01/2008 - NÖ Biomasse Fernwärmefonds

Zusammenfassung

Das Land NÖ hat bereits vor ca. 20 Jahren verstärkt den Weg zu mehr erneuerbarer Energie eingeschlagen und diesen Grundsatz schließlich im NÖ Landesenergiekonzept aus dem Jahr 1997 manifestiert. Einen wesentlichen Teil der Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses stellt die Förderung der Errichtung von Fernwärmeanlagen dar, die mit heimischer Biomasse betrieben werden.

Zur Abwicklung der Förderungen und als Finanzierungsquelle wurde im Jahr 2001 der NÖ Biomasse Fernwärmefonds in Form eines Verwaltungsfonds errichtet. Durch die seither eingetretenen wirtschaftlichen, technologischen und energiepolitischen Veränderungen entsprechen die Inhalte des ursprünglichen Fondsbeschlusses nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Aus diesem Grund wurde gefordert, Zweck, Ziele und Aufgabenbereich des Fonds neu zu definieren, die Richtlinien zu überarbeiten und regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen.

Die Errichtung der Anlagen wird in verschiedenen „Schienen“ gefördert. Die Förderungsbeträge werden, je nachdem welche Förderungsschiene angesprochen werden kann, aus Finanzmitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes NÖ kofinanziert oder zur Gänze aus Landesmitteln bestritten. Der weitaus überwiegende Teil der vom Land NÖ bereitgestellten Förderungsmittel wird aus dem NÖ Biomasse Fernwärmefonds finanziert.

In NÖ wurden bis zum Ende des Jahres 2006 insgesamt 321 geförderte Biomasse-Fernwärmeanlagen in Betrieb genommen. Seit Bestehen des Fonds wurden in NÖ ca. € 37,2 Mio an öffentlichen Förderungsmitteln aufgewandt. Der Finanzierungsanteil des Fonds betrug in diesem Zeitraum ca. € 21,2 Mio.

Die Fondsfinanzierung erfolgt primär aus Budgetmitteln des Landes NÖ. Zusätzliche Fondseinnahmen bilden Tilgungsraten von Darlehen, die für die Errichtung von Biomasse-Fernwärmeanlagen gegeben wurden. Einnahmen aus Bundesmitteln für kofinanzierte Förderungsprojekte werden jedoch nicht im Fonds verrechnet. Im Hinblick auf die anzustrebende Verwaltungsvereinfachung wurde eine Konzentration aller Mittel zur Förderung von Biomasse-Fernwärmeanlagen im Fonds empfohlen. Weiters wurde im Hinblick auf die Forcierung alternativer Energien angeregt, künftig alle im Fonds verfügbaren Mittel, insbesondere die bestehenden Rücklagen, für die Förderung der Errichtung von Biomasse-Fernwärmeanlagen, einzusetzen.

Die Überprüfung einiger stichprobenweise ausgewählter Förderungsprojekte ergab grundsätzlich eine ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vorgangsweise.

Das Ablaufschema, das im Jahr 2003 auf Grund eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund für kofinanzierte Förderungen erstellt wurde, ist auf Grund der bisher gewonnenen Erfahrungen neu zu gestalten.

Die Prüfung der einer Förderung zu Grunde liegenden Investitionskosten ist zu intensivieren. Weiters ist die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Förderung in Zukunft genauer zu kontrollieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.