11/2001 - Gemeinnützige Studentenheim Auerspergstraße GesmbH

Zusammenfassung

Die Gemeinnützige Studentenheim Auerspergstraße GesmbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital in Höhe von S 40.900.000,00 von den Gesellschaftern Land NÖ und Österreichische Studentenförderungsstiftung je zur Hälfte übernommen wurde.

Einige Bestimmungen des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesellschaftsvertrages widersprechen den geltenden Bestimmungen des Handelsrechts. Darüber hinaus standen einige der in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates aus dem Jahr 1976 getroffenen Regelungen im Widerspruch mit dem Gesellschaftsvertrag bzw. dem GesmbH-Gesetz. Der LRH forderte daher, ehestens mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehende Neufassungen in Kraft zu setzen. Weiters empfahl der LRH, die fehlende Geschäftsordnung für die Geschäftsführer zu erlassen. Der Aufsichtsrat wurde aufgefordert, die Anzahl der gemäß GesmbH-Gesetz jährlich abzuhaltenden Sitzungen einzuhalten.

In Erfüllung des Unternehmensgegenstandes beschäftigte sich die Gesellschaft zum Prüfungszeitpunkt mit dem Betrieb des Studentenheimes in 1080 Wien, Auerspergstraße 9. Bis 30. September 1997 wurde ein weiteres Studentenheim in 2500 Baden, Mühlgasse 65-67 geführt, das auf Grund der geringen Auslastung und des schlechten Bauzustandes geschlossen wurde.

Die Auslastung des Studentenheimes Auerspergstraße lag in den Jahren 1998 bis 2000 nur zwischen 93 % und 89 %, was für ein Studentenheim in zentraler Lage Wiens als niedrig zu bezeichnen ist. In den Sommermonaten Juli bis September wird das Haus alljährlich verpachtet und als Hotelbetrieb geführt. Auch hier zeigte sich ein kontinuierlicher Rückgang der Nächtigungen, insbesondere in den Jahren 1997 und 2000 war die Auslastung mit 60,7 % bzw. 57,5 % sehr gering

Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist als ungünstig anzusehen. In den geprüften Geschäftsjahren wurden durchwegs Jahresverluste erwirtschaftet, die insbesondere 1996 und 1997 sehr hoch ausfielen. Ebenso ergaben sich durch die jährlich negativen Cash-Flows Finanzmittelabgänge und dadurch eine Verschlechterung der Liquidität der Gesellschaft sowie ein nahezu gänzlicher Verlust des buchmäßigen Eigenkapitals. Es ist daher voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahren eine buchmäßige UÜberschuldung der Gesellschaft zu erwarten.

Der LRH forderte die Geschäftsführung auf, ein Konzept zur Weiterführung des Heimes zu erarbeiten, in dem sowohl Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung als auch notwendige Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes und deren Finanzierung zu berücksichtigen wären, um die schlechte wirtschaftliche Situation der Gesellschaft durch Steigerung der Erlöse zu beseitigen. Dem Land NÖ wurde empfohlen, ehestens mit dem Gesellschafter Österreichische Studentenförderungsstiftung konkrete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sanierung und langfristigen Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft zu setzen, andernfalls wäre eine Entscheidung über die Verwertung des Hauses Auerspergstraße und die allfällige Auflösung der Gesellschaft zu treffen.

Die Gesellschaft sagte in ihrer Stellungnahme zu, den aufgezeigten formellen Empfehlungen ehestens durch Neufassungen der Vertragswerke zu entsprechen und in Hinkunft die Vorschriften des Handelsrechts genau zu beachten.

Bereits während der Prüfung wurde den Gesellschaftern ein Sanierungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Aufsichtsrat beauftragte darüber hinaus die Geschäftsführung, eine Bewertung des Objektes durchzuführen und entsprechende Schritte zur Verwertung des Hauses einzuleiten.