14/2004 - Hochwasserschutz, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof führte zum Bericht 15/2000 - Hochwasserschutz,  Donauhochwasserschutz Ardagger Markt, Sanierung 1999, eine Nachkontrolle durch, deren Hauptaspekt die Funktionalität während des Donauhochwassers im August 2002 war.

Die Bauarbeiten zur „Sanierung 1999“ der Hochwasserschutzanlage Ardagger Markt wurden nach einer halbjährlichen Fristverlängerung zeitgerecht fertig gestellt. Beim Wasserrechtsverfahren kam es zu beträchtlichen Verzögerungen und inhaltlichen Mängeln. Die Wasserrechtsbehörde wird aufgefordert, ihre Entscheidungsgrundlagen auf Tauglichkeit zu überprüfen.

Das Projekt Sanierung 1999 war zum Prüfungszeitpunkt mit den beteiligten Stellen noch nicht fertig abgerechnet. Die Abteilung Wasserbau wird aufgefordert, ihre Projekte im Sinne einer effizienten Verwaltung rasch und unverzüglich abzuschließen.

Zur Verbesserung der Wartung von Hochwasserschutzanlagen und deren Dokumentation sollen künftig entsprechend strukturierte Checklisten erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem Betrieb während des Donauhochwassers 2002 waren folgende wesentliche Feststellungen zu treffen:

  • Die früheren Dichtungsmaßnahmen sowohl im Damm- als auch im Untergrundbereich waren unvollständig und daher nur teilweise wirksam. Wasseraustritte führten wieder zu beträchtlichen Schäden am Dammfuß und zu Böschungsrutschungen. Die Gefahr eines Dammbruches war gegeben.
  • Bei den Pumpen kam es auf Grund unzureichender Wartung zu langwierigen Ausfällen. Der systembedingte Wassermangel bei Nieder- und Mittelwasserbetrieb lässt keine bzw. zu kurze Probeläufe zu. Weiters kam es zu Problemen mit der Pumpensteuerung.
  • Die Notwendigkeit einer netzunabhängigen Notstromversorgung wurde deutlich. Trotz behördlicher Vorschreibung war noch immer keine installiert.
  • Obwohl die genaue Messung und Dokumentation der Wasserstände die Voraussetzung für einen korrekten Hochwasserbetrieb darstellen, waren zur Wasserstandsfeststellung nur unzureichende Einrichtungen vorhanden.
  • Die auf Grund der unklaren Betriebssituation durchgeführte teilweise Polderflutung führte – verglichen mit einer Vollflutung – zu relativ geringen Schäden an den Schutzobjekten.

Unmittelbar nach dem Hochwasser 2002 wurden mit dem Projekt „Hochwassersanierung 2002“ die offensichtlichen Schäden behoben. Zwischen den Projekten „Sanierung 1999“ und „Hochwassersanierung 2002“ bestanden Abgrenzungsdifferenzen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die abzuklären sind. Beim Projekt „Hochwassersanierung 2002“ ist eine klare Leistungstrennung zwischen Hochwasserschutzanlage und Straßenkörper vorzunehmen.

Das ergänzende und bereits in Umsetzung befindliche Projekt „Verbesserung 2004“ besteht im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Hochwasserschutzes um rund 0,8 m. Der diesem Zivilingenieurprojekt zugrunde liegende neue Bemessungswasserstand war jedoch zu hoch. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher gefordert, im Projekt auch das festgestellte höhere Strömungsgefälle sowie die eingetretenen Dammsetzungen zu berücksichtigen. Weiters sollte die Behebung der Mängel bei den Pumpen und beim Pumpenhaus sowie die Installation einer geeigneten Wasserstandsmesseinrichtung folgen.

Die Verwaltungsstrukturen im Schutzwasserbau sind durch Kompetenzen des Bundes und der Länder sowie besonderer Interessensgruppen, die meist von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Genossenschaften vertreten werden, gekennzeichnet. Einzelne Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und zur Beseitigung von Doppelgleisigkeiten konnten im Einvernehmen mit dem Bund umgesetzt werden. Die Bemühungen zur Schaffung eines effizienten Projektmanagements sind jedoch fortzusetzen.

Die Übernahme der Bauherrenagenden durch die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung blieb weiter ungeregelt. Die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung zur Erarbeitung entsprechender Rahmenbedingungen wird daher aufrechterhalten.
Die Stellungnahmen der NÖ Landesregierung zur wasserbautechnischen Überprüfung im Behördenverfahren wurde nicht, jene zur Konkurrenzverrechnung wurde vom NÖ Landesrechnungshof nur teilweise zur Kenntnis genommen. Der NÖ Landesrechnungshof bleibt bei seinen Feststellungen und hält seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht.

Bei den übrigen Ergebnissen des Prüfberichtes hat die NÖ Landesregierung großteils zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Folge zu leisten.