10/2003 - Abfallwirtschaftsgesetz, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die durchgeführte Nachkontrolle betraf die Ergebnisse der im Jahr 1998 erfolgten Überprüfung der Ausgaben bei den Teilabschnitten 1/52702 „Abfallwirtschaftsgesetz“ und 1/52703 „Abfallwirtschaftsgesetz (ZG)“ bzw. der Einnahmen beim Teilabschnitt 2/52703 „Abfallwirtschaftsgesetz (ZG)“. Dabei wurde die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im rechtlichen sowie im organisatorischen und finanziellen Bereich sowie deren Auswirkungen überprüft.

Gemäß § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 hat das Land NÖ zur Umsetzung der im Gesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze Anreize in Form von Förderungen anzubieten. Die Förderungsrichtlinien wurden entsprechend der Anregung des LRH überarbeitet. Bei der Neufassung der Richtlinien wurden die empfohlenen Klarstellungen getroffen sowie Erfahrungswerte aus der laufenden Förderungsabwicklung berücksichtigt.

Im Rahmen der Förderungsaktion wird vornehmlich die Errichtung und Ausstattung von Altstoffsammelzentren und Altstoffsammelinseln gefördert. Gemessen am Jahr 1996 wurde im Jahr 2001 eine um 32,3% höhere Altstoffmenge gesammelt. Die Gesamtjahresabfallmenge ist im gleichen Zeitraum um 18,7% angewachsen. Der feststellbare Anstieg bei den gesammelten Altstoffmengen ist sicherlich auch durch die den Förderungswerbern zur Verfügung gestellten Mittel erreicht worden.

Bei der im Jahr 1998 durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass bei der Veranschlagung und Verrechnung der Förderungsausgaben sowie der vom Land vereinnahmten Strafgelder die Verrechnungsvorschriften vielfach nicht eingehalten wurden. Der vom LRH geübten Kritik wurde in einigen Punkten Rechnung getragen. Teilweise erfolgt die Gebarungsabwicklung jedoch nach wie vor nicht vorschriftsmäßig. Für die Zukunft wurde nochmals, für die gesamte Gebarung in diesem Bereich, eine den Vorschriften entsprechende Verrechnung gefordert.

Der festgestellte zu hohe administrative Aufwand bei der Abwicklung der einzelnen Förderungsfälle wurde durch geeignete, organisatorische Maßnahmen vermindert. Dadurch konnte eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei den Förderungsfällen erreicht werden. Trotzdem wird vom LRH die Meinung vertreten, dass noch Möglichkeiten für eine weitere Vereinfachung der Förderungsabwicklung bestehen. In diesem Zusammenhang wurden entsprechende Überlegungen zu einer weiteren Senkung der Verwaltungskosten angeregt.

Im Rahmen einer stichprobenmäßigen Kontrolle verschiedener Förderungsfälle wurden in einem Fall die Überprüfung der Verwendungsnachweise durch die Fachabteilung kritisiert sowie bei einem anderen Fall Mängel bei der Einhaltung der Richtlinien bei der Förderungsgewährung festgestellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, allen getroffenen Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.