11/2009 - New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat das „New Public Management – Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung“ in der NÖ Landesverwaltung geprüft. Als Instrumente zur Unterstützung eines Steuerungs- und Kontrollprozesses wurde der Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung und ergänzend auch der Zeit- und Tätigkeitserfassung in die Prüfung einbezogen.

Mit den Effizienzprojekten wurde in der NÖ Landesverwaltung der Weg in Richtung einer effizienteren Verwaltungsführung im Sinne des New Public Management eingeleitet. Die Fortsetzung dieses Wegs und die Umsetzung der Reformelemente wird vom NÖ Landesrechnungshof empfohlen. Weiterhin sollen Leistungsbereinigungen, Überprüfungen der Arbeitsabläufe und Anpassung von Vorschriften Ausgangspunkte der Überlegungen sein und von regelmäßigen Evaluierungen begleitet werden. Jedenfalls sind in jenen Organisationseinheiten, in denen nicht bereits eine höhere Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung angewendet wird, regelmäßig Einmalkostenrechnungen durchzuführen.

Im Bericht wird die Prüfung einer Erweiterung des Einsatzbereichs der Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage für eine ziel- und leistungsorientierte Steuerung und die Anpassung einer Reihe von organisatorischen Rahmenbedingungen empfohlen. Eine umfassende Information der Dienststellenleiter über anfallende Kosten soll zur Verbesserung des Kostenbewusstseins beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehört die Einrichtung von Kostenstellen, mit deren Hilfe die laufende Dokumentation der verbrauchten Ressourcen möglich ist.

Die in den Dienststellen des Landes eingesetzte Zeiterfassung ist für sich allein nicht geeignet, um Aussagen über Effizienz und Leistung ableiten zu können. Diese können nur mit synchroner Erfassung der Art und der Dauer einer Tätigkeit sowie einer kontinuierlichen Evaluierung festgestellt werden. Eine regelmäßige Tätigkeits- und Leistungserfassung als Grundlage für Auswertungs- und Steuerungszwecke wird daher empfohlen.

Nur alle diese Maßnahmen zusammen sowie Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen auf allen (Verwaltungs-)Ebenen können letztlich über Leistungsinformationen eine effiziente Steuerung der Dienststellen sicherstellen, um so die Ressourcen bestmöglich einsetzen zu können.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.