprüfung wurden 19 Baulose ausgewählt. Die Mitarbeiter der acht Straßenbau­abteilungen und sieben Brückenmeistereien wickelten die überprüften Vergaben weitgehend richtig ab. Dabei wurden jedoch vereinzelt Auftragswerte nicht geschätzt, gewählte Vergabeverfahren nicht begründet, Entscheidungen nicht dokumentiert, Ausschreibungs­unterlagen oder Leistungsbeschreibungen nicht erstellt und auf den Angeboten keine Prüfvermerke angebracht.

Der Landesrechnungshof empfahl daher,

  • die Beschaffungsvorgänge, die Entscheidungsgründe und die Zulässigkeit der gewählten Vergabeverfahren nachvollziehbar zu dokumentieren,
  • Zulässigkeitskriterien für geladene Vergabeverfahren festzulegen und einzuhalten,
  • die Bieter bei geladenen Vergabeverfahren objektiv und nachvollziehbar auszuwählen,
  • die Preisangemessenheit insbesondere bei eingeschränktem Wettbewerb zu prüfen und Preisvergleiche zu dokumentieren,
  • die Angebote insgesamt nachvollziehbar zu prüfen und mit entsprechenden Prüfvermerken zu versehen und
  • die Ergebnisse der Angebotsprüfung in einer Niederschrift festzuhalten.
  • Außerdem empfahl der Landesrechnungshof,
  • den Maßnahmenteil des NÖ Landesverkehrskonzepts aus dem Jahr 2000 zu aktualisieren,
  • die verschiedenen Vergabevorschriften der Landesamtsdirektion zu einem eigenen „Vergabe-Normerlass" zusammenzufassen,
  • die Vorschriften der Gruppe Straße „Bestellermächtigung" und „Anordnungsbefugnis" zusammenzuführen,
  • die Bearbeitung von Verlagsrechnungen zu vereinfachen,
  • statt der bisherigen Zusatzvereinbarung die Forderungseinlösung und die Zahlungskonditionen in die Ausschreibungsunterlagen bzw. „Ständigen Vertragsbestimmungen" aufzunehmen,
  • das „Handbuch Kosten- und Termincontrolling" für Kleinprojekte anzupassen und sinngemäß anzuwenden,
  • eine zweckmäßige Kostengruppierung festzulegen sowie
  • ein projektbezogenes elektronisches Akten- und Dokumentationssystem einzurichten.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen. Der Rechnungshofausschuss wies den Bericht der Sitzung des NÖ Landtages am 4. Oktober 2012 zur Beratung zu.