06/2004 - Küchenwirtschaft in den landwirtschaftl. Berufs- und Fachschulen

Zusammenfassung

In allen 19 landwirtschaftlichen Fachschulen sind Wirtschaftsküchen eingerichtet, deren Hauptaufgabe die Versorgung der Schüler ist. Neben dieser dem Hoheitsbereich zurechenbaren Aufgabe haben sich Tätigkeiten - wie zB Seminare - im Rahmen der Erwachsenenbildung entwickelt, die über die schulgesetzlichen Erfordernisse hinausgehen und somit zur Privatwirtschaftverwaltung des Landes NÖ gehören. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden sinnvoller Weise die Restkapazitäten der Schuleinrichtungen und somit auch der Wirtschaftsküchen genutzt.

Seit dem Rechnungsjahr 2002 wird für den Privatwirtschaftsbereich über Schlüsselwerte auch der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen. Diese Maßnahme erbrachte zusätzliche Steuervorteile von rund € 160.000. Bei der stichprobenweisen Prüfung der Steuerverrechnung sind einige Mängel zu Tage getreten, die durch die Erstellung von klaren Richtlinien, organisatorische Umstellungen im Rechnungswesen und ein verstärktes Kontrollwesen zu beheben sind.

In den Bereichen Investitionen in Anlagen, Sachaufwand und Einnahmen sind bei den landwirtschaftlichen Fachschulen nach wie vor große Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss gegeben. Der Landesrechnungshof fordert daher abermals eine realistische Veranschlagung auf Basis der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der Planung für die künftigen Jahre. Weiters sind klare Vorgaben für eine möglichst einheitliche Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Rechnungswesen zu schaffen.

Im Bereich Lebensmitteleinkauf wurden einerseits Mängel bei den Ausschreibungen und andererseits große Preisspannen bei wichtigen Produkten festgestellt.

Bei künftigen Vergaben ist auf die korrekte Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 zu achten. Die hiefür Verantwortlichen sind entsprechend zu schulen.

Bei jenen Schulen, die derzeit keine marktgerechten Preise erzielen, ist der Lebensmitteleinkauf nach den Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes 2002 neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang wäre insbesondere zu überlegen, den Markt durch die Hereinnahme zusätzlicher Bieter zu beleben, ein Informationssystem zum Preisvergleich aufzubauen und vermehrt Einkaufsgemeinschaften zu nutzen.

Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit eines vermehrten Wettbewerbes zeigen die in der landwirtschaftlichen Fachschule Langenlois auf Grundlage eines Berichts des Landesrechnungshofes getroffenen Maßnahmen.

Zu den Bereichen Effizienzerhebung und Kennzahlen stellte der Landesrechnungshof im Wesentlichen Folgendes fest:

  • Das erhobene Datenmaterial ist in aussagekräftige Kennzahlen umzusetzen.
  • Unplausible bzw. durch starke Abweichungen auffällige Kennzahlen sind abzuklären.
  • Die ermittelten Kennzahlen sind entsprechend zu bewerten. Bei Bedarf sind Optimierungsmaßnahmen zu setzen.
  • Beim Verteilungsschlüssel für die Mahlzeiten sowie der Bewertung der Produkte aus eigener Produktion und der Gästeverpflegungen ist ein Anpassungs- bzw. Verbesserungsbedarf gegeben.

Auf Grund der positiven Erfahrungen ist die Essensausgabe generell auf Buffetform umzustellen, wobei für die praktische Ausbildung der Schüler in der Servierkunde entsprechend Vorsorge zu treffen ist.

In der derzeitigen Situation der landwirtschaftlichen Fachschule Gumpoldskirchen ist die Führung einer Wirtschaftsküche unwirtschaftlich und wäre daher einzustellen. Der Landesrechnungshof empfiehlt in diesem Zusammenhang, umgehend auf Grundlage eines konkreten Konzeptes über die künftige Nutzung der Schule eine Entscheidung herbeizuführen.

Zur verstärkten Nutzung der Synergien und zur Beseitigung der unklaren Organisationsstrukturen sollten als erste Maßnahme die Wirtschaftsküchen der landwirtschaftlichen Fachschulen Edelhof und Zwettl vereinigt werden.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, dem Großteil der Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung bezüglich einer realistischen Veranschlagung gemäß den Bestimmungen der Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV konnte jedoch nicht zur Kenntnis genommen werden.