06/2009 - Niederösterreichische Umweltschutzanstalt GmbH

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die NUA – Niederösterreichische Umweltschutzanstalt GmbH geprüft. Die NUA wurde im Jahr 2002 als Rechtsnachfolgerin der seit dem Jahr 1974 bestehenden NÖ Umweltschutzanstalt, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft gegründet. Die Stammeinlage von € 5,0 Mio wurde zur Gänze vom Land NÖ übernommen. Ursprünglicher Unternehmensgegenstand waren Geschäfte der Abfallwirtschaft, Errichtung und Betrieb von Deponien und Betrieb von Laboratorien, Umweltanalytik und damit verbundene Tätigkeiten.

Wegen der grundsätzlichen Änderungen in der Abfallwirtschaft – weg von der Deponierung hin zur thermischen Entsorgung – errichtete die NUA im Jahr 2003 zwei Tochtergesellschaften, und zwar die NUA – Abfallwirtschaft GmbH, die für den Bereich der Abfallwirtschaft zuständig war, sowie die NUA – Umweltanalytik GmbH, die den Laborbetrieb und die Umweltanalytik übernahm. Bei der NUA selbst verblieb lediglich die bauliche und betriebliche Nachsorge für elf verfüllte und geschlossene Deponien, wobei sie das operative Geschäft mit einem Nachsorgevertrag der NUA – Abfallwirtschaft GmbH übertragen hat. Weiters werden Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen von der NUA – Umweltanalytik GmbH zugekauft, da ja die NUA selbst außer dem Geschäftsführer (mit 20 Stunden pro Woche angestellt), über kein Personal verfügt. Zum Dienstleistungsvertrag wird eine laufende Evaluierung hinsichtlich der Angemessenheit der vereinbarten gegenseitigen Leistungen empfohlen.

Im Jahr 2004 wurde die NUA – Abfallwirtschaft GmbH an ein brancheneinschlägiges Unternehmen verkauft. Die Grundsatzentscheidung zum Verkauf sowie der Verkaufsprozess selbst werden vom NÖ Landesrechnungshof positiv gewertet. Vermisst wird vom NÖ Landesrechnungshof eine Unternehmensbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen, um die Angemessenheit des erzielten Verkaufspreises beurteilen zu können.

Die NUA – Umweltanalytik GmbH wurde im Jahr 2005 im Rahmen eines Management-Buy-out an zwei Mitarbeiter veräußert und wurde dieses Verfahren zufrieden stellend abgewickelt.

Da die NUA mit Jahresende 2003 zur Finanzierung der Deponienachsorge der kommenden Jahre über Bargeldbestände von rund € 11,8 Mio verfügte, wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats und unter Einbindung eines Beratungsunternehmens versucht, über Veranlagungsinstrumente zusätzliche Einnahmen zu lukrieren. Um die Veranlagungskosten zu senken und erhöhte Renditen zu erzielen, wurde auch auf liquide Mittel bei der NUA – Abfallwirtschaft GmbH (die zu diesem Zeitpunkt noch in Besitz des Landes NÖ war) in Form eines Darlehens über € 5,0 Mio zugegriffen. Insgesamt wurden im Jahr 2004 € 18.122.745,95 in dem Miteigentumsfonds DWS (Austria) Concept veranlagt. Zur Finanzierung der laufenden Nachsorgemaßnahmen wurde die Geschäftsführung der NUA vom Aufsichtsrat ermächtigt, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen. Hauptziel all dieser Aktivitäten war dabei, die künftigen Belastungen für das Land NÖ aus der Deponienachsorge möglichst gering zu halten.

Zur Umsetzung der Veranlagung und Finanzierungsstrategie hält der NÖ Landesrechnungshof fest, dass der Aufsichtsrat die wesentlichen Parameter vorgegeben hat und diese sowohl von der Geschäftsführung als auch dem Beratungsunternehmen entsprechend umgesetzt wurden.

Hinsichtlich der Ergebnisse der Veranlagung konnten jedoch die vorgegebenen – aus heutiger Sicht zu optimistischen – Ziele bei weitem nicht erreicht werden. Durch die einschneidenden negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten waren einerseits die angepeilten Renditen nicht erzielbar und ergab sich andererseits mit Stichtag 21. Juli 2009 ein buchmäßiger Verlust von € 5,63 Mio, das sind rund 30,6 % des veranlagten Kapitals. Dazu wird die Ansicht vertreten, trotz der buchmäßigen Verluste aber Angesichts der derzeitigen Zusammensetzung des Fondsvermögens (Assetklassen mit geringem Risiko), nicht überhastet aus der Veranlagung auszusteigen. Die weiteren Aktivitäten sind von den Organen der Gesellschaft unter Einbindung fachlich geeigneter Berater festzulegen, wobei die vom NÖ Landtag beschlossenen Veranlagungsbestimmungen für das der Land NÖ Vermögensverwaltung GmbH & Co OEG übertragene Vermögen anzuwenden sind. Bei der Veranlagung freier Finanzmittel sind die künftigen Liquiditätserfordernisse entsprechend abzuschätzen. Bei kurzfristigen Finanzspitzen soll über Festgelder eine Veranlagung stattfinden.

Zusammenfassend wird vom NÖ Landesrechnungshof bemerkt, dass sich der Eigentümer durch Aufsichtsratsbeschluss zur gewählten Veranlagungsstrategie entschlossen hat und zur Kenntnis nehmen musste, dass durch diverse Umstände diese mit Risken behaftete Strategie nicht aufgegangen ist.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der NUA konnten durch einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 15,0 Mio, der im Jahr 2008 ausbezahlt wurde, vorerst stabilisiert werden. Trotzdem ist zur künftigen Bewältigung der finanziellen Belastungen aus den Nachsorgemaßnahmen mit laufenden Zuschüssen durch das Land NÖ zu rechnen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt diesbezüglich den Abschluss eines Gesellschafterzuschussvertrags, demzufolge der jährliche Mittelbedarf auf Grundlage detaillierter Planungsrechnungen dem Unternehmen laufend zuzuführen ist.

Hinsichtlich formaler Angelegenheiten und Vorgangsweisen innerhalb der NUA werden vom NÖ Landesrechnungshof Anregungen und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Die NÖ Landesregierung und die NUA haben in ihren Stellungnahmen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.