09/2011 - Brückenbau, Großbrücken-Planung, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht „Brückenbau, Großbrücken-Planung" ergab, dass 13 der 15 Empfehlungen des Landesrechnungshofs ganz oder großteils entsprochen wurde.

Bei der Straßen- und Brückenplanung wichen die veranschlagten von den tatsächlichen Ausgaben noch stark ab, wobei die Mehr- bzw. Minderausgaben innerhalb der deckungsfähigen Ansätze der Gruppe Straße ausgeglichen wurden. Der Voranschlag sollte jedoch möglichst realistisch erstellt werden. Auch das projektorientierte Dokumentationssystem ist noch fertig zu stellen.

Das Verkehrs-Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 1975 wurde von der NÖ Landesregierung aufgehoben.

Die Gruppe Straße und die Abteilung Brückenbau ST5 haben bereits rund 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt und damit strukturelle Verbesserungen bewirkt, weil Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt, Vergaberegeln für die Gruppe Straße neu gefasst, die Abwicklung von Straßen- und Brückenbauvorhaben mit einer eigenen Dienstanweisung vereinheitlicht und ein Internes Kontrollsystem eingerichtet wurden. Lediglich die Bestellermächtigungen sind noch in die Durchführungsbestimmungen aufzunehmen. Schließlich ist die Dienstanweisung für „Straßen- und Brückenbauvorhaben" noch weiter an die für „Hochbauvorhaben" anzugleichen, um einheitliche Vorgangsweisen innerhalb des NÖ Landesdienstes sicherzustellen.

Seit 1. Februar 2011 ist die Abteilung Brückenbau ST5 wieder für den gesamten Brückenbaubereich zuständig. Die Übertragung einzelner Brückenbau-Aufgaben an die Straßenbauabteilungen wurde neu festgelegt. Bereits seit 1. Juli 2010 sind die Angelegenheiten der Straßenbauabteilungen festgelegt worden.

Auch die Empfehlungen zu den Bau- und Dienstleistungsaufträgen für die Großbrücken-Planung wurden bereits großteils umgesetzt. Bei den Vergabeverfahren sind noch die Unterscheidung der Dienstleistungsarten sowie die siebentägige Stillhaltefrist im Ablauf des Verhandlungsverfahrens im Unterschwellenbereich vorzusehen.