10/2009 - Landwirtschaftliche Fachschule Warth, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „11/2006 - Warth Landwirtschaftliche Fachschule“ eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umgesetzt wurden. So wurden beispielsweise die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch richtig gestellt und die Schulleiter neuerlich auf die Einhaltung der Entscheidungsbereiche aufmerksam gemacht. Die Bauordnungswidrigkeit der überbauten Grundstücksgrenze durch die benachbarte Gärtnerei wurde durch den Verkauf des betroffenen Grundstückteils behoben. Die Mietzinse wurden neu berechnet und Berichtigungen der Mietabrechnungen vorgenommen.

Beim Brandschutz wurden unter anderem

  • ein Anlagenkontrollbuch für die Brandmeldeanlage angelegt und Stellenbeschreibungen für den Brandschutzbeauftragten und dessen Stellvertreter erstellt
  • eine Betriebs-Brandschutzordnung erstellt
  • die Anschlagblätter „Verhalten im Brandfall“ in allen Funktionsbereichen angebracht
  • ein standardisiertes Brandschutzbuch für alle NÖ Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen aufgelegt
  • der Feuerwehralarmplan aktualisiert

Die verbotenen Lagerungen auf den Dachböden des Schul- und Internatsgebäudes wurden entfernt, jene am Dachboden der Mosterei jedoch nicht. Die Revision der Brandmeldeanlage und die Wartungsarbeiten an den Brandrauchentlüftungsanlagen wurden erst im Rahmen der Nachkontrolle eingeleitet bzw. beauftragt.

Nicht umgesetzt wurden die Überprüfung der Pachtverträge im Hinblick auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einzelner Pachtflächen und die korrekte Darstellung der Rechtsverhältnisse einzelner Grundstücke im Flächenbogen. Auch die Erstellung eines aktuellen Brandschutzplans ist weiterhin ausständig.

Insbesondere wurde auch die Forderung nach einem umfassenden Wartungs- und Instandhaltungsplan für die Gebäude nicht umgesetzt. Offensichtliche Mängel am Gebäude wurden nicht repariert. Die Erstellung eines Generalsanierungskonzepts wird zwar vom NÖ Landesrechnungshof positiv gesehen, dies darf aber die Durchführung von Maßnahmen, welche eine Gefahr für das Gebäude und die darin befindlichen Personen darstellen, nicht ausschließen.

Im Rahmen der geforderten periodischen Überprüfungen an den technischen Einrichtungen wurde festgestellt, dass die Blitzschutzanlage nur sehr eingeschränkt funktionsfähig ist. Diese ist umgehend instand zu setzen. Ebenso ist die normgemäße Funktion der Panikverschlüsse an den Feuer-/Rauchschutztüren bzw. Notausgangstüren umgehend herzustellen. Generell ist künftig auf die regelmäßige Durchführung der in den einschlägigen Normen bzw. Richtlinien vorgesehenen Revisionen und Wartungsarbeiten zu achten.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.