09/2026 - MAG Menschen und Arbeit GmbH

Zusammenfassung

Die MAG Menschen und Arbeit GmbH entstand im Jahr 2020 aus dem „Jugend und Arbeit – NÖ Landesverein zur Schaffung vorübergehender Beschäftigung“ mit der Bildungs- und Berufsberatung Niederösterreich sowie dem „NÖ Landesverein zur Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen 0>Handicap“.
Die Zusammenführung der Vereine in einer Landesgesellschaft verbesserte die organisatorischen Grundlagen und entsprach einer Empfehlung des Landesrechnungshofs aus seinem Bericht 10/2019 „Verein Jugend und Arbeit“.

Vielfältige Beschäftigungs- und Beratungsprojekte

Die MAG Menschen und Arbeit GmbH führte vor allem gemeinnützige Beschäftigungsprojekte für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt durch. Ziel war, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen über eine befristete Anstellung und Überlassung als Transitarbeitskraft dauerhaft auf einen regulären Arbeitsplatz zu vermitteln.
Im Rahmen von eigennützigen Arbeitskräfteüberlassungen versorgte die Landesgesellschaft auch Dienststellen des Landes NÖ kurzfristig mit Personal.
Im Projekt „Basale Förderung“ ermöglichte die Überlassung von Betreuungskräften schwerst beeinträchtigten Kindern den Schulbesuch.
Außerdem führte die Gesellschaft die „NÖ Koordinationsstelle für Ausbildungen im Pflege- und Sozialbereich“, die angehende Pflegepersonen noch vor Beginn ihrer Ausbildung mit zukünftigen Arbeitgebern zusammenbrachte und während der Ausbildung begleitete.
Eine weitere Aufgabe stellte das Projektmanagement für die Bildungs- und Berufsberatung Niederösterreich dar, einem Netzwerk aus acht Organisationen, die mit Förderungen Bildungs- und Berufsberatung betrieben, darunter auch die BhW Niederösterreich GmbH des Landes.
Die Projekte unterstützten die Umsetzung der NÖ Arbeitsmarktstrategie 2021–2027.

Aufgaben und Projekte einer Aufgabenkritik unterziehen

Die MAG Menschen und Arbeit GmbH finanzierte ihre Aufgaben und Projekte vor allem aus Förderungen und auch aus Entgelten für überlassene Arbeitskräfte. Im Jahr 2024 standen ihr insgesamt 14,86 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfielen rund 8,60 Millionen Euro oder 57,7 Prozent auf Landesmittel. Die Grundlage bildeten jährliche Förderungsverträge und Überlassungsverträge für Arbeitskräfte mit dem Land NÖ.
Die Förderungen für die Projekte erfolgten „nach Maßgabe des Bedarfs“ sowie „bis zu“ dem genehmigten Betrag. Diese Festlegung war wirtschaftlich und zweckmäßig, weil sie einer Überförderung entgegenwirkte.
Das Arbeitsmarktservice Niederösterreich steuerte 3,73 Millionen Euro bei. Weitere 2,53 Millionen Euro kamen durch andere Förderungen (Sozialministeriumservice, Europäischer Sozialfonds) sowie durch Entgelte aus Arbeitskräfteüberlassungen hinzu.
Im Jahr 2024 führte die Landesgesellschaft 26 Projekte durch und beschäftigte 626 benachteiligte Menschen als Transitarbeitskräfte mit Überlassungsverträgen bei insgesamt 341 Beschäftigern. Davon entfielen 36 auf das Land NÖ, 151 auf Gemeinden, 127 auf gewerbliche Betriebe und 27 auf gemeinnützige Organisationen. Zum Jahresende 2024 verfügte die Gesellschaft über 67 sogenannte Schlüsselkräfte.
Die MAG Menschen und Arbeit GmbH erbrachte Leistungen, die zu den Aufgaben des Arbeitsmarktservice Niederösterreich oder von anderen Organisationen zählten. Ihre Projekte und ihre Leistungen waren daher einer Aufgabenkritik (Zweck- und Vollzugskritik) zu unterziehen und gegebenenfalls ganz oder teilweise einzustellen, wie im Jahr 2024 das Projekt „Vermittlungsmanagement“. Damit entfielen 258.410,00 Euro an NÖ Arbeitsmarktförderung.

Zuständigkeiten gesellschaftsrechtlich abbilden

Die MAG Menschen und Arbeit GmbH fiel in Bezug auf die Beteiligungsverwaltung und die Arbeitsmarktförderung in die Zuständigkeit unter-schiedlicher Mitglieder der NÖ Landesregierung.
In der Abteilung Arbeitsmarkt F4 oblagen beide Angelegenheiten der Leitung, die dabei Rollendisziplin bewies. Sie vertrat dabei die Interessen des Landes NÖ als Alleingesellschafter und als Förderungsgeber der Gesellschaft. Zugleich war sie in den Organen der Gesellschaft (Generalversammlung, Aufsichtsrat) auch den Interessen der Förderungsnehmerin verpflichtet. Dafür waren die rechtlichen Grundlagen (Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, Errichtungserklärung, Förderungsvertrag) jedoch nicht ausgestaltet, was zu vermeidbaren Reibungsverlusten führen konnte.

