08/2026 - Niederösterreich-Werbung GmbH

Zusammenfassung

Die Niederösterreich-Werbung GmbH hatte als Landestourismusorganisation das Marketing und das Dienstleistungsangebot im Sinn der Tourismusstrategien des Landes NÖ sicherzustellen sowie das „Sportland Niederösterreich“ zu vermarkten.
Die Gesellschaft finanzierte sich durch Zuschüsse des Landes als Mehrheitsgesellschafter mit einem Anteil von 95,0 Prozent und der Wirtschaftskammer Niederösterreich mit einem Anteil von 5,0 Prozent sowie durch Eigenerlöse aus Kooperationen, vor allem mit Einrichtungen des Landes NÖ (Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Kunst und Kultur K1, ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, Niederösterreich-Card GmbH).

Finanzierungsanteile aus den Tourismusabgaben nahmen ab

Im Jahr 2024 bestand die Finanzierung aus dem Gesellschafterzuschuss des Landes von 18,55 Millionen Euro, dem Gesellschafterzuschuss der Wirtschaftskammer Niederösterreich von 0,28 Millionen Euro und aus den Eigenerlösen von 3,27 Millionen Euro.
Im Jahr 2024 flossen in Marketing, Werbung und Dienstleistungen 15,57 Millionen Euro mit einem Personalaufwand von 3,93 Millionen Euro. Vom Gesellschafterzuschuss des Landes gingen 6,88 Millionen Euro an die sechs regionalen Tourismusdestinationen.
Da die Ertragsanteile des Landes aus den Tourismusabgaben (Nächtigungstaxen) für die Finanzierung des Gesellschafterzuschusses nicht ausreichten, stellte das Land verstärkt allgemeine Deckungsmittel bereit. Im Jahr 2024 finanzierte sich der Gesellschafterzuschuss des Landes mit 8,50 Millionen Euro zu 45,8 Prozent aus Ertragsanteilen der Tourismus-abgaben (Nächtigungstaxe) und mit 10,05 Millionen Euro oder zu 54,2 Prozent aus allgemeinen Deckungsmitteln.
Im Jahr 2025 betrug der Anteil aus allgemeinen Deckungsmitteln am Gesellschafterzuschuss des Landes bereits 75,3 Prozent mit 14,18 Millionen Euro und die Ertragsanteile des Landes aus den Tourismusabgaben nur mehr 4,65 Millionen Euro beziehungsweise 24,7 Prozent.
Die Niederösterreich-Werbung GmbH sollte die Gesellschafterzuschüsse nur nach Maßgabe der Erkenntnisse der tatsächlichen Wirkung des Mitteleinsatzes verwenden.
Das Land NÖ sollte seinen Gesellschafterzuschuss aus allgemeinen Deckungsmitteln am Beteiligungsanteil von 95,0 Prozent ausrichten. Dieser hätte im Jahr 2025 im Verhältnis zum Zuschuss der Wirtschaftskammer Niederösterreich 5,52 Millionen Euro statt den tatsächlich geleisteten 9,63 Millionen Euro aus dem Teilabschnitt 77119 „NÖ-Werbung“ entsprochen.
Grundsätzlich bestand auch kein Raum, um Aufgaben der Niederösterreich-Werbung GmbH in Form von Förderungen zusätzlich zum Gesellschafterzuschuss zu finanzieren.

Vereinbarungen und Verträge an Veränderungen anpassen

Aufgaben, Leistungen und Finanzierungen der Niederösterreich-Werbung GmbH beruhten auf Vereinbarungen und Verträgen, die bis ins Jahr 1994 zurückreichten. Aufgrund veränderter Anforderungen und Gegebenheiten bestand Anpassungsbedarf und die Notwendigkeit, Vertragsverhältnisse und Vergütungen neu zu bewerten und dem entsprechend neu zu regeln. Das betraf die Übernahme des Bereichs Sportland Niederösterreich (2004), die Geschäftsführung für den Verein „Wirtshauskultur Niederösterreich“ (2008) sowie die von der Niederösterreich-Werbung GmbH übernommenen Landesanteile an den regionalen Tourismusdestinationen (2010, 2011).
Die Vereinbarungen mit dem Verein „Landesverband Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich“ legten die Verwendung und Nachweise für die Verwendung der Kooperationsbeiträge der Niederösterreich-Werbung GmbH unzureichend fest.

Tourismusstrategien mit Ausgangs- und Zielwerten verfolgen

Die Niederösterreich-Werbung GmbH richtete ihre Geschäftstätigkeit an den Tourismusstrategien des Landes und der regionalen Tourismus¬destinationen sowie an den Ergebnissen einer externen Evaluierung im Jahr 2021 aus, die Hebel zur Optimierung des NÖ Tourismussystems aufzeigte. Das betraf unter anderem die zentrale Steuerung, die Einrichtung von übergreifenden Arbeitsgruppen zu komplexen Themen wie Digitalisierung, die richtige Verteilung der Aufgaben, die aufgabengerechte Budgetierung, den effizienten und effektiven Mitteleinsatz, die Ausrichtung auf Leitthemen und Leitprodukte sowie den Aufenthaltstourismus.
Als Steuerung dienten der Abteilung Wirtschaft und Tourismus WST3 eine Balanced Scorecard beziehungsweise die Ziellandkarte Tourismus, halbjährliche Besprechungen mit der Niederösterreich-Werbung GmbH und der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH sowie vierteljährliche Controllingberichte über die Umsetzung des bewilligten Budgets und des Maßnahmenplans. Eine mittelfristige Budget- und Maßnahmenplanung (drei bis fünf Jahre) lag nicht vor.
Die Tourismusstrategien und die Balanced Scorecard Tourismus sowie der jährliche Budget- und Maßnahmenplan waren nicht durchgehend mit Ausgangs- und Zielwerten sowie vergleichenden Zeitreihen hinterlegt. Steuerung und Controlling bezogen sich vor allem auf das laufende Budget und den Maßnahmenplan für das Geschäftsjahr. Eine Gesamtsicht auf die geplanten und erbrachten Leistungen sowie auf die damit angestrebten und erreichten Ergebnisse und Wirkungen lag nicht beziehungsweise angabegemäß nicht vollständig vor.

Planung und Steuerung über die Zuteilung von Budgetmitteln

Planung, Steuerung und Umsetzung von Marketing und touristischen Dienstleistungen beruhten auf der Zuteilung der bewilligten Budgets und dem Maßnahmenplan (Inputorientierung). Weniger Mittel hätten nach Aussage der Geschäftsführung weniger Maßnahmen bedeutet.
Wesentliche Risiken wurden im „Organisations- und Mitarbeiterhandbuch“ (Bildrechte, Korruption) geregelt und im „Finanzmittelfluss-Monitoring“ überwacht. Ein Risikomanagement, das alle relevanten Risiken (wie Personal, Informations- und Kommunikationstechnologie) umfasst, sowie die vorgeschriebene Darstellung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten im Lagebericht zum Jahresabschluss fehlten.
Das Organisations- und Mitarbeiterhandbuch bedurfte insbesondere in Bezug auf die private Nutzung von elektronischen Anwendungen (Schutz privater Kommunikation in E-Mail-Konten) einer Überarbeitung.

Weitere Hinweise und Feststellungen

Weitere Hinweise und Feststellungen betrafen die Anpassung der Geschäftsordnungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats an den „Public Corporate Governance Kodex des Landes Niederösterreich“, die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Maßnahmenplan und zur Bestellung leitender Angestellter, die Ausrichtung der Gesellschafterzuschüsse, die Abstimmung der Zahlungstermine der Gesellschafterzuschüsse für das Sportland Niederösterreich Programm auf den Zahlungsmittelbedarf (Liquidität) der Niederösterreich-Werbung GmbH sowie die messbaren Zielvorgaben für die digitale Information und Kommunikation und die Konformität mit den Richtlinien für barrierefreie Netzinhalte.
Die Niederösterreich-Werbung GmbH war weiterhin gefordert, einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung des Landeshaushalts im Rahmen der Aufgabenkritik zu leisten.
Die Niederösterreich-Werbung GmbH und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 1. September 2026 und 22. September 2026 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.