05/2007 - Archäologischer Park Carnuntum

Zusammenfassung

Die Reste der Militär- und Zivilstadt Carnuntum zählen zu den bedeutendsten Zeitzeugen der römischen Besiedlungsära auf österreichischem Gebiet. Aus diesem Grund wurden vom Land NÖ auf dem ehemaligen Siedlungsgebiet in den letzten Jahrzehnten laufend wissenschaftliche Ausgrabungen durchgeführt sowie denkmalpflegerische und museale Maßnahmen in großem Umfang gesetzt. Zuletzt wurden die Grabungsstätten und Funde zur besseren Präsentation für die Öffentlichkeit zu einem Archäologiepark gestaltet.

Der Betrieb des Archäologieparks erfolgt seit dem Jahr 1995 durch die Archäologischer Park Carnuntum Betriebsgesellschaft m.b.H., ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das von den Gesellschaftern NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, Verein „Gesellschaft der Freunde Carnuntums“ und HBV Beteiligungs-GesmbH gehalten wird. Diese Gesellschaft führte in den letzten Jahren auch den weiteren Parkausbau unter der wissenschaftlichen Leitung des Landes NÖ durch und hat auch künftig Aufgaben in diesem Bereich wahrzunehmen. Durch die Übertragung von Ausbauaufgaben und durch Änderungen in der Eigentümerstruktur der Betriebsgesellschaft entsprechen die zwischen dem Land NÖ als Eigentümer und der Gesellschaft als Betreiber bestehenden Verträge nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Eine Überprüfung der einzelnen Verträge hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Aktualität sowie die Anpassung bzw. eventuell notwendige Neugestaltung der Verträge wurden empfohlen.

Der Gesellschaft ist es durch eine zeitgemäße Präsentation der Grabungsergebnisse und durch publikumswirksame Gebäuderekonstruktionen in Kombination mit gezielten und effizienten Marketingmaßnahmen gelungen, den Archäologiepark Carnuntum zu einem kulturhistorischen Besuchermagnet zu entwickeln. Damit wird die Richtigkeit der Ausgliederung des Betriebes aus der Verwaltung bestätigt, welche sich auch in einer Steigerung der Besucherzahlen widerspiegelt. Basis für das Erfolgskonzept bilden die hervorragenden Leistungen der wissenschaftlichen Ausgrabungsleitung des Landes NÖ und die gute Zusammenarbeit mit der Gesellschaft. Zur weiteren Optimierung der Arbeitsabläufe wurde angeregt, die derzeit in einzelnen Bereichen schwer trennbare und nicht zweckmäßige Aufgabenverteilung zwischen dem Land NÖ und der Gesellschaft in diesen Punkten neu zu regeln. Dabei wurde empfohlen, mittelfristig weitere Aufgaben der Betriebsführung, die derzeit noch vom Land NÖ wahrgenommen werden, an die Gesellschaft zu übertragen. Diese haben jedoch stets unter der wissenschaftlichen Leitung des Landes NÖ zu erfolgen.

Die Arbeit der Gesellschaft ist im Hinblick auf die erbrachten Leistungen und die erwirtschafteten Jahresergebnisse grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die im Rahmen der Prüfung abgegebenen Empfehlungen betrafen im Wesentlichen den formalen und organisatorischen Bereich. Dabei wurde unter anderem empfohlen, den mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer in regelmäßigen Abständen zu wechseln. Weiters wurde gefordert, in Hinkunft eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Anlagevermögens im Jahresabschluss durchzuführen sowie durch Verbesserung des Cash-Managements die Zinserträge zu maximieren.

Trotz der Steigerung der eigenen Einnahmen des Archäologieparks in den letzten Jahren waren die Erhaltungs-, Ausbau- und Betriebsaufgaben nur durch das große finanzielle Engagement des Landes NÖ möglich, welches auch für die geplanten künftigen Investitionen und den laufenden Betrieb unverzichtbar ist. Sowohl von der Abteilung Kultur und Wissenschaft als auch von der Gesellschaft sollte in Zukunft jedoch ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der bestehenden formalen Vorschriften bei der Verwendung von Landesmitteln und auf die in den Förderverträgen hinsichtlich der Verwendungsnachweise festgelegten Bedingungen - insbesondere des Berichtswesens - gelegt werden.

Die Fortführung der bisherigen Betriebserfolge und die weitere positive Entwicklung Carnuntums ist nur auf der Grundlage der bestehenden guten Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und der vor Ort eingerichteten Außenstelle der Abteilung Kultur und Wissenschaft möglich. In diesem Zusammenhang wurden einige Anregungen zur sachlichen und wirtschaftlichen Optimierung im Bereich der Außenstelle getroffen.

Die NÖLandesregierung und die Archäologischer Park Carnuntum Betriebsgesellschaft m.b.H. haben in ihren Stellungnahmen die grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, die Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.