Vorgaben und Berichtswesen weiterentwickeln

Für die Beschäftigungsprojekte „Jobchance“, „Job.Start“, „0>Handicap“ und „Saisonstart“ bestanden neben den bereitgestellten Mitteln der NÖ Arbeitsmarktförderung auch zusätzliche Vorgaben, wie die Anzahl der Plätze, die Verweildauer sowie teils der Frauenanteil und die Integrationsquote.
Im Übrigen beschränkte sich der Förderungszweck auf die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen beziehungsweise die Verbesserung der Integrationschancen durch Qualifizierung, befristete Beschäftigung und sozialpädagogische Betreuung. Angaben über Ausgangswerte und Grundgesamtheiten von Zielgruppen oder Wiederkehrenden lagen der MAG Menschen und Arbeit GmbH nicht vor. Daher ließ sich die Wirkung der geförderten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nachweisen.
Die „Basale Förderung“, die „Kompetenzorientierung“, die „Koordinationsstelle Ausbildung Sozialberufe“ und der „Overhead“ wurden als Projekte gefördert, obwohl es sich dabei nicht um einmalige Vorhaben handelte, sondern um laufende Aufgaben beziehungsweise Gemeinkosten.
Neben halbjährlichen Besprechungen zur Balanced Scorecard (BSC Review Workshops) und vierteljährlichen Budgetbesprechungen (Budget Reviews) umfasste das Berichtswesen monatliche Controlling-Listen, projektbezogene Zwischen- und Endberichte, Tätigkeits- beziehungsweise Geschäftsführerberichte sowie Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen. Diese bildeten noch kein abgestuftes Informations- und Berichtssystem mit Ausgangs- und messbaren Zielwerten für Leistungen und Wirkungen sowie Zeitreihen nach den Vorgaben der Beteiligungs- und Förderungsverwaltung.

Administrative Assistenzen ohne Gemeindebeiträge

Das Projekt „Administrative Assistenz“ an Pflichtschulen förderte die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen für Verwaltungstätigkeiten, um Schulleitungen zu entlasten. Dabei fielen keine Beiträge der schulerhaltenden Gemeinden an. Ab Juli 2023 übernahm eine Tochtergesellschaft der Familienland GmbH, die BiSoG GmbH, diese Aufgaben.

Reduktion der eigennützigen Beschäftigungsprojekte

Neben den gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten betrieb die MAG Menschen und Arbeit GmbH auch eigennützige Beschäftigungsprojekte, insbesondere um kurzfristige Personalbedarfe in der Landesverwaltung und der NÖ Landesgesundheitsagentur abzudecken. Das betraf zum Beispiel die „Pflegehotline“, den „Heizkostenzuschuss“ und den „NÖ COVID-Hilfsfonds“. Die Einzelanstellungen waren gegenüber dem Vorbericht 10/2019 „Jugend und Arbeit“ auf 13 im Jahr 2024 reduziert worden, wobei noch vier Überlassungen durchgehend seit den Jahren 2010, 2011 sowie 2012 bestanden.
Weitere Feststellungen betrafen die „Koordinationsstelle für Ausbildungen im Pflege- und Sozialbereich“ sowie die Beratungsprojekte „Generationen in Arbeit“ und „Qualifizierung Nachhaltigkeit“.
Die beiden kofinanzierten Beratungsprojekte dienten dazu, die Arbeitnehmer von Klein- und Mittelbetrieben hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebenssituation sowie ihrer Arbeitsfähigkeit zu beraten und zu begleiten. Dafür mussten erst Betriebe ausfindig gemacht und der Beratungsbedarf geweckt werden. Im Jahr 2024 setzte die MAG Menschen und Arbeit GmbH dafür 13 beziehungsweise sechs Schlüsselkräfte ein. Die Landesanteile von 60,0 beziehungsweise 50,0 Prozent an der Finanzierung betrugen 712.889,18 Euro beziehungsweise 184.895,00 Euro. Die Kofinanzierung erfolgte durch den Europäischen Sozialfonds.
Im Hinblick auf gleichgelagerte Beratungsangebote bei anderen öffentlichen Einrichtungen waren die Projekte im Rahmen der Aufgabenkritik auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen.
Im Zuge der Schlussbesprechung teilte die MAG Menschen und Arbeit GmbH ergänzende Informationen sowie bereits geplante oder getroffene Maßnahmen mit.
Die NÖ Landesregierung und die MAG Menschen und Arbeit GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 22. beziehungsweise 14. September 2026 zu, Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über geplante beziehungsweise gesetzte Maßnahmen. Der Landesrechnungshof bekräftigte in seinen Äußerungen seine Empfehlungen und erwartete weitere Maßnahmen zur Umsetzung.