14/2012 - Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die NÖ Landeskliniken-Holding setzte die sieben Empfehlungen aus dem Bericht 7/2010 „Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken" zu 75 Prozent um, der Empfehlung zum Maßnahmenkatalog wurde noch nicht entsprochen.

Zielplanungen lagen nunmehr für jene NÖ Landeskliniken vor, bei denen Baumaßnahmen vorgesehen waren und umfassten auch die Hubschrauberlandeeinrichtungen.

Außerdem wurden die Haftpflichtversicherungen für die Hubschrauberlandeplatzhalter in einem Rahmenversicherungsvertrag berücksichtigt und damit vereinheitlicht.

Zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung des Notarztwesens in NÖ richtete die NÖ Landeskliniken-Holding in Zusammenarbeit mit dem „144 Notruf NÖ" und den Rettungsorganisationen einen „Kompetenzbereich Notarztwesen" ein, der auch eine Reduktion der Hubschrauber-Sekundärtrans­porte zum Ziel hatte.

Bei den Bedarfskriterien für die Errichtung von Hubschrauberlandeeinrichtungen der NÖ Landeskliniken-Holding fehlte neben notfallmedizinischen und katastrophenschutztechnischen Aspekten ein Maßstab zur Gewichtung und Bewertung der Kriterien.

Weiters sollte der Maßnahmenkatalog für die Hubschrauberlandeeinrichtungen an Hand gewichteter und bewertbarer Bedarfskriterien sowie entsprechend dem jeweils geltenden Versorgungsauftrag aktualisiert werden.

Die Errichtung und der Betrieb von Hubschrauberlandeeinrichtungen waren nach wie vor nicht ausdrücklich als Aufgabenbereich der Abteilung Bau und Facility Management in der Aufbauorganisation der NÖ Landeskliniken-Holding ausgewiesen, ebenso wenig wie der Betrieb der Hubschrauberlandeinrichtungen bei den einzelnen NÖ Landeskliniken.

Die Dokumentation der Vereinbarung vom 28. Jänner 2011 über die Zusammenarbeit von Wien und Niederösterreich hinsichtlich des Flugrettungsdiensts erhielt der Landesrechnungshof erst im Zuge des Stellungnahmeverfahrens.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 7. August 2012 mit, dass Bedarfskriterien sowohl auf Basis der aktuellen medizinischen Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse, als auch nach wirtschaftlicher Machbarkeit erstellt wurden und einer laufenden Evaluierung unterzogen werden. Das im Zuge der Nachkontrolle zur Verfügung gestellte „Ausbauprogramm Hubschrauberlandeeinrichtungen" basierte auf dem aktuell gültigen „Regionalen Strukturplan Gesundheit" für NÖ und wird entsprechend den Beschlüssen des NÖ Landtags umgesetzt werden.

Außerdem sagte die NÖ Landesregierung zu, dass die NÖ Landeskliniken-Holding im Zuge der nächsten Anpassung der Stellenbeschreibungen die Kompetenzbereiche strukturieren wird, damit speziell bei baulichen Aktivitäten eine genaue Zuordnung gegeben sein wird. Die Abgrenzung zum operativen Betrieb von Hubschrauberlandeeinrichtungen wird dann in den Kompetenzbereich der jeweiligen Klinikleitung fallen.