12/2001 - Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH

Zusammenfassung

Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH (AWV) ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital in Höhe von S 500.000,00 von den Ländern Wien und NÖ je zur Hälfte übernommen wurde.

Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Entsorgung von Stoffen (ausgenommen radioaktiven Abfall), die die Gebietskörperschaften NÖ und Wien allein überhaupt nicht oder nur schwer, d.h. mit erheblichem technischen oder wirtschaftlichen Aufwand, entsorgen können.

In Erfüllung des Unternehmensgegenstandes wurden von der Gesellschaft bis zum Jahr 2000 zwei Großprojekte abgewickelt, und zwar die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die Deponiestandorte Blumau a.d. Wild und Enzersdorf/Fischa.

Am Deponiestandort Blumau a.d. Wild waren die Arbeiten an der Standort UVP bereits im Jahr 1994 abgeschlossen. Im Jahr 1995 beschlossen die Gesellschafter, die Arbeiten an diesem Standort nicht mehr weiter zu führen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden an die NÖ Umweltschutzanstalt verkauft.

Ebenso stand die Standort-UVP des Deponieprojektes Enzersdorf/Fischa im Jahr 1994 unmittelbar vor dem Abschluss. Die bis zur Abhaltung der Bewertungsklausur der Gutachter vorangetriebene Projekt-UVP wurde im Jahr 2000 durch Beschluss der Gesellschafter, mit dem das Anbot des vorzeitigen Ausstieges des Projektwerbers „Enzersdorfer AbfallverwertungsgesmbH“ (EAVG) angenommen wurde, beendet.

Da ein Ausstieg der EAVG vor Abschluss der UVP und der notwendigen behördlichen Bewilligungsverfahren vertraglich nicht geregelt war, stimmte die AWV einer Reduzierung der zu refundierenden externen Kosten für die UVP auf 25 % (statt 50 %) zu.

Im Jahr 1998 wurde die Gesellschaft beauftragt, das Projekt „Vernetzte Altlastensanierung im Marchfeld“ durchzuführen. Für dieses Projekt, das erst im Jahr 2000 in Angriff genommen wurde, wurden bis zum Prüfungszeitpunkt im Jahr 2001 Studien und Gutachten in Auftrag gegeben sowie Verhandlungen hinsichtlich der möglichen Finanzierung des Projektes geführt. Trotzdem gab es noch eine Reihe offener Fragen, die die Erstellung weiterer Entscheidungsgrundlagen notwendig erscheinen ließ.

Der LRH forderte angesichts der Wichtigkeit des Projektes die Vertreter der AWV und der Länder Wien und NÖ auf, die vorbereitenden Untersuchungen bis zum Jahresende 2001 abzuschließen und danach ehestens Entscheidungen über die Durchführung des Projektes zu treffen. Auf Grund der hohen jährlichen Kosten der Gesellschaft wären für den Fall der Nichtdurchführbarkeit des Projektes der Gesellschaft neue Aufgaben zu übertragen oder eine Verwertung bzw. Schließung ins Auge zu fassen.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft war bis 1999 gekennzeichnet durch Jahresfehlbeträge, die mit den Nachschüssen der Gesellschafter verrechnet wurden, sodass jeweils ein ausgeglichenes Bilanzergebnis ausgewiesen werden konnte. Den Aufwendungen der Gesellschaft standen nur geringfügige Erträge gegenüber. Zur Abdeckung des Betriebsaufwandes wurden seit Gründung der Gesellschaft insgesamt Nachschüsse in Höhe von 115 Mio S zugesichert, von denen 91 Mio S ausbezahlt wurden.

Im Jahr 2000 wurden erstmals Erlöse auf Grund der Abschlagszahlung für die Beendigung des Deponieprojektes Enzersdorf/Fischa in Höhe von 5,50 Mio S vereinnahmt, wodurch ein Bilanzgewinn von 2,06 Mio S erwirtschaftet wurde.

Der Gesellschaft wurde empfohlen, auf Grund der verminderten Tätigkeit durch Einstellung beider Deponieprojekte und der noch nicht voll angelaufenen Arbeiten bei der Altlastensanierung im Marchfeld eine weitere Reduzierung der Personalkosten für die Geschäftsführung anzustreben.

Die Gesellschaft teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass zwischenzeitlich intensiv an der Vorbereitung des Projektes gearbeitet werde und daher eine entsprechende Auslastung des Personals gegeben sei.

Das Land NÖ verwies darauf, dass die Altlastensanierung im Marchfeld nicht alleine im Gestaltungsrahmen der beiden betroffenen Gebietskörperschaften liege, sondern seitens des Bundes die rechtlichen Vorbedingungen zu schaffen und die entsprechenden Förderungsmittel bereit zu stellen wären. Für den Fall, dass sich herausstellt, dass das Projekt in den nächsten Monaten nicht durchführbar ist, wurde die Auflösung der Gesellschaft ins Auge gefasst.