11/2018 - Förderungen im Zusammenhang mit dem Künstler Hermann Nitsch

Zusammenfassung

Im Zeitraum von 1979 bis 2017 wiesen Förderungen von 5,55 Millionen Euro einen Zusammenhang mit dem international anerkannten Künstler Prof. Hermann Nitsch auf, der dem Land Dauerleihgaben und Verwertungsrechte für 40 Jahre im Gegenwert von 5,60 Millionen Euro und Schenkungen im Schätzwert von 610.000,00 Euro überließ, sohin insgesamt 6,21 Millionen Euro. In diesem Zeitraum entfielen Förderungen in Höhe von

5,23 Millionen Euro für die Errichtung (3,42 Millionen Euro) und den Betrieb (1,81 Millionen Euro) des Nitsch Museums, das der Künstler durch Dauerleihgaben und Verwertungsrechte unterstützte,
226.801,54 Euro auf den Ankauf von Kunstwerken für die NÖ Landessammlungen, die auch Schenkungen des Künstlers erhielten,
84.871,00 Euro auf die Restaurierung von Schloss Prinzendorf, dem Wohnsitz und der Wirkungsstätte des Künstlers, was einem Fördersatz von durchschnittlich 16 Prozent, bezogen auf Sanierungskosten von 525.995,25 Euro, entsprach,
11.000,00 Euro auf den Würdigungspreis für Bildende Kunst 2004.

Ziele der NÖ Kulturförderungsgesetze 1983 und 1996

Die NÖ Kulturförderungsgesetze verpflichteten die NÖ Landesregierung unter anderem dazu – unter Wahrung der Unabhängigkeit und der Freiheit des kulturellen Handelns in der gegebenen Vielfalt – zeitgenössisches kulturelles Schaffen zu fördern und zu dokumentieren, zur Bewahrung der Kultur der Vergangenheit beizutragen, Verständnis für die Kultur der Gegenwart und der Vergangenheit zu wecken und in jeder Region des Landes die Teilnahme am kulturellen Prozess zu ermöglichen.
Die Förderungen im Zusammenhang mit dem Künstler entsprachen dem Grunde nach diesem gesetzlichen Auftrag. Dieser räumte der Vollziehung durch die NÖ Kulturverwaltung einen Ermessenspielraum ein und überließ es ihr, im Rahmen des Landeshaushalts Art und Höhe der Kulturförderungen festzulegen.

Regionaler und volkswirtschaftlicher Nutzen

Die Förderungen im Zusammenhang mit dem Museumszentrum Mistelbach kamen vor allem der Stadtgemeinde zu, die das Museumszentrum Mistelbach mit den Schwerpunkten Lebenswelt Weinviertel und Nitsch Museum entwickelte, errichtete und bis zur Übernahme durch die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. im Jahr 2009 betrieben hatte.
Die Förderungen und die damit bewirkten Investitionen dienten primär kulturellen und regionalen Zielen und lösten darüber hinaus positive ökonomische Effekte (Arbeitsplätze, Wachstum, direkte und indirekte Wertschöpfung) aus, wie Studien belegten.

Museumszentrum Mistelbach – Nitsch Museum

Die NÖ Landesregierung förderte die Errichtung und den Betrieb des Museumszentrums Mistelbach. Das ursprüngliche Vorhaben im Umfang von 2,90 Millionen Euro (3. November 2005) wurde nach und nach ausgeweitet und in Teil- und Zusatzprojekte aufgespalten, für welche neben Kulturförderungen auch andere Förderungen beantragt und gewährt wurden. Die Errichtungskosten betrugen schließlich 5,71 Millionen Euro (25. April 2018). Davon betrafen 3,46 Millionen Euro bzw. rund 60,5 Prozent das Nitsch Museum.
Die Finanzierungsbeiträge des Landes NÖ für den Betrieb der gesamten Betriebsgesellschaft in den Jahren 2006 bis 2017 betrugen insgesamt 12,90 Millionen Euro. Davon entfielen 1,81 Millionen Euro oder 14 Prozent auf das Nitsch Museum.
Eine Grundsatzvereinbarung vom 15. Juni 2005 sicherte dem Museum unentgeltliche Dauerleihgaben des Künstlers bis zum Jahr 2045.

Ankauf von Kunstwerken

Der erste Ankauf erfolgte im Jahr 1979. Anfang 2018 enthielt das Kunstinventar des Landes NÖ 136 Werke des Künstlers. Davon stammten 121 von Ankäufen, zwölf von Schenkungen und drei aus Dauerleihnahmen. Die Summe der Ankaufswerte betrug 226.801,54 Euro, wovon 102.307,55 Euro auf Ankäufe vom Künstler, 113.084,35 Euro auf Ankäufe von Dritten und 11.409,64 Euro auf Dauerleihnahmen entfielen. Den geschätzten Marktwert der Schenkungen des Künstlers gab die Abteilung Kunst und Kultur K1 mit 610.000,00 Euro an.
Eine zweckmäßige und wirtschaftliche Vereinbarung, die dem Land NÖ die erforderlichen Werke zur repräsentativen Darstellung des Gesamtwerks des Künstlers auf Dauer sicherte, fehlte bislang.
Die für das Festspielhaus St. Pölten vom Künstler entworfene Ausstattung (Bühnenbild, Kostüme) der Oper „Satyagraha, Gandhi in Südafrika“ aus dem Jahr 2001 war nach Auskunft des damaligen technischen Direktors des Festspielhauses St. Pölten teilweise entsorgt worden, weil keine Wiederverwendung (zB Gastspiele) möglich war.

Schloss Prinzendorf

Mit dem Erwerb des desolaten Barockschlosses im Jahr 1971 und dessen Restaurierung bewahrte das Künstlerehepaar die denkmalgeschützte Anlage vor dem Verfall. Wegen ihrer Bedeutung für das kulturelle Erbe unterstützte die NÖ Landesregierung die Sanierungen der Schlossanlage in den Jahren 1983 bis 2007 mit 13 Förderungen zwischen 2.180,19 Euro und 12.000,00 Euro.

Würdigungspreis für Bildende Kunst 2004

Die Verleihung des Würdigungspreises für Bildende Kunst 2004 durch die NÖ Landesregierung beruhte auf einstimmigen Vorschlägen des dazu berufenen Fachbeirats und Kenntnisnahme des Kultursenats.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2018 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte dazu über bereits getroffene Maßnahmen. Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gab keine gesonderte Stellungnahme ab.