07/2010 - Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof überprüfte im April 2010 den Bestand der Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken sowie die Bedarfsplanung und die bauliche Umsetzung an Hand einzelner Projekte bei der NÖ Landeskliniken-Holding. Einzelne Erhebungen erfolgten auch bei verschiedenen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Der Bericht bietet somit eine aktuelle Übersicht über die Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom August 2010 zu, alle sieben Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen und nach der Erarbeitung des „Regionalen Strukturplans Gesundheit“ Ende 2010 den Maßnahmenkatalog für die Hubschrauberlandeplätze aus dem Jahr 2002 anzupassen.

Bedarfsplanung

Im Jahr 2002 erstellte die Arbeitsgruppe „Hubschrauberlandeplätze bei den NÖ Krankenhäusern“ einen Maßnahmenkatalog für ein Projekt zur Neuerrichtung bzw. Adaptierung der Hubschrauberlandeeinrichtungen an 23 Krankenhausstandorten mit Gesamtkosten von rund € 9,71 Mio. An den Standorten Allentsteig, Eggenburg, Gänserndorf und Hochegg waren demnach keine Landeplätze vorgesehen.

Der Maßnahmenkatalog wurde mit dem Ziel einer Maßnahmen- und somit Kostenreduktion geändert und mit reduzierten Gesamtkosten von rund € 5,36 Mio im November 2002 vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds beschlossen. In der Folge setzte die NÖ Landeskliniken-Holding das Projekt teilweise und teilweise auch abweichend vom Maßnahmenkatalog um.

Das Projekt trug dem gesetzlichen Auftrag, einen funktionierenden Rettungs- und Krankentransportdienst sowohl am Boden als auch in der Luft sicherzustellen, Rechnung. Für die Bedarfsplanung fehlten – neben den Versorgungsaufträgen – jedoch verbindliche Bedarfskriterien.

Bestandsaufnahme

Bei den NÖ Krankenhausstandorten bestanden im April 2010 elf luftfahrtrechtlich bewilligte Hubschrauberlandeeinrichtungen in Form von Boden- oder Dachlandeplätzen in St. Pölten, Amstetten, Horn, Krems, Mistelbach, Wr. Neustadt, Baden, Scheibbs, Tulln, Waidhofen/Ybbs und Zwettl. Diese waren ordnungsgemäß ausgestattet und wurden auch ordnungsgemäß betrieben. Weiters bestanden fünf behördlich nicht bewilligte Boden-Hubschrauberlandeeinrichtungen in Hainburg, Hollabrunn, Lilienfeld, Mödling und Neunkirchen. An elf Standorten waren keine Landeplätze am Krankenhausgelände vorhanden bzw. nicht vorgesehen: Allentsteig, Amstetten-Mauer, Gmünd, Gänserndorf, Hinterbrühl, Klosterneuburg, Korneuburg, Melk, Stockerau, Waidhofen/Thaya und Hochegg.

Die An- und Abflüge bei den nicht bewilligten Hubschrauberlandeeinrichtungen erfolgen als Außenlandungen in der alleinigen Verantwortung der Piloten. Die Krankenanstalten sind dafür rechtlich nicht mitverantwortlich.

Bauliche Umsetzung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die bauliche Umsetzung an den Krankenhausstandorten Mistelbach, Tulln und Melk überprüft:

In Mistelbach muss der um rund € 0,51 Mio errichtete Hubschrauberlandeplatz nach siebenjährigem Betrieb im Zuge der geplanten Krankenhauserweiterung 2011 wieder abgetragen werden. Für das ursprüngliche Gemeindeverbands-Krankenhaus fehlte ein nachhaltiges Entwicklungskonzept samt Zielplanung.

In Tulln wurde gleichzeitig mit einem Zu- und Umbau für rund € 1,19 Mio eine neue Hubschrauberlandeeinrichtung am Dach des bestehenden Krankenhausabschnitts errichtet, was sich bewährt hat.

In Melk sah die Planung des Um- und Zubaus einen neuen Hubschrauberlandeplatz mit Baukosten von rund € 0,81 Mio vor. Die damalige Geschäftsführung der NÖ Landeskliniken-Holding entschied im April 2006, von der Errichtung Abstand zu nehmen, wobei jedoch um rund € 0,12 Mio die statisch-konstruktiven und infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Landeplatz am Flachdach ausgeführt wurden.

Flugrettung

Die Flugrettung in NÖ war dem gemeinnützigen Christophorus Flugrettungsverein exklusiv übertragen, der in NÖ drei Stützpunkte betreibt. Im Jahr 2008 erhöhte das Land NÖ das Entgelt für die vertraglichen Flugrettungsleistungen (Rettungs-, Verlegungs- und Organtransportflüge) von rund € 0,30 Mio auf rund € 1,00 Mio jährlich.

Im jährlichen Durchschnitt erfolgten rund 1.480 Primäreinsätze (Rettungsflüge) und 540 Sekundäreinsätze (Patientenverlegungen und Organtransportflüge). Für die Kosten der Primäreinsätze kommen in der Regel die Sozialversicherungsanstalten der zu rettenden Personen auf. Für die Sekundäreinsätze erhält der Flugrettungsverein von der jeweils anfordernden Landesklinik einen vertraglich vereinbarten Kostenbeitrag von € 32,50 pro Flugminute.

Versicherungen

In die von der NÖ Landeskliniken-Holding eingeleitete Neustrukturierung der Versicherungen bei den NÖLandeskliniken sollten auch die Flugplatzhalter-Haftpflichtversicherungen einbezogen werden.