05/2010 - Technische Gewässeraufsicht

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat bis April 2010 die Technische Gewässeraufsicht der Abteilung Wasserwirtschaft (WA2) beim Amt der NÖ Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften überprüft. Die Technische Gewässeraufsicht unterstützt den Landeshauptmann (zentrale Technische Gewässeraufsicht) und die Bezirkshauptmannschaften (dezentrale Technische Gewässeraufsicht) beim Vollzug des Wasserrechts.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom Juni 2010 zum vorläufigen Überprüfungsergebnis zu, 14 Empfehlungen umzusetzen und eine Empfehlung betreffend Dienstkraftwagen zu prüfen. Die Umsetzung von zwei Empfehlungen betreffend die Ausstattung der Organe der Technischen Gewässeraufsicht mit Mobiltelefonen und mobilem Internet wurde nicht zugesagt.

Die Technische Gewässeraufsicht hat sich insgesamt durch ihren Einsatz, hohe Qualifikation sowie ihre gute Zusammenarbeit mit anderen Stellen ausgezeichnet. Die zentrale Technische Gewässeraufsicht umfasste sechs Personen, die dezentrale 15 Personen.

In der vorliegenden Form bestand die Technische Gewässeraufsicht seit etwa 17 Jahren. Daher erachtete der NÖ Landesrechnungshof eine umfassende Evaluierung für zweckmäßig.

Außerdem sollte geklärt werden, inwieweit Organe der Technischen Gewässeraufsicht in Behördenverfahren als Sachverständige herangezogen werden können, um Doppelgleisigkeiten in Verfahren zu vermeiden.

Als Grundlage für eine eventuelle neue Gebietsaufteilung mit einer gleichmäßigeren Auslastung und gleichwertigen Betreuung der Bezirke sollten die Organe der Technischen Gewässeraufsicht überdies Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten führen. Weiters empfahl der NÖ Landesrechnungshof, die Vertretungsregelungen bei Bedarf flexibler zu gestalten, die Stellenbeschreibungen zu aktualisieren und Mitarbeitergespräche zu führen.

Im Jahr 2008 fielen Reisekosten von € 137.558,42, wobei 233.571 Kilometer verrechnet wurden. Bei den Reisekosten besteht ab einer Fahrleistung von 12.000 Kilometer pro Jahr ein Einsparungspotenzial, wenn den Organen der Technischen Gewässeraufsicht ständig Dienstkraftwagen zur Verfügung stehen und die Gesamtkosten pro Kilometer dafür niedriger sind als das amtliche Kilometergeld.

Für eine effiziente Aufgabenerfüllung wäre eine bedarfsgerechte, möglichst einheitliche Ausstattung der Organe der Technischen Gewässeraufsicht zB für alle Netze offene Handys, mobiles Internet, Entfernungsmesser) zweckmäßig, wobei der jeweilige Nutzungsgrad der Geräte zu berücksichtigen ist.

In Bezug auf die Finanzen der Technischen Gewässeraufsicht sollte auf eine korrekte Rücklagengebarung geachtet werden.