05/1998 - NÖ Landesnervenklinik Mauer, Küchenwirtschaft

Zusammenfassung

Die NÖ Landesnervenklinik Mauer (in der Folge kurz „LNK Mauer“) ist eine öffentliche Sonderkrankenanstalt für Psychiatrie und Neurologie im Sinne des § 2 Abs.1 Z.2 NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 - NÖ KAG 1974, LGBl.9440; Träger ist das Land NÖ, für die Verwaltung ist die Abt.Sanitätsrecht und Krankenanstalten (GS4) verantwortlich.

Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 11.Mai 1995, VII/3-24/VIII-9/176 wurde die sanitätsbehördliche Genehmigung für die Reduzierung der Gesamtkapazität auf 635 Betten erteilt. Vorher verfügte die LNK Mauer - lt.Bescheid der NÖ Landesregierung vom 17. September 1991, VII/3-24/VIII-9/85 - über 760 Betten. Wegen der Trennung der LNK Mauer in den Bereich Gesundheit (Landes-Krankenanstalt) und den Bereich Soziales (Landes-Pensionisten- und Pflegeheim) ist eine Neusystemisierung des Krankenhausbereiches auf 380 Betten geplant, das Pflegeheim soll vorerst ca.250 Betten umfassen.
Die Anstaltsordnung wurde am 14. Juni 1994 gem.§ 16 Abs.1 leg.cit. erlassen und von der NÖ Landesregierung genehmigt, die letzte Änderung erfolgte im Jahre 1995 aufgrund der Neusystemisierung auf 635 Betten im Zuge des sanitätsbehördlichen Genehmigungsverfahrens. Derzeit wird die Anstaltsordnung grundsätzlich überarbeitet, um diese an die Erfordernisse der KAG-Novellen anzupassen.