09/2012 - Finanzierung der stationären Pflege in NÖ, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2010 „Finanzierung der stationären Pflege in NÖ" ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz, eine teilweise und drei Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden.

Die Abteilung Soziales GS5 sowie die Abteilung Krankenanstalten und Landesheime GS7 setzten damit bereits rund 75 Prozent der Empfehlungen um.

Dadurch wurden wichtige strategische Parameter für die Steuerung und Sicherstellung der Pflegeversorgung in NÖ festgelegt bzw. bestätigt. Die Absichtserklärung, den künftigen Pflegebettenbedarf durch private Träger abzudecken, wurde bekräftigt. Mit der Entscheidung, Normheime größer zu dimensionieren, ergaben sich kostengünstigere Errichtungs- und Betriebkosten künftiger Pflegeheimbauten.

Das Pflegefondsgesetz des Bundes und die damit verbundenen zusätzlichen Finanzmittel für den Bereich der Langzeitpflege verbesserten die Finanzlage der Länder und Gemeinden für den Zeitraum 2011 bis 2014. Das Land NÖ konnte mit einem Anteil von 137 Millionen Euro rechnen, von denen die Hälfte auf die NÖ Gemeinden entfiel.

Mit der teilweisen Finanzierung der Übergangspflege durch Strukturmittel aus dem Gesundheitsbudget in Höhe von rund zwei Millionen Euro, wurde 2011 der vom Landesrechnungshof empfohlene Schritt hin zur leistungsgerechten Finanzierung gesetzt.

Bei den Vertragsheimen erfolgten ab 2010 standardisierte Datenanalysen. Von Vertragsheimen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurden Fortbestandsprognosen verlangt.

Außerdem ermöglichte ein Benchmarking Projekt über die NÖ Pflegeheime nachhaltige Vergleiche der NÖ Landespflegeheime mit den Heimen privater Träger und einen wechselseitigen Lernprozess. Letztendlich sollte ein System vorliegen, mit dem der gesamte stationäre Pflegebereich in NÖ ganzheitlich im Hinblick auf Finanzen, Bewohner, Kunden, Mitarbeiter sowie Prozesse gesteuert werden kann.

Durch die Übernahme der bisher vom Land NÖ getragenen Therapieleistungen durch die zuständigen Krankenkassen ergaben sich Einsparungen für das Land NÖ in der Höhe von 520.000,00 Euro.

Der Empfehlung, langfristig Rahmenbedingungen und Strukturen für eine ausgeglichene Budgetierung unter Berücksichtigung von Abschreibungen (Investitionsrücklage) zu schaffen, wurde bereits teilweise entsprochen. Hier erwartete der Landesrechnungshof, dass sich die Vergleiche der NÖ Landespflegeheime mit den Heimen privater Träger dämpfend auf den Abgang auswirken.

Noch durchzuführen waren:
Die Umstellung des Auszahlungsmodus bei der 24-Stunden-Betreuung von monatlich im Voraus auf monatlich im Nachhinein.
Die Novellierung des NÖ Sozialhilfegesetzes im Hinblick auf den 25pro­zentigen Leistungsanteil der NÖ Gemeinden zum außerordentlichen Haushalt des Landes NÖ, der seit 2003 im ordentlichen Haushalt enthalten ist.
Die Angleichung der Personalanhaltszahlen der Vertragsheime mit jenen der NÖ Landespflegeheime auch in den Leistungsverträgen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. Mai 2012 zu, diesen drei Empfehlungen zu entsprechen. Außerdem sollen die Vergleiche zwischen Landespflegeheimen und Heimen privater Träger sowie neue Steuerungsinstrumente (Potenzialanalysen, Balance Score Card) die finanzielle Situation der NÖ Landespflegeheime weiter verbessern, wie die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme ebenfalls ausführte.