11/2015 - Finanzierung des Landes NÖ im Wirkungsbereich des Bundes, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 10/2012 „Finanzierung des Landes NÖ im Wirkungsbereich des Bundes" ergab, dass von den acht Empfehlungen aus diesem Bericht vier ganz, zwei großteils, eine teilweise und eine nicht umgesetzt wurden.

Die Abteilungen Finanzen F1, Gebäudeverwaltung LAD3, Wissenschaft und Forschung K3, Schulen K4, Landwirtschaftliche Bildung LF2 sowie Gesamtverkehrsangelegenheiten RU7 entsprachen den Empfehlungen somit zu 81,25 Prozent. Dadurch konnten sie Verbesserungen bei der Erfassung der Projekte sowie bei deren Evaluierung und Refinanzierung erreichen.

An öffentlichen allgemeinen Pflichtschulen konnte der Personalbedarf weiterhin nicht im Rahmen der vom Bund genehmigten Stellenpläne gedeckt werden. Dies war auf Maßnahmen wie die Einhaltung der Klassenschülerhöchstzahl von 25 Schülern, die Sprachoffensive, die Einführung der Neuen Mittelschule (Projektschulen Generation 2 und 3) oder die überdurchschnittliche Anzahl an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zurückzuführen, die vom Bund nicht angerechnet wurden. Weiters wirkte sich die Schulsprengelsituation und die Beibehaltung von Kleinstschulen aus. In den Jahren 2011 bis 2014 betrugen die Mehrausgaben für das zusätzliche Lehrerpersonal im allgemeinen Pflichtschulbereich insgesamt rund 42 Millionen Euro.

Der seit dem Jahr 2008 gedeckelte Kostenersatz des Bundes für das Lehrpersonal an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bedeutete Mindereinnahmen für das Land NÖ von insgesamt elf Millionen Euro.

In den Jahren 2005 bis 2010 hatte das Land NÖ finanzielle Beiträge zu Projekten bzw. Maßnahmen im Wirkungsbereich des Bundes mit einem Gebarungsvolumen von rund 1.143,41 Millionen Euro geleistet. Allein im Zeitraum 2013 bis 2014 gab das Land NÖ über 110 Millionen Euro für Finanzierungen im Wirkungsbereich des Bundes aus, wobei die Ausgaben für Verkehrsdiensteverträge nicht berücksichtigt waren.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2015 die empfohlenen Anpassungen der Dienstanweisung „Finanzierungen" mit und sagte die Umsetzung der noch offenen Anregungen zu. Zudem betonte sie den hohen Stellenwert von Bildung sowie die bildungspolitischen Schwerpunkte

- Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25

- NÖ Schulmodell

- Erhalt der wohnortnahen Schule

- Initiative des Landes NÖ - NÖ Sprachenoffensive – Förderung der Sprachen der Nachbarländer

Zur Sonderpädagogik führte sie aus, dass der Prozentwert für die Berechnung des Förderbedarfs von 2,7 nicht mehr dem tatsächlichen Wert von 4,2 Prozent entspricht und daher anzuheben wäre, was einem Mehrbedarf von 491 Vollbeschäftigungsäquivalente bedeutete.