14/2011 - Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 3/2009 „Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach" durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 19 Empfehlungen aus diesem Bericht elf ganz und vier teilweise umgesetzt bzw. werden umgesetzt. Vier Empfehlungen waren noch nicht umgesetzt.
Von der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung und von der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach wurden bereits rund 80 Prozent der Empfehlungen ganz bzw. teilweise umgesetzt oder werden umgesetzt. Dadurch wurden Verbesserungen bei den Organisationsgrundlagen, den Führungsinstrumenten, der Kostenrechnung, der Dokumentation und bei Pachtverträgen sowie vertraglichen Vereinbarungen erzielt. Die Brandschutzpläne der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach wurden überarbeitet und ergänzt. Die Abteilung Landeshochbau koordinierte die Erstellung von Plänen für die landwirtschaftlichen Schulen, was im überprüften Fall rund 15.000 Euro ersparte.

Der Verkauf oder Tausch der nicht benötigten Grundstücke und die thermische Sanierung der Außenfassade des Schul- und Internatsgebäudes werden umgesetzt. Die Mängel im Bereich Bedienstetenschutz wurden großteils behoben. Bei einigen Mängeln erfolgte dies aus budgetären Gründen in Eigenregie provisorisch bzw. wurde eine nachhaltige Behebung aufgeschoben. Die Kostenrechnung sollte insbesondere in der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung noch verstärkt als Steuerungselement eingesetzt werden.
Mangels Budgetmittel wurden die desolaten Räumlichkeiten im Vierkanthof nicht saniert und die nicht mehr benötigten Teile des Schülerheims nicht in Unterrichts- bzw. Seminarräume umgewandelt. Die zugesagte Prüfung bzw. Kündigung der Versicherungsverträge, die unter den Grundsatz der Nichtversicherung fallen, unterblieb. Der Landesrechnungshof hielt seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht. Für die teilweise Fremdreinigung des Schulgebäudes wurde kein neuer Reinigungsvertrag abgeschlossen, weil geplant ist, im Jahr 2012 die Fremdreinigung auf Eigenreinigung umzustellen.
Die NÖ Landesregierung teilte Ende September 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass die beiden offenen baulichen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen aus budgetären Gründen noch nicht umgesetzt werden konnten. Außerdem wird getrachtet, die nicht mehr benötigten Internatszimmer einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die Feuer- und Sturmschadenversicherung kann laut Mitteilung der NÖ Landesregierung auf Grund der hohen Rabattrückzahlungen nicht vor dem vertraglichen Auslaufen Ende 2012 gekündigt werden.
Die Umstellung auf Eigenreinigung soll mit dem Dienstpostenplan 2012 erfolgen.
Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Schäden, welche eine Gefahr für das Gebäude und für die Nutzer darstellen, behoben werden und der Grundsatz der Nichtversicherung am Ende der zehnjährigen Laufzeit der Feuer- und Sturmschadenversicherung im Jahr 2012 beachtet wird.