
Zusammenfassung
Im Rahmen der Projektentwicklung für den Neubau des NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt (vormals NÖ Landesklinikum Wiener Neustadt) sollten die Grundlagen für die Planung und die Errichtung des Klinikums sowie für die weitere Beschlussfassung des NÖ Landtags erarbeitet werden.
Die Arbeiten umfassten den Versorgungsauftrag, die Betriebsorganisation, das Raum- und Funktionsprogramm, Voruntersuchungen zu den Grundstücken, behördliche Vorabklärungen, die Erstellung eines Pflichtenhefts für die Planervergabe sowie die Vorbereitung und die Durchführung eines Ideenwettbewerbs.
Dafür standen acht Millionen Euro zur Verfügung (Beschluss des NÖ Landtags vom 19. Februar 2015 auf Preisbasis Juli 2014). Das war ein Prozent der ursprünglich geplanten Gesamtkosten für den Neubau des Klinikums von 800,00 Millionen Euro. Davon wurden 2,50 Millionen Euro ausgegeben, wobei die Projektentwicklung nicht abgeschlossen wurde. Zum Beispiel war der Ideenwettbewerb entfallen und das Pflichtenheft für die Planervergabe nicht erstellt worden.
Fehlende Projektteile erforderten Zusatzprojekte
Am 11. April 2019 stellte der NÖ Landtag für den Neubau des NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt 561,75 Millionen Euro zur Verfügung (Grundsatzbeschluss zum Neubau des Klinikums auf Preisbasis Jänner 2017).
Dazu hatte der Landesrechnungshof auf fehlende Projektteile hingewiesen (Kinderbetreuungseinrichtung, Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Parkdeck, Anbindung an das MedAustron-Zentrum). Zudem waren die Erkenntnisse aus der Pandemie sowie medizinische und technische Fortschritte zu berücksichtigen.
Am 7. Juli 2022 genehmigte der NÖ Landtag dafür zusätzlich 150,00 Millionen Euro (Grundsatzbeschluss Zusatzprojekte: Pandemiesicherheit und medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und Krankenhauslogistik, Parkdeck, Kinderbetreuung und Ausbildung, Anbindung an das MedAustron-Zentrum auf Preisbasis April 2022).
Die Kostenermittlungen für den Neubau und die Zusatzprojekte wiesen eine unterschiedliche Preisbasis auf (Jänner 2017 und April 2022).
Zudem änderte sich der Versorgungsauftrag und damit die Anzahl der Betten von 820 im Jahr 2016 auf 680 Betten im Jahr 2019 und 722 ab dem Jahr 2024. Die Bettenkapazität des NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt stellte eine maßgebliche Grundlage für die Projektentwicklung, die Planung und die Errichtungskosten des Neubaus des Klinikums dar und wirkte sich in weiterer Folge auf die Betriebskosten aus.
Hinzu kamen betriebliche, medizinische und technische Entwicklungen, veränderte finanzielle und rechtliche Grundlagen und die Empfehlungen des Expertengremiums zum „Niederösterreichischen Gesundheitspakt – Gesund sein. Gesund werden. Gesund bleiben.“, die dem Landtagsbeschluss vom 27. März 2025 entsprechend umzusetzen waren.
Demnach war der Versorgungsauftrag für das neue NÖ Universitätsklinikum Wiener Neustadt auf den Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2030 und das Zielbild 2040+ des NÖ Gesundheitspakts auszurichten.
Projektkonsolidierung und Vereinheitlichung der Preisbasis
Die Projektkonsolidierung führte die Bauvorhaben Neubau des Klinikums und Zusatzprojekte sowie die diesbezüglichen Landtagsbeschlüsse vom 11. April 2019 und 7. Juli 2022 zu einem modifizierten Bauvorhaben für den Neubau des NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt zusammen. Die Kostenermittlung erfolgte nun auf Preisbasis Jänner 2017 und Dezember 2024.
Der Landtagsbeschluss vom 30. April 2025, NÖ Universitätsklinikum Wiener Neustadt, Neubau – Projektkonsolidierung der Bauvorhaben „Neubau und Zusatzprojekte“, konsolidierte den Rahmen für die Gesamtkosten auf Preisbasis Dezember 2024 mit 1.465,35 Millionen Euro und ermöglichte eine Sonderfinanzierung.
Mit 31. Dezember 2024 betrugen die Auszahlungen für Neubau und Zusatzprojekte 45,63 Millionen Euro (ohne Preisbasis).
Im Rahmen der Berichterstattung zur Sonderfinanzierung auch über die finanzielle Gesamtbelastung informieren
Über die gewählte Form der Sonderfinanzierung war dem Wirtschafts- und Finanzausschuss zu berichten (Resolution vom 30. April 2025 zur Sonderfinanzierung für den Neubau und die Projektkonsolidierung des NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt).
Damit trafen die Erläuterungen zu den Voranschlägen 2024 sowie 2025 und 2026, die in den Teilabschnitten 56900 Landeskliniken Investitionen unter „Landesklinikum Wiener Neustadt“ eine Direktfinanzierung für Projektentwicklung, Neubau und Zusatzprojekte auswiesen, nicht mehr zu.
Die Berichterstattung zur Sonderfinanzierung sollte auch über die finanzielle Gesamtbelastung mit Gesamtkosten, Finanzierungs- und Folgekosten informieren.
Weitere Hinweise auf Verbesserungen
Weitere Hinweise auf Verbesserungen betrafen den Angliederungsvertrag mit der Lebens.Med Gesundheitszentren GmbH beziehungsweise die darin vereinbarte Auslastungsgarantie, die Projektorganisation, das Projekt- und Kostencontrolling, die Kostenermittlung insbesondere auch für Reserven sowie deren Reduktion mit zunehmender Planungstiefe und Ausführung sowie die Vorlage von Schlussberichten zu abgeschlossenen Bauvorhaben (Logistikzentrum).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 3. März 2026 beziehungsweise vom 10. März 2026 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen, und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
In seiner Äußerung bekräftigte der Landesrechnungshof unter anderem, dass für die weiteren Planungen und die bauliche Umsetzung des neuen NÖ Universitätsklinikums Wiener Neustadt der Versorgungsauftrag entsprechend dem Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2030 und dem Zielbild 2040+ des „NÖ Gesundheitspakts – Gesund sein. Gesund werden. Gesund bleiben.“ festzulegen wäre.

