11/1998 - Abfallwirtschaftsgesetz

Zusammenfassung

Durch das Wirtschaftswachstum in den letzten Jahrzehnten stieg neben der Produktion der Betriebe und dem allgemeinen Konsum auch die Menge des entstehenden Abfalls. Für den Bereich der NÖ Abfallwirtschaft bedeutete das kontinuierliche Anwachsen der Abfallmengen in zunehmendem Maße ein Entsorgungsproblem.

Anfangs wurde versucht, dem stetig steigenden Abfallaufkommen durch immer komplexere und größere Deponieanlagen entgegenzutreten. Bald jedoch zeichnete sich ab, daß die Deponierung von Abfall nicht die alleinige Form der Entsorgung in der Zukunft sein kann. Nicht zuletzt der allgemeine Ruf nach sparsamerem Umgang mit Rohstoff-, Energie- und Umweltressourcen leitete einen generellen Umdenkprozeß bei allen mit der Thematik befaßten Personen und den politischen Entscheidungsträgern ein.

Dieser Trendwende folgend wurde ab Mitte der 80er-Jahre die ganzheitliche Abfallbewirtschaftung gesetzlich verankert. Sowohl seitens des Bundes, als auch durch das Land NÖ wurde dabei eindeutig der Vermeidung und der Verwertung von Abfall Vorrang vor der Abfallentsorgung eingeräumt.

Eine Grundvoraussetzung zur Realisierung der vorgegebenen Ziele stellen vielfach notwendige Investitionen, vor allem in geeignete Baulichkeiten mit zweckdienlich ausgestatteten Anlagen und in entsprechende Maschinen, dar. Die dabei anfallenden Investitionskosten bedeuten für die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für in diesem Bereich engagierte Wirtschaftsbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe oft eine große finanzielle Belastung. Die Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen soll dazu beitragen, den Grad der Vermeidung und Verwertung von Abfall laufend zu verbessern.