07/2009 - NÖ Wohnservice GmbH

Zusammenfassung

Die NÖ Wohnservice GmbH (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt) wurde im Februar 2007 gegründet und steht zur Gänze im Eigentum des Landes NÖ. Von der Gesellschaft wird entsprechend dem im Unternehmensgegenstand formulierten Informationsauftrag eine Internetplattform über die in NÖ verfügbaren geförderten Wohnungen als Service für alle Wohnungssuchenden betrieben. Weiters nimmt sie die Abwicklung des dem Land NÖ zustehenden Vorschlagsrechts bei der Wohnungsvergabe für jede fünfte der aus Landesmitteln geförderten Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern wahr. Zudem leistet sie Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Wohnungsförderung“ sowie für die ihr übertragenen Aufgaben.

Zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung durch das Land NÖ wurde die Abwicklung der Aufgaben im Rahmen einer GesmbH als bestgeeignete Organisationsform angesehen. Noch während der Prüfung der Gesellschaft durch den NÖ Landesrechnungshof wurde diesem mitgeteilt, dass das Land NÖ nunmehr die Agenden aus Optimierungsgründen künftig im Bereich der NÖ Landesverwaltung abwickeln wird und die Gesellschaft im Herbst 2009 aufgelöst werden soll.

Bei der Prüfung der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft war erkennbar, dass die ihr übertragenen Informations- und Serviceaufgaben im Zusammenhang mit freien geförderten Wohnungen (Internetplattform) und allgemeinen Fragen zum Thema „Wohnungsförderung“ (Telefon-Hotline) im Sinne des Landes NÖ realisiert wurden. Dies wird vor allem durch die rege Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch die NÖ Bevölkerung bestätigt. Neben diesem generell positiven Aspekt in sachlicher Hinsicht waren vom NÖ Landesrechnungshof einige kritische Anmerkungen zur Einrichtung und bisherigen Gesellschaftstätigkeit zu treffen. So wären bereits in der Gründungsphase der Gesellschaft die Befugnisse und Aufgaben der Gesellschaftsorgane im Hinblick auf ein internes Kontrollsystem restriktiver zu regeln gewesen und die steuerliche Stellung der Gesellschaft hätte im Vorfeld geklärt werden sollen. Bei der Abwicklung von Werbekampagnen und -maßnahmen wurden für die Zukunft detailliertere Konzepte, die Einhaltung der Vergabevorschriften und eine nachvollziehbarere Dokumentation der Entscheidungen und Aufträge gefordert. Im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe durch das Land NÖ wurde eine nachvollziehbare Abwicklung, eine Präzisierung der Regelungen für den eingesetzten Beirat sowie eine stichprobenartige Prüfung der Angaben in den Ansuchen angeregt.

Vom NÖ Landesrechnungshof wird die geplante Eingliederung der Gesellschaftsaktivitäten in die Landesverwaltung grundsätzlich positiv bewertet, zumal die engeren formalen Regelungen der NÖ Landesverwaltung eine geeignete Basis für die Umsetzung der im Zuge der Prüfung abgegebenen Empfehlungen darstellen. Darüber hinaus konnten einige Synergiepotentiale im Bereich der Tätigkeitsfelder der Gesellschaft und der Abteilung Wohnungsförderung des Landes NÖ festgestellt werden. Diese Potentiale können bei der Abwicklung im Bereich der NÖ Landesverwaltung umgehend realisiert und aufgezeigte Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung der bestehenden Gesamtstruktur der NÖ Wohnungsförderung umgesetzt werden. Dabei sind auch finanzielle Einsparungen zu erwarten.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, alle Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.