NÖ Landtag vom 10. Mai 2012

Der NÖ Landtag diskutiert Berichte und Nachkontrollen des Landesrechnungshofs
Neue Aufgaben für den Landesrechnungshof

Der NÖ Landtag nahm in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 folgende Berichte zur Kenntnis:

  • Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken (Bericht 3/2012)
  • Landesklinikum Krems, Nachkontrolle (Bericht 4/2012)
  • NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetrieb, Winterdienst, Nachkontrolle (Bericht 5/2012)
  • New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung, Nachkontrolle  (Bericht 6/2012)
Donau Schiffsstationen GmbH (Bericht 8/2012)

Der NÖ Landtag forderte die Landesregierung auf, den darin dargelegten Auffassungen des Rechnungshofausschusses zu entsprechen. In der Debatte wurde auch der Bericht über die Tätigkeiten des Landesrechnungshofs 2010 und 2011 angesprochen, den der Rechnungshofausschuss bereits am 3. Mai 2012 erledigt hatte.

Rechnungshofausschuss erteilt Prüfauftrag

Der Rechnungshofausschuss beauftragte den Landesrechnungshof einstimmig mit einer Prüfung bei Unternehmungen, an denen das Land mit mindestens 50 % beteiligt ist und bei Unternehmungen, die durch das Land in anderer Weise tatsächlich beherrscht werden. Eine Prüfung derartiger Gesellschaften wurde in das Arbeitsprogramm 2012 aufgenommen.

Stärkung der Finanzkontrolle - neue Aufgaben für den Landesrechnungshof
Gutachten über die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Stellungnahme zum vorläufigen Rechnungsabschluss

Der NÖ Landtag hat bereits am 19. April 2012 beschlossen, dass dem Landesrechnungshof im Rahmen der Gemeindeaufsicht über Ersuchen der NÖ Landesregierung - unabhängig und weisungsfrei - die Erstellung von Gutachten über die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden obliegt. Der Landtag stellt der Landesregierung auf ihr Ersuchen somit sein Kontrollorgan für Gebarungsprüfungen zur Verfügung, lässt jedoch keine Initiativprüfungen des Landesrechnungshofs im Gemeindebereich zu.
Außerdem wurde beschlossen, dass der Landesrechnungshof eine Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses abgeben kann, die im Rechnungsabschluss zu berücksichtigen ist. Mit dieser Novelle kann der Rechnungsabschluss bereits vor der Beschlussfassung durch das Kontrollorgan des NÖ Landtags begutachtet werden.

Der Landesrechnungshof sieht sowohl im Prüfauftrag als auch in den neuen Aufgaben eine Stärkung der Finanzkontrolle und eine Anerkennung seiner bisherigen Leistungen.