14/2002 - Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehensforderungen

Zusammenfassung

Der Landtag von NÖ hat in der Sitzung am 28. Juni 2001 den Beschluss gefasst, einen Großteil der gewährten Wohnbauförderungsdarlehen zu verwerten und den Verwertungserlös zu veranlagen. Oberste Zielsetzung der Transaktion sollte die Erzeugung eines wirtschaftlichen Zusatznutzens für das Land NÖ sein, indem un- bzw. niedrig verzinstes Vermögen in höher verzinstes Vermögen umgewandelt wird.

Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen

Die Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen wurde bereits durch den Rechnungshof geprüft. Der Landesrechnungshof schließt sich dem diesbezüglichen Rechnungshofbericht (Reihe Niederösterreich 2002/7) an, wobei noch ergänzend anzumerken ist, dass sich seit der Prüfung durch den Rechnungshof keine Gründe für eine anders geartete Beurteilung ergeben haben. Die Verwertung kann insgesamt als plausibel, nachvollziehbar, zielführend und angemessen angesehen werden. Insgesamt konnte ein Nettoverwertungserlös von € 2.442 Mio erzielt werden, der in voller Höhe veranlagt wurde.

Veranlagung des Verwertungserlöses

In der Vorlage der NÖ Landesregierung zum Landtagsbeschluss vom 28. Juni 2001 waren wesentliche und grundlegende Veranlagungsparameter enthalten. Diese sind nachstehend angeführt und ist nach jeder Punktation in Kurzfassung die Feststellung des Landesrechnungshofes dazu vermerkt.

  • Der dem Land NÖ zufließende Verwertungserlös wird einer neu zu gründenden und im Eigentum einer Privatstiftung stehenden Spezialgesellschaft (Veranlagungsgesellschaft) als Fremdkapital weitergeleitet.

In Abweichung von der dem Landtag von NÖ vorgelegenen Entscheidungsgrundlage wurde im Hinblick auf die steuerliche Optimierung der Transaktion anstelle der Privatstiftung eine Kapitalgesellschaft gegründet. Es bestehen gegen diese Abweichungen seitens des Landesrechnungshofes keine Bedenken.

  • Die der Veranlagungsgesellschaft zufließenden Mittel werden in Veranlagungsinstrumente (mit Qualität von hervorragender bis guter Finanzkraft) veranlagt.

Beabsichtigt war, eine Rendite von ca. 6 % p.a. zu erreichen. Zur Erzielung von Erträgen in einer derartigen Höhe waren Investitionen allein in Anleihen oder auf dem Geldmarkt nicht zielführend. Um bei den Veranlagungsinstrumenten eine Qualität von hervorragen- der bis guter Finanzkraft (im Sinne einer 6 %igen Rendite) sicherzustellen bzw. zu erreichen, musste der Anlage-Mix auch einen bestimmten Anteil an Aktien enthalten. Zur Sicherstellung der geforderten Finanzkraft war es daher nicht nur möglich, sondern vielmehr zwingend erforderlich, auch in Aktien zu investieren. Es ist daher davon auszugehen, dass gemäß dem Beschluss des Landtages von NÖ jedenfalls auch die Investition in Aktien gewollt bzw. gefordert war, da andernfalls das angestrebte Ziel nicht zu erreichen ist.

  • Aus der Veranlagung, die im Rahmen eines aktiv verwalteten Portfolio erfolgt, sollen dem Land NÖ jährliche budget- und maastrichtwirksame Einnahmen zufließen.

Mit der Summe aller Maßnahmen werden aus der Sicht der Berechnung des Haushaltes nach Stabilitätspakt-Grundsätzen Rückflüsse aus den Darlehen in maastrichtrelevante Einnahmen umgewandelt. Die Vorgaben des Landtages von NÖ wurden somit umgesetzt.

  • Der Veranlagungsprozess soll durch einen von den Banken unabhängigen Investmentberater begleitet werden.

Bei der Auswahl des Investmentberaters wurden die Vorgaben des Landtages von NÖ umgesetzt, indem eine von den Banken unabhängige und international anerkannte Gesellschaft beauftragt wurde.

  • Die Investmentberatung umfasst die Ausarbeitung einer Anlagestrategie im Hinblick auf Ertrags- und Risikorelation. Darauf aufbauend sollen Veranlagungsinstrumente ausgewählt werden.

Die von den Experten erarbeitete Veranlagungsstruktur (40 % Aktien-, 60 % Anleihenanteil) und die Streuung der Veranlagungsinstrumente ist im Einklang mit den strengen gesetzlichen Veranlagungsvorschriften für die volkswirtschaftlich bedeutenden und von der Finanzmarktaufsicht überwachten Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen.

Das Fondsvermögen hat sich per 31. Oktober 2002 von € 2.442 Mio auf rund € 2.248 Mio verringert (– 7,91 %).

Der durch Marktpreisänderungen bei den Aktien zustande gekommene neue Anlage-Mix (Aktienanteil nur mehr 31 %) stellt de facto eine geänderte Veranlagungsstrategie dar, wenn nicht durch Umschichtungen die ursprünglichen Relationen wiederhergestellt werden, d.h. ein so genanntes "rebalancing" stattfindet. Es wird daher Aufgabe der verantwortlichen Entscheidungsträger sein, entweder eine geänderte Veranlagungsstrategie zu verfolgen, oder durch „rebalancing“ den Aktienanteil wieder auf 40 % aufzustocken.

  • Für die veranlagten Mittel wird eine laufende Kontrolle hinsichtlich der Veranlagungsrendite durchgeführt.

Durch die formellen und informellen Wege für den Zugang zu Daten ist sichergestellt, dass dem Land NÖ alle Informationen über die Veranlagung und somit auch über die Veranlagungsrendite zur Verfügung stehen und im System des Reporting sowie im Kontrollsystem grundsätzlich keine Lücken bestehen.

Zusätzlich zu vorstehender Feststellung empfiehlt der Landesrechnungshof, dass die NÖ Landesregierung dem Landtag von NÖ zumindest einmal jährlich in geeigneter Form über die Veranlagung der Mittel aus der Verwertung der Wohnbaudarlehensforderungen berichtet. Dieser Bericht ist derart zu gestalten, dass dem Landtag von NÖ ein vollständiger Überblick über die Zielerreichung im Sinne des Grundsatzbeschlusses vom 28. Juni 2001 ermöglicht wird.

  • Die steuerliche Optimierung der Transaktion verlangt, dass die Zuflüsse beim Land NÖ einem Versorgungs- und Unterstützungszweck zugeordnet werden müssen.

Hinsichtlich der steuerlichen Optimierung wurden die Vorgaben des Landtages von NÖ in Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden umgesetzt.

Garantieübernahmen durch das Land NÖ

Aus den eingegangenen Garantieverträgen besteht für das Land NÖ nur ein geringes Ausfallsrisiko. Für die übernommenen Garantien erhielt das Land NÖ eine Prämie von € 126 Mio. Die Höhe der Garantieprämie ist marktkonform.

Sonstige Feststellungen

Zur Darstellung der Transaktionen im Rechnungswesen beim Land NÖ wurden Prüfungsfeststellungen betreffend Periodenreinheit und Bruttoverrechnung getroffen bzw. wurde auf eine noch ausstehende Abrechnung einer Kostenposition hingewiesen.

Auf Grund der vorliegenden Fondsergebnisse ist im Haushalt des Landes NÖ für das Jahr 2002 gegenüber dem veranschlagten Wert mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Es wird daher notwendig sein, durch andere Steuerungsmaßnahmen, wie zB die im Jahr 2001 zurückgestellte Verwertung von Liegenschaften des Landes, das vereinbarte Maastrichtergebnis zu erreichen.

Der Verwertungserlös wurde bis zu seiner endgültigen Veranlagung ohne Valutaverluste zu marktkonformen Zinssätzen zwischenveranlagt.
Desgleichen sind die laufenden Kosten aus der Vermögensverwaltung angesichts der vorliegenden Vergleichswerte als marktkonform zu werten.

Stellungnahme der NÖ Landesregierung
Seitens der NÖ Landesregierung wurde zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Empfehlungen zu setzen.