07/2005 - Das periodische Mitarbeitergespräch in der NÖ Landesverwaltung

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Durchführung des periodischen Mitarbeitergesprächs in der NÖ Landesverwaltung vor allem anhand der Vorgaben bzw. Empfehlungen der Abteilung Landesamtsdirektion beim Amt der NÖ Landesregierung geprüft. Die relevanten Daten wurden mittels eines Fragebogens beim Amt der NÖ Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften erhoben.

Die Abteilung Landesamtsdirektion misst in verschiedenen Dienstanweisungen dem periodischen Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument eine erhebliche Bedeutung bei. Auch die befragten Bediensteten sehen diese Gesprächsart als wichtiges Kommunikationsinstrument, das wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Effektivität der Verwaltung hat.

Aufgrund der Aussagen in den rückübermittelten Fragebögen geht der NÖ Landesrechungshof davon aus, dass der Prozentsatz an tatsächlich ordnungsgemäß geführten periodischen Mitarbeitergesprächen bei etwa 15 – 20 % liegt.

Der NÖ Landesrechungshof hat zu den formalen und inhaltlichen Aspekten einige Anmerkungen für eine effektive Durchführung des Gesprächs gemacht. Zusätzlich wird empfohlen, für die NÖ Landesverwaltung Ziele zu definieren und diese den Bediensteten entsprechend zu vermitteln, für die Bediensteten verstärkt Förderungsmaßnahmen einzusetzen sowie die Aufbauorganisation in den Organisationseinheiten zu überprüfen. Besonders wird hervorgehoben, dass alle Bediensteten über das periodische Mitarbeitergespräch zu informieren sind und dieses auf allen Ebenen möglichst lückenlos angewendet werden soll. Auch die Voraussetzungen für ein erfolgreiches periodisches Mitarbeitergespräch sollen intensiver vermittelt werden.

Jedenfalls hält der NÖ Landesrechnungshof das periodische Mitarbeitergespräch für ein bedeutendes Führungsinstrument, das zur Erzielung positiver Effekte (auch in finanzieller Hinsicht) in der NÖ Landesverwaltung verstärkt genutzt werden sollte.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.