16/2012 - Grundlagen der psychiatrischen Versorgung in Niederösterreich

Zusammenfassung

Die Versorgung psychisch kranker oder beeinträchtigter Menschen erfolgt im Gesundheitssystem und im Sozialsystem. Im Jahr 2010 entstanden dafür allein in den NÖ Landeskliniken Kosten in der Höhe von rund 83,1 Millionen Euro. Die Ausgaben im Sozialsystem beliefen sich auf rund 51,8 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof überprüfte daher die Grundlagen der psychiatrischen Versorgungsstrukturen in Niederösterreich.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 25. September 2012 zu, die zehn Empfehlungen umzusetzen. Der Landesrechnungshof vermisste dazu noch einen konkreten Zeitplan für die Evaluierung des Psychiatrieplans, auf deren Basis die gesamthafte Bedarfsplanung erfolgen soll.

Psychiatrieplan

Die psychiatrische Versorgung in Niederösterreich war lange auf die Landesnervenkliniken in Gugging und Mauer konzentriert. Internationale Entwicklungen führten zum Aufbau einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und zu regionalen Strukturen. In sechs NÖ Landeskliniken wurden psychiatrische Abteilungen eingerichtet und die Landesnervenklinik Gugging 2007 geschlossen.

Regional übernahmen Betreuungsstationen und Betreuungszentren in Pflegeheimen sowie der Psychosoziale Dienst psychiatrische Versorgungsleistungen.

Die Grundlage für die Umstrukturierung bildete der NÖ Psychiatrieplan 1995 und ab 2003 dessen evaluierte Version. Die Empfehlungen des Psychiatrieplans wurden teilweise in Modellregionen erprobt.

Bis 2006 oblag die Umsetzung des NÖ Psychiatrieplans dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds. Danach konzentrierte sich der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds auf die Gesundheitsstrukturplanung und übergab die Planung und die Finanzierung der psychiatrischen Versorgung im Sozialsystem der Abteilung Soziales GS5. Seine gesetzlichen Aufgaben zur Evaluierung des NÖ Psychiatrieplans und zur Vernetzung des Psychosozialen Diensts mit Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten nahm der Fonds seit 2003 nicht wahr.

Versorgungsplanung im Gesundheitssystem

Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds legte im Regionalen Strukturplan Gesundheit die Kapazitäten für die psychiatrische Versorgung im Gesundheitssystem fest. Dieser wies bis zum Jahr 2015 einen Mehrbedarf an Krankenhausbetten, Tagesklinikplätzen und niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie aus. Der für die verbindliche Umsetzung des Regionalen Strukturplans Gesundheit vorgeschriebene Landeskrankenanstaltenplan fehlte. Für dessen Verordnung war eine Novellierung des NÖ Krankenanstaltengesetzes erforderlich.

Versorgungsplanung im Sozialsystem

Die psychiatrische Versorgungsplanung im Sozialsystem erfolgte seit 2007 ohne Einbindung des Beirats zur Sozialplanung, der mit allen wesentlichen Angelegenheiten der Sozialpolitik zu befassen war.

Im Jahr 2010 strukturierte die Abteilung Soziales GS5 den Psychosozialen Dienst neu. Da die Abteilung dafür keine Experten hatte, zog sie externe Berater bei. Die Effektivität und die Effizienz des neu strukturierten Psychosozialen Diensts sollte evaluiert werden. Außerdem sollte eine Kostenbeteiligung der Krankenversicherungsträger an Leistungen des Psychosozialen Diensts angestrebt werden.

Trotz erfolgreicher Maßnahmen fehlte eine gesamthafte Planung der Ver­sorgungsstrukturen für den Sozialbereich im Sinn des NÖ Psychiatrieplans.

Kooperation und Koordination

Die auf das Gesundheits- und Sozialsystem verteilte psychiatrische Versorgung erforderte eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und den zuständigen Abteilungen des Amts der NÖ Landesregierung, um durch eine gesamthafte Planung und Abwicklung eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden.

Dafür waren Strukturen aufzubauen, die eine gesamthafte Planung und damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung psychisch kranker oder beeinträchtigter Menschen in beiden Systemen wirtschaftlich und zweckmäßig unterstützen.

Finanzierung

Die wirtschaftlichen Interessen der unterschiedlichen Kostenträger und Leistungserbringer konnten sich nachteilig auf die notwendige Versorgung psychisch kranker und beeinträchtigter Menschen, auf den Behandlungs- bzw. Betreuungsverlauf sowie damit auf die Höhe der Gesamtkosten auswirken.

Der NÖ Psychiatrieplan 2003 war zu evaluieren. Dabei sollten die Auswirkungen der bestehenden Vergütungs- und Finanzierungsformen auf die Qualität der Versorgung und auf die Gesamtkosten untersucht werden, um psychisch kranke oder beeinträchtigte Menschen insgesamt effizient und effektiv versorgen zu können. Generell sollte eine leistungsgerechte Finanzierung durch alle verantwortlichen Kostenträger angestrebt werden.