13/2002 - Nationalpark Thayatal GesmbH

Zusammenfassung

Die Nationalpark Thayatal GesmbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von den Gesellschaftern Republik Österreich und Land NÖ je zur Hälfte gehalten wird.

Die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit der beiden Gebietskörperschaften bildet die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land NÖ zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal. Zweck dieser Vereinbarung ist die Erhaltung der ökologisch besonders wertvollen Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung im Thayatal bei Hardegg sowie die Errichtung und der Betrieb der Gesellschaft.

Zur Finanzierung der Gesellschaft verpflichteten sich die Gesellschafter, die Kosten für die Errichtung der Nationalparkinfrastruktur und die laut Wirtschafts- und Finanzplan genehmigten Kosten für den laufenden Betrieb jeweils im Ausmaß von 50 % aufzubringen. Kosten für Entschädigungsleistungen an Grundeigentümer und an sonstige Nutzungsberechtigte sowie Einlösungszahlungen werden von den Gebietskörperschaften grundsätzlich gemeinsam getragen und direkt an die Empfänger ausbezahlt. Allfällige weitere Kosten werden vom Land NÖ getragen.

Die Nationalpark Thayatal GesmbH beschäftigte sich in den ersten drei Geschäftsjahren 1999 bis 2001 hauptsächlich mit dem Unternehmensaufbau und der Vorbereitung des Nationalparks, der Nationalparkgründung und der Entwicklung der Nationalparkinfrastruktur. Aufbauend auf den Zielvorgaben der Gesellschafter erarbeitete die Gesellschaft im Jahr 2000 einen Managementplan für den Zeitraum 2001 bis 2010, der den Rahmen für die Entwicklung des Nationalparks und dessen Wechselbeziehungen zur Region bildet. Die praktische Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen erfolgt an Hand des für jedes Jahr zu erstellenden Jahresplanes.

m Jahr 2001 wurde der Nationalpark durch die Weltnaturschutzunion international anerkannt, womit ein von den Gesellschaftern vorgegebenes Ziel bereits erreicht wurde. Hinsichtlich der weiteren Ziele, insbesondere der Erhaltung und Bewahrung des Nationalparkgebietes mit seinen repräsentativen Landschaftstypen sowie der Tier- und Pflanzenwelt, war die Gesellschaft bestrebt, diese entsprechend den in den Jahresplänen vorgegebenen Zeiträumen auf den ihr zugänglichen Flächen zu erfüllen. Durch eine verstärkte Informationstätigkeit bemühte sich die Gesellschaft, die Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung zu steigern.

In den geprüften Geschäftsjahren 1999 bis 2001 war durch die von den Gesellschaftern zugeflossenen Subventionen und Investitionszuschüsse ein stetiger Anstieg der liquiden Mittel der Gesellschaft zu verzeichnen. Sie betrugen am Bilanzstichtag 2001 € 0,95 Mio. Der LRH empfahl, die Zuweisung der Zuschüsse mit dem tatsächlichen Finanzbedarf der Gesellschaft besser abzustimmen.

Die Prüfung gab Anlass zu zahlreichen Feststellungen und Anregungen, die eine Erhöhung der Aussagefähigkeit und eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse bewirken sollten. Darüber hinaus wurden Maßnahmen empfohlen, die eine Ergebnisverbesserung einzelner Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft (Besucherbetreuung, Waldnutzung) zum Ziel hatten und zu deren Beurteilung eine einheitliche Kostenstellenrechnung einzurichten wäre. Hinsichtlich der für den Verkauf von Handelswaren und für das Inkasso aus Führungen erstellten Rechnungen und Belege wurde empfohlen, diese derart zu gestalten, dass sie einerseits den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechen und andererseits auch bessere Kontrollen ermöglichen.

Die NÖ Landesregierung und die Nationalpark Thayatal GesmbH haben die Empfehlungen zum Teil bereits umgesetzt bzw. zugesagt, ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.