09/2001 - NÖ Landesforstgärten Ottenstein und Gansbach

Zusammenfassung

Das Land NÖ betreibt im privatwirtschaftlichen Bereich auf den Standorten Gansbach und Ottenstein jeweils einen Landesforstgarten. Diese deckten im Jahr 2000 rund 21 % des NÖ Forstpflanzenmarktes ab. Vorrangiges Ziel der Forstgärten ist die Versorgung der bäuerlichen Waldeigentümer – unabhängig von der Betriebsgröße – mit geeigneten, standortgerechten, inländischen Forstpflanzen zu angemessenen Preisen.

Die Landesforstgärten bieten – im Gegensatz zu den privaten Forstgärten – Kleinabnehmern die gleichen Konditionen wie den Großabnehmern. Dadurch wird auch den kleineren bäuerlichen Waldbesitzern die Möglichkeit geschaffen, Aufforstungen zu den Großabnehmerkonditionen vorzunehmen.

Der LRH kam im Zuge der Prüfung zur Ansicht, dass es im Hinblick auf vorstehende Tatsachen sinnvoll erscheint, Landesforstgärten zu betreiben, jedoch die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Beachtung finden müssen.

Der Forstgarten Ottenstein konnte im Jahr 2000 ein positives Betriebsergebnis erzielen. Beim Forstgarten Gansbach ergab die vom LRH entwickelte Jahreskostenrechnung ein negatives Betriebsergebnis, das vorwiegend auf organisationsbedingte Personalkosten zurückzuführen ist.

Diesbezüglich wurde angeregt, die Kostenentwicklung beim Forstgarten Gansbach über einige Jahre (z.B. einen Produktionszyklus) zu verfolgen und daraus die betriebswirtschaftlich notwendigen Schritte abzuleiten.

Beim Forstgarten Ottenstein wurden Empfehlungen hinsichtlich Regelungen bei den Abfertigungsansprüchen und bei der Geldgebarung getroffen.

Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom LRH getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.