11/2003 - Kassengebarung des Landes NÖ

Zusammenfassung

Im Rahmen der zentralen und dezentralen Kassengebarung des Landes NÖ wurde im Rechnungsjahr 2002 insgesamt ein Umsatz von rund € 31.700 Mio abgewickelt.

Der überwiegende Teil des Geldverkehrs erfolgt bargeldlos über Bankinstitute. Die Girokonten der nachgeordneten Dienststellen sind, wie in einigen Berichten des LRH empfohlen, zum Großteil bereits über Cash-Pooling-Systeme an die zentrale Kassengebarung angebunden und somit eine weitgehende Zentralisierung der liquiden Geldmittel des Landes NÖ herbeigeführt. Der bedeutendste noch nicht umgestellte Bereich sind die Sozialabteilungen der vier Städte mit eigenem Statut. Hier kann eine Einbindung jedoch nur im Verhandlungswege erreicht werden.

Bargeldgeschäfte werden hauptsächlich in jenen Bereichen abgewickelt, wo ein direkter Kontakt zum Bürger besteht. Im Sinne einer kundenorientierten Verwaltung wurden in den letzten Jahren vermehrt Möglichkeiten für moderne Zahlungsmittel wie Bankomatkarten geschaffen, die den Bargeldanteil weiter verringern. Insbesondere bei den Verlagsstellen im Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung ist auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Bargelder im Rahmen der durch die Verrechungsvorschriften vorgegebenen Höchstgrenzen zu achten. Generell ist die Notwendigkeit von Barkassen bzw. Sondergebarungen, die außerhalb der Cash-Pooling-Systeme abgewickelt werden, laufend zu überprüfen und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.

Bezüglich der eingesetzten Instrumente der Gebarungssicherheit konnten im Zuge der stichprobenartigen Überprüfungen keine Mängel festgestellt werden. Ebenso ergaben die ebenfalls stichprobenartig durchgeführten Kassenkontrollen keine Beanstandungen. Die Prüfungsabläufe der Buchhaltungsabteilung Revision sind auf die neuen Voraussetzungen (zB elektronische Kontrollmöglichkeiten) abzustimmen.

Das Cash-Management des Landes NÖ wird von der Abteilung Finanzen wahrgenommen. Für das operative Geschäft ist in der Landesbuchhaltung mit der Buchhaltungsabteilung Zahlungsverkehr eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Grundlage für die Sicherstellung der täglichen geldmäßigen Liquidität des Landes NÖ bildet eine entsprechende Planung, in der Erfahrungswerte vergangener Rechnungsjahre und aktuelle Informationen verarbeitet werden. Monatliche Abstimmungsgespräche und wöchentliche Kassenberichte stellen den laufenden Informationsfluss zwischen der Buchhaltungsabteilung Zahlungsverkehr und der Abteilung Finanzen sicher. Die Zinssätze zur Abdeckung von kurzfristigen Liquiditätslücken bewegten sich im Rechnungsjahr 2002 im Rahmen der entsprechenden Leitzinssätze. Kurzfristige geldmäßige Liquiditätsüberschüsse werden auf höher verzinste Call-Geldveranlagungen oder Termingelder übertragen. Durch eine verstärkte Nutzung der Fristsetzung sollte künftig eine Optimierung der Zahlungsziele auch bei der Masse der Anweisungen erreicht werden.
Im Bereich der Informationstechnologie sieht der LRH folgende Entwicklungspotentiale:

  • Ausbau der elektronischen Übermittlung von Buchungszeilen und Anweisungsakten auf Gruppen und Abteilungen mit hohem Anfall an Geschäftsfällen
  • automatisierter Datenaustausch von den Bankinstituten ins Rechnungswesen des Landes NÖ, insbesondere im Bezug auf die Geldbewegungen aus den Cash-Pooling-Systemen und beim Massenanfall von Einnahmenbuchungen
  • entsprechende Anbindung der Verlagsstellen mit höheren Umsätzen im Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung an das Verrechnungssystem des Landes NÖ
  • Ausbau der Vernetzungen zwischen den IT-Anwendungen und somit Vermeidung von Doppelerfassungen sowie Sicherstellung eines zeitnahen Informationsflusses

Bei der Neuausschreibung von Cash-Pooling-Systemen sind die bisher gewonnenen Erfahrungswerte entsprechend umzusetzen. Grundsätzlich ist verstärkt auf eine formal korrekte Abwicklung von Vergabeverfahren zu achten.

Die Verrechnung der Geldverkehrsspesen im Rahmen der Cash-Pooling-Systeme sollte wie die Verzinsung zentralisiert werden. Mit diesem Schritt könnte auch das bestehende Kontrolldefizit in diesem Bereich behoben werden. Die Abfragemöglichkeiten der Telebanking- bzw. Internetbanking-Systeme sind entsprechend zu nutzen und somit der mit Geldverkehrsspesen verbundene Bezug von Kontoauszügen einzustellen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom LRH getroffenen Anregungen und Feststellungen zu setzen.