03/2018 - Lehr- und Versuchsbetriebe der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen und Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2015 „Lehr- und Versuchsbetriebe der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen" ergab, dass von 16 Empfehlungen aus diesem Bericht sieben ganz oder großteils, sechs teilweise und drei nicht umgesetzt wurden. Die Abteilung Schulen K4 und davor die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 sowie die landwirtschaftlichen Fachschulen entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 67 Prozent. Die noch offene Empfehlung zum periodischen Mitarbeitergespräch (Ergebnis 16) wurde nicht gewertet, weil dazu im April 2017 ein neuer Leitfaden in Kraft trat.

Neuordnung des berufsbildenden Landesschulwesens

Die NÖ Landesregierung präsentierte am 22. September 2016 eine Neuordnung des berufsbildenden Landesschulwesens. Diese sah vor, die 18 landwirtschaftlichen Fachschulen bis zum Jahr 2021 in elf Kompetenzzentren zusammenzuführen. Nach der Auflösung der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 oblag die Verwaltung der landwirtschaftlichen Fachschulen seit 1. Februar 2017 der Abteilung Schulen K4.

Bauprogramm für die Jahre 2017 bis 2023

Die dringenden Sanierungen an den Standorten Gießhübl und Pyhra wurden durchgeführt (Erneuerung der Siloanlagen) oder geplant (Ergebnis 3). Der NÖ Landtag schuf am 16. November 2017 mit seinem Beschluss des Bauprogramms 2017 bis 2023 den finanziellen Rahmen (110 Millionen Euro) für den Abbau des Investitionsstaus sowie für weitere Verbesserungen der technischen Ausstattung und der Informationstechnologie (Ergebnis 4).

Ausstattung

In neue Landmaschinen für den praktischen Unterricht wurden 840.000 Euro investiert. Spezialmaschinen kamen überbetrieblich in mehreren Fachschulen zum Einsatz (Ergebnis 5). Für Fahrstunden und Fahrprüfungen stand nunmehr der gleiche Traktor zur Verfügung (Ergebnis 6). Die Nutztierhaltung war vor allem um Schafe und Fische erweitert worden. Das zugesagte Stallkonzept mit einer schulspezifischen Mindestausstattung an Nutztieren lag noch nicht vor (Ergebnis 7).

Gebarung

Die interne Verwertung der Produkte (Schulküchen) erfolgte zu örtlich abgestimmten marktüblichen Preisen (Ergebnis 2). Die externe Vermarktung der Produkte zählte zur Ausbildung und führte zu Einnahmen. Die Ausgaben der landwirtschaftlichen Fachschulen stiegen von 58,66 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 61,36 Millionen
Euro im Jahr 2016. Die eigenen Einnahmen stiegen von 20,96 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 21,80 Millionen Euro im Jahr 2016. Daher konnte der Deckungsgrad aus eigenen Einnahmen im Jahr 2016 mit 35,5 Prozent annähernd auf dem Wert des Jahres 2014 von 35,7 Prozent gehalten werden (Ergebnis 8). Der Deckungsgrad der Lehr- und Versuchsbetriebe verbesserte sich gegenüber dem Jahr 2013 um 2,3 Prozentpunkte auf 36,8 Prozent im Jahr 2016, wobei drei Dienstposten eingespart wurden.

Rechnungswesen und Kostenrechnung

Das Rechnungswesen und die Kostenrechnung erfuhren teilweise Verbesserungen. Die Veranschlagung für das Jahr 2018 wurde besser auf den ermittelten Bedarf und die voraussichtlichen Einnahmen abgestimmt (Ergebnis 8). Eine Verteilung nicht direkt zuordenbarer Ausgaben auf die Betriebe nach plausiblen Schlüsselwerten ermöglichte den Abzug der Vorsteuer (Ergebnis 10).

Die Deckelung des Bundes für die Vergütung der Lehrer bereitete jedoch weiterhin Probleme, wobei seit dem Jahr 2012 ein Einnahmenrückstand von 5,58 Millionen Euro fortgeschrieben wurde. Eine der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung entsprechende Bereinigung dazu sowie die gebotene sachlich richtige Verrechnung getrennt nach Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung standen noch aus (Ergebnis 9).

Das Kostenrechnungssystem wurde vereinheitlicht, jedoch unterschiedlich angewendet, sodass noch Abstimmungs-, Schulungs- und Kontrollbedarf bestanden (Ergebnis 11). Die Ergebnisse der Effizienzerhebungen waren in einem Kennzahlensystem zur Steuerung der Schulen heranzuziehen (Ergebnis 12). Die Abrechnung bzw. die Abgeltung der Versuche sollte mit den Schulleitungen besprochen werden (Ergebnis 13). Die Einführung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 erforderte eine weitere Vertiefung des Erfahrungsaustauschs der Rechnungsführer (Ergebnis 14).

Rechtsgrundlagen und Organisation

Die Vorschrift „Landwirtschaftliche Koordinationsstelle (LAKO)" wurde an die Gegebenheiten angepasst (Ergebnis 1). Organigramme und Arbeitsverteilungspläne waren teilweise noch an die Dienstanweisung „Stellenbeschreibung Organigramm Arbeitsverteilungsplan" anzupassen (Ergebnis 15). Der „Leitfaden für das Führen und Mitarbeiten in der NÖ Landesverwaltung" vom April 2017 war an allen landwirtschaftlichen Fachschulen einzuhalten (Ergebnis 16).

Der Landesrechnungshof räumte ein, dass die Neuordnung des berufsbildenden Landesschulwesens die Umsetzung der Empfehlungen verzögerte und erwartete nunmehr eine rasche Umsetzung.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2018 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen zu und berichtete über die bereits gesetzten bzw. eingeleiteten Maßnahmen